

Parallax
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Schiessen mit für Stand nicht zugelassener Waffe
Parallax antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Du wandelst als VA dann auf schmalem Grat. AWaffV §11: Das Schießen mit einer nicht zugelassene Waffe kann eine unabsehbare Gefahr darstellen und somit kann man der VA durchaus Pflichtverletzung unterstellen wenn sie das Schießen damit nicht unterbindet. Und damit steht die Zuverlässigkeit in Frage. -
Schiessen mit für Stand nicht zugelassener Waffe
Parallax antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Den Knackpunkt hast Du nicht hervorgehoben: "im Wettkampf". Meiner Interpretation nach beziehen sich alle (und nicht nur bzgl. Probeschüsse) diese Öffnungsklauseln eh nur auf Wettkämpfe (wie der ganze Rest der SpO). Zudem nur, "wenn dies durch Besonderheiten der Schießstätte oder des Schießens bedingt ist". Wobei sich in der Tat die Frage stellt, was eine "Besonderheit des Schießens" darstellen kann - "Training"? 🙂 Die BDS-Regelung ist eindeutig. -
Schiessen mit für Stand nicht zugelassener Waffe
Parallax antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Also in der DSB SpO kann ich das nicht finden. Allein 0.18.3 kommt dem nahe, wobei mir unklar ist, was mit "Besonderheit des Schießens" gemeint sein könnte. Denn es geht ja nicht um rechtliche oder durch den Schießstand bedingte Abweichungen. Wie gesagt: die DSB SpO regelt nur Wettkampf, nicht das Training. Denklogisch folgert das eine Schießstandordnung wie die vom DSB den Schießbetrieb auf Wettlkämpfe und deren Simulation beschränken würde, und das wäre natürlich Unfug. Im Training ist man waffenrechtlichen, versicherungsrechtlichen und zulassungsrechtlichen Vorschriften und den lokalen Befindlichkeiten (Schießstandordnung, die man ggfs. nicht einfach ohne Nachzudenken irgendwoher kopieren sollte) des Betreibers unterworfen. Nur im Wettkampf kommen meinem Verständnis nach noch Sportordnungen und deren Disziplinen zur Geltung. Falsch? Wann schießt man nach Definition Eures Vereins denn eine "Disziplin"? -
Also ob der/die gesetzte Sachbearbeiter(in)/Behörde für eine Verwaltungsvorschrift mehr als nur ein müdes Lächeln vor dem Ignorieren übrig haben muß, noch dazu eine "soll" Bestimmung...
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Schiessen mit für Stand nicht zugelassener Waffe
Parallax antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
D.h. auf diesen Ständen dürfen dann nur Wettkämpfe eines bestimmten Verbands ausgetragen oder simuliert werden? Denn sonst schießt man nicht "nach Sportordnung". Sportordnungen die ich kenne/überflogen habe definieren nicht wie man seine Fähigkeiten zu trainieren hat, sondern wie eine bestimmte Wettkampfdisziplin durchzuführen ist. Das einzige was ich da entfernt noch reinlesen könnte wäre eine Beschränkung auf die zulässigen Waffen, die in irgendeiner Disziplin des entsprechenden Verbandes zulässig ist. Und selbst das ist weit hergeholt, denn meine Schießfähigkeiten kann ich ggfs. auch mit abweichenden Waffen/Munition trainineren. Ob die Waffe nun zwei Millimeter länger oder kürzer als in Disziplin X zulässig ist, ist ziemlich wurscht. Was übersehe ich? EDIT: Konkretes Beispiel: Ich stehe auf einem Stand eines nur dem DSB angehörigen Vereins, mit Schießstandordnung vom DSB, mit meiner 9mm KW, geladen mit 20 Schuß im Magazin, und traininere ohne Beachtung irgendwelcher Zeitlimits Präzisionsschuß. Unzulässig? -
Stand heute gibts ja auch nichts einzuarbeiten. "Aktuell" ist noch alles pure Hoffnung (for those who care). 🙂
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Nun, da es (wenn ich das richtig verstehe) noch keine verabschiedete, veröffentlichte und wirksam gewordene WaffRÄndVO dazu gibt, ist das halt nun Stand der Dinge und 42cm sind weiterhin das Maß der Dinge und die unter gesetze-im-internet.de veröffentlichte Version "aktuell".
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Hier sind auch keine zum 1.9. wirksamen Änderungen diesbezüglich zu finden: https://www.buzer.de/gesetz/2881/v234438-2020-09-01.htm
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Dann fehlt offenbar der Hinweis auf noch fehlende einzuarbeitende Änderungen.
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Alle Änderungen sind nun eingearbeitet und damit nun auf aktuell gültigem Stand: WaffG: http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html AWaffV: https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/ Verwirrend finde ich das man nirgends lesen kann ab wann sie in dieser Form so wirksam waren. Die leider nur in der "Gesamtausgabe" zu findende Präambel bzgl. Ausfertigungsdatum und "zuletzt geändert" Angaben sind für den Ottonormalbürger zumindest irreführend... Für mein Verständnis, beide per 01. September 2020, korrekt?
