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BJ68

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  1. BJ68

    So schnell kann es gehen

    Jemand den es interessiert und sei es nur zur Information was so ein krankes Stück S******e geschrieben hat, einfach deshalb um sich seine eigene Meinung zu bilden.....hab auch Teile des Breivik-Teils gelesen, z.b. den Part wo er sein "Tagebuch" führt und das kurz vor den Anschlägen (Bomben und Shooting) endet, ist dann auch eine Erklärung warum Behörden nach den Anschlägen von ihm ziemlich am Rad drehten und zum Teil immer noch drehen (EU-Verordnung 98/2013 z.B.). Bj68
  2. Kannst Du mal beschreiben (soweit es geht um die Anonymität Deines Bekannten zu wahren) was so ein Referent ist, der an so einem Entwurf mitarbeitet? Wie muss man sich das vorstellen, welche Ausbildung hat der, welche Fachkenntnis? Mir fällt da @Topic die Schätzung von 11000 Vorderlader-Waffen ein, die da in der Begründung genannt werden (auch wenn da als Quelle für die Zahl das stat. Bundesamt genannt wird) wo ich meine Zweifel habe, dass die so stimmig sind.... Interessant und u.U. ein Ansatzpunkt um den Damen und Herren Gesetzgeber die Suppe zu versalzen...z.B. weil sich die Leute die Messer kriminell einsetzen sich nicht an das Verbot* halten werden....ebenso wie Terroristen sich nicht an Waffengesetze und -verbote halten werden. Da ließe sich auch auch den neuen Aufbewahrungsvorschriften Kapital schlagen.... *= Da hat ein Herr Fischer mal was nettes zu den Messern abgelassen....was bei mir ziemliche Widerrede ausgelöst hat vgl. https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Klappmesser-gibt-es-schon-fuer-2-50-Euro/LOL-Messer-sind-Werkzeuge/posting-32220488/show/ bj68
  3. Mal eine Frage/Einwurf zu den Magazinen...gilt WaffG eigentlich das Gleiche wie im Strafrecht d.h. die Behörde/Staat muss Dir eine Verfehlung/Straftat nachweisen und nicht wie Zivilrecht die Beweislastumkehr d.h. Du musst nachweisen, dass Du das Magazin vor dem Stichtag gekauft hast und nicht die Behörde/Staat. Könnte dann ein ziemlicher Pferdefuß werden, wenn Behörden sich stur stellen bzw. bei der netten Begehung einem Herrn vom Amt so ein Magazin auffällt. bj68
  4. Ähm...meinte das https://de.wikipedia.org/wiki/Priming_(Psychologie) bj68
  5. Yep....bloß blöde dass ich noch nicht abstimmen kann...2020 kann ich in ZH den Antrag auf Einbürgerung stellen...und ja ich bekenne die EU-Waffenrichtlinie plus die Übernahme war für mich der Hauptgrund hier in CH diese Freiheit Waffen erwerben zu dürfen auch zu nutzen.... Mal sehen was der 19.05. bringt......eine Kollegin hier an der Uni (obwohl nicht betroffen) hab ich schon geprimt.....die wird gegen das Gesetz stimmen... bj68
  6. Jein....zum einen Ja, weil da der Gesetzgeber auf den Bockmist aus Brüssel reagiert; okay Streitpunkt wäre da ob und wie weit er reagieren müsste und zum anderen Nein, weil auch wenn da das Teil durch kommt, ich (okay gilt nur lokal) hier in ZH das Gefühl hab, dass es da mit den Leuten im kant. Waffenamt keine Probleme geben dürfte, da die Pro-Waffen in Privatbesitz sind d.h. die werden es genehmigen und ich glaube nicht, dass sich da der Wind so schnell dreht. bj68
  7. @Mühli Wie passt eigentlich diese Aussage aus dem PDF mit dem Gesetzestext des Art 5 Abs. 1 Buchstabe c. der auch das Besitzverbot mit einschließt und den Art. 28c Abs. 1 zusammen, wo auch für den Besitz Ausnahmegenehmigungen explizit erwähnt werden? Den Art. 42b Abs. 2 (keine Meldung erforderlich) kannst Du meiner Meinung nach knicken, weil Meldung ist ungleich "Antrag auf Ausnahmegenehmigung" oder gar "Bewilligung derselben" (wo dann die "kantonale Willkür" ins Spiel kommen kann, je nach Besetzung des kant. Waffenbüros) Btw. ferner Art 5 Abs. 1 Buchstabe b) bedeutet, dass ich mir kein Stgw. 90 oder 57 einfach so kaufen kann, da ich nicht Besitzer der Waffe war und noch "interessanter" der Term "......die mit einer Ladevorrichtung mit hoher Kapazität ausgerüstet sind" heißt das, dass solange ich bei meiner Glock 17 da kein 31iger Magazin reinstecke, das Teil keine Ausnahmegenehmigung braucht? Was wenn ich so Magazine besitze? Ließt sich alles erstmal "harmlos" aber der Anfang ist gemacht....und ein "vorrätig halten", Fristverkürzungen, Bedürfnisverschärfungen usw. können dann sehr schnell eingepflegt werden..... bj68
  8. Guckst Du hier: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbviii/72a.html warum das so ist... Bj68
  9. BJ68

    Risiken in Deutschland

    oder es war ein anderer (Leucht)-Satz, der etwas empfindlicher war und kein Thermit... Schau mal: http://illumina-chemie.de/nachlese-forentreffen-2015-t4063.html#61385 war auf einem Chemieforentreffen... Btw. mein anderes "Hobby": Seifenblasen http://illumina-chemie.de/nachlese-forentreffen-2015-t4063.html#61375 (im Ersten Bild dort ist auch mein 40 mW Argonlaser zu sehen.....auch ein nettes Spielzeug) bj68
  10. BJ68

    Risiken in Deutschland

    Ouch....wenn bei "uns" was mit einer Feder gerührt wurde, dann ist es nicht "Leucht" sondern eher "Knall-Bumm".....für Thermit brauchts keine Feder (außer u.u. für die Zündmischung) Btw. zu meiner Hardcorezeit* sog. Flares gemacht (Rezepte aus "Military And Civilian Pyrotechnics" von Herbet Ellern oder dem Improvised Munition Manual der US-Army), die haben einen ganzen Straßenzug so beleuchtet wie eine fette Natriumdampflampe...war sehr krasses hartes Licht und irgenwie auch wunderschön. Als Behältnis wurde eine Konservendose für Champignons verwendet d.h. dürften so um die 300 bis 400 g Satz gewesen sein, der völlig ruhig abbrannte und sehr hell war. *= ist mehr als 30 Jahre her Bj68
  11. BJ68

    Risiken in Deutschland

    Naja....hier an der Uni haben wir in den Labors nur CO2-Löscher und ich hab mir da auch einen Großen für daheim angeschafft, da ich ab und zu chemisch koche: http://illumina-chemie.de/bis(25-di-t-butylphenyl)-34910-perylenbis(dicarboximid)-t3647.html Bei einer Übung an der Uni haben wir da auch das Löschen mit den Teilen geübt..... bj68
  12. Bei mir nicht (der Eindruck)....die Anmerkung war auf den bayrischen Brauch des Fensterln bezogen.....d.h. Besuch zur nächtlichen Stunde, der aber bis auf die Jungfraulichkeit event. Töchter nichts böses im Sinne hat. Bj68
  13. BJ68

    Risiken in Deutschland

    Hab ich auch bei meinem Pfadi-Stamm fürs Küchenzelt angeregt...die hatten da immer einen Pulver-Löscher dabei...mein Einwand war, dass man da nach einem Einsatz, dann das Zelt plus die Sachen wie Töpfe, Kocher usw. dort so ziemlich vergessen kann...mit dem CO2 kann man da danach auch weiter kochen ohne Probleme. In Honolulu an der Uni hatte ich Pulverlöscher im HPLC-Raum wie meine beiden "Babies" standen, jedes Teil 50000 Doller aufwärts....hab dann auch gemeint, dass ich da CO2 Löscher möchte, weil ansonsten die Geräte Schrott sind....wurde allerdings zu meiner Zeit dann doch nicht gemacht, weil da die Pulverlöscher zur Grundausstattung gehörten..... Bj68
  14. Naja....schätze auch Du würdest so einen Menschen erstmal verbal anrufen und nicht gleich über den Haufen schießen....und beim Fensterln macht sich der Mensch am Fenster, wenn geschlossen, bemerkbar bzw. wird auf Ansprache reagieren.... Btw. aus dem Artikel: Wie war 1969 das Waffenrecht in Deutschland nochmal oder besser gefragt wie einfach war es eine Waffe zu bekommen und wie verbreitet waren Waffen zu der Zeit? Wäre interessant zu wissen, ob da Burschen beim Fensterln Bekanntschaft mit der Schrotflinte gemacht haben.... bj68
  15. Welche Konsequenzen wären das? ACK allerdings kommt mir da dann "die Rolle der Medien" in den Sinn....die in Deutschland Vorfälle (die passieren werden) für sich ausschlachten werden. Hier in CH wird zwar auch berichtet, wenn was mit Schusswaffen passiert, aber die Berichte sind wenig emotional, wenig reißerisch und vor allem wird da kein Fass in Richtung Gesetzesverschärfung und "Böse Waffen" aufgemacht, soviel ich hier mitbekommen habe. Klar gibt es hier Vorkommnisse z.B. erweiterter Suizid, aber es wird medial nicht die Sau durchs Dorf getrieben....eben weil hier in CH das Verhältnis der Mehrheit der Bürger zu Waffen und zu Waffen in Privatbesitz ein anderes ist, was ich persönlich recht gut finde. bj68
  16. mal etwas provokant gefragt (weil ich mir mit der Frage auch schon verbal Prügel/Kritik eingefangen habe).....muss es immer was Sportliches bzw. Sport sein, um ein Schütze sein zu dürfen? Okay...kollidiert mit dem Bedürfnis-Begriff und "Just for Fun" ist kein anerkanntes Bedürfnis, wäre aber meiner Meinung nach durchaus einen Versuch wert, diese Auslegung zu ändern....nur stellt sich da die Frage ob so eine Änderung auch von den (Sport)-Schützen gewünscht wäre....und da habe ich meine Zweifel (ganz abgesehen davon, dass Behörden/Gesetzgeber (Sowenig Waffen wie möglich ins Volk..zu finden in diversen BGH Begründungen) eine andere Meinung vertreten)..... Bj68
  17. Werde ich sehen wenn ich mehr Erfahrung habe....und mich mit anderen Leuten (Schützen) unterhalte.... Aber Danke für Deinen Input....und daher* jetzt das letzte Posting wegen OT hier....per PM können wir gern weiter diskutieren...wenn gewünscht... *= Plonk von 762 mfg bj68
  18. Danke für die Antwort...ja ich bin Anfänger....werde das aber ändern und jeder hat mal schwach angefangen. In meiner Wohnsituation nicht.....weil der eventuelle Täter zu mir herkommen muss: Distanz geschätzt: ca. 6 m aufwärts, wenn er aus der Küchentür kommt, plus dass er beim Einsteigen durch das Fenster soviel Lärm macht, dass ich wach werde. Meiner Meinung nach bleibt mir da immer noch genug Zeit die Waffe fertig zu laden. bj68
  19. Tja wollte Dir eine PM schreiben, aber geht nicht....daher hier nun absolut OT:
  20. Okay....aber würde mich schon interessieren, was Du da für Probleme siehst, wenn eine Waffe in der Art und Weise (plus den von mir genannten Bedingungen*) vorgehalten wird? * = sollten Kinder/Jugendliche im Haus sein...ändert sich da sehr viel, besonders bei den ersteren. Ist die Wohnung anders aufgebaut, dito und ist noch eine andere Person in der Wohnung, dann ist die Ausgangslage auch eine andere.... Btw. am Rande da hier im Thread OT: Bin der Ansicht, dass jemand der sich für die Thematik interessiert, sich da ein Konzept im Rahmen der lokalen gesetzlichen Vorgaben erarbeiten sollte (geschwollen ausgedrückt)...z.B. habe ich mir ist diese Munition https://www.gunfactory.ch/munition/defencecci.htm bestellt für Revolver und Pistole. Hintergedanke war bzw. ist Schutz von Dritten z.b. in der Nachbarwohnung. Hätte auch keine Probleme mit dem da: https://www.heise.de/forum/heise-online/News-Kommentare/Waffenhandel-Haftstrafe-fuer-Migrantenschreck-Betreiber/Hab-mal-ein-wenig/posting-33622880/show/ und da stehe ich auch zu der Aussage in dem dortigen Posting von mir. Bj68
  21. Ja....allerdings ist keine Patrone im Patronenlager, sondern nur im Magazin...wo ist das Problem...ich wohne alleine, hab keine Kinder d.h. kein Unbefugter hat oder besser könnte Zugriff auf die Waffe haben...? Yep in Deutschland wäre das nicht erlaubt.....hier in CH möglich....weil nicht so explizit geregelt.....aber wie oben schon gefragt wo wäre es ein Problem? Ansonsten soweit ich mich in das deutsche Recht eingelesen habe, wäre da ein Tresor (mit einer vorgeschriebenen Schutzstufe) okay worin die Waffe ungeladen liegt und daneben das gefüllte Magazin , geht man außer Haus wird das Teil verschlossen und der Schlüssel am Mann getragen. Bj68
  22. Hm....ich formuliere mal eine wahrscheinlich in der freien Wildbahn, provokante Antwort: "Sie gibt mir Sicherheit, weil sie meine physischen Unzulänglichkeiten, die ich einem potentiellen Gegner egal ob Mensch oder Tier gegenüber u.U. habe ausgleicht und das direkt und unmittelbar ohne sich auf andere verlassen zu müssen." Ich wohn im EG und meine Bude besteht aus einem Einzelzimmer, kleines Bad und Küche, wobei vom Einzelzimmer eine Diele mit den Zugängen zu Küche und Bad weggeht. Das Fenster zum Bad geht bei dem Haus in den Garten, während aber das Fenster der Küche von der Straße her zugänglich ist und von außen ist da dann der Fenstersims ca. auf der Höhe von 1.10 bis 1.30 m. Der Stadtteil in dem ich wohne hat auch einen gewissen Ruf....und tja bis vor dem Waffenerwerb habe ich im Sommer nur das Fenster im Bad komplett offen gehabt. Jetzt mache ich aus das Küchenfenster auf....okay beide Fenster sind mit Fliegengitter abgedeckt, so dass es nicht hochgradig auffällt, wenn sie offen sind und vor allem es steht auch genügend Zeug davor was im Fall des Falles Krach macht.....und sorry auch wenn es diverse Leutchen da nicht hören wollen.....da gibt einem eine Glock 17 eine gewisse Sicherheit, denn sollte es jemand wirklich wissen wollen und diverse Gelegenheiten auslassen den Rückwärtsgang einzulegen, stellt das Teil halt die u.U. finale Argumentation dar.....meine Meinung. Bj68
  23. Wäre der Schweizer Weg für Dich akzeptabel? https://www.waffenmarti.ch/shop/waffenerwerb/waffenerwerb-wegleitung-waffenerwerbsschein.html Ist ohne Bedürfnis, Schießpflicht, Vereinszwang (ersten drei zur Zeit noch) und unangekündigten Hausbesuchen... Bj68
  24. Hm....schwierige Frage..... a) ab wann ist etwas Schlecht oder wo beginnt die Verantwortung? Wenn ich mir https://en.wikipedia.org/wiki/3D_printed_firearms#United_States so durchlese, dann wurde auch in den USA das Gesetz verschärft, um Entwicklungen die dem Staat nicht passen zu pönalisieren vgl. [...]include provisions to criminalize individual production of firearm receivers and magazines that do not include arbitrary amounts of metal,[...] inwiefern das da Gesetz geworden ist, keine Ahnung....weil derzeit nicht in den USA lebend. Stellt sich halt dann noch die Frage was dann ist, wenn da jemand wirklich mit seinem Bausatz dann S******e baut.....und seit der Sache https://www.heise.de/newsticker/meldung/Prozess-um-Darkweb-Forum-DiDW-Sechs-Jahre-Haft-fuer-Administrator-4256723.html wäre ich dann auch nicht mehr so sicher ob er dann ungeschoren davon kommen würde.... b) Verantwortlich ist er natürlich nicht...nur (meine Meinung) Verschärfungen müssen nicht unbedingt provoziert werden...okay bei seinem Wasserrohr-Bausatz geht schlecht noch was zu verschärfen.....da dürfte der Gesetzgeber anstehen....nur bei anderen Bausätzen die z.B. Chemikalien enthalten da gehen dann durchaus noch Verschärfungen.....und daher ist halt meine Bitte da vorher ein wenig drüber nachzudenken, ob man da nicht anderen dann vor dem Karren scheißt, besonders weil Verschärfungen und/oder neue Gesetze immer zurückgenommen werden, wenn sie nicht mehr gebraucht werden oder unwirksam sind.... c) Ganz böse Frage: Wenn jemand Gesetzeslücken ausnutzt, ist das dann noch im Rahmen des Gesetzes? bj68
  25. Blöderweise zwingst Du damit auch den Staat und damit den Gesetzgeber dazu Stellung zu beziehen und der sitzt wie aus der EU-Richtlinie zur Waffengesetzgebung ersichtlich meist leider am längeren Hebel, außer man hat wie in der Schweiz die Möglichkeit per Referendum auf den Gesetzgeber direkt und unmittelbar einzuwirken. Zustimmung und ist auch meine Meinung..... Du wirst lachen, es geht ganz gewaltig in die Richtung.....Österreich ist da bei Chemikalien schon weiter vgl. https://www.bmnt.gv.at/umwelt/chemikalien/explosivstoffe.html Dort ist Privatpersonen der Umgang mit höheren Konzentrationen verboten und eine Ordnungswidrigkeit die beim ersten mal 500 Euro kostet. Ach ja betrifft auch Durchreisende: https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Von-Dr-Honigtau-Bunsenbrenner-zu-Walter-White-die-Chemie-und-der-Terrorismus/Oesterreicher-und-Durchreisende-aufgepasst/posting-28721203/show/ und dürfte im Fall des Falles dann bei Legalwaffenbesitzern u.u. Fragen nach der Zuverlässigkeit aufwerfen.... Okay....da hast Du dann eine andere Auffassung der Strategie als meine Wenigkeit....nur Problem was ich persönlich bei Deiner Strategie sehe, ist dass die Einsicht in die Schwachsinnigkeit erst kommt, wenn ziemlich alles Verboten oder nur mit Genehmigung zu bekommen ist....sprich wenn die Freiheiten so ziemlich futsch sind und selbst dann werden die Damen und Herren Gesetzgeber immer noch auf ihren verschärften Gesetzen sitzen oder glaubst Du im ernst, selbst wenn die EU zerbricht, dass z.B. das WaffG wieder auf den Stand wie vor 1972 gesetzt wird oder Verschärfungen zurückgenommen werden? Nö, die würden dezent den §130a StgB in Verbindung mit dem §40 Abs. 1 WaffG ziehen und Dich abschießen und wenn die nicht reichen dann gibt es noch die BpjM mit ihren Indizierungen und Beschlagnahmen...schau mal auf Seite 88 in dem PDF https://pornoanwalt.de/BPJM-Aktuell/BPJM418.pdf und such ein wenig in den Titeln (Kleiner Tipp: Im Browser als PDF öffnen und dann als PDF drucken, wenn gespeichert, kann das Teil durchsucht werden z.B. nach Loompanics oder Paladin). Auch hier wieder das Problem, dass Du dann zu Deiner WBK leise Tschüs sagen kannst......und ich bin mir ziemlich sicher, dass Du da auf dem deutschen Rechtsweg den kürzeren ziehen wirst..... bj68
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