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Parallax

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  1. Meine neue Gelbe aus Q2/2020 hat Personen- und Erlaubnis-IDs aufgedruckt bekommen. Nachtrag auf die Grüne seie nicht möglich, da damit bereits vorhandene Texte überdruckt würden (Neuausstellung wurde nicht proaktiv angeboten). Habe alle IDs auf Nachfrage per EMail mitgeteilt bekommen.
  2. Seufz - ich sollte zu solchen Uhrzeiten keine Postings machen... 🙂 Danke für die Korrektur. Jetzt verstehe ich auch Dein "ähm, wat?", denn @mühli hat mich damit auch auf die falsche Fährte Verschlußträger geführt, sonst wäre seine Aussage ja genau falsch herum. 🙂 Also: Es braucht sowohl einen entsprechenden Full Auto Verschlußträger (also einen, der nicht ausgeschnitten ist), als auch einen Full Auto Upper (also einen mit Ausschnitt ["auto sear cut"] aufweist welches ein Auto Sear in seiner Funktion ermöglicht), also auch ein installiertes Auto Sear in der Triggergruppe. Nu sollte es passen.
  3. Auto Sear Cut = Ausschnitt aus dem Verschluß der verhindert, daß ein Full Auto Trigger funktionieren kann. Hat der Verschluß diese Ausfräsung nicht, kann man durch Umbau des Triggers aus einem Halbautomaten einen Vollautomaten machen. Siehe im Video ab 5:20 den Unterschied zwischen Verschlüssen.
  4. Das ist korrekt (und ist zu schwer für BDS Diszis :-)), nur hat der Threadstarter von einer .32long gesprochen, also wohl was für DSB 2.45 (Zentralfeuer). Der Gedanke dahinter ist wohl Backupwaffe per WS für eine spätere reinrassige .22lr.
  5. "2.10" sollte natürlich "2.40" heißen... Was will ich mit einer .22lr SpoPi die nicht für 2.40 zugelassen ist? Der Klassiker ist .32long für DSB 2.45 mit WS .22lr für DSB 2.40 - der Prüfkasten ist für beide der gleiche (30x15x5cm). Die üblichen Verdächtigen wie GSP und Pardini SP/HP passen da sowohl in .32long als auch .22lr rein.
  6. Vorsicht: der Verband könnte das vorhandene WS in .22lr mit Recht schon als ausreichend für Disziplin 2.10 ansehen und Dir keine reinrassige .22lr mehr genehmigen. Hast Du das mit dem (gerade wechselnden) Zuständigen beim RSB geklärt? Das .22lr WS für meine noch zu beschaffende .32Wlong werde ich erst dann kaufen, wenn ich mir hinreichend sicher bin das ich meine derzeitige reinrassige .22lr SpoPi für 2.10 behalten werde... sonst habe ich nachher ein Problem wenn ich diese austauschen möchte, denn da ist ja noch die .32long mit .22lr WS... Meine (bundesweit bekanntermaßen unflexible) Behörde ist da bestimmt nicht so pragmatisch und erlaubt einen 1:1 Tausch ohne erneuten Voreintrag und Bedürfnisbescheinigung... seufz.
  7. Nö, nicht wenn ihre Ignoranz von Oben und Gerichten gedeckt wird... siehe "12/18 für jede Waffe" in Teilen von Hessen... Komplett frei drehende Behörde und Gericht...
  8. Sie werden Dir dann gerne den Unterschied zwischen Gesetzen/Verordnungen und Verwaltungsvorschriften erklären. Insb. den Fakt das Du Dich auf erstere berufen kannst, auf letztere leider nicht, da sie keine Außenwirkung entfalten. D.h. rechtlich betrachtet kann die Behörde offen gegen die VwV verstoßen und Du kannst nicht dagegen klagen. Und ein Richter kann sie auch ignorieren wenn ihm das Handeln der Behörde besser als die VwV gefällt. Siehe Darmstadt/Offenbach. Im Gegensatz zu der hier auf WO gepflegten Tradition von Hetze gegen Alles und Jeden in Politik (außer Blaubraun natürlich)/Verwaltung ist das ausnahmsweise mal was, wo man sich zurecht drüber aufregen könnte, denn das hat tatsächlich was von Bananenrepublik wenn Verwaltungen und Gerichte straflos den explizit formulierten Gesetzgeberwillen ignorieren dürfen, ohne das sich der Souverän dagegen wehren kann.
  9. Das Hauptproblem ist wohl das sogenannte "Verwaltungsvorschriften" nur "Verwaltungsideengeber" sind da von der Verwaltung offenbar beliebig folgenlos ignorierbar, nachdem auch Gerichte sie al gusto ignorieren können. Das eröffnet der Willkür erst Tür und Tor...
  10. Du gehst davon aus, daß Chef das anders sieht als der/die SB. Du weißt doch... alles ist immer ein einzeln zu betrachtender Einzelfall der bei ganz genauer Betrachtung doch ganz anders gelagert ist und eine individuelle Entscheidung erlaubt. 🙂 Und nach dem man Gerichte wie Darmstadt hat... die sich auch nicht für die WaffVwV interessieren... Wenn schon die WaffVwV von Behörden und Gerichten nach Belieben ignoriert werden kann und darf, was ist dann erst mit Kommentaren?
