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BJ68

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  1. Passt doch.....dann werden die Behörden schön fündig und das treibt die Zahlen hoch und sorgt dafür, dass dann der Ruf und die Begründung für neue Verschärfungen kommt.... Edit: Besonders wenn da viele das nicht so richtig mitbekommen.... bj68
  2. BJ68

    WBK abgelehnt..

    Bei Waffen hast Du aber Teile die auch wenn nicht zusammen gebaut und u.U. unabhängig vom Zustand (????) dem WaffG unterliegen...würde ich mal sagen... bj68 (????) = nicht sicher Edit: plus dass da noch das Verfolgungsinteresse des Staates hinzukommt...
  3. BJ68

    WBK abgelehnt..

    Sehr kurz zusammen gefasst: Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis und die Praxis muss geübt werden...was glaubst Du wie oft mir eine (legale) Synthese beim ersten mal in die Hose gegangen ist? Einmal eine kleine falsche Entscheidung getroffen oder was anders gemacht und später dann gemerkt lief nicht mehr so wie gewollt schönes Beispiel von mir: http://illumina-chemie.de/bis(25-di-t-butylphenyl)-34910-perylenbis(dicarboximid)-t3647.html einmal das "Spratz-Problem" und später die Probleme bei der Extraktion mit Toluol... An der fertigen Vorrichtung die Du in Deinem Besitz haben musst...im Prinzip das Gleiche wie beim Molli (Glasflasche/Reservekanister-Inhalt/Lumpen) oder den Slam-Teilen von einem User hier....solange nicht zusammengebaut legal, wenn zusammen dann fällig. Bj68
  4. BJ68

    WBK abgelehnt..

    Ist eine These von mir...aber da sag ich mal, dass Leute die diese Sachen inklusive "Knoff-Hoff" usw. drauf haben, meist durch ihren Werdegang, Ausbildung und auch dem dadurch geformten Weltbild so sozialisiert worden sind, dass sie das was sie theoretisch könnten halt nicht machen....und eben Breivik oder auch der aktuelle Typ aus NZ die Ausnahme sind.... Bj68
  5. BJ68

    WBK abgelehnt..

    Der "Witz" an der Sache ist.... a) das auch sehr niedrige Konzentrationen von Wasserstoffperoxid reichen bzw. es kein Problem ist die legale Konz. dementsprechend zu konzentrieren (und bekanntlich sich Terroristen an die Gesetze halten) und graviernder b) für den Zweck es wurscht ist, welche Zusatzstoffe z.B. Tenside vorhanden sind d.h. auch so nicht regulierte Zubereitungen wie beim Friseur (zum Haare färben/bleichen) für den Zweck ausreichen. c) und ich (okay subjektiv) für diverse Versuche http://illumina-chemie.de/fluorophore-fuer-knicklichter-t3189.html http://illumina-chemie.de/fluorophore-erythrosin-und-eosin-y-t3676.html (dort quencht Wasser sehr stark) und Workshops http://illumina-chemie.de/cyanotypie-t3305-s4.html auf "reines" Wasserstoffperoxid angewiesen bin auch in höherer Konz. als es für den normalen Bürger erlaubt ist, wobei das Problem besteht, dass eine Genehmigung (mit der ich mich ja noch anfreunden könnte) für 50%iges oder gar 70%iges für den Bürger gar nicht vorgesehen ist. Bei Salpetersäure ist es das Gleiche, da soll bei 3% bzw. 10% für den Bürger Schluss sein....hey ich ätze u.a. Kupfer vgl. was soll der Scheiß...? Sorry für OT....hat aber durchaus diverse Parallelen zur Waffenrechtsdiskussion meiner Meinung nach... Nachtrag: Links gehen dort zwar nicht mehr: https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/USA-Waffenverkaeufe-an-Golfstaaten-fuer-33-Milliarden-Dollar/Tja-Gretchenfrage/posting-26299134/show/ dürfte noch recht "lustig" werden.... bj68
  6. BJ68

    WBK abgelehnt..

    Yep....nur schau mal auf https://www.gesetze-im-internet.de/chemverbotsv_2017/anlage_1.html in Verbindung mit https://www.gesetze-im-internet.de/chemverbotsv_2017/__3.html und in https://www.gesetze-im-internet.de/chemverbotsv_2017/__13.html Die bösen Stoffe die von der 98/2013 betroffen sind, sind da nämlich nicht mehr erwähnt und die Sonderregelungen zum 1.1.2019 ausgelaufen d.h. es gilt zwar die EU-Verordnung, aber diese wurde nicht ins deutsche Recht umgesetzt und die "kastrierte" ChemVV gibt da keine Bestrafung sprich Sanktionsmöglichkeiten her, wenn ich die richtig gelesen habe und sich kein §§ umbiegen lässt.....da ich auf Illumina-Chemie unterwegs bin und auch Chemie/Photographie usw. mache auch von dem Mist betroffen. Österreich ist da schon weiter: https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Von-Dr-Honigtau-Bunsenbrenner-zu-Walter-White-die-Chemie-und-der-Terrorismus/Oesterreicher-und-Durchreisende-aufgepasst/posting-28721203/show/ bj68
  7. BJ68

    WBK abgelehnt..

