

Parallax
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Ein Abgeordneter hat keine hoheitlichen Aufgaben. Im Gegenteil, als einfacher Abgeordneter ist man nicht weisungsgebunden und übt keine hoheitlichen Tätigkeiten aus. Das kann man in Personalunion ggfs. aber durchaus sein, siehe AfD vs. Wanka. Da kommts dann halt drauf welchen Hut man gerade auf hat, was natürlich Grauzonen haben kann. Wanka als Hoheitsträgerin (Bundesministerin, sie hat ihr Dienstwappen benutzt) war zur Neutralität verpflichtet. Hätte sie das als einfache Abgeordnete gemacht, kein Problem. Etwas längere Ausarbeitung dazu mit Beispielen aus den letzten Jahren: https://www.bundestag.de/resource/blob/556768/776c7bb3e6cd1fd9ed85e539cca79b59/wd-3-074-18-pdf-data.pdf Tun sie das? Als einfacher Abgeordneter ohne hoheitliche Aufgaben und Rollen aus denen die besondere Gefährdung resultiert? Beispiele?
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Nach dem WaffG. Doch, mehr biste als Abgeordneter nämlich aus Sicht des WaffG nicht, s.o.
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Nö, ein normaler Abgeordneter ist erstmal per se kein Hoheitsträger. Und selbst dann muß nach WAffVwV die "persönlich erheblich gefährdete Person" dies "wegen der von ihnen wahrzunehmenden hoheitlichen Tätigkeiten" sein. D.h. nur weil er ein AfD-Parteibuch hat, fällt er noch nicht unter §55, auch wenn sie permanent auf Opferrolle machen. Als Landtagspräsident sähe das vermutlich anders aus, dann würde er wohl als Hoheitsträger gelten, aber dann müsse sich die Gefährdung auch aus der Bekleidung dieses Amtes ergeben. D.h. die Gefährdung ergibt sich erst daraus das er dieses Amt bekleidet. So interpretiere ich das jedenfalls. IANAL applies.
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Bedürfniserhalt nach Erst-Voreintrag im Jahr vor Ersterwerb
Parallax antwortete auf Janzfan's Thema in Waffenrecht
Ja, angeblich in Absprache mit dem Verband. Man brauche halt angeblich (einmalig) eine Bedürfnisbescheinigung. Einen Voreintrag gibts dann aber nicht, sondern ne Blanko-Gelbe. Aber ich traue verstrahlten Behörden durchaus zu, auch Voreinträge die es eigentlich nicht gibt in die Gelbe zu schreiben, auch wenn es absurd ist. -
Bedürfniserhalt nach Erst-Voreintrag im Jahr vor Ersterwerb
Parallax antwortete auf Janzfan's Thema in Waffenrecht
Biddewas? -
Widerruf der WBK grün+gelb , Folgen beim weiteren Schießen im Verein?
Parallax antwortete auf Maverick0707's Thema in Waffenrecht
Nun, Indiz != Beweis. Es geht ja letztlich nur darum den Verein schadlos zu halten, wenn der Delinquent sich nicht an ein Waffenverbot hält. Mehr als ein Indiz (einmalige "Bescheinigung" durch Behörde, schriftliche Erklärung des Betroffenen) kann der Verein eh nicht einfordern. Möglicherweise ist es sinnvoll das per Satzung/Geschäftsordnung zu regeln. Motto "Aberkennung von waffenrechtlichen Erlaubnissen und Ergehen eines Waffenverbots sind dem Verein umgehend anzuzeigen". Sollte der Betroffene das dann nicht tun, kann man es dem Verein nicht vorwerfen das man ihn trotz dem nicht bekannten Waffenverbot hat weiterschießen lassen... -
Widerruf der WBK grün+gelb , Folgen beim weiteren Schießen im Verein?
Parallax antwortete auf Maverick0707's Thema in Waffenrecht
Auch nicht auf Anfrage des Betroffenen? Aber selbst wenn nicht, könnte der Betroffene ja dies schriftlich bestätigen. Damit dürfte der Verein alles in seiner Macht stehende getan haben... -
Widerruf der WBK grün+gelb , Folgen beim weiteren Schießen im Verein?
