Zum Inhalt springen

BJ68

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    3.392
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von BJ68

  1. @ZaphodBeeblebrox Danke für die Info.... Und damit steigt wieder die Zahl der illegalen Waffen und damit die Zahlen in der Statistik.... bj68
  2. Einfach mal in Foren oder auch bei einem Schützenverein äußern, dass man "Just for Fun" schießen und eine Waffe haben möchte....gibt sehr sehr interessante Reaktionen....meine Erfahrung...... Hast Du einen Link zu einem Forum und da ich diese Airsoft-Thematik nicht so im Fokus habe, die Frage wo es da wegen dem neuen WaffG krieselt? bj68
  3. Die Frage kam auch schon mal weiter vorne.....interessant (im negativen Sinne) dürfte auch die Unterscheidung von Verbotszonen nach dem §42 Abs. 5 vgl. und Zonen die nach dem §42 Abs. 6 (neu) vgl. geschaffen wurden sein...woher soll ich dann als Reisender das wissen? Plus wie schon öfter geschrieben....der Knackpunkt dass diese Zonen sich dann auch auf gefährliche Gegenstände erstrecken werden (???), war zumindest in den aktuellen Zonen so.....und damit Problemzonen für den Bürger automatisch entstehen... bj68
  4. Naja....da denke ich dann was wahrscheinlich in diversen Kellern, Speichern in z.B. Ex-Jugoslawien noch so herum liegen dürfte...oder in der Ukraine/Krim zur Zeit noch aktuell zum Einsatz kommt....sprich macht man da einen Kanal dicht, dann weichen diese Leute auf andere Kanäle aus...und ab und zu fliegt halt mal was auf: https://www.radioleipzig.de/beitrag/%2B%2B-update%2B%2B-am-hauptbahnhof-gefundene-handgranaten-sind-funktionstuechtig-574692/ oder https://www.focus.de/politik/deutschland/kurz-vor-terroranschlaegen-gefasst-er-war-mit-sturmgewehren-unterwegs-nach-paris-mutmasslicher-waffenkurier-vor-gericht_id_5977884.html und wie die beiden Artikel zeigen, ist da die Rede von anderen Kalibern und Dimensionen.....plus dass ja in diverse nähere Spannungsgebiete munter ähnliche Dinge gepumpt werden um diverse Gruppen zu unterstützten und es würde mich überhaupt nicht wundern, wenn dann ein Teil dieser netten Spielzeuge (grün ist alle) auch den Weg wieder in die EU finden würden und auf schwarze WBKs (grün ist immer noch alle) landen würden......aber Hauptsache große Magazine sind verboten und Halbautomaten mit großen Magazin ist pfui und einiges weitere (grün ist jetzt definitiv aus), was ich mir verkneife sonst steigt mein Blutdruck. bj68
  5. oder umgekehrt gefragt...war es da auch schon illegal den Stift zu entfernen und aus der Deko eine scharfe Waffe zu machen? Ich würde wetten...dass das auch in CZ unter Strafe stand und auch immer noch steht..... bj68
  6. Bei der beabsichtigten Formulierung schon....die ist da ziemlich ohne Schlupfloch formuliert....vgl. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/158/1915875.pdf Allerdings Theorie vs. Praxis.....und da wird es wahrscheinlich haken.... bj68
  7. Einschätzung vom Knife-Blog zu der Thematik: https://knife-blog.com/messerverbote-und-waffenverbotszonen/ Meine Bemerkungen: a) Riecht sehr nach Willkür z.B. die Sache mit den Anliegern und z.B. den Döner-Kauf (oder Besuch im Park). b) Die dort erwähnten nicht von der Formulierung abgedeckten Gegenstände..dürften zu "Nachbesserungen" oder eher "Verschlimmbesserungen" führen... c) Hauptknackpunkt, für mich zumindest...wäre da dann die Frage ob mit diesen Zonen dann auch eine Restriktion von "gefährlichen Gegenständen" u.U. einhergeht, der sich dann auch auf (alltägliche) Gegenstände bezieht z.B. Wimpelspeer vgl. https://www.ausruester-eschwege.de/Pfadfinderbünde-und-Ringe/Ring-Ev-Gemeindepfadfinder-REGP/Fahnen-und-Banner-REGP/Wimpelspeer-aus-Esche-240-cm::28040.html Könnte daher noch lustig werden, im negativen Sinne...plus das hier https://forum.waffen-online.de/topic/459739-endlich-legal/page/2/?tab=comments#comment-2904623 gesagte..... "Lichtblick" (bitte halb-grün sehen): Das für über 18-Jährige die Möglichkeit besteht mittels "Kleinem Waffenschein" aus dem Schneider zu sein....nur blöde, dass bei uns im Bund auch unter 18-Jährige ein feststehendes Messer haben, was mehr als 4 cm lang ist..... bj68
  8. auch nicht händisch d.h. nach dem Einsatz so Richtung Garotte vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Garrotte#Garrotte_als_Mordwerkzeug ? bj68
  9. Da kommt dann die Nunchaku-Argumentation aus der Mottenkiste.....könnte ja würgen und damit Totalverbot.... Btw. bei jedem Politiker der bei SV mit dem Argument der Bürger benötige xyz zur Selbstverteidigung nicht und damit auf den nachträglichen Rechtsweg verweist, wäre ich sehr dafür sämtliche Schutzprivilegien zu streichen...keine Sonderrunden der Polizei beim Wohnort, keine Fahrdienste, kein Personenschutz usw. schließlich kann er ja auf das was der Bürger haben darf zurückgreifen und im Fall des Falles ahndet ja dann unserer Rechtsstaat die Sachen die da passiert sind. bj68
  10. Sorry...die dummen Gedanken kommen von alleine....siehe die diversen Armbrustvorstöße bzw. wie die Teile Waffen gleichgestellt wurden vgl. https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Klappmesser-gibt-es-schon-fuer-2-50-Euro/Die-Armbrust-Part-3c-Bund/posting-35591731/show/ oder Dein Paradebeispiel mit den Wurfsternen, die auch eine nette Historie hat: https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Klappmesser-gibt-es-schon-fuer-2-50-Euro/Messer-und-Wurfsternverbot-eine-Historie-Part-1/posting-32228646/show/ Letzten Link habe ich schon mal gebracht.....da ist auch interessant wie sich da Sachen ändern können.......und ich werde da das Gefühl nicht los, dass sich da Beamte und Politiker gegenseitig aufschaukeln.... oder ganz kurz: Präventionsstaat https://de.wikipedia.org/wiki/Präventionsstaat gekoppelt mit Nanny-State https://de.wikipedia.org/wiki/Staatliche_Bevormundung#Hintergrund_des_Begriffes_Nanny-State bj68 Edit: Nachtrag: Ging mir gerade durch den Kopf: "Das Ganze" macht durchaus Sinn, wenn man vom (Grund)-Satz ausgeht, dass Privatpersonen keine "Waffen oder Gegenstände die geeignet sind die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen" besitzen oder gar verwenden sollen, sprich ein generelles Waffen/Gegenstände-Verbot, was in der Diskussion zu dem Teil auch schon mal von einem Politiker kam.... Mit dem Gedanken geht dann auch der Präventionsansatz Hand in Hand und auch die restriktive Anwendung (So wenig Waffen wie möglich in Privatbesitz).....ein meiner Meinung nach ziemlicher Unterschied zu CH (wo Du klagen kannst vgl. Punkt 3.2 zweiter Unterpunkt https://www.protell.ch/de/Rechtsschutz-Versicherung ) und auch zu A und CZ. Aus dem Ganzen ist das Handeln, der Politiker und Behörden dann wieder logisch zu sehen...plus dass da dann auch die UN und andere Organisationen munter in der Suppe rühren........
  11. Sorry....Knackpunkt ist, dass mit den Teilen anscheinend NICHTS passiert ist...., es wurden keine Anschläge damit gemacht, keine Attentate....nicht wild in der Gegend damit herum geschossen und sich selbstverteidigt wurde mit den Teilen auch nicht....wo ist da dann die Not, dass da reguliert werden muss? bj68
  12. Es bleiben die Ausnahmen für die Armbrust anscheinend erhalten....d.h. in der Anlage 2 WaffG wird der Punkt 1.10 im Unterabschnitt 2: Erlaubnisfreie Arten des Umgangs und dort 1. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz NICHT gestrichen und damit fallen Armbrüste nicht unter die Erlaubnispflicht, im Gegensatz zu den Pfeilabschußgeräten. Das dürfte auch noch problematisch werden: siehe Seite 13 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/158/1915875.pdf und Begründung auf Seite 38 "Zu Buchstabe j (Nummer 26a - § 42 des Waffengesetzes)" Okay WBK-Inhaber sind da raus (wie schaut es da mit dem kleinen Waffenschein aus....gilt der da dann auch als "waffenrechtliche Erlaubnis"?), Taschenmesser auch und "Personen, die Messer im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege oder der Ausübung des Sports führen" ebenfalls....nur liegt das halt im Ermessen des Beamten....und da dürften Schwierigkeiten vorprogrammiert sein. bj68
  13. Mit dem Teil liebäugle ich auch....allerdings für Pfadfinderlager*, weil dort Gas zum kochen eh schon vorhanden ist und das Teil vom Gewicht her, sich auch noch im Rahmen bewegt.... *= Strom für Notfälle, als auch sporadisch für Workshops, wenn es nicht anders geht. bj68
  14. Allerdings hat dann mühli und meine Wenigkeit ein Problem wenn er jetzt einen anderen Halbautomaten der ebenfalls Glockmagazine verwendet oder besser verwenden kann ersteht....für den ist dann eine "kantonale Ausnahmebewilligung klein" fällig sofern dieser zusammen mit den großen Magazinen für die andere Waffe (vor dem 15. August erstanden) aufbewahrt wird..... So wie ich denn Mist verstanden habe...... bj68
  15. BJ68

    Petition

    Done.....zwar mit Schweizer Adresse registriert..... bj68
  16. Geht sogar noch weiter....vgl. Source: https://www.ejpd.admin.ch/dam/data/fedpol/aktuell/news/2014/2014-02-12/vo-d.pdf Heißt meiner Meinung nach, dass Du wenn Du jemanden in den Schießkeller mit nimmst und ihn mit Deiner Waffe unter Aufsicht schießen lässt u.U. Probleme bekommen kannst... bj68
  17. BJ68

    Petition

    Der Frage schließe ich mich als Deutscher oder besser mit deutscher Staatsbürgerschaft, der in CH wohnt und in DE damit auch komplett abgemeldet* ist an..... *= könnte mich über die Heimatadresse meines Dads natürlich da registrieren und bis 2015 war ich da auch immer noch gemeldet...allerdings als dann hier in CH die erste WES beantragt wurde, habe ich mich da komplett abgemeldet um sicher zu gehen, dass ich da in keinen Verzeichnis auftauche, weil es ja durchaus Datenaustausch bei diesen Dingen gibt und so ein Eintrag dann durchaus Fragen aufwerfen und zu Aktionen führen könnte.....behördliche Deppen die was unterstellen wollen gibt es überall.... bj68
  18. Kleiner Nachtrag zur Armbrust wie diese 2003 ein den Schusswaffen gleichgestellter Gegenstand mit Ausnahmen wurden: https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Klappmesser-gibt-es-schon-fuer-2-50-Euro/Die-Armbrust-Part-3c-Bund/posting-35591731/show/ Zeigt wunderbar auf dass es da nur eine Richtung gibt.....Verschärfen, Verbieten, Regulieren, Einschränken, Verbote.....und das am besten präventiv.....und umfassend... bj68
  19. Dass es auch ANDERS geht, ohne dass die Welt untergeht....dass es keine Vorschrift braucht die Tresore mit 200 kg zur Aufbewahrung von Waffen vorschreibt....dass dieses dritte Waffenrechtsänderungsgesetz unterm Strich zu einem Großteil in den Müll kann, weil es letztendlich einen toten Bürokratiegaul reitet, wo sich selbst Juristen nicht mehr aus kennen, wie und wo da was gilt, gelten soll, gesehen werden darf/soll. bj68
  20. Hm....hier in CH reicht laut dem Herren im kantonalen Waffenbüro ein normaler Schrank komplett aus, der nicht mal verschlossen sein muss. Er meinte abschließbar wäre besser, falls Besuch kommt und da Alkohol getrunken wird, damit kein Mist passiert....und zu "abhanden kommen" laut mehreren Händlern der Teile die ich gefragt habe....bleiben bei einem Einbruch die Waffen so ziemlich unangetastet, weil die für die Täter zu heiß* sind und sich nicht so leicht zu Geld machen lassen. *= sind wegen Waffennummer registriert, fallen wenn sie irgendwie gefunden werden auf d.h. da wird dann nachgefragt, macht ein Täter, wenn er die Waffen mitnimmt von der Strafbarkeit her ein ganz anderes Fass auf als mit einem normalen Einbruch usw. Sprich die sind, wenn da sofort kein Abnehmer da ist ein Klotz am Bein.....wie ein gestohlenes Auto was dann beim Täter in der Garage steht....wo eine einfache Abfrage nach dem Nummernschild sofort aufwirft, dass der Wagen gestohlen ist.... bj68
  21. Ganz einfach.....weil der sammeln wollte...ohne sich das Gebiet und was er sammeln darf vorschreiben zu lassen...schon mal aus dem Aspekt gesehen? In DE kommt ja dann "Anhäufen ist kein Sammeln" und eine "Sammlung muss kulturhistorisch bedeutsam sein" usw. damit solche Wünsche abgebügelt werden können.....so what wo ist da das Problem fragt jemand der auch sammelt und zwar das was ihm gefällt und ihn interessiert, ohne dass ich da eine Behörde, ein Gesetzgeber einmischt, weil das seine eigene persönliche Freiheit ist und eine Behörde/dem Gesetzgeber es eigentlich nichts aber überhaupt nichts angeht für was der Betreffende seine Kohle ausgibt.....und darum gab es bei mir im Juni auch eine Barrett M82 A1 Obwohl ich das Teil hier in CH wahrscheinlich nicht schießen werde (falls jemand Bock* hat, ein Plätzchen weiß...6 Schüsse gehen auf mich) war da "Das haben wollen" und auch die Technik zum "Besitzen wollen" Ausschlag gebend und nicht ein Behörden- oder Gesetzgebergesulze....und sorry so sollte es sein, wenn ein Staat die persönliche Freiheit seiner Bürger ernst nimmt..... bj68 bei dem zu Weihnachten wieder eine oder gar zwei WES fällig werden, das wären dann die Nr. 7 und Nr. 8 Edit, die Dritte: *= und am besten Erfahrung mit so einem Teil hat.....
  22. Kleiner Ergänzung...soweit ich das aus Beiträgen über die Thematik auf https://german-rifle-association.de/ rekonstruieren konnte....war ursprünglich da ein Verbot von (okay bestimmten) Halbautomaten egal ob Lang- oder Kurzwaffe für Privatpersonen vorgesehen, was dann als nicht durchführbar bzw. praktikabel verworfen wurde...... Vgl. https://german-rifle-association.de/die-eu-kommission-das-programm-of-action-und-europaweite-waffenrechtsverschaerfungen/ und https://german-rifle-association.de/eu-will-waffenrecht-verschaerfen/ Bj68
  23. Wenn dem so wäre gut...nur werde ich da das Gefühl nicht los, dass da von einigen Verfassern des Gesetzesteil da eine Absicht dahinter stand......Sachen fordern, wo denen bewusst ist, dass vielen Leuten der Kamm so richtig schwillt und auch die Vereine/Verbände aktiv werden, mit der Absicht dass dann zurückzunehmen damit die anderen Kröten geschluckt werden. Sorry ich halte die Schreiber der Gesetzestexte nicht für so blöde, dass die nicht sehr genau wissen, was geht und was geht nicht......und da auch ihre Erfahrung/Wissen eben von den Reaktionen der Betroffenen (Schützen/Vereine/Verbände usw.) mit hinein fließen lassen... Bis zur nächsten Runde...bis zum nächsten Vorfall.....wo die Schraube erst wieder 2 Umdrehungen angezogen wird, dann zur Erleichterung aller Betroffenen um 1 bis 1.5 Umdrehungen zurück gedreht wird.....so kommt es mir vor...dass allerdings ohne den Protest und die Aktionen da noch mehr Mist umgesetzt worden wäre stimmt allerdings auch..... bj68
  24. Werde das nochmal bei den Pfadis anschneiden....mit dem Hinweis, dass sich diese Waffenverbotszonen nicht nur auf Messer beschränken, sondern z.B. auch die kleine Axt im Rucksack, Kothenstangen oder den Wimpel-Speer mit einschließen und Pfadis die mit Zug zu Aktionen/Lagern unterwegs sind u.U. zwangsweise durch so eine Zone durchmüssen und eben wegen der Kluft und Ausrüstung so richtig auffallen und zum kontrollieren* einladen. Plus die Betonung auf verdachtsunabhängige Kontrolle was auch persönliches Gepäck betrifft.....in Verbindung mit (was ich irgendwo aufgeschnappt habe) dem Personalmangel, was bedeutet, dass die Kontrollbefugnis u.U. auf private Sicherheitsfirmen ausgelagert werden könnte und damit ein gewisses Geschmäckle verbunden sein kann, wenn das frustrierte Niedriglöhner machen.....Begründung siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Schwarze_Sheriffs Muss nicht sein, kann aber durchaus sein...... Zudem heißt es dann auch, dass man vorher wissen sollte wo solche Zonen sind und welche Kommune meint, das müsse sie was einrichten.....d.h. ein Vermeiden geht dann wahrscheinlich auch nicht mehr...... *= Dabei die Frage aufwerfend (okay heutzutage ist das ein sehr "schlüpfriges" Pflaster, was die Formulierung angeht)...wer da wohl kontrolliert wird...die oder besser der Teil der Personen weswegen diese Waffenverbotszonen eingeführt wurden, bei denen mit verbalen und physischen Widerstand inklusive Solidarisierung von anderen Personen gleicher Sozialisierung oder aus antirassistischen Motiven gerechnet werden muss oder den/die Pfadis, Bürger usw. wo davon ausgegangen werden kann, dass sie die Kontrolle klaglos hinnehmen und im Fall des Falles auch nicht aufmucken, weil sie was zu verlieren haben bzw. ins Lager wollen? bj68
  25. Wäre aber nun ein guter Zeitpunkt da einige Leutchen mehr ins Boot zu holen... Die Messersache....mit den Zonen... Die WBK-Pflicht für Armbrüste (Btw. für den Bogen kann auch (mit ein paar Abstrichen) ähnlich argumentiert werden) Der ganze Mist mit Bedürfnis, Abfrage beim Verfassungsschutz, Magazinverbot und Trainingsintensität.....bei Schusswaffen... Da sich diese Felder zum Teil ergänzen....wenn Du z.B. blöderweise mit einem Messer in so einer Zone erwischt wirst und eine WBK hast sollte doch einige mehr Leute ihren Popo hochbekommen.....und über den Schatten springen auch wenn sie nicht erstmal betrifft... bj68
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.