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Melden macht frei: Magazinanmeldungen und Formulare dazu
Parallax antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Oha, hat da meine Sachkundeausbildung versagt? Hast Du da mal ne entsprechende Referenz zum Nachlesen? -
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Parallax antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Als nicht-Jäger eine nicht-rhetorisch gemeinte Frage: Wozu muß man auf der Jagd mit .308 mehr als 10 Schuß in schneller Folge abgeben ohne Zeit für einen Magazinwechsel zu haben? Nota bene: ich finde das Verbot von "großen" Magazinen völlig gaga und politischen Aktionismus für den unterdurchschnittlich intellektuell ausgestatteten Wähler in der Hoffnung diesem damit "mehr Sicherheit" suggerieren zu können. Insofern gönne ich Dir natürlich die Genehmigung. 🙂 -
Das Problem ist IMHO nicht das der Verkäufer die "passende" Munition für die 08 nicht kannte. Das Problem ist, das er sein Nichtwissen nicht realisierte und entsprechend handelte.
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Bestes BILD Niveau. "Die Grünen" wollen das "offiziell" erst, wenn das so durchkommt - wie Du ja selbst bemerkst.
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Gibts eine öffentliche Quelle (einer statistischen Auswertung derer) dafür? Mein Google-Foo versagt.
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Ob die es irgendwann mal schaffen ihren Webserver so zu konfigurieren, daß er korrekte Dateinamen bei Downloads übermittelt?
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NRW / extra Ids beim Waffenkauf ab Sept erforderlich
Parallax antwortete auf Wolfgang553's Thema in Waffenrecht
Wenn ich das richtig sehe, konkret das Datum 2012-12-12 als Dummy. -
Deshalb in die Preisliste Deiner Behörde schauen. Bei uns gibts den Mun-Erwerb kostenfrei gestempelt beim Eintragen der Waffe. Will man den Mun-Erwerbsstempel bereits beim Voreintrag haben kostet das extra. Und schön aufpassen: sobald Du die SpoPi los bist, hast Du auch keine Besitzberechtigung für diese Munition mehr. Heutzutage sind die Erwerbsberechtigung auch Besitzberechtigung (war früher mal anders).
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Bei manchen schaut der VS wohl lieber doppelt hin, nachdem er in der Vergangenheit ja durch ein wenig laissez-faire dumm aufgefallen sind. Amtsleiter machen ungern vor Untersuchungsausschüssen Männchen. 🙂 Mein Mitte März in Köln eingereichter Antrag war rund sieben Wochen später bearbeitet, und da wurde auch VS angefragt da letzte Abfrage >6M her und da ging damals ja bekanntlich erstmal lange gar nix (wegen fehlendem VS Abfrageprozeß und dann Corona).
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Meine neue Gelbe aus Q2/2020 hat Personen- und Erlaubnis-IDs aufgedruckt bekommen. Nachtrag auf die Grüne seie nicht möglich, da damit bereits vorhandene Texte überdruckt würden (Neuausstellung wurde nicht proaktiv angeboten). Habe alle IDs auf Nachfrage per EMail mitgeteilt bekommen.
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Seufz - ich sollte zu solchen Uhrzeiten keine Postings machen... 🙂 Danke für die Korrektur. Jetzt verstehe ich auch Dein "ähm, wat?", denn @mühli hat mich damit auch auf die falsche Fährte Verschlußträger geführt, sonst wäre seine Aussage ja genau falsch herum. 🙂 Also: Es braucht sowohl einen entsprechenden Full Auto Verschlußträger (also einen, der nicht ausgeschnitten ist), als auch einen Full Auto Upper (also einen mit Ausschnitt ["auto sear cut"] aufweist welches ein Auto Sear in seiner Funktion ermöglicht), also auch ein installiertes Auto Sear in der Triggergruppe. Nu sollte es passen.
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Auto Sear Cut = Ausschnitt aus dem Verschluß der verhindert, daß ein Full Auto Trigger funktionieren kann. Hat der Verschluß diese Ausfräsung nicht, kann man durch Umbau des Triggers aus einem Halbautomaten einen Vollautomaten machen. Siehe im Video ab 5:20 den Unterschied zwischen Verschlüssen.
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Das ist korrekt (und ist zu schwer für BDS Diszis :-)), nur hat der Threadstarter von einer .32long gesprochen, also wohl was für DSB 2.45 (Zentralfeuer). Der Gedanke dahinter ist wohl Backupwaffe per WS für eine spätere reinrassige .22lr.
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"2.10" sollte natürlich "2.40" heißen... Was will ich mit einer .22lr SpoPi die nicht für 2.40 zugelassen ist? Der Klassiker ist .32long für DSB 2.45 mit WS .22lr für DSB 2.40 - der Prüfkasten ist für beide der gleiche (30x15x5cm). Die üblichen Verdächtigen wie GSP und Pardini SP/HP passen da sowohl in .32long als auch .22lr rein.
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Vorsicht: der Verband könnte das vorhandene WS in .22lr mit Recht schon als ausreichend für Disziplin 2.10 ansehen und Dir keine reinrassige .22lr mehr genehmigen. Hast Du das mit dem (gerade wechselnden) Zuständigen beim RSB geklärt? Das .22lr WS für meine noch zu beschaffende .32Wlong werde ich erst dann kaufen, wenn ich mir hinreichend sicher bin das ich meine derzeitige reinrassige .22lr SpoPi für 2.10 behalten werde... sonst habe ich nachher ein Problem wenn ich diese austauschen möchte, denn da ist ja noch die .32long mit .22lr WS... Meine (bundesweit bekanntermaßen unflexible) Behörde ist da bestimmt nicht so pragmatisch und erlaubt einen 1:1 Tausch ohne erneuten Voreintrag und Bedürfnisbescheinigung... seufz.