Parallax antwortete auf Maverick0707's Thema in Waffenrecht
Kann man das Ding nicht rumdrehen? Sprich, der Verein verlangt bei einem WBK-Entzug grundsätzlich vom Mitglied einen Nachweis, das kein Waffenverbot vorliegt - sonst kein Schießen mehr. Dann obliegt es dem Mitglied eine entsprechende Bescheinigung beizubringen. Tut es das nicht: no joy. Ob Nachweis/Bescheinigung oder nur schriftliche Versicherung sei mal dahingestellt. Aber dann wäre aus meiner Sicht der Verein vermutlich raus wenn sich später doch herausstellt, das ein Waffenverbot bestand. -
WaffG 2020 §14 (4) Bedürfnis zum Besitz - eigene erlaubnispflichtige Waffe
Parallax antwortete auf Parallax's Thema in Waffenrecht
Der Spaß vergeht Dir dann, wenn irgendwann Deine Behörde Dein bestehendes Bedürfnis zum Besitz prüfen will, und da sitzt jemand der das Gesetz gelesen und verstanden hat. Der verlangt dann vom Verband explizit die Bestätigung das Du mit einer Deiner EWB-Waffen die geforderten Termine hattest. Und da der Verband nicht riskieren will, zukünftig keine Bestätigungen von der Behörde mehr anerkannt zu bekommen, verlangt diese Bescheinigung dann auch explizit von Deinem Verein. Und da hat auch jemand keine Lust sich einer falschen Bestätigung schuldig zu machen, und kann Dir das dann leider mangels Aufzeichnungen dazu nicht bescheinigen. DANN hast DU Pipi in den Augen und kommst hier bestimmt (wieder) heulen wenn Du Deine WBK(en) abgeben darfst. -
Moin, das aktuelle WaffG fordert nach §14 (4) die durch Verbandsbescheinigung Glaubhaftmachung des regelmäßigen Schießens mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe. Wenn das jemand "hard ball" spielt - wie will man das nachweisen? Wie handhaben die (Teil-)Verbände das derzeit? Fragt da irgendwer den Verein nach einem Nachweis/Bestätigung? Gibts Vereine die begonnen haben die benutzten Waffen konkret zu protokollieren? Und/oder reicht der Nachweis das man eine Waffe von Typ und Kaliber X seit Y besitzt und damit davon ausgegangen wird, daß man seine Schießtermine in dem Typ/Kaliber auch dann mit der eigenen Waffe durchgeführt hat? Oder stecken gerade alle den Kopf in den Sand und ignorieren diese neue Anforderungen und tun einfach so als seie das immer gegeben? Grüße, Parallax
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Der Einstieg in den Schießsport - vom ersten Schuss zur eigenen Waffe!
Parallax antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Allgemein
Das wird vermutlich in nicht wenigen Vereinen erst zur WBK-Beschaffung nahegelegt. Ich hab damals meine Sachkunde eigeninitiativ so schnell wie möglich gemacht (und danach dann auch VA), denn ich wollte ja wissen was ich da tue... den Reaktionen zufolge war das wohl alles andere als üblich. -
Mein Punkt war: wenn man davon ausgeht, daß die meisten die sich SRS kaufen um damit auch (mit KWS) herumzulaufen, ist der Weg zum LWB im Sinne "noch mehr Bumm mit the real deal" nicht "zielführend", da er/sie/es/unentschieden/unklar zum Führen dann einen WS bräuchten, den er/sie/es/unentscheiden/unklar aber zu 99,99% nicht bekommen würden. Ergo bleibts beim Spritzguß.
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Ich meine den WS. Eine WBK berechtigt nicht zum Führen. Darum gehts beim KWS und wohl auch beim Großteil der Erwerber die man politisch loswerden will.
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Wohl kaum, denn der Sinn vom allgemeinen SSW-Erwerb ist, damit auch rumlaufen zu können, siehe Popularität des KWS. Der Kreis der KWS-Berechtigten und WS-Berechtigten ist nicht deckungsgleich.