  11. Warum? Weder bezahlt er/sie die Prozeßkosten selbst (das machen wir Steuerzahler), noch wird es disziplinarische Folgen haben. Mehr als ein Achselzucken und ein "na beim nächsten funktionierts wieder" erwarte ich da nicht. Das die WaffVwV in vielen Behörden folgenlos (ohne empfindliche Folgen für den/die Handeln(den)) nach Belieben ignoriert wird und man sich nicht mal dagegen wehren kann (keine Bindung in der Außenwirkung) sollte keine Hoffnung machen. Man ist leider weitgehend der Willkür ausgeliefert...
  12. In Köln gehts weiter, dieser Tage kam neue WBK per Post.
  13. Entweder 12/12 mit nur sehr gut begründeten, ganz wenigen kurzen Ausnahmen (z.B. längerer Auslandsaufenthalt, Krankheit, ... mit entsprechenden Belegen), oder 18 "gut verteilt" übers Jahr... da können vermutlich auch ein paar wenige Monate ausgelassen werden (idealerweise nicht hintereinander). So hab ich das anhand Kommentaren und Urteilen im Hinterkopf. Ich persönlich sehe zu das ich die 12/12 hinbekomme, dann sind Diskussionen ausgeschlossen. Wobei sich das ab September eh erstmal erledigt hat da dann meine 3 Jahre nach Erst-WBK noch nicht abgelaufen sind, und damit erst wieder Jahr #4+5 relevant werden, dann nach neuer 1/Q bzw 6/J Regel... Was erheblich entspannter wird da man dann deutlich focussierter trainieren kann. Ob die 6/J in der neuen WaffVwV ähnlich konkretisiert wird bzgl. "über das ganze Jahr verteilt" steht noch in den Sternen.
  14. Falsch. Ja, 12/12 muß lückenlos sein (oder die Lücke sehr gut begründet werden), aber die 18 dürfen nicht beliebig liegen, sondern müssen "verteilt über das ganze Jahr" (WaffVwV 14.2.1) liegen. Und das heißt eben nicht "11 Monate nix und dann 18 Termine im letzten Monat" (Extremfall). Ab welchen Lückengrößen der/die SB Streß macht liegt mal wieder im "billigen Ermessen" (Willkür).
  15. Unfug, wir reden hier von Ersterwerb, nicht Erhalt. Allein deshalb hinkt der Vergleich schon bis zum Umfallen.
  16. Und mancher hat auch ein intensives schießsportliches Jahr, das er/sie aber vornehmlich mit erlaubnisfreien Waffen (Luftdruck 7,5J) bestreitet und kaum dazu kommt noch Trainings mit den herberem Eisen dazwischenzuschieben, so sehr das auch Spaß macht. Das hat nichts mit "knapp auf Kante nähen" zu tun, sondern mit Focus auf Disziplinen in denen man besonders "gut" ist. Ich liege auch bei ca. 60 Terminen in 2019, die meisten aber rein LP. Sehe mich öfters der Situation ausgesetzt noch schnell in einem Kalendermonat einen "EWB-Termin" reinschieben zu müssen um die 12er Regel einzuhalten, da es auch mit der 18er Regel knapp werden könnte und gerade in der Meisterschafts- und Ligasaison LP dann auch möglichst nur LP trainieren zu wollen. Leistungsgedanke (Sport vs. Spaß :-))...
  17. Tja, es gibt halt Behörden die ihren Ermessensspielraum (man könnte sagen Willkürspielraum) auch zum positiven für den Sportschützen ausnützen und Dinge tun, die nach den Buchstaben eigentlich nicht gehen. Ich bekam jedenfalls keine gelbe WBK mit den Bescheinigungen für die grüne. Auch wenn die Anforderungen für die gelbe eine echte Untermenge der Anforderungen für grün sind. An anderen Orten in Deutschland wurden Antragstellern für Erst-Grün direkt vom Amt aus die gelbe kostenlos mit hinterhergeworfen... Andere Ämter, andere Sitten.
  18. Jo, genauso wie meine Behörde gerade keine Amtshandlungen vornimmt die die neue VS-Abfrage benötigen, weil geht gerade nicht. Und dieser handwerkliche gesetzgebende Fehler den Behörden keine Vorlaufzeit zur Umsetzung zu geben wird halt auch zu meinem Problem gemacht. Nicht vergessen: Waffenrecht ist erstmal generelles Verbot mit Erlaubnisausnahmen. Nicht andersherum.
  19. Bin da nicht so optimistisch. Du wirst Dich auch nicht zur Führerscheinprüfung anmelden können ohne die Pflichtstunden abgerissen zu haben, mit der Argumentation "na ich konnt ja nicht!". Der Gesetzgeber will, daß man die Ernsthaftigkeit und grundlegende Fertigkeit durch ausreichende Betätigung als aktiver Sportschütze mit der entsprechenden erlaubnispflichten Waffenart nachgewiesen hat bevor er Waffenbesitz genehmigt. Das Du es eine längere Zeit jetzt nicht kannst, ist Dein persönliches Pech. Finde ich nicht toll (bitte nicht falsch verstehen), wäre aber für mein Laienverständnis rechtlich denklogisch.