    Hm...laut meinen Infos ist da noch kein Gesetz/Verordnung wirksam, was den Strafrahmen, die Akte usw. festlegt....da bei der Novellierung der ChemVV noch keine "Durchführungsrechtsetzung" vgl. [...]Man möchte damit dem Bundesministerium des Innern (BMI) die Möglichkeit geben, Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EU) Nr. 98/2013 zu erarbeiten.[...] aus https://www.dekra.de/media/neufassung-chemikalien-verbotsverordnung-februar-2017.pdf und [...] werden die bisherigen Regelungen wegen einer noch vorzubereitenden Durchführungsrechtsetzung zur Verordnung (EU) Nr. 98/2013 übergangsweise noch bis zum 31. Dezember 2018 fortgeführt, um in dieser Zeit eine Absenkung bestehender Schutzstandards zu vermeiden (vgl. Begründung zur Novelle, Seiten 3 und 4). [...] https://www.karlsruhe.ihk.de/innovation/umwelt/Chemikalien/Aktuelle_Informationen/BMUB--Novelle-der-Chemikalien-Verbots-Verordnung-veroeffentlicht/3109294 verabschiedet worden ist. D.h. eigentlich ist es verboten...nur es findet sich keine Verordnung/Gesetz dazu, was bestimmt wie mit Dir zu verfahren ist... bj68
  8. BJ68

    WBK abgelehnt..

    War bei mir auch so....ging dann 1.5 h wo ich mit dem Herren unterhalten habe...und war informativ (und sehr nett) und vor allem "Pro Waffen" in privater Hand. Habe da das Gefühl gehabt, dass Dich diese Beamten unterstützen und nicht ablehnend* gegenüber stehen. *= kommt anscheinend sehr auf den Kanton und auf die dortigen Beamten an. Yep...der Beamte meinte im Interview zu mir...die Anzahl an im Jahr beantragten WES wäre nicht begrenzt, als auch die Anzahl der zu erwerbenden Waffen. bj68
  9. Danke für die Info....so wie es bei mir aussieht komme ich schon in den von Dir genannten Zahlenbereich ? Habe letzte Woche die Abholeinladung für WES Nummer 5 bekommen. Die laufende Nummer war 3xx von Mitte März hier in meinem Kanton.....und dauerte inklusive Postweg ca. 7 Tage. Werde mal nachfragen wie das in meinem Kanton gehandhabt wird und falls das neu gefasste WaffG nicht vom Volk abgelehnt wird und die Verschärfungen in Kraft treten sollten und ich dann als Sammler gelte, werde ich mich dann auch um VA bemühen, da ich dann Aufbewahrungs- und Sicherheitstechnisch eh bei mir umrüsten muss....und es dann ehr nicht mehr drauf an kommt. Bj68
  10. Okay....ist meine pers. Meinung....würde mich drauf nicht verlassen, dass da die lokalen Behörden nichts an deutsche Behörden durchstechen, wenn bei einem ausländischen Händler Käufer mit Adressen in Deutschland in den Rechnungen auftauchen, immerhin müssen in De. (und auch in CH, soviel ich weiß) Rechnungen 10 Jahr aufbewahrt werden. Schätze allerdings auch, dass solange der Händler "sauber"* bleibt, er von der Behörde im Ausland nicht tangiert wird und damit auch seine Kunden nicht. *= im Sinne von Steuer und nur legaler Verkauf d.h. keine lokale Polente sich durch die Kundenlisten/Rechnungen wühlt und die auswertet. Zu Deinem oben zitierten Beispiel.....okay wäre u.U. ein Weg, sofern da das österreichische WaffG mitspielt. Wäre interessant wie die deutsche Behörde da reagieren.....und ob das dann für eine HD ausreichen würde.....d.h. das Teil sollte dann wirklich auch bei dem Kumpel in A stehen. Wird bei mir mit meiner Sammlung hier in CH auf was ähnliches hinauslaufen....da viele der Teile in De. nicht zulässig sind, sofern das überhaupt möglich ist (da hab ich noch min. 15 Jahre bis zur Rente). bj68
  11. Weiß nicht mehr wo ich es gelesen habe, war glaube ich sogar auf einer Seite von "fedpol"....dort stand dass der Begriff Sammler sehr weitreichend zu fassen sei und explizit dass auch Neulinge mit dem Sammeln anfangen dürfen und sollen d.h. die Schranken sollen ziemlich niedrig sein. Wäre dann auch eine Art Schlupfloch, nur wie Dein Link zum Artikel zeigt, stellt es da bei machen (Sicherheits)-Politikern eh schon die Härchen auf und es würde mich nicht wundern, wenn dann bei der Aufbewahrung ähnlich wie in Deutschland dann die Schrauben angezogen werden, falls dann doch nicht an der Sammlerdefinition gedreht werden kann. bj68
  12. Du kennst die Operation "Südfrüchte"? Du weißt was in Deutschland dann mit jemanden veranstaltet wird*, der mit so einem Teil erwischt wird und (wichtig) was zu verlieren hat (Job, Haus, Familie, Kinder)? Ferner....beim Kauf darf sich Käufer ausweisen, d.h. entweder er bekommt nichts verkauft, weil der Verkauf an einen Nicht-Einwohner verboten ist oder wenn doch, was glaubst Du, was mit den Daten z.B. der Kopie des Ausweises passieren wird...dat war bei der Operation Südfrüchte nämlich dann das Problem. *= gilt auch für Deinen Slam-Ansatz bj68
  13. BJ68

    So schnell kann es gehen

    Frage: Da der Australier war, wie lange war bzw. ist in NZ die "Karenzzeit" um als Nicht-Neuseeländer legal eine Waffen zu bekommen. Werde bei dem Fall das Gefühl nicht los, dass sich der Typ auf so gut wie jede Restriktion eingestellt hätte und es auch CH, CZ, A, DE hätten sein können...und wenn kein Zugang zu Waffen er halt andere Sachen (er erwähnt ja in seinem Schrieb einiges) genommen hätte.... bj68
  14. BJ68

    So schnell kann es gehen

    Jemand den es interessiert und sei es nur zur Information was so ein krankes Stück S******e geschrieben hat, einfach deshalb um sich seine eigene Meinung zu bilden.....hab auch Teile des Breivik-Teils gelesen, z.b. den Part wo er sein "Tagebuch" führt und das kurz vor den Anschlägen (Bomben und Shooting) endet, ist dann auch eine Erklärung warum Behörden nach den Anschlägen von ihm ziemlich am Rad drehten und zum Teil immer noch drehen (EU-Verordnung 98/2013 z.B.). Bj68
  15. Kannst Du mal beschreiben (soweit es geht um die Anonymität Deines Bekannten zu wahren) was so ein Referent ist, der an so einem Entwurf mitarbeitet? Wie muss man sich das vorstellen, welche Ausbildung hat der, welche Fachkenntnis? Mir fällt da @Topic die Schätzung von 11000 Vorderlader-Waffen ein, die da in der Begründung genannt werden (auch wenn da als Quelle für die Zahl das stat. Bundesamt genannt wird) wo ich meine Zweifel habe, dass die so stimmig sind.... Interessant und u.U. ein Ansatzpunkt um den Damen und Herren Gesetzgeber die Suppe zu versalzen...z.B. weil sich die Leute die Messer kriminell einsetzen sich nicht an das Verbot* halten werden....ebenso wie Terroristen sich nicht an Waffengesetze und -verbote halten werden. Da ließe sich auch auch den neuen Aufbewahrungsvorschriften Kapital schlagen.... *= Da hat ein Herr Fischer mal was nettes zu den Messern abgelassen....was bei mir ziemliche Widerrede ausgelöst hat vgl. https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Klappmesser-gibt-es-schon-fuer-2-50-Euro/LOL-Messer-sind-Werkzeuge/posting-32220488/show/ bj68
  16. Mal eine Frage/Einwurf zu den Magazinen...gilt WaffG eigentlich das Gleiche wie im Strafrecht d.h. die Behörde/Staat muss Dir eine Verfehlung/Straftat nachweisen und nicht wie Zivilrecht die Beweislastumkehr d.h. Du musst nachweisen, dass Du das Magazin vor dem Stichtag gekauft hast und nicht die Behörde/Staat. Könnte dann ein ziemlicher Pferdefuß werden, wenn Behörden sich stur stellen bzw. bei der netten Begehung einem Herrn vom Amt so ein Magazin auffällt. bj68
  17. Ähm...meinte das https://de.wikipedia.org/wiki/Priming_(Psychologie) bj68
  18. Yep....bloß blöde dass ich noch nicht abstimmen kann...2020 kann ich in ZH den Antrag auf Einbürgerung stellen...und ja ich bekenne die EU-Waffenrichtlinie plus die Übernahme war für mich der Hauptgrund hier in CH diese Freiheit Waffen erwerben zu dürfen auch zu nutzen.... Mal sehen was der 19.05. bringt......eine Kollegin hier an der Uni (obwohl nicht betroffen) hab ich schon geprimt.....die wird gegen das Gesetz stimmen... bj68
  19. Jein....zum einen Ja, weil da der Gesetzgeber auf den Bockmist aus Brüssel reagiert; okay Streitpunkt wäre da ob und wie weit er reagieren müsste und zum anderen Nein, weil auch wenn da das Teil durch kommt, ich (okay gilt nur lokal) hier in ZH das Gefühl hab, dass es da mit den Leuten im kant. Waffenamt keine Probleme geben dürfte, da die Pro-Waffen in Privatbesitz sind d.h. die werden es genehmigen und ich glaube nicht, dass sich da der Wind so schnell dreht. bj68
  20. @Mühli Wie passt eigentlich diese Aussage aus dem PDF mit dem Gesetzestext des Art 5 Abs. 1 Buchstabe c. der auch das Besitzverbot mit einschließt und den Art. 28c Abs. 1 zusammen, wo auch für den Besitz Ausnahmegenehmigungen explizit erwähnt werden? Den Art. 42b Abs. 2 (keine Meldung erforderlich) kannst Du meiner Meinung nach knicken, weil Meldung ist ungleich "Antrag auf Ausnahmegenehmigung" oder gar "Bewilligung derselben" (wo dann die "kantonale Willkür" ins Spiel kommen kann, je nach Besetzung des kant. Waffenbüros) Btw. ferner Art 5 Abs. 1 Buchstabe b) bedeutet, dass ich mir kein Stgw. 90 oder 57 einfach so kaufen kann, da ich nicht Besitzer der Waffe war und noch "interessanter" der Term "......die mit einer Ladevorrichtung mit hoher Kapazität ausgerüstet sind" heißt das, dass solange ich bei meiner Glock 17 da kein 31iger Magazin reinstecke, das Teil keine Ausnahmegenehmigung braucht? Was wenn ich so Magazine besitze? Ließt sich alles erstmal "harmlos" aber der Anfang ist gemacht....und ein "vorrätig halten", Fristverkürzungen, Bedürfnisverschärfungen usw. können dann sehr schnell eingepflegt werden..... bj68
  21. Guckst Du hier: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbviii/72a.html warum das so ist... Bj68
  22. BJ68

    Risiken in Deutschland

    oder es war ein anderer (Leucht)-Satz, der etwas empfindlicher war und kein Thermit... Schau mal: http://illumina-chemie.de/nachlese-forentreffen-2015-t4063.html#61385 war auf einem Chemieforentreffen... Btw. mein anderes "Hobby": Seifenblasen http://illumina-chemie.de/nachlese-forentreffen-2015-t4063.html#61375 (im Ersten Bild dort ist auch mein 40 mW Argonlaser zu sehen.....auch ein nettes Spielzeug) bj68
  23. BJ68

    Risiken in Deutschland

    Ouch....wenn bei "uns" was mit einer Feder gerührt wurde, dann ist es nicht "Leucht" sondern eher "Knall-Bumm".....für Thermit brauchts keine Feder (außer u.u. für die Zündmischung) Btw. zu meiner Hardcorezeit* sog. Flares gemacht (Rezepte aus "Military And Civilian Pyrotechnics" von Herbet Ellern oder dem Improvised Munition Manual der US-Army), die haben einen ganzen Straßenzug so beleuchtet wie eine fette Natriumdampflampe...war sehr krasses hartes Licht und irgenwie auch wunderschön. Als Behältnis wurde eine Konservendose für Champignons verwendet d.h. dürften so um die 300 bis 400 g Satz gewesen sein, der völlig ruhig abbrannte und sehr hell war. *= ist mehr als 30 Jahre her Bj68
  24. BJ68

    Risiken in Deutschland

    Naja....hier an der Uni haben wir in den Labors nur CO2-Löscher und ich hab mir da auch einen Großen für daheim angeschafft, da ich ab und zu chemisch koche: http://illumina-chemie.de/bis(25-di-t-butylphenyl)-34910-perylenbis(dicarboximid)-t3647.html Bei einer Übung an der Uni haben wir da auch das Löschen mit den Teilen geübt..... bj68
  25. Bei mir nicht (der Eindruck)....die Anmerkung war auf den bayrischen Brauch des Fensterln bezogen.....d.h. Besuch zur nächtlichen Stunde, der aber bis auf die Jungfraulichkeit event. Töchter nichts böses im Sinne hat. Bj68
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