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BJ68

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  1. Ein wenig mehr Klarheit, aus Sicht der Messerträger: https://knife-blog.com/verschaerfung-des-waffengesetzes/ bj68
  2. Mal was aus der Schweiz zu der Thematik..... Source: https://www.gunfactory.ch/div/links_org.htm und mal darüber in den diversen Parteien nachdenken...dies zu ändern.... Edit: und sich den Rest der Seite ansehen....da stehen unten noch einige Zitate..... bj68
  3. Frage: Ausgehend von diesem Argument....ist dann hier die Schweiz eine friedliche Gesellschaft? Trotz 25% Ausländeranteil vgl. https://www.swissinfo.ch/ger/gesellschaft/einwanderungs-serie-teil1-_wer-sind-die-2-millionen-auslaenderinnen-und-auslaender-in-der-schweiz/42411946 im Vergleich zu Deutschland mit 12,2 % vgl. https://de.statista.com/themen/44/auslaender/ Okay...hab jetzt nicht die Herkunft hier in CH https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/bevoelkerung/migration-integration/auslaendische-bevoelkerung.html berücksichtigt, was durchaus auch ein Grund für eine friedliche d.h. mehr oder weniger konfliktfreie Gesellschaft sein kann...aber ist doch schon interessant dass es hier trotz sehr freiem WaffG funktioniert und in Deutschland Erleichterungen in der Hinsicht als der Teufel an sich gesehen werden.....und im Gegenteil die Schrauben immer weiter angezogen werden.... bj68
  4. Psst.....heißt dass für den reinen Besitzer (d.h. ohne WBK und damit legale Waffen) zwar keine Strafe erfolgt....aber die Teile im Fall des Falles bei einer HD wegen anderer Gründe eingezogen d.h. beschlagnahmt werden dürften, da verbotener Gegenstand, plus dass mit hoher Wahrscheinlichkeit dann auch die HD nachträglich begründet werden kann, wenn ansonsten nichts gefunden wird..... bj68
  5. Ändert aber nichts an der beschissenen Einstellung des Herren.....wer solche Vereinskollegen hat, der braucht keine Feinde mehr.... Btw. meine Erfahrung in anderen Foren.....erwähne dass Du "Just for Fun" schießen willst oder auch die "Will haben-Argumentation" dann kannste ziemlich sicher sein, dass da bei einigen "(Sport)Schützen" ziemlich Schnappatmung einsetzte...weil gaaanz böse......und da frage ich mich dann was das oder besser warum das für solche Damen und Herren so ein Problem ist? bj68
  6. Mal mein Entwurf...für Verbesserungsvorschläge wäre ich dankbar...okay ist spezieller, weil schon seit fast 10 Jahre in CH lebend und in DE keinen Wohnsitz mehr...wobei das Teil allerdings bei meinem Dad eingelagert ist... Frage geht das? bj68
  7. Aus dem Artikel: Wo steht das in dem Entwurf? Würde dann auch Pfadfinder wenn zu Lagern mit den Öffentlichen unterwegs ziemlich betreffen.... Bj68 Edit: [...]„Natürlich ist es bei der weiteren Befassung mit dem Waffenrecht wichtig, sensibel auf diejenigen Gruppen zu reagieren, die ein berechtigtes Interesse am Führen von Waffen oder Angst vor starken Einschränkungen haben“, sagte Pistorius. Daher sei es notwendig, Ausnahmeregelungen zum Beispiel für Handwerker, Angler, Jäger oder auch Pfadfinder zu schaffen.[...] Yep...ja klar.....anscheinend wird im §42a WaffG der dortige Ausnahmeabsatz sehr oft berücksichtigt.......bloß blöde dass ich da sehr oft das Gegenteil gelesen habe und auch von einem Behördenmenschen gehört habe, dass dem nicht so sei...
