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Das wirft aber die böse Frage auf...wie oft denn so eine Abstimmung denn laufen soll.....oder ob u.U. halt der Abstimmungsprozess bei so einem Thema "kackapoo" war.....wenn 49% dagegen und 51% dafür sind, dann wird halt die Konsensfindung etwas schwierig, inklusive dass die "Minderheit" Probleme hat die Entscheidung zu akzeptieren. Eine 2/3 (66%) oder gar eine 3/4 (75%) Quote wäre da meiner Meinung nach nötig gewesen......und nicht die einfache Mehrheit von ein paar %. Nachtrag: Kommt noch der Fakt hinzu dass die Austrittsbefürworter meines Wissens nach diverse Fakten "etwas verbogen" haben (wenn man es nett ausdrückt)....z.B. was GB in die EU zahlt und dass diese Summe dann GB wieder zur Verfügung stünde und ins dortige Gesundheitswesen investiert werden könnte....gab wenn ich mich dunkel erinnere auch einen Bus mit der dementsprechenden Werbung. Edit: Ontopic: Die Messerverbote existieren in GB schon länger.....und trotzdem haben sie immer noch Probleme die sogar noch zunehmen.....zeigt wieder wunderbar es kommt nicht auf das Werkzeug bzw. die Waffe an, sondern auf die Person die das Teil führt und benutzen möchte......und schärfe Gesetze ändern daran so gut wie nichts, weil diejenigen die es für Kriminelles oder besser* ausgedrückt für Drohung, Nötigung, Raub. Körperverletzung, Tötung usw. einsetzen wollen sich von den Strafen und der präventiven Wirkung derselben für den Besitz, für das Führen usw. nicht abschrecken lassen, wobei sich die präventive Wirkung eh nur auf die Leute beschränkt, die etwas zu verlieren haben, denen so ein Prozess weh tut, wo auch noch was zu holen ist und die sich an Gesetze halten..... *= deswegen, weil durch Besitzverbote und Co. also dieser ganze präventive Schrott (ja ich halte Prävention nur bei sehr wenigen Dingen angebracht**) jemand kriminell wird der eigentlich keine Rechte anderer verletzt und/oder einschränkt. **= https://de.wikipedia.org/wiki/Präventionsstaat oder eher Nanny-State https://de.wikipedia.org/wiki/Staatliche_Bevormundung wo zum einen eine Wirksamkeit vorliegen soll und zum anderen nachweislich eine Gefährdung von anderen vorhanden sein muss. bj68
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und würden damit nicht unter den §36 Abs. 3 WaffG fallen..... Ändert aber nichts daran, dass a) sich da die Bedürfnisfrage stellen wird, plus der erwähnten Vereins/Verbandszugehörigkeit, die b) dann dazu führen dürfte, dass da nur noch bestimmte Typen genehmigt werden, c) für die Teile dann ziemlich viel Papierkram nötig werden wird d) es eine Menge Altbesitz geben dürfte e) diese Teile im "Ausland" freie Gegenstände sind und damit auch frei erwerbbar und beim Erwerb nicht registriert werden siehe z.B. https://de.wikipedia.org/wiki/Armbrust#Schweiz da muss jemand nicht mal 18 Jahre sein. f) ich als zugeroaster Schweizer, dann das Problem* habe, dass ich in Deutschland so ein Teil eingelagert habe und nein...es in die Schweiz zu nehmen ist keine Option..... bj68 *= sollte da wirklich kommen.....dann werde ich De. einen Antrag auf eine WBK stellen u.a. wegen Altbesitz und meine "Klagekasse" ist gut gefüllt.....
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Hm schätze da wird auf Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.1 WaffG bezung genommen wo steht: [...]Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind;[...] Könnte mir auch vorstellen, dass bei so einem "getarnten Gegenstand" bezüglich der Waffeneigenschaft dann ein anderer Level (Schwellwert) der niedriger ist, angewendet wird... Eidt: weil man jemanden heimtückisch und überraschend damit angreifen könnte....und sowas präventiv verhindert werden muss...nur blöde dass es bei den Teilen (verbotene Gegenstände) und anderen Teilen auf den Menschen ankommt, was der damit machen möchte. bj68
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a) Bei einer Verurteilung wegen was auch immer, steht Dir als Beklagten der Rechtsweg über mehrere Instanzen offen, plus b) der Staat in Form der Staatsanwaltschaft ist gezwungen mit offenen Karten zu spielen, die Du über einen Anwalt einsehen kannst und c) es werden Dir explizite Straftaten vorgeworfen, wo der Staat (Staatsanwaltschaft) Dir die Schuld beweisen muss...und wo diverse juristische Grundsätze gelten z.B. im Zweifel für den Angeklagten. d) Bei der Verfassungsabfrage oder besser bei den Infos des Verfassungsschutz handelt sich es sich um "weiche Informationen" ala "könnte sein, wäre zu vermuten, dass" welche weder gerichtsfest noch Dir nachzuweisen sind. Sie sind auch von richterlicher Überprüfung ausgeschlossen und auch Dein Anwalt wird da keine Auskunft bekommen d.h. hier wird mit verdeckten Karten gespielt und Korrekturen dürften so gut wie nicht möglich sein..... Plus definiere doch mal wann bei einer Verfassungsabfrage eine Person keine Waffen bekommen soll, welcher Level darf es denn sein und vor allem wie soll der Rechtsweg dagegen aussehen? bj68
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Würde das obige (Armbrüste werden WBK-pflichtig) auch als "dicken Hund" bezeichnen....zum einen gilt hier dann auch was zur "Regelabfrage beim Verfassungschutz" gesagt wurde und zum anderen ist (sofern das durchkommt) dies eine ziemliche Ausweitung der WBK-Pflicht, wobei ich mich dann frage wie es da mit dem "Bedürfnis-Prinzip" aussieht, denn wenn ich das Ganze richtig verstehe, würde mit der Gleichstellung zu Feuerwaffen und damit der damit verbundenen WBK-Pflicht für Armbrüste dann auch das ganze WBK-Prozedere bezüglich Erwerb, Besitz und Führen gelten, was jetzt für Feuerwaffen gilt und das obwohl die Teile so gut wie nicht von strafrechtlicher Relevanz sind. D.h. dann auch dass nur noch bestimmte Armbrust-Typen in Deutschland besessen bzw. erworben werden können, für die es auch Disziplinen gibt (ähnlich bei den Feuerwaffen) und z.B. Compound-Jagdarmbürste bei den Händlern verschwinden werden. Knackpunkte sind auch, dass zu einem die Teile freiverkäuflich waren (jetzt noch sind) und es daher einen ziemlichen Bestand geben dürfte und aus meiner Sicht noch wichtiger die Dinger im Ausland frei bleiben werden und nicht im Gegensatz zu Feuerwaffen einer Registrationspflicht unterliegen d.h. das ist dann gut Platz um Fälle zu generieren die nach weiter Verschärfung und Angleichung der EU-Normen rufen......und böser Blick in die Kristallkugel sagt mir dass sich so ziemlich die gleichen Argumente (sehr hohe Durchschlagskraft, enorme Geschwindigkeit) die da in der Begründung auftauchen, sich zumindest zum Teil durchaus auch auf Pfeil und (best.) Bögen anwenden lassen d.h. die Teile als nächstes auf der Abschussliste stehen könnten. bj68
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Was ja zum Tenor des WaffG passt....dass Waffen ja eigentlich in Deutschland in privater Hand verboten sind und Dir der Gesetzgeber in seiner Güte unter Beachtung best. Voraussetzungen Dir das Privileg ein räumt privat eine Waffe zu besitzen. Wenn Du die Sache aus dem Blickwinkel siehst ist das Geschwafel in dem Antrag stimmig hoch drei. Nur hackt dieses Waffenverbot mit Ausnahmen aus meiner Sicht mit a) dem Notwehr/Nothilfe-Komplex b) dem Fakt, dass sich auch sehr viele Alltagsgegenstände als Waffe ge- und missbrauchen lassen c) es immer auf den Menschen selber ankommt der eine Waffe/Dualuse-Gegenstand führt (Stichwort: Verbotene Waffen) d) dass auch der Körper selber eine Waffe sein kann (Stichwort: Carlos aus Zürich, wobei ich da auf dem seinen Body hinaus will und nicht auf den Fall selber) und damit eine waffenlose Gesellschaft eine Fiktion ist...ähnlich wie die drogenfreie Gesellschaft.....ein Wunschtraum dessen Ausarbeitung eh nur die Bürger/Menschen betrifft die sich an Gesetze halten, die mit den Teilen eh nichts kriminelles vorhaben.....aber das schnallen so Beamten/Politiker nicht bzw. wollen es nicht wahrhaben..... bj68
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Tja...sollte das durchkommen wird es für mich interessant werden...in meiner bayrischen Heimat ist eine Durango Express http://www.ballestas.info/Biblio/Ballestas/DTDurango.jpg eingelagert, die ich mir 2003/2004 angeschafft habe....Begründung für den Kauf war damals auch die Idee die Teile WBK-pflichtig zu machen....das Thema poppt ja in regelmäßigen Abständen wieder auf.....da stellt sich mir die Frage, auf wessen Mist diese Vorschläge immer wachsen... auf welchen Beamten/Politiker geht jetzt dieser Antrag zurück? Würde mich nämlich interessieren wie da die Begründung für diese Idee lautet, denn so wie Du es da formuliert hast....ist die kriminalistische Relevanz und auch die allgemeine Relevanz dieser Teile fast Null so dass da eigentlich so eine Verschärfung hinfällig ist, es sei denn man hängt der präventiven Verbotsfraktion an so wie es da im letzten Teil des PDFs heraus klingt: [...]Diese gesetzliche Privilegierung einer äußerst gefährlichen Schusswaffe ist nicht gerechtfertigt. Armbrüste in den falschen Händen sind eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Ordnung. Für ihre derzeitige Freistellung im Waffengesetz gibt es keinerlei nachvollziehbaren Grund.[...] Wobei es da durchaus nachvollziehbare Gründe gibt....zum einen wird damit (sportlich) geschossen zum anderen stellt eine WBK-pflicht einen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand dar, egal ob beim Schützen selber oder der Verwaltung. Plus dass die Teile frei ab 18 erhältlich waren, es also einen erheblichen Altbestand geben dürfte und dass eben mit den Teilen nichts passiert.....daher würde es mich brennend interessieren was das für ein Menschlein ist, der diesen Antrag da formuliert hat...mit dem würde ich mich zu gerne mal unterhalten und mit ihm über so Sachen wie persönliche Freiheit, den Präventionsstaat https://de.wikipedia.org/wiki/Präventionsstaat als auch den Nanny-Staat aka "Staatliche Bevormundung" https://de.wikipedia.org/wiki/Staatliche_Bevormundung unterhalten....es würde mich auch interessieren welcher Fraktion er da angehört und was da an Beratung gelaufen ist..... Bj68
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und was wäre die richtige Munition in dem Kontext? bj68
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Okay...danke für die Klarstellung und ja beim Anpreisen da gehe ich auch konform mit Dir....muss nicht sein... bj68
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a) Sieht man einer Waffe an was mit ihr angestellt worden ist? b) Sofern das "Hiermit wurde...." fehlt wäre mir das ziemlich egal...und genau auf das bezog sich die Frage von mir... c) Bin ich mir ziemlich sicher, dass sich in Museen Waffen mit genau dieser Aussage finden, sofern die Tat eine gewisse Bedeutung hatte.....soll man diese vernichten? d) und auf "Scheiß" kann ich verzichten....nennt man Höflichkeit.... bj68
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und ohne Beschreibung? Wie schaut es dann aus? Bj68
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Aktuelles Urteil - Widerruf der WBK trotz regelmäßigem Training?!
BJ68 antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Waffenrecht
Problem bei dem Teil ist, dass Du dem Herren Richter Vorsatz und damit eine Absicht gerichtsfest nachweisen musst....plus den "Krähenumstand". bj68 -
und damit auch die Auslegung des Bedürfnisses, je strikter, je Aufwändiger um so besser...dient alles "So wenig Waffen....." bj68
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Zur Info: Rest auf https://knife-blog.com/protest-gegen-waffenverbotszonen/ Werde die Thematik auch bei den Pfadis nochmal ansprechen..... bj68
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Mal ne Frage am Rande.....kann irgendwo erfahren werden, wer denn die Mitglieder der EU-Komission waren, die diese EU-Waffen-Richtlinie ausgebrütet haben? Ich finde diese Namen dieser Experten und netten Bürokraten sollten nicht der Vergessenheit anfallen...... bj68
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Aber es gibt lokale Zollstellen vor Ort, wo man sich rühren kann....vgl. Zollämter z.B. https://www.aussenhandel.biz/za/land/DE/region/Hessen bj68
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Oder das Führen von Messern egal welcher Größe, welchen Typs (auch z.B. Balisong und die anderen Messer mit Besitzverbot) an den kleinen Waffenschein koppeln. Ja...das Teil kostet was, ist mit Aufwand verbunden, aber wäre im Hinblick auf die Idee dieser Verbotszonen eine für mein Dafürhalten schluckbare Einschränkung. Zwar auch nicht optimal, da ich mich an Berichte erinnern kann wo sich die Behörde etwas zierte da so ein Teil auszustellen....würde aber zumindest die Leutchen die man treffen möchte auch treffen, sofern man diese dann kontrolliert. Die Zonen jedenfalls sind die größte Schnapsidee, da sie unterm Strich nichts bringen werden, aber nur die ehrlichen Leute treffen, von denen eh schon keine Gefahr ausgeht.... Btw. mein Posting auf welt.de zu dem Thema: https://www.welt.de/politik/deutschland/article195268217/Innenministerkonferenz-Kommunen-sollen-Messerverbotszonen-einrichten-koennen.html#/comment/5d049c85cff47e00014d87af bj68
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In der Zone sofern nicht in einem mit einem Schloss verschlossenen Behältnis.....biste fällig.....d.h. Nein........d.h. Packung in den Rucksack/Tasche usw. wäre ein Verstoß...siehe https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.103022.de&template=00_html_to_pdf_d Da hätte selbst ein Dachdecker mit den Nägeln Probleme.....da dort nur Messer als Ausnahme erwähnt werden.... bj68
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Lass diese Aussage mal in die richtigen Ohren kommen und Du kannst sehr sehr sicher sein, dass sich das dann sehr schnell ändern wird.....nichts hasst der Bürokrat aka Gesetzgeber mehr, als wenn Bürger seine Vorgaben und Ideen umgehen.... Hab ich bei Chemikalien erlebt...... Bj68
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Böse Frage: Was erfolgt aus dem Ärger? Oder anders ausgedrückt, was wird Dir passieren, wenn bei Dir ein verbotenes Magazin gefunden wird und Dir ein Richter einen Verstoß gegen das WaffG aufdrückt? bj68
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Ouch......oder auch durch eine neue Verschärfung ala EU-Überarbeitung.....denn war da nicht was? So dunkel kann ich mich da an Totalverbotsbestrebungen erinnern.... bj68
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Ouch die kann man durchaus kontrollieren....einfach auf die Leute beschränken, wo die Wahrscheinlichkeit, egal wie die Kontrolle ausgeht, keine Probleme, keinen Rassismusvorwurf, keinen Mob, keine Aggressionen usw. zu bekommen gering ist und Du wirst sehen wie schön man da kontrollieren kann und welche Erfolge dann in die Statistik eingehen. bj68 Edit: Die zweite....Asgard hat das eh schon formuliert....Hint an mich: Postings komplett lesen.....grummel
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Plenarprotokoll 977 mit dem TOP 8 ist online: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/downloads/DE/plenarprotokolle/2019/Plenarprotokoll-977.pdf;jsessionid=4DFC001EA797B2202CFECC8BD5A47F3E.1_cid365?__blob=publicationFile&v=2 https://www.bundesrat.de/DE/dokumente/plenarprotokolle/plenarprotokolle-node.html Nicht viel neues.....was der Typ Boris da zu sagen hatte....bis auf: Erinnert mich ziemlich an den Tenor der damals 2003 zum Verbot der Butterfly-Messer geführt hat....und der liebe Herr hat zum einen vergessen, dass in den meisten Fällen ein Messer ein Werkzeug ist und zum anderen, dass Leute durch diese Zonen durchmüssen, die diese Werkzeuge dabei haben.... Btw. was wird wohl passieren wenn er mit den 6 cm durchkommt.....da dürften dann Messer mit unter 6 cm geführt werden, die jede und jeder führen darf....und in ein paar Jahren unterhalten wir dann uns über die nächste Verschärfung mit genau der gleichen Argumentation wie sie der Boris nun jetzt schon anführt.... bj68
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Du hast die Trillerpfeife vergessen....war bei mir die Beobachtung in der Uni in Honolulu, wo die "Campus-Security" mit Uniform, Trillerpfeife und etwas Macht ausgestattet war....als wir (Postdoc und ich) dort mit dem Auto parkten und uns erdreisteten eine Uni-Straße direkt zu überqueren und nicht da wo der Typ stand, hat es das Pfeifenmännchen förmlich zerrissen....ist interessant was sowas aus Menschen macht..... bj68