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Parallax antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
OK, mit der Einschränkung paßt die Aussage. Hatte schon Angst ich dürfte die 20er Magazine meiner HA-KW nicht befüllen und wüßte nix davon... 🙂 Was machte eigentlich gemeiner IPSC Langwaffenschütze bislang? Pecht gehabt gegenüber internationalen Wettbewerbern, Ausnahmegenehmigung? -
Gebühren Munitionseintrag grüne WBK in NRW
Parallax antwortete auf Andreas181's Thema in Waffenrecht
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?sg=0&menu=1&anw_nr=2&gld_nr= 2&ugl_nr=2011&val=4975&ver=0&aufgehoben=N&keyword=&bes_id=4975&show_preview=1&bes_check=0#FV (ganz runterscrollen). Geändert mit der Fassung vom 23.10.2019. -
Gebühren Munitionseintrag grüne WBK in NRW
Parallax antwortete auf Andreas181's Thema in Waffenrecht
https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=5820031106093134318 Dort unten "Tarifstelle 26 bis 26.38" Das hat sich offenbar geändert. Aktuell: Bei meiner letzten Eintragung im April 2019 war es noch billiger und bedingt: (Hervorhebung durch mich) Hatte mir das damals extra mal abgespeichert... -
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Parallax antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Oha, hat da meine Sachkundeausbildung versagt? Hast Du da mal ne entsprechende Referenz zum Nachlesen? -
Melden macht frei: Magazinanmeldungen und Formulare dazu
Parallax antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Als nicht-Jäger eine nicht-rhetorisch gemeinte Frage: Wozu muß man auf der Jagd mit .308 mehr als 10 Schuß in schneller Folge abgeben ohne Zeit für einen Magazinwechsel zu haben? Nota bene: ich finde das Verbot von "großen" Magazinen völlig gaga und politischen Aktionismus für den unterdurchschnittlich intellektuell ausgestatteten Wähler in der Hoffnung diesem damit "mehr Sicherheit" suggerieren zu können. Insofern gönne ich Dir natürlich die Genehmigung. 🙂 -
Das Problem ist IMHO nicht das der Verkäufer die "passende" Munition für die 08 nicht kannte. Das Problem ist, das er sein Nichtwissen nicht realisierte und entsprechend handelte.
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Bestes BILD Niveau. "Die Grünen" wollen das "offiziell" erst, wenn das so durchkommt - wie Du ja selbst bemerkst.
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Gibts eine öffentliche Quelle (einer statistischen Auswertung derer) dafür? Mein Google-Foo versagt.
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Ob die es irgendwann mal schaffen ihren Webserver so zu konfigurieren, daß er korrekte Dateinamen bei Downloads übermittelt?
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NRW / extra Ids beim Waffenkauf ab Sept erforderlich
Parallax antwortete auf Wolfgang553's Thema in Waffenrecht
Wenn ich das richtig sehe, konkret das Datum 2012-12-12 als Dummy. -
Deshalb in die Preisliste Deiner Behörde schauen. Bei uns gibts den Mun-Erwerb kostenfrei gestempelt beim Eintragen der Waffe. Will man den Mun-Erwerbsstempel bereits beim Voreintrag haben kostet das extra. Und schön aufpassen: sobald Du die SpoPi los bist, hast Du auch keine Besitzberechtigung für diese Munition mehr. Heutzutage sind die Erwerbsberechtigung auch Besitzberechtigung (war früher mal anders).
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Bei manchen schaut der VS wohl lieber doppelt hin, nachdem er in der Vergangenheit ja durch ein wenig laissez-faire dumm aufgefallen sind. Amtsleiter machen ungern vor Untersuchungsausschüssen Männchen. 🙂 Mein Mitte März in Köln eingereichter Antrag war rund sieben Wochen später bearbeitet, und da wurde auch VS angefragt da letzte Abfrage >6M her und da ging damals ja bekanntlich erstmal lange gar nix (wegen fehlendem VS Abfrageprozeß und dann Corona).
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Meine neue Gelbe aus Q2/2020 hat Personen- und Erlaubnis-IDs aufgedruckt bekommen. Nachtrag auf die Grüne seie nicht möglich, da damit bereits vorhandene Texte überdruckt würden (Neuausstellung wurde nicht proaktiv angeboten). Habe alle IDs auf Nachfrage per EMail mitgeteilt bekommen.
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Seufz - ich sollte zu solchen Uhrzeiten keine Postings machen... 🙂 Danke für die Korrektur. Jetzt verstehe ich auch Dein "ähm, wat?", denn @mühli hat mich damit auch auf die falsche Fährte Verschlußträger geführt, sonst wäre seine Aussage ja genau falsch herum. 🙂 Also: Es braucht sowohl einen entsprechenden Full Auto Verschlußträger (also einen, der nicht ausgeschnitten ist), als auch einen Full Auto Upper (also einen mit Ausschnitt ["auto sear cut"] aufweist welches ein Auto Sear in seiner Funktion ermöglicht), also auch ein installiertes Auto Sear in der Triggergruppe. Nu sollte es passen.
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Auto Sear Cut = Ausschnitt aus dem Verschluß der verhindert, daß ein Full Auto Trigger funktionieren kann. Hat der Verschluß diese Ausfräsung nicht, kann man durch Umbau des Triggers aus einem Halbautomaten einen Vollautomaten machen. Siehe im Video ab 5:20 den Unterschied zwischen Verschlüssen.