  20. In der Tat, so würde ich es erwarten. Und auch schön in einem Antrag zwei "grüne" Waffen plus gelbe WBK beantragbar. Und das auch noch kostenfrei. Da kann sich der RSB mal grob drei Scheiben dran abschneiden. 🙂 Das mit dem "Austausch" ist interessant... Ermöglicht die DSU damit die Beschaffung einer kalibergleichen Waffe mit einer Karenzzeit in der dann die bisherige veräußert werden kann? Leider ist der Punkt in den Erklärungen nicht näher erläutert. Was ich an dem Antrag nicht ganz verstehe, ist, das man sich einerseits vom Verein die sportliche Betätigung bestätigen läßt, andererseits aber pauschal für jeglichen Antrag die letzten 12 Monate Schießbuch sehen will. Dann kann man sich die Vereinsbestätigung auch sparen - ganz abgesehen davon daß sowieso bei vielen oder gar den meisten sowieso nicht alles nur "im Verein" (welcher der drei? :-)) stattfindet. Gleiches bei der Sachkunde. Entweder ich laß mir das vom Verein bestätigen, oder ich fordere den Nachweis vom Antragsteller. Aber nicht beides (bei Erstantrag)?!
  21. Damit erklärst Du aber nicht warum der Verband inhaltlich faktisch die gleiche Erklärung zweimal abgeben muß. Und das auch noch sachgrundfrei für eine konkreten Waffentyp und Disziplin. Auf gelb kann ich Waffen für beliebige (durch Defintion der Gelben abgedeckte) Waffen für beliebige Disziplinen anerkannter Sportordnungen kaufen. Das Recht macht da auch keinen Unterschied zwischen der ersten und der x-ten (demnächst 10.) Waffe. Also was soll der Bezug auf konkreten Waffentyp und Disziplin? Abgesehen von den waffenbezogenen Formulierungen (die bei Gelb keinen Sinn haben), steht ansonsten in beiden Bescheinigungen (nach §14 Abs. 2 - grün Grundkontigent - und Abs. 4 - gelb) genau das gleiche drin: "Wir bescheinigen, dass der Antragsteller seit mindestens zwölf Monaten regelmäßig den Schießsport in seinem Verein als Sportschütze betreibt". Bislang hat mir keiner inhaltlich und mit Verweis auf die konkrete Rechtslage erklären können warum damit eine Abs 2/3 Bescheingigung nicht automatisch auch für eine gelbe WBK reichen sollte, außer das in der Überschrift nicht "nach Abs. 4" sondern "nach Abs. 2/3" steht. Und nicht, warum sich Antrag und Bescheinigung(!) auf eine konkreten Waffentyp/Kaliber und Disziplin beziehen müssen. Auch die Sachbearbeiterin nicht die sich weigerte eine gelbe auszustellen. Ich würde es ja gerne verstehen, aber... es kann/will keiner erklären. "is halt so" ist keine Erklärung.
  22. Argh, danke.... völlig verpeilt und komplett Gelb und Grün vertippert. Gedacht habe ich natürlich an die Gelbe. Und was soll dann der ganze Zinnober mit Antrag für bestimmte Waffenart und Disziplin, und dann auch konkrete Bescheinigung genau dafür? Insbesondere wenn eh alle Kritieren für Gelb bereits durch die Grüne nachgewiesen sind?
  23. Außer für die erste Waffe auf Gelb, da will meine Behörde eine Bedürfnisbescheinigung nach §14 Abs. 4 (zwei vorliegende nach Abs 2 reichten ihr nicht, auch wenn die Kriterien nach Abs 4 eine echte Untermenge derer für Abs 2 sind), auch wenns keinen Voreintrag gibt. Und der RSB als Landesverband vom DSB stellte die auch gerne aus. Und was man so hört wollten das die Verbände (oder zumindest der DSB) auch so, da weiterhin "in der Loop" zu sein. Unklar was das außer Geldschneiderei (wieder €35 fürn RSB) soll, aber... so ist man für die erste Waffe wieder an die Möglichkeiten des eigenen Verbands beschränkt... Ab der 2. Waffe wirds dann aber in der Tat enspannt. Kennt hier jemand die konkreten Hintergründe der "neuerdings" (seit 2017?) erforderlichen Bescheinigung für 1. gelbe?
  24. Das ist ein journalistischer (nein, Journalismus setzt Sorgfalt voraus) Hit-Job, nicht mehr und nicht weniger. Und ein Verein der so blöd war sich dafür benutzen zu lassen und jemanden unüberlegten Unfug brabbeln zu lassen und das zur Sendung zu autorisieren...
  25. Parallax

    3. Kurzwaffe

    Ja, "leider" könnte man sagen. https://www.rsb2020.de/rsb/untergliederungen-des-rsb/
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