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Selbst keinen Satz ohne Fehler rausbekommen, aber über "Ausländer" herumhetzen. WO wie es leibt und lebt...
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WTF VAVRF - Vollautomatische Vorderschaftrepetierflinte
Parallax antwortete auf SAPR's Thema in Waffenrecht
"WELT", das ist doch quasi wie "BILD" nur in bewegt, oder? 🙂 -
Exactly. In der Coronazeit ist es (von einem schlechten Startniveau) in meiner Beobachtung tatsächlich steil bergab gegangen. Da müssen eine Menge Leute mangelndes Selbstbewußtsein und Selbstwertgefühl kompensieren...
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Gelbe WBK - Begrenzung auch für "alte" Gelbe nach 2003?
Parallax antwortete auf MarkF's Thema in Waffenrecht
@ASE Als interessiert lesender Laie frage ich mich, welche juristische Formalqualifikation Du aufzuweisen hast, damit ich das Gelesene von Dir besser einordnen kann. Klärst Du uns auf? Das "Recht haben" und "Recht bekommen" zwei verschiedene Paar Schuhe sind hat @Markf schon mehrfach erwähnt, insofern verstehe ich nicht ganz die Aufregung diesbezüglich. Gerade im Waffenrecht ist es ja in der Tat so, daß oft Behörden und Gerichte frei drehen - aber das hat @MarkF ja gar nicht in Abrede gestellt. -
Na, aber Frankonia bekommt was sie bestellen - die Kunden in die Filiale. Ziel erreicht!
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Gelbe WBK - Begrenzung auch für "alte" Gelbe nach 2003?
Parallax antwortete auf MarkF's Thema in Waffenrecht
Die Formulierung "Erwerbsvorgänge" ist einfach nur mal wieder eine weitere Schlampigkeit in der Umsetzung des Willens des Gesetzgebers in konkreten Text, im ziemlich klaren Widerspruch zu diesem Willen, wie ASE und Sacharbeiter herausgearbeitet haben. -
Korrekt, und sinnvollerweise nennt man dann auch gleich die entsprechende Regel in der SpO:
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So? Welche Regel dort? Zitat bitte. Abgesehen davon muß keine DSB Standordnung da hängen - das ist nur ein Beispiel für eine Standordnung die ein Betreiber übernehmen kann, aber nicht muß. Wie die Sportordnung auch schon unter 0.2 besagt (Hervorhebung durch mich): Wobei der typische DSB-only Verein natürlich da höchstwahrscheinlich die DSB-Standordnung (von anno dazumal) hängen hat. Ich dachte viel mehr an mögliche Herzkasper von Kameraden und Verantwortlichen die das sehen könnten (unser Stand hat Glasscheibe zum Flur, und es könnte ja jemand reinkommen).
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Dann holster mal auf einem DSB-Vereinsstand ne Waffe und lauf damit nach vorne zur Trefferaufnahme... 🙂
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Wobei die Person nicht vom Verein bestellt sein muß um solo schießen zu dürfen, sofern sie den Lehrgangsnachweis hat. So jedenfalls die Auffassung des DSB. Lappen reicht. Wobei der Standbetreiber natürlich die Anforderungen auch härter machen kann - letztlich hält er/sie/es den Kopf dafür hin. Die viel spannendere Frage ist, wie man denn "sicherstellt"(!), daß man allein auf dem Stand ist. Hinter sich alles verrammeln? Könnte ja sonst jederzeit jemand während man schießt reinkommen (ggfs. sogar unbemerkt), und zack ist man nicht mehr allein und müßte Waffe sofort entladen und ablegen (und hätte eben nicht sichergestellt, allein zu sein). Von Szenarien wo man solo vorne an den Scheiben ist aber am Stand noch die Waffe liegt möchte ich da noch gar nicht sprechen... Alles gut solange nix passiert, aber wenn, dann wird die Bedeutung dieses Wörtchens en detail betrachtet.