  8. Ist...wenn ich mich nicht täusche hier in CH durchaus auch ein Grund, warum da der Bürger einen rechtlichen Anspruch auf den Erwerb und Besitz von Waffen hat.... bj68
  9. So halb OT....der Fakt dass die Teile mit Dingen aus dem Baumarkt gebaut wurden, dass der Typ auch seine diversen Pülverchen selber aus Grundstoffen und diese Grundstoffe selber herstellte/aufreinigte mischte....usw. Praktisch alles "Homemade" war und auch nicht überwacht und dass da Überwachen nicht möglich ist....wird interessanterweise von Medien, Politiker usw. überhaupt nicht angeschnitten noch ausgebreitet.....und dieses Schweigen spricht meiner Meinung nach Bände.....weil die Behörden wissen, dass gegen solche Leutchen kein Kraut gewachsen ist.....und es nur glücklicher Zufall war, dass diese Sache da einigermaßen glimpflich ausgegangen ist. bj68
  10. Nur dass ja die Aufbewahrung überprüft wird und wenn da eine Waffe nicht da ist....es dann Probleme gibt....plus dass wenn bei so einem Kriminellen eine Waffe gefunden wird, die Seriennummer auf Sportschütze xyz hinweist, das Teil aber nicht als gestohlen gemeldet wurde, der Herr Sportschütze ziemlich tief im Mist stecken dürfte.... Egal wie es gedreht und gewendet wird....dieses Weitergabe-Argument ist Bockmist.....es wäre u.U. eines (Argument), wenn die Aufbewahrung nicht wie in Deutschland mit Tresor und Waffenschrank geregelt wäre, da dann bei einem Einbruch mit der Möglichkeit des Waffenklauens argumentiert werden könnte und selbst das hinkt, weil so Einbrecher die Finger von Waffen lassen, einfach zu heiß, zu auffällig und im Fall des Falles ist das Strafmaß gleich mal ein anderes....ist hier in CH auch so, die lassen die Teile stehen und dunkel kann ich mich auch an einen Bericht über Tresor-Fund in einem See erinnern, wo Täter das Teil inklusive Langwaffen entsorgt hatten..... bj68
  11. Da käme dann von mir die Gegenfrage...mit welchen Vorkommnissen die Behörden/Regierung da rechnen, dass dieses Argument zählen soll? Denn bekanntlich ist die Weitergabe sprich die Bewaffnung Anderer laut WaffG mit Strafe belegt.....d.h. führt das eine Behörde, der Gesetzgeber als Argument für die Begrenzung von Waffen bei einem Legalwaffenbesitzer an, der ja diverse Bedingungen erfüllen muss und auf "Harz und Nieren" geprüft wurde, dann heißt das im Klartext, der Gesetzgeber oder besser die Regierung rechnet mit Aufständen bzw. gesetzlosen Bedingungen wo Leute bewaffnet werden. Edit: Plus dass es damit indirekt unterm Strich heißt...wir (Behörde/Regierung) trauen euch nicht......über den Weg..... bj68
  12. Nimm dazu noch die Abfrage beim Verfassungsschutz und die Äußerungen diverser Politiker zum WaffG und Du weißt wie der Hase laufen wird....der Mist kommt mir so vor wie die Regelungen bei diversen Militärs, wo das Regelwerk so gemacht ist, dass jemand gar nicht alle Regeln kennen und erfüllen kann, als Folge davon hängt dem z.B. sein Ausgang immer vom "Goodwill" der Ausbilder/des Vorgesetzten ab und kann jederzeit wenn Bedarf besteht verwehrt werden. Hier mit diesen und anderen Regelungen/Ideen sehe ich es ähnlich.....diese werden dafür sorgen, dass man da jeden an den Eiern hat und bei Bedarf zudrücken kann..... bj68
  13. Der besagte Antrag wurde ja im Bundesrat abgelehnt...wie ist dann das: aus https://www.jagdverband.de/content/innenminister-seehofer-schießt-bei-der-waffenrechtsänderung-über-das-ziel-hinaus zu verstehen? Kommt der Mist nun wieder oder lief das so wie bei der WBK-pflicht von Armbrüsten...in der ersten Abstimmung abgelehnt....und später bei der zweiten Abstimmung dann doch angenommen... bj68
  14. Tja...der Begriff ist mir heute früh zum Ursprungsartikel von Herrn Gepperth auch eingefallen.....und das hat sich dann auch indirekt https://forum.waffen-online.de/topic/459248-auslegung-neues-waffengesetz-viel-spaß/page/15/?tab=comments#comment-2882238 bestätigt.....das Gespräch mit den Vertretern des BMI war wohl ein kleiner Augenöffner.... Btw. ist gar nicht mal so selten, dass im Gesetz "unbestimmte Begriffe" oder besser Begriffe die sich interpretieren lassen vorkommen.....das machen dann u.U. Gerichte (im Fall des Falles) und die berücksichtigen die Intention des Gesetzgebers und damit auch die Meinung der Leutchen vom BMI. bj68
  15. Nein keine....in einem Thread (anderes Forum) wo es um die Armbrustsache ging, hat sich auch ein Sport-"Schütze" zu der Sammel-WBK geäußert dass diese ja weg könne und für ihn das "Haben-Wollen" als Bedürfnis auch nicht ausreichen würde oder besser solle.... Wer solche "Freunde" hat braucht auch keine Feinde mehr.......oder was treibt solche Leutchen an? Neid, Missgunst oder Machtspielchen und sich an den eigenen Privilegien erfreuen? bj68
  16. Spätestens wenn es dann heißt Waffen abgeben Berechtigten überlassen....werden sie es merken... Frage: Bringt es was, wenn ich aus der Schweiz schreibe, als Deutscher mit C-Ausweis? Zumindest werde ich probieren die Armbrust-Sache auszufechten....sollte diese kommen...."Kriegskasse" ist gefüllt....reicht für einige Runden vor Gericht.... bj68
  17. Why....? Da ich in Deutschland eh schon eine Armbrust rumliegen habe und nach meiner Einschätzung da die WBK-pflicht kommen wird...habe ich eh ein Problem (okay kann das Teil auch mit nach CH nehmen, da fällt es unter "Spielzeug" = keine Waffe, nicht reguliert...nur darauf hab ich keinen Bock, da dann das Problemchen nur aufgeschoben ist.... bj68
  18. Daraus: für mich ein kleiner Florian....denn Das gilt auch für die Pfeilschussgeräte....es gibt keine statistische Begründung dass die Teile missbraucht werden, okay Bedienung mag einfacher sein, aber verdeckt tragen geht auch nicht und das was da bezüglich Armbrust aus den europäischen Nachbarstaaten gesagt wird, gilt auch für Pfeilschussgeräte.... Bj68 der gerade am überlegen ist, ob er sich nicht so ein Pfeilschussgerät bestellt, um Fakten zu schaffen (wer hat Tipps dafür?)
  19. Nur dass die Konsequenzen und davon besonders die eine (Regelunzuverlässigkeit und mit Abstrichen sogar die Abfrage an sich) auf sehr tönernen Füssen steht...okay ist nun meine Meinung....denn ich frage mich wie man das so formulieren will, dass es nicht gegen die Normenklarheit https://de.wikipedia.org/wiki/Normenklarheit und gegen diverse Bestimmtheitsgrundsätze vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Bestimmtheitsgrundsatz verstößt. Z.B. dass der Bürger gegen so einen Beschluss Widerspruch einlegen kann und dann die Gegenseite (in dem Fall die Behörde oder besser Behörden) dann eigentlich die Karten auf den Tisch legen müssten....da kann ich mir vorstellen, dass da dann der BGH oder gar das BVerfG ein Wörtchen zur Geltung und Durchführung mitreden wollen bzw. werden. bj68
  20. Interessant.... a) kein Forum dort...und b) wie die Dame von den Grünen aus einem von anständigen Leuten mitgeführten Messer ein "Selbstverteidigungsmesser" macht und dann auch postuliert dass dieses Teil im Sinne von "mittelalterliche Vorstellungen zur Konfliktlösung" eingesetzt wird. c) Daher würde es mich interessieren wie diese Dame der Grünen auf diesen Trichter kommt..... bj68
  21. Hier in ZH ähnlich...die erste WES (für drei Waffen) gibt es auch nur nach einem Interview im kantonalen Waffenbüro. Dauerte bei mit ca. 1.5 h, weil ich den netten (ja der war wirklich nett und Pro-Waffen eingestellt) Menschen mit Fragen gelöchert habe. Mir wurde das hiesige (CH) Waffenrecht erklärt und auch noch Tipps gegeben wo z.B. Fallstricke sind (z.B. hier mit "Anscheinswaffen" wenn Du in Deutschland eine Wasserpistole kaufst und diese hier unters WaffG fällt, weil einer echten zu ähnlich) und wie ich mich z.B. bei einer Autokontrolle verhalten sollte, wenn ich die Teile dabei habe. Auch dass ich mich bei Fragen an ihn wenden kann und er dann den Kontakt zu Bern macht. Aufbewahrung wurde auch angesprochen (abschließbarer Schrank reicht aus), Thema Ordonanzwaffen ebenfalls (ist dann leichter mit denen auf einem Stand zu schießen) und einiges mehr.... Möchte betonen, dass dieses Gespräch sehr entspannt war und ich das Gefühl hatte, dass der Beamte einen wirklich unterstützen möchte....und zu der Zeit den EU-Bestrebungen (die noch nicht Gesetz waren) ziemlich skeptisch gegenüberstand. Die nachfolgenden WES waren dann inklusive Postweg innerhalb 7 Tagen positiv beschieden.... bj68
  22. Das stimmt allerdings so nicht: [...]Auskunftsberechtigt sind die Strafgerichte, Staatsanwaltschaften, die Behörden des Justizvollzugs, die Familien- und Vormundschaftsgerichte, die mit der