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BJ68

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  1. Nur dann sollten sie schauen, ob die Teile a) eine BAM-Zulassung d.h. Nummer haben b) und wissen dass in DE BKS-Sätze die in Polen-Böller verbaut sind verboten sind.... wird sonst u.U. ein teures Vergnügen..... Plus wie schon mal angemerkt: Aber Vorsicht mit den Teilen.....das ist BKS (Blitz-Knall-Satz) und damit einer der wenigen pyrotechnischen Sätze, die unter Einschluss (Verdämmung) zur Detonation (nicht Explosion) fähig sind.....und mit den Teilen ist nicht zu spaßen oder wie man es besser nicht machen sollte: https://youtu.be/b3Z9P282H6E Kommt davon wenn man von Pyro- und Sprengtechnik keine Ahnung hat.....bei mir im Regal stehen halt eine Menge Feuerwerksbücher (mit Rezepten*) rum und zu meiner Hochzeit habe ich mich auch mit Pyrotechnikern unterhalten und war beim Aufbau von großen Teilen (Klasse IV) dabei......und war auch in der Richtung chemisch kein unbeschriebenes Blatt.... Kleiner Nachtrag: Zu den BAM-zugelassenen Teilen....leider sind die kastriert, denn die bei uns haben max. 120 DB Lautstärke....Vorteil ist aber, dass da im Fall des Falles die Finger dranbleiben d.h. ein Missbrauch** glimpflich abgeht und sofern man da einige Verhaltensweisen einhält....z.B. nicht besoffen ist, auf Leute absichtlich schießt, sich an die Gebrauchansweisung hält usw. gilt das auch für die Pölenböller und Klasse III oder gar Klasse IV Pyrotechnik...allerdings nicht wenn es nach diversen Skandal-Reportern geht vgl. https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Versicherungsabgabe-auf-Feuerwerkskoerper/LOL-den-Abschuss/posting-25111273/show/ * = als Einstieg: -Military and Civilian Pyrotechnics Herbert Ellern -Pyrotechnics George W. Weingart -The Chemistry of Powder and Explosives Tenney L. Davis gibt es bei archive.org sind allerdings ältere Bücher d.h. einige Rezepte sind mit Vorsicht zu genießen.... **= z.B. so ein Teil in der Hand halten, anzünden, wegwerfen, weil immer die Möglichkeit eines schnellen Durchzünden besteht. bj68
  2. Ouch würde mich auch sticken, allerdings dann aufgepeppt mit sowas: http://www.glacialwanderer.com/hobbyrobotics/?p=490 Da geht auch noch mehr Richtung Waffen und Co.: http://www.njnoordhoek.com/?p=735 Das würde mich dann schon sehr reizen und ich könnte mir vorstellen, dass da auch bei Schützen-Kollegen die Lust aufs Experimentieren hochkommen würde....okay ein paar §§-Hengste wird es da bestimmt auch wieder geben....but Art 5 Abs. 3 GG.... Glaub ich muss mal wieder basteln anfangen.....die letzte elektronische Spielerei war diese hier: https://illumina-chemie.de/viewtopic.php?t=4821&f=58 und wie dort beschrieben...meine Löterfahrung ist 30 Jahre alt/her. Zur dort erwähnten Kirlianfotografie bin ich noch nicht gekommen...mein Badezimmer hier in ZH ist zu klein um dort mit Hochspannung rumzuspielen, weil das Fotopapier dann doch im Dunkeln (Rotlicht) verarbeitet werden muss....beim ausprobieren oder besser antesten hab ich gemerkt, dass die Wahrscheinlichkeit sich da elektrisch versehentlich abzuschießen einfach zu hoch ist, weil kein Platz...Edit: trotz eine Hand in der Hosentasche. bj68
  3. Gegenfrage: Schon mal überlegt, wann oder besser warum eine MPU im Verkehrsrecht gefordert wird? Was ist da zuvor passiert und was kann sich da u.U. in mehr als 12 Monaten ändern? bj68
  4. Yep...war auch mein Gedanke.....da ja formell immer der Satz "die Möglichkeit gegeben ist, den Gegenstand wirtschaftlich zu verwerten, bzw. die Verbotsregelung selbst differenziert genug ist, um besonderen Fallgruppen gerecht zu werden." gilt....sprich diese BVerwG Entscheidung ist der Freibrief dafür, dass Du als Betroffener in die Röhre schaust....theoretisch hättest Du ja die Möglichkeit..... bj68
  5. Zu den verbotenen Messern und der Entschädigung: https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Klappmesser-gibt-es-schon-fuer-2-50-Euro/Re-Messer-und-Wurfsternverbot-eine-Historie-Part-3/posting-32230073/show/ bj68
  6. Naja die Idee hatte ich auch schon mal.....zwar nicht mit »Bürger*innenräte« sondern, dass im Bundestag ein Teil der dortige Plätze an die Bürger verlost werden....um da andere Meinungen reinzubringen und dem Klüngel zu begegnen. bj68
  7. Holland bzw. "Die Holländer" z.B. denn obwohl dort Cannabis in den Coffee-Shops für Holländer (so halb)* legal ist....ist der Anbau dort illegal, was zur netten Folge hat, dass jeder Coffee-Shop-Betreiber Kunde bei Leuten ist, die der OK (organisierten Kriminalität) zugerechnet werden können. Sehr böse Zungen behaupten auch, dass diese "Schnaps-Idee" auch einer der Gründe** ist, dass in den Niederlanden die ganze Palette an illegalen Drogen ziemlich verbreitet ist und so richtig eine Trennung der Märkte ("harte"/"weiche" Drogen) nicht stattgefunden hat und natürlich die OK dort sehr gut profitiert und Profit macht und dann noch anderen "Geschäften" nachgeht.....und sich dann ein Herr Oberstaatsanwalt Patzak (sorry den Typ habe ich gefressen und bin mit ihm in einem Forum ziemlich aneinander geraten) hinstellt und was von "das holländische Modell" (hinsichtlich Cannabis) sei gescheitert fabuliert. Klar.....wenn da der Fehler im System liegt (siehe oben) und jeder Hinz und Kunz nach Holland kommt, um da was legal zu kaufen*** oder zu rauchen...... * = ist nicht gesetzlich legalisiert, sondern wird nur toleriert....gäbe sonst Probleme mit der Anti-Drogen-Konvention der UN...vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Einheitsabkommen_über_die_Betäubungsmittel **= ein anderer....wären die Häfen Rotterdam und Amsterdam....die zwangsläufig zu Schmugglertätigkeiten führen und wo nur die Spitze des Eisbergs überhaupt erwischt wird.....weil die Suche logistisch nicht möglich ist..... ***= gegenüber ausländischen Kunden werden diverse Maßnahmen versucht vgl. [...]Ende Mai 2011 beschloss die niederländische Regierung eine landesweite Regelung, dass Coffeeshops weiche Drogen nicht mehr an Auswärtige verkaufen dürfen, sondern nur noch an volljährige niederländische Staatsbürger ab Herbst 2011.[7][8] Dies scheiterte am Widerstand vieler Städte und Kommunen. Unter anderem verweigerten die Bürgermeister von Amsterdam (Eberhard van der Laan) und Maastricht (Otto Hoes) die Umsetzung.[...] Einfach mal lesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Coffeeshop_(Niederlande) Anderer Punkt ist auch die Mengenbegrenzung [...]Keine großen Mengen, weder beim Verkauf an Gäste (max. 5 g pro Person und Tag) noch beim Bestand im Café (maximal 500 g).[...] die dann dafür sorgt, dass illegale Händler immer Kundschaft haben..... bj68
  8. Gelöscht... Sorry falsch beantwortet.. bj68
  9. Naja....Herr Gepperth, das mag sein, dass es einen Art Handel gab.....es bleibt aber unterm Strich dabei, dass Sie und andere Damen und Herren mit dieser Beschränkung der gelben WBK schlicht verarscht worden sind, weil vorher nichts aber auch gar nichts davon auf den Tisch gelegt worden ist plus dass diese Beschränkung bezüglich Sicherheit und Co. nichts aber auch gar nichts bringt d.h. so unnötig wie ein Kropf ist bezüglich des Besitzes legaler Waffen und von der Lüge, dass möglichst sparsam nur das was die EU da verbindlich vorschreibt umgesetzt wird, mal ganz zu schweigen..... Vielleicht sollte man die Schnappatmung bei dieser Art von Landesbürokraten durch ein Zitat von Frau Nahles ergänzen, was sie zur Wahl 2017 als Fraktionsvorsitzende gemacht hat.....oder anders gesagt...Wer sind diese "besonders wohlgesonnenen“ Landesbürokraten" damit man diesen auf den Zahn fühlen kann und u.U. dafür sorgt, dass diese nicht mehr an den Trog kommen? bj68
  10. bis die Spielräume weiter eingeschränkt werden und die nächste Klatsche kommt....entweder weil der Gesetzgeber und EU wieder mal Lücken sieht oder nicht will dass ihm das BKA auf der Nase rumtanzt... bj68
  11. BJ68

    Stromausfälle

    Ouch...da ist noch mehr "nettes" drin: Stellt sich die Frage was da überwiegt.... bj68
  12. Zeigt doch nur wieder, dass diese Regelung für den Arsch ist und die Teile wenn überhaupt* wie eine Armbrust behandelt werden sollten.... *= vgl. https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Klappmesser-gibt-es-schon-fuer-2-50-Euro/Die-Armbrust-Part-3c-Bund/posting-35591731/show/ zu wie die Armbrust ins WaffG rutschte..... bj68
  13. Von der (juristischen) Logik her...sinnvoll, wenn man unterstellt, das aus dem oder besser das Gehäuse zum bau von was Schießendem verwendet werden könnte....solange es in dem Dekoteil verbaut ist, kann es nicht anderweitig verwendet werden... Allerdings ob davon so eine riesen Gefahr ausgeht und die eigentliche Zielgruppe die als Begründung dafür immer angeführt wird, wirklich auf das angewiesen ist um an Waffen zu kommen....LOL......ist ein wenig so wie mit der FN Five-seven, die in Deutschland wegen dem Kaliber (1.2.5 mehrschüssige Kurzwaffen sind, deren Baujahr nach dem 1. Januar 1970 liegt, für Zentralfeuermunition in Kalibern unter 6,3 mm, wenn der Antrieb der Geschosse nicht ausschließlich durch den Zündsatz erfolgt;) nicht erlaubt ist.....unterm Strich ist das Nonsens.....weil vom legalen Besitz einfach keine Gefahr ausgeht.... bj68
  14. Schau mal auf das zweite Zitat in https://forum.waffen-online.de/topic/463158-ergänzung-tritium-visierung/?tab=comments#comment-3048028 was von 2011 ist.....dort wurde das anscheinend eingeführt....allerdings mit einem sehr zweideutigen Begriff..... Wo kein Kläger...kein Richter.....bzw. das in Verkehr bringen ist eine Ordnungswidrigkeit* laut §194 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/__194.html wo der §6 Abs. 3 "(3) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, welche Tätigkeitsarten nicht gerechtfertigt sind. " https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/__6.html erwähnt wird plus ich habe meine Zweifel, ob dass "behördliches Allgemeinwissen" ist d.h. dass die dafür sensibilisiert worden sind. *= d.h. Opportunitätsprinzip https://de.wikipedia.org/wiki/Opportunitätsprinzip bj68
  15. Das auszunutzen was ihm von Staate zur SV gnädigerweise legal genehmigt wird.....mal ganz unabhängig davon welche Vor- und Nachteile die gewählte Methode hat. bj68
  16. Wieder ein wenig mehr gefunden: Ab "Rechtliche Voraussetzungen nach Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) für die Herstellung von Konsumgütern in Deutschland" in https://www.bfs.de/DE/themen/ion/anwendung-alltag/uhren/uhren.html und daraus folgendes Zitat: D.h. jegliche Verwendung von radioaktiven Stoffen in Konsumgütern ist genehmigungspflichtig und das unabhängig von der Freigrenze. Heißt dann aber auch, dass die Anlage 1 (zu § 2) Liste der nicht gerechtfertigten Tätigkeitsarten http://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2018/anlage_1.html zu 100% gilt, weil für das die Freigrenzen nicht relevant sind..... Edit: Stellt sich die Frage ob Visierungen auch Konsumgüter sind..... Edit die Zweite: Obiges heißt auf Deutsch: Du bekommst für Tritium-Gaslichtquellen die in Nachtsichtgeräten, Zieleinrichtungen und Ferngläsern verwendet werden, wegen der Anlage 1 (siehe obigen Link) Strahlenschutzverordnung keine Genehmigung nach § 40 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) um die in DE in den Verkehr zu bringen.... bj68
  17. Sollte gehen....schreibe Dir mal was... Edit: Inbox war voll...ist jetzt behoben... bj68
  18. Okay....wird aber konstruktiv kompliziert (plus Manipulationen zugänglich) und teuer.... bj68
  19. Was physikalisch nicht geht....oder es dann heißt ab Temperatur xyz ist das Spielen einzustellen....weil die Teile nicht mehr funktionieren.... bj68
  20. Naja.....da mit Druckgas betrieben ist damit der Betriebsdruck temperaturabhängig und damit auch die Abschussgeschwindikgeit und mit ihr Verbunden die Geschossenergie. Ist der Unterschied von Theorie und Praxis...in der Theorie oder Gesetzestext ist alles glasklar...in der Praxis schaut es dann wieder anders aus..... bj68
  21. Da war noch ein wenig mehr....im Busche: https://forum.waffen-online.de/topic/462037-die-grünen-grundsatzprogramm-2020/page/7/?tab=comments#comment-3009711 bj68
  22. Ähm.....Du zitierst aus dem "Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung" https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/index.html#BJNR196610017BJNE000600000 und ich meine die Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV) https://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2018/BJNR203600018.html Schau mal in den §24 Nr. 7 Buchstabe a) https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/__24.html der da lautet: [...] § 24 Verordnungsermächtigungen Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, [...] dass radioaktive Stoffe a) in bestimmter Art und Weise oder für bestimmte Zwecke nicht verwendet oder nicht in Verkehr gebracht werden dürfen oder [...] soweit das Verbot zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung vor den Gefahren radioaktiver Stoffe oder zur Durchsetzung von Beschlüssen internationaler Organisationen, deren Mitglied die Bundesrepublik Deutschland ist, erforderlich ist, [...] und genau damit ist die "Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV)" gemeint, wo sich der §2 befindet....ferner Freigrenze heißt ob etwas überwachungsbedürftig oder nicht und zum Schluss bei Deinem Freigrenzenzitat "festgelegte Freigrenzen unterschreitet," was aus §3 https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/__3.html stammt auch noch den Rest zitieren: [...]Abweichend von Satz 1 kann eine auf Grund dieses Gesetzes erlassene Rechtsverordnung, die von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen wird, für die Verwendung von Stoffen am Menschen oder für den zweckgerichteten Zusatz von Stoffen bei der Herstellung von Arzneimitteln, Medizinprodukten, Pflanzenschutzmitteln, Schädlingsbekämpfungsmitteln, Stoffen nach § 2 Satz 1 Nummer 1 bis 8 des Düngegesetzes oder Konsumgütern oder deren Aktivierung festlegen, in welchen Fällen die Aktivität oder spezifische Aktivität eines Stoffes nicht außer Acht gelassen werden kann. [...] und genau das wurde mit dem §2 der Strahlenschutzverordnung gemacht.... oder mehr praktisch ausgedrückt....nach Deiner Meinung könnte ich Trinkgefäße, Schalen und Co. die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen können mit einer Glasur versehen die Uran und Thorium drin hat, sofern ich die Freigrenzen nicht überschreite......weil ja alles unter der Freigrenze ist ja "nicht radioaktiv" und den §2 der Strahlenschutzverordnung https://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2018/__2.html können wir gepflegt ignorieren..... Auf das Topic des Forums bezogen: Ist vergleichbar mit Waffengesetz und mit der Allgemeine Waffengesetz-Verordnung, wo Letztere auch die Feinheiten und diverse andere Dinge regelt..... Edit#2 und das Waffengesetz ergänzt.... bj68 Edit: Bitte beim nächsten mal Links zu Quellen...ich hab wie ein blöder im falschen Text gesucht...Danke
  23. Pakistan war da nicht was: https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019-12/pakistan-blasphemie-vorwurf-todesurteil-junaid-h und "Ab Hardliner reagieren scharf" in https://www.dw.com/de/blasphemie-todesurteil-in-pakistan-aufgehoben/a-46101035 No thanks..... bj68
  24. Dass die Aussage von Dir zu der Interpretation von stefan17 nicht stimmt.....radioaktive Überspannungsableiter sind laut Strahlenschutzverordnung nur dann unzulässig, wenn sie an Hochspannungsmasten angebracht werden vgl. Deine Aussage in und damit gilt der Mist was da in der Anlage 1 steht: https://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2018/anlage_1.html und dass da die Freigrenzen nicht absolut gelten, siehst Du an der Nr. 4 und der Nr. 8 denn dort stehen auch Thorium- und Uranisotope drin, mit Freigrenzen wo in Nr. 4 die Verwendung zu dem dort genannten Zweck ausgeschlossen ist und bei der Nr. 8 Du findest heute keinen Rauchmelder mehr mit einer Strahlungsquelle https://de.wikipedia.org/wiki/Ionisationsrauchmelder obwohl Am-241 auch eine Freigrenze hat. Ferner erwähnt die Anlage 4 Freigrenzen explizit die §§ 5, 10, 11, 12, 16, 31, 35, 36, 37, 52, 57, 58, 61, 70, 83, 87, 88, 89, 92, 104, 106, 167, 187 und Anlage 3 und nicht den §2 https://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2018/__2.html d.h. Anlage 4 gilt für den §2 nicht....und damit wäre auch Deine Aussage "Die Freigrenzen sind absolut zu verstehen, darunter werden die Stoffe behandelt wie nicht radioaktiv." nicht stimmig.....sofern diese Stoffe, Bauteile, Konstruktionen und Verwendungen unter den §2 fallen, was Tritium-Gaslichtquellen wenn sie in Nachtsichtgeräten, Zieleinrichtungen und Ferngläsern verwendet werden tun (Erledigung hoheitlicher Aufgaben, mal weggelassen). bj68 Edit: Nachtrag....meine Interpretation oder besser Vermutung, was der Gesetzgeber mit Anlage 1 Teil A der Nr. 5 wollte: Die Verwendung von solchen Tritium-Gaslichtquellen für die breite Masse einschränken, weil die Teile dann über kurz oder lang im Schrott, Altgerätesammlung oder Müll landen und da dann der Spruch "Auch Kleinvieh macht Mist" gilt, plus Tritium hat eine Halbwertszeit von 12 Jahren....
  25. Hm.....da gehören aber immer zwei dazu bei der Integration.....und IMHO liegt da die Bringschuld eher bei den Leuten die da neu hinzugekommen sind... Btw. wer sind denn die "Interessengruppen mit ablehnendem Heimatbild"? Erdogans Fußtruppe.....in DE..... vgl. [...]»Die Demokratie ist nur der Zug, auf den wir aufsteigen, bis wir am Ziel sind. Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette, die Kuppeln unsere Helme und die Gläubigen unsere Soldaten.«[...] was von ihm stammt? bj68
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