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Nö, nicht wenn ihre Ignoranz von Oben und Gerichten gedeckt wird... siehe "12/18 für jede Waffe" in Teilen von Hessen... Komplett frei drehende Behörde und Gericht...
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Sie werden Dir dann gerne den Unterschied zwischen Gesetzen/Verordnungen und Verwaltungsvorschriften erklären. Insb. den Fakt das Du Dich auf erstere berufen kannst, auf letztere leider nicht, da sie keine Außenwirkung entfalten. D.h. rechtlich betrachtet kann die Behörde offen gegen die VwV verstoßen und Du kannst nicht dagegen klagen. Und ein Richter kann sie auch ignorieren wenn ihm das Handeln der Behörde besser als die VwV gefällt. Siehe Darmstadt/Offenbach. Im Gegensatz zu der hier auf WO gepflegten Tradition von Hetze gegen Alles und Jeden in Politik (außer Blaubraun natürlich)/Verwaltung ist das ausnahmsweise mal was, wo man sich zurecht drüber aufregen könnte, denn das hat tatsächlich was von Bananenrepublik wenn Verwaltungen und Gerichte straflos den explizit formulierten Gesetzgeberwillen ignorieren dürfen, ohne das sich der Souverän dagegen wehren kann.
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Das Hauptproblem ist wohl das sogenannte "Verwaltungsvorschriften" nur "Verwaltungsideengeber" sind da von der Verwaltung offenbar beliebig folgenlos ignorierbar, nachdem auch Gerichte sie al gusto ignorieren können. Das eröffnet der Willkür erst Tür und Tor...
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Du gehst davon aus, daß Chef das anders sieht als der/die SB. Du weißt doch... alles ist immer ein einzeln zu betrachtender Einzelfall der bei ganz genauer Betrachtung doch ganz anders gelagert ist und eine individuelle Entscheidung erlaubt. 🙂 Und nach dem man Gerichte wie Darmstadt hat... die sich auch nicht für die WaffVwV interessieren... Wenn schon die WaffVwV von Behörden und Gerichten nach Belieben ignoriert werden kann und darf, was ist dann erst mit Kommentaren?
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Warum? Weder bezahlt er/sie die Prozeßkosten selbst (das machen wir Steuerzahler), noch wird es disziplinarische Folgen haben. Mehr als ein Achselzucken und ein "na beim nächsten funktionierts wieder" erwarte ich da nicht. Das die WaffVwV in vielen Behörden folgenlos (ohne empfindliche Folgen für den/die Handeln(den)) nach Belieben ignoriert wird und man sich nicht mal dagegen wehren kann (keine Bindung in der Außenwirkung) sollte keine Hoffnung machen. Man ist leider weitgehend der Willkür ausgeliefert...
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In Köln gehts weiter, dieser Tage kam neue WBK per Post.
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Entweder 12/12 mit nur sehr gut begründeten, ganz wenigen kurzen Ausnahmen (z.B. längerer Auslandsaufenthalt, Krankheit, ... mit entsprechenden Belegen), oder 18 "gut verteilt" übers Jahr... da können vermutlich auch ein paar wenige Monate ausgelassen werden (idealerweise nicht hintereinander). So hab ich das anhand Kommentaren und Urteilen im Hinterkopf. Ich persönlich sehe zu das ich die 12/12 hinbekomme, dann sind Diskussionen ausgeschlossen. Wobei sich das ab September eh erstmal erledigt hat da dann meine 3 Jahre nach Erst-WBK noch nicht abgelaufen sind, und damit erst wieder Jahr #4+5 relevant werden, dann nach neuer 1/Q bzw 6/J Regel... Was erheblich entspannter wird da man dann deutlich focussierter trainieren kann. Ob die 6/J in der neuen WaffVwV ähnlich konkretisiert wird bzgl. "über das ganze Jahr verteilt" steht noch in den Sternen.
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Falsch. Ja, 12/12 muß lückenlos sein (oder die Lücke sehr gut begründet werden), aber die 18 dürfen nicht beliebig liegen, sondern müssen "verteilt über das ganze Jahr" (WaffVwV 14.2.1) liegen. Und das heißt eben nicht "11 Monate nix und dann 18 Termine im letzten Monat" (Extremfall). Ab welchen Lückengrößen der/die SB Streß macht liegt mal wieder im "billigen Ermessen" (Willkür).
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Unfug, wir reden hier von Ersterwerb, nicht Erhalt. Allein deshalb hinkt der Vergleich schon bis zum Umfallen.
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Und mancher hat auch ein intensives schießsportliches Jahr, das er/sie aber vornehmlich mit erlaubnisfreien Waffen (Luftdruck 7,5J) bestreitet und kaum dazu kommt noch Trainings mit den herberem Eisen dazwischenzuschieben, so sehr das auch Spaß macht. Das hat nichts mit "knapp auf Kante nähen" zu tun, sondern mit Focus auf Disziplinen in denen man besonders "gut" ist. Ich liege auch bei ca. 60 Terminen in 2019, die meisten aber rein LP. Sehe mich öfters der Situation ausgesetzt noch schnell in einem Kalendermonat einen "EWB-Termin" reinschieben zu müssen um die 12er Regel einzuhalten, da es auch mit der 18er Regel knapp werden könnte und gerade in der Meisterschafts- und Ligasaison LP dann auch möglichst nur LP trainieren zu wollen. Leistungsgedanke (Sport vs. Spaß :-))...