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BJ68

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  1. Von der (juristischen) Logik her...sinnvoll, wenn man unterstellt, das aus dem oder besser das Gehäuse zum bau von was Schießendem verwendet werden könnte....solange es in dem Dekoteil verbaut ist, kann es nicht anderweitig verwendet werden... Allerdings ob davon so eine riesen Gefahr ausgeht und die eigentliche Zielgruppe die als Begründung dafür immer angeführt wird, wirklich auf das angewiesen ist um an Waffen zu kommen....LOL......ist ein wenig so wie mit der FN Five-seven, die in Deutschland wegen dem Kaliber (1.2.5 mehrschüssige Kurzwaffen sind, deren Baujahr nach dem 1. Januar 1970 liegt, für Zentralfeuermunition in Kalibern unter 6,3 mm, wenn der Antrieb der Geschosse nicht ausschließlich durch den Zündsatz erfolgt;) nicht erlaubt ist.....unterm Strich ist das Nonsens.....weil vom legalen Besitz einfach keine Gefahr ausgeht.... bj68
  2. Schau mal auf das zweite Zitat in https://forum.waffen-online.de/topic/463158-ergänzung-tritium-visierung/?tab=comments#comment-3048028 was von 2011 ist.....dort wurde das anscheinend eingeführt....allerdings mit einem sehr zweideutigen Begriff..... Wo kein Kläger...kein Richter.....bzw. das in Verkehr bringen ist eine Ordnungswidrigkeit* laut §194 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/__194.html wo der §6 Abs. 3 "(3) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, welche Tätigkeitsarten nicht gerechtfertigt sind. " https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/__6.html erwähnt wird plus ich habe meine Zweifel, ob dass "behördliches Allgemeinwissen" ist d.h. dass die dafür sensibilisiert worden sind. *= d.h. Opportunitätsprinzip https://de.wikipedia.org/wiki/Opportunitätsprinzip bj68
  3. Das auszunutzen was ihm von Staate zur SV gnädigerweise legal genehmigt wird.....mal ganz unabhängig davon welche Vor- und Nachteile die gewählte Methode hat. bj68
  4. Wieder ein wenig mehr gefunden: Ab "Rechtliche Voraussetzungen nach Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) für die Herstellung von Konsumgütern in Deutschland" in https://www.bfs.de/DE/themen/ion/anwendung-alltag/uhren/uhren.html und daraus folgendes Zitat: D.h. jegliche Verwendung von radioaktiven Stoffen in Konsumgütern ist genehmigungspflichtig und das unabhängig von der Freigrenze. Heißt dann aber auch, dass die Anlage 1 (zu § 2) Liste der nicht gerechtfertigten Tätigkeitsarten http://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2018/anlage_1.html zu 100% gilt, weil für das die Freigrenzen nicht relevant sind..... Edit: Stellt sich die Frage ob Visierungen auch Konsumgüter sind..... Edit die Zweite: Obiges heißt auf Deutsch: Du bekommst für Tritium-Gaslichtquellen die in Nachtsichtgeräten, Zieleinrichtungen und Ferngläsern verwendet werden, wegen der Anlage 1 (siehe obigen Link) Strahlenschutzverordnung keine Genehmigung nach § 40 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) um die in DE in den Verkehr zu bringen.... bj68
  5. Sollte gehen....schreibe Dir mal was... Edit: Inbox war voll...ist jetzt behoben... bj68
  6. Okay....wird aber konstruktiv kompliziert (plus Manipulationen zugänglich) und teuer.... bj68
  7. Was physikalisch nicht geht....oder es dann heißt ab Temperatur xyz ist das Spielen einzustellen....weil die Teile nicht mehr funktionieren.... bj68
  8. Naja.....da mit Druckgas betrieben ist damit der Betriebsdruck temperaturabhängig und damit auch die Abschussgeschwindikgeit und mit ihr Verbunden die Geschossenergie. Ist der Unterschied von Theorie und Praxis...in der Theorie oder Gesetzestext ist alles glasklar...in der Praxis schaut es dann wieder anders aus..... bj68
  9. Da war noch ein wenig mehr....im Busche: https://forum.waffen-online.de/topic/462037-die-grünen-grundsatzprogramm-2020/page/7/?tab=comments#comment-3009711 bj68
  10. Ähm.....Du zitierst aus dem "Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung" https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/index.html#BJNR196610017BJNE000600000 und ich meine die Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV) https://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2018/BJNR203600018.html Schau mal in den §24 Nr. 7 Buchstabe a) https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/__24.html der da lautet: [...] § 24 Verordnungsermächtigungen Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, [...] dass radioaktive Stoffe a) in bestimmter Art und Weise oder für bestimmte Zwecke nicht verwendet oder nicht in Verkehr gebracht werden dürfen oder [...] soweit das Verbot zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung vor den Gefahren radioaktiver Stoffe oder zur Durchsetzung von Beschlüssen internationaler Organisationen, deren Mitglied die Bundesrepublik Deutschland ist, erforderlich ist, [...] und genau damit ist die "Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV)" gemeint, wo sich der §2 befindet....ferner Freigrenze heißt ob etwas überwachungsbedürftig oder nicht und zum Schluss bei Deinem Freigrenzenzitat "festgelegte Freigrenzen unterschreitet," was aus §3 https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/__3.html stammt auch noch den Rest zitieren: [...]Abweichend von Satz 1 kann eine auf Grund dieses Gesetzes erlassene Rechtsverordnung, die von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen wird, für die Verwendung von Stoffen am Menschen oder für den zweckgerichteten Zusatz von Stoffen bei der Herstellung von Arzneimitteln, Medizinprodukten, Pflanzenschutzmitteln, Schädlingsbekämpfungsmitteln, Stoffen nach § 2 Satz 1 Nummer 1 bis 8 des Düngegesetzes oder Konsumgütern oder deren Aktivierung festlegen, in welchen Fällen die Aktivität oder spezifische Aktivität eines Stoffes nicht außer Acht gelassen werden kann. [...] und genau das wurde mit dem §2 der Strahlenschutzverordnung gemacht.... oder mehr praktisch ausgedrückt....nach Deiner Meinung könnte ich Trinkgefäße, Schalen und Co. die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen können mit einer Glasur versehen die Uran und Thorium drin hat, sofern ich die Freigrenzen nicht überschreite......weil ja alles unter der Freigrenze ist ja "nicht radioaktiv" und den §2 der Strahlenschutzverordnung https://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2018/__2.html können wir gepflegt ignorieren..... Auf das Topic des Forums bezogen: Ist vergleichbar mit Waffengesetz und mit der Allgemeine Waffengesetz-Verordnung, wo Letztere auch die Feinheiten und diverse andere Dinge regelt..... Edit#2 und das Waffengesetz ergänzt.... bj68 Edit: Bitte beim nächsten mal Links zu Quellen...ich hab wie ein blöder im falschen Text gesucht...Danke
  11. Pakistan war da nicht was: https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019-12/pakistan-blasphemie-vorwurf-todesurteil-junaid-h und "Ab Hardliner reagieren scharf" in https://www.dw.com/de/blasphemie-todesurteil-in-pakistan-aufgehoben/a-46101035 No thanks..... bj68
  12. Dass die Aussage von Dir zu der Interpretation von stefan17 nicht stimmt.....radioaktive Überspannungsableiter sind laut Strahlenschutzverordnung nur dann unzulässig, wenn sie an Hochspannungsmasten angebracht werden vgl. Deine Aussage in und damit gilt der Mist was da in der Anlage 1 steht: https://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2018/anlage_1.html und dass da die Freigrenzen nicht absolut gelten, siehst Du an der Nr. 4 und der Nr. 8 denn dort stehen auch Thorium- und Uranisotope drin, mit Freigrenzen wo in Nr. 4 die Verwendung zu dem dort genannten Zweck ausgeschlossen ist und bei der Nr. 8 Du findest heute keinen Rauchmelder mehr mit einer Strahlungsquelle https://de.wikipedia.org/wiki/Ionisationsrauchmelder obwohl Am-241 auch eine Freigrenze hat. Ferner erwähnt die Anlage 4 Freigrenzen explizit die §§ 5, 10, 11, 12, 16, 31, 35, 36, 37, 52, 57, 58, 61, 70, 83, 87, 88, 89, 92, 104, 106, 167, 187 und Anlage 3 und nicht den §2 https://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2018/__2.html d.h. Anlage 4 gilt für den §2 nicht....und damit wäre auch Deine Aussage "Die Freigrenzen sind absolut zu verstehen, darunter werden die Stoffe behandelt wie nicht radioaktiv." nicht stimmig.....sofern diese Stoffe, Bauteile, Konstruktionen und Verwendungen unter den §2 fallen, was Tritium-Gaslichtquellen wenn sie in Nachtsichtgeräten, Zieleinrichtungen und Ferngläsern verwendet werden tun (Erledigung hoheitlicher Aufgaben, mal weggelassen). bj68 Edit: Nachtrag....meine Interpretation oder besser Vermutung, was der Gesetzgeber mit Anlage 1 Teil A der Nr. 5 wollte: Die Verwendung von solchen Tritium-Gaslichtquellen für die breite Masse einschränken, weil die Teile dann über kurz oder lang im Schrott, Altgerätesammlung oder Müll landen und da dann der Spruch "Auch Kleinvieh macht Mist" gilt, plus Tritium hat eine Halbwertszeit von 12 Jahren....
  13. Hm.....da gehören aber immer zwei dazu bei der Integration.....und IMHO liegt da die Bringschuld eher bei den Leuten die da neu hinzugekommen sind... Btw. wer sind denn die "Interessengruppen mit ablehnendem Heimatbild"? Erdogans Fußtruppe.....in DE..... vgl. [...]»Die Demokratie ist nur der Zug, auf den wir aufsteigen, bis wir am Ziel sind. Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette, die Kuppeln unsere Helme und die Gläubigen unsere Soldaten.«[...] was von ihm stammt? bj68
  14. Ließ mal genauer: [...] Teil A: Nicht gerechtfertigte Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung – ohne Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen Nicht gerechtfertigt ist die 1.Verwendung von Überspannungsableitern mit radioaktiven Stoffen auf Hochspannungsmasten, [...] sprich Überspannungsableiter dürfen solange radioaktiv sein, sofern sie nicht an Hochspannungsmasten installiert werden.... bj68
  15. Thanks für die Aufklärung....meinte eher diese Teile: http://jga.anschuetz-sport.com/index.php5?menu=99&sprache=0&produktShow=detail&produktID=294 egal welches Kaliber....das wären für mich Sportgeräte und keine Schuss-Waffen im eigentlichen Sinne, auch wenn sie sich wie andere Gegenstände auch als Waffe verwenden lassen würden. bj68
  16. Ich denke er hat die Geräte gemeint die z.B. beim Biathlon eingesetzt werden und so ziemlich anders aussehen, als wie Waffen die beim Militär verwendet wurden... Ich glaube so gut wie keiner schießt so ein Teil, wegen des von Dir genannten Reizes....sorry das Argument halte ich für ziemlich weit hergeholt und eher nur deswegen gebracht um anderen eine reinzuwürgen....die fressen bestimmt zum Frühstück auch kleine Kinder. Und selbst wenn die Waffe eine dementsprechende Geschichte hatte.....was wären die gegenwärtigen Auswirkungen auf andere Personen? Die Teile sind egal was mit denen getrieben wurde...tote Gegenstände, deren Vergangenheit die Gegenwart zu 100% nicht beeinflusst.....da gibt es keinen Geist, kein Vodoo mit den Teilen....der den neuen Besitzer peinigt und/oder verführt.... Einspruch, aber nur ein kleiner: Waffen wurden erstmals entwickelt um die menschlichen Unzulänglichkeiten gegenüber gegenüber Tieren auszugleichen, da diese im Hinblick auf Bewaffnung (Zähne) und der Physis (Stärke, Schnelligkeit) oft die besseren Karten und logischerweise was dagegen haben im Kochtopf oder über dem Feuer zu landen und im weiteren Verlauf dienten die Waffen auch dazu einen Vorteil gegenüber anderen Menschen zu erlagen, wenn diese scharf auf angelegte Vorräte, Frauen und Wertgegenstände waren d.h. diese anderen was wegnehmen konnten. Plus in Bezug auf Menschen eine sehr große Portion Abschreckung, in der Form das der Einsatz für einen potentiellen Angreifer derart erhöht wird, dass der sich das zweimal überlegt, ob er einen Angriff probiert.... Der Rest ist alles eine Weiterentwicklung dieser Grundgedanken....vom geworfenen Stein und die Keule, über die Steinschleuder, dem Atlatl, Pfeil und Bogen, röm. Skorpion (Balliste), der Armbrust, dazwischen noch eine Menge kleine und große Varianten (Bilde; Trebuchet usw.), Vorderlader bis zu den modernen Waffen..... bj68
  17. und mit der Frage hättest Du sogar eher recht, weil Hunde von sich aus agieren können und Waffen ohne den Menschen tote Gegenstände sind.... bj68
  18. Er (der Stand) stellt eine geringere Gefahr für Dein Leben dar, als der Weg im Wald zum Stand oder um den Stand herum, den Du da läufst.....die Gefahr, dass Dich da ein morscher Ast erwischt dürfte um einiges höher sein, als dass Du Dir ein verirrtes Geschoss einfängst, selbst wenn sich da auf dem Stand ein Idiot daneben benehmen sollte oder jemanden ein Fehler passiert. bj68
  19. Wäre das nicht mal ein Ansatzpunkt in DE um Änderungen auf den Weg zu bringen d.h. den §27 Abs. 3 WaffG https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__27.html zu Fall zu bringen bzw. zu ändern, der anscheinend 2002 in der Neufassung https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl176s0432.pdf dort gelandet ist? bj68
  20. Wahrscheinlich....haste Recht......but mal ausloten wie da die Stimmung ist und ob das von behördlicher Seite her ginge....stickt mich schon....einfach wegen des Lerneffekts für mich selber... Eine meiner anderen "Schnapsideen" ist das Teil allerdings nicht mit Ballons (hab keine Lust, da die Hüllen zusuchen und aufzuheben), sondern in den Teich mit Eis oder anderen Projektilen* auf ein Ziel schießen.....allerdings bin ich noch dabei die "Don´t do it" oder besser "Wie man es nicht machen sollte" abzuklären....sprich welche nicht so offensichtlichen Risiken da vorhanden sind.... *= -Kanalrohr 150 mm Durchmesser füllen gefrieren lassen und Stücke verwenden - Salzteig, grell mit Lebensmittelfarben eingefärbt, geht dann eher auf der Wiese und wenn lackiert dann wieder verwendbar - Größere Ausgabe der Paintball-Munition - Gelatine-Kugeln Kann mir das als "Gag" bei einem Fest vorstellen und wenn Du da zwei Teams gegeneinander antreten lässt und pro Schuss 25 bis 50 Cent verlangst, dürfte da ziemlich was in die Pfadikasse kommen...... bj68
  21. Das Pfadifnderheim ist an einem Weiher wo ein öffentlich zugängiger Weg außen herum geht. Das Gelände ist an einem Hang, so dass es Stellen gäbe, wo ausgeschlossen werden kann, dass sich da jemand ein Projektil einfangen kann, aber es ist so richtig kein Privatgelände.....ist wahrscheinlich schon das erste Problem, wenn es um freie Luftdruckgewehre geht. Zweitens wäre zu klären ob da der §27 Abs. 3 WaffG gilt oder ich mich auf den dortigen Abs. 6 https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__27.html berufen kann und wenn ja, ob man da dann den Segen eines Amtes dafür braucht. Drittes und viertes Problem.....wären die Eltern und die Besucher.....keine Ahnung wie die Eltern zu sowas stehen (Steinschleuder, Blasrohr usw. sind halt blöde Ideen, die man Kindern in den Kopf setzt) und meiner Ansicht gravierender welche §§-Reiter u.U. unter den Besuchern sind.....d.h. wenn muss das alles in ultra-trockenen Tüchern von der rechtlichen Seite her sein..... Fünftes Problem...wäre dann mein Pfadfinderverband selbst wie da die LL (Landesleitung) zu der Sache steht....weil nicht militärisch, öffentliche Wahrnehmung usw. Wären mal die Fragen die mir auf die Schnelle so einfallen..... bj68
  22. Mal schaun....wenn Pfadfinder-technisch wieder mal was läuft....werde ich mich mal in die Nesseln setzen und ausloten wie da die Meinungen sind, ob z.B. sowas https://www.tabor-skripov.cz/album/a2014-hotel-hrabstvi/a34-vzduchovka-jpg/ in DE gehen würde oder auch das https://chrudimsky.denik.cz/galerie/bestvina_denlesa.html?photo=6&mm=380505 Hab bei einem Lager der Hasiči dort einen Parkour gesehen, wo Armbrust, Luftgewehr und Steinschleuder geschossen wurde, plus noch andere Spiele https://www.picuki.com/media/1851802053783785224 .....ebenfalls wurde bei diversen Festen für Kinder auch Schießstände aufgebaut, da reichte eine Gasse und ein Holzhaufen als Kugelfang oder es wurde Richtung Hang geschossen, so dass keiner da reinlaufen konnte....nur was gilt die Wette....dass in DE dann wieder behördliche Bedenkenträger aus ihren Löchern gekrochen kommen? bj68
  23. Darf man bei Euch beiden nach den Gründen fragen, warum Ihr das bei machen Menschen kritisch seht? Was haben die gemacht bzw. warum seid Ihr da froh, dass die nicht so einfach an Waffen kommen? bj68
  24. und wenn es doch mal zustark grummelt, dann war es die böse EU..... Wer darf EU-Recht einklagen? Wie stehen die betroffenen Händler dazu? Oder wird sich da auf den Part berufen, dass strenger immer geht? bj68
  25. Das hieße keine "Anscheinswaffen-§§" mehr.....oder auf gut Deutsch, das Ganze ist nicht anderes als eine Mogelpackung hoch drei.... bj68
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