Zum Inhalt springen

Parallax

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    423
  • Benutzer seit

Alle Inhalte von Parallax

  1. Ich meine den WS. Eine WBK berechtigt nicht zum Führen. Darum gehts beim KWS und wohl auch beim Großteil der Erwerber die man politisch loswerden will.
  2. Wohl kaum, denn der Sinn vom allgemeinen SSW-Erwerb ist, damit auch rumlaufen zu können, siehe Popularität des KWS. Der Kreis der KWS-Berechtigten und WS-Berechtigten ist nicht deckungsgleich.
  3. Selbst keinen Satz ohne Fehler rausbekommen, aber über "Ausländer" herumhetzen. WO wie es leibt und lebt...
  4. "WELT", das ist doch quasi wie "BILD" nur in bewegt, oder? 🙂
  5. Beim DSB: Schießsportleiter, auch wenns an mancher Stelle noch falsch als "Schießleiter" bezeichnet wird.
  6. Exactly. In der Coronazeit ist es (von einem schlechten Startniveau) in meiner Beobachtung tatsächlich steil bergab gegangen. Da müssen eine Menge Leute mangelndes Selbstbewußtsein und Selbstwertgefühl kompensieren...
  7. @ASE Als interessiert lesender Laie frage ich mich, welche juristische Formalqualifikation Du aufzuweisen hast, damit ich das Gelesene von Dir besser einordnen kann. Klärst Du uns auf? Das "Recht haben" und "Recht bekommen" zwei verschiedene Paar Schuhe sind hat @Markf schon mehrfach erwähnt, insofern verstehe ich nicht ganz die Aufregung diesbezüglich. Gerade im Waffenrecht ist es ja in der Tat so, daß oft Behörden und Gerichte frei drehen - aber das hat @MarkF ja gar nicht in Abrede gestellt.
  8. Na, aber Frankonia bekommt was sie bestellen - die Kunden in die Filiale. Ziel erreicht!
  9. Die Formulierung "Erwerbsvorgänge" ist einfach nur mal wieder eine weitere Schlampigkeit in der Umsetzung des Willens des Gesetzgebers in konkreten Text, im ziemlich klaren Widerspruch zu diesem Willen, wie ASE und Sacharbeiter herausgearbeitet haben.
  10. Korrekt, und sinnvollerweise nennt man dann auch gleich die entsprechende Regel in der SpO:
  11. So? Welche Regel dort? Zitat bitte. Abgesehen davon muß keine DSB Standordnung da hängen - das ist nur ein Beispiel für eine Standordnung die ein Betreiber übernehmen kann, aber nicht muß. Wie die Sportordnung auch schon unter 0.2 besagt (Hervorhebung durch mich): Wobei der typische DSB-only Verein natürlich da höchstwahrscheinlich die DSB-Standordnung (von anno dazumal) hängen hat. Ich dachte viel mehr an mögliche Herzkasper von Kameraden und Verantwortlichen die das sehen könnten (unser Stand hat Glasscheibe zum Flur, und es könnte ja jemand reinkommen).
  12. Dann holster mal auf einem DSB-Vereinsstand ne Waffe und lauf damit nach vorne zur Trefferaufnahme... 🙂
  13. Wobei die Person nicht vom Verein bestellt sein muß um solo schießen zu dürfen, sofern sie den Lehrgangsnachweis hat. So jedenfalls die Auffassung des DSB. Lappen reicht. Wobei der Standbetreiber natürlich die Anforderungen auch härter machen kann - letztlich hält er/sie/es den Kopf dafür hin. Die viel spannendere Frage ist, wie man denn "sicherstellt"(!), daß man allein auf dem Stand ist. Hinter sich alles verrammeln? Könnte ja sonst jederzeit jemand während man schießt reinkommen (ggfs. sogar unbemerkt), und zack ist man nicht mehr allein und müßte Waffe sofort entladen und ablegen (und hätte eben nicht sichergestellt, allein zu sein). Von Szenarien wo man solo vorne an den Scheiben ist aber am Stand noch die Waffe liegt möchte ich da noch gar nicht sprechen... Alles gut solange nix passiert, aber wenn, dann wird die Bedeutung dieses Wörtchens en detail betrachtet.
  14. Wobei ich mich schon frage ob es irgendeinen Verband gibt, der daß diese Aufzeichnungen führen. Oder auch nur ein "festgelegtes Verfahren" dafür existiere...
  15. Jede Diskussion über rechtliche Regelungen im Bereich von Gegenständen die in besonderem Maße als Waffe genutzt werden können sollten überschrieben werden mit "Sie verlassen hiermit den Bereich von Logik, gesundem Menschenverstand, Objektivität und Sachlichkeit". Als Veranstaltungtechniker kann man problemlos mit ultragefährlichem Einhandmesser (Leatherman und Co) am Gürtel inmitten tausender besofferner Partypeople rumlaufen da man ja ein "Bedürfnis" hat durch den Job, aber auf dem Weg dorthin und zurück muß man tunlichst daran denken es weggesperrt zu transportieren. Das ist niemandem mit einem IQ über der Zimmertemperatur vermittelbar. CS mit zunehmender Alkoholisierung des Gegenübers wirkungsloser. Bei Pfefferspray sieht das angeblich anders aus. Deshalb sieht der Gesetzgeber Pfefferspray offenbar als wirkungsvoller und damit "gefährlicher" an. Und das soll dann wohl in möglichst wenige Hände damit die Exekutive einen Vorteil behält - ähnlich wie bei dem Magazinunsinn (Argumentation "Böser Bube der pflichtgemäß nur Stummelmagazine hat muß öfter nachladen als Verteidiger"). Symbolpolitik.
  16. Wo kann man die Details nachlesen? Das ich für meine Gelbe auch ein Bedürfnis vom Verband für eine konkrete "gelbe" Waffe vorlegen mußte fand ich auch bizarr, aber so isses halt in Kölle... das seie so mit den Verbänden vereinbart. Und der RSB hat kommentarlos mitgespielt. Wohlgemerkt: Grüne mit Waffen (Bedürfnisgrund: Sportschütze, mit entsprechenden Bescheinigungen) wurde gleichzeitig beantragt. Ergo alle Bedingungen für die Gelbe die im Gesetz stehen schon erfüllt (die Bedingungen für die Gelbe sind ja eine echte Untermenge der Bedingungen für die Grüne). Könne man so nicht genehmigen, da keine Bescheinigung nach (damals) §14 Abs. 4 vorläge, nur Bescheinigungen nach Abs 3. Die Grüne gabs also problemlos, die Gelbe mußte später extra beantragt werden, selbstverständlich mit passendem Geldfluß an Behörde und Verband.
  17. Nun, in den ISSF Rules gibt es sehr wohl einen Punkt bzgl. Feuerlinie: Gibt noch diverse andere Regeln, die sich auf "firing line" oder insb. "firing point" beziehen. Letztlich wäre relevant, ob er wo er da steht noch als "an der firing line / am firing point befindlich" betrachtet wird. Dazu findet sich: Daraus könnte man lesen, das die Firing Line tatsächlich keine "Tiefe" hat, der Firing Point sich jedoch mind. 1.2m nach Hinten erstreckt. Im speziellen Fall von 25m Rapid Fire sind es konkret 1,5m x 1,5m, siehe Tabelle in 6.4.11.7. Ergo: Der Schütze befand sich wohl nicht an der "firing line" (Feuer/-Schützenlinie), aber vermutlich noch im Firing Point (Schützenstand). Die Regel 6.2.2.1 bezieht sich aber klar auf die firing line, und damit war das IMHO ne klare Verletzung der ISSF-Regeln. Nachtrag: ich beziehe mich hier auf Tokio (ISSF), nicht das Beispiel von emmi2.
  18. Durch Nichtbelieferung? https://bh-waffenhandel.de/sig-sauer-p226-x-six (und so ziemlich alle anderen Modelle ebenfalls)
  19. Deshalb ja auch das Vermissen eines potentiell "gefühlten" Sicherheitsgewinns (alias: Luftraumhoheit über den Stammtischen der uninformierten Wähler).
  20. Wo ist der Sicherheitsgewinn, den Munitionserwerb auf nach der Komplettierung des Voreintrags zu verzögern? Ich kann selbst keinen gefühlten erkennen. Vermeidung von Impulstaten kanns ja nicht sein, wenn man sich anschaut wie lange es dauert allein den Voreintrag zu bekommen...
  21. Exactly. In Köln kostete bis vor Kurzem der Munerwerbstempel bei Voreintrag sogar extra €15, wenn man ihn erst bei Eintragung der konkreten Waffe wollte war er kostenlos. Man wurde also für das Privileg des "Mun direkt miterwerben" extra zur Kasse gebeten. Mittlerweile ist der Zeitpunkt des Stempels egal, kostet immer €15, aber es wird immer noch in der Preisliste unterschieden ob "mit Voreintrag" oder "nachträglich". Ich kann aber CiscoDiscos Argumentation 100% nachvollziehen. Andererseits ist wohl die Interpretation das der Voreintrag bereits der vom Gesetzgeber gemeinte Eintrag ist die selbst unter Behörden weitverbreitete Interpretation. Deshalb: gibts Präzedenzfälle?
  22. Versuche Amtsfehler gleich im Voraus zu vermeiden in dem ich in den Antrag direkt XWaffe Begrifflichkeiten eintrage. Wobei ich es aber kürzlich auch schon bei jemandem erlebt habe, dessen 70er Jahre-WBK neu ausgestellt wurde und der SB leider trotz Nudging (zur Verfügungstellung der exakt korrekten Modellbezeichnungen) es nicht vermochte zu den Waffen auch mal überhaupt welche bzw. die korrekten Modellbezeichnungen einzutragen *seufz*. Und die PTB-SRS- und die 60er-Jahre-Druckluftwaffe blieben auch direkt auf der grünen WBK... Bin mal gespannt was da letztlich wie im NWR gelandet ist 🍿, der Betroffene sollte mal nen Auszug anfordern. Ungenauigkeiten oder gar Fehler machen "hintenraus" bestimmt viel Spaß... wenns dumm läuft. Lieber in Ruhe abhandeln als dann wenns gerade pressiert...
  23. Die RLP Antwort ist wachsweich... nichts, worauf man sich ggfs. in einem Verfahren als Zusage verlassen könnte. Eine klare Aussage ist hier explizit und mit vielen Worten um davon abzulenken vermieden worden und die Tür für Willkür auf Seiten der SBB offen gelassen. Der/die SB kann seine ganz eigene Interpretation von "angemessen und praxisgerecht" (RLP) bzw. "angemessen und pragmatisch" (BMI) haben.
  24. Hm, das erinnert mich an den Schützen der plötzlich überraschend nach einem Problem (kann mich nicht erinnern was das war) eine 9x18 statt der erwarteten 9x19 in der Hand hatte. Muß ihn mal nach den Details fragen, falls er sich noch erinnern kann...
  25. Unter gewissen Voraussetzungen, ja: https://www.anwalt.org/jedermannsrecht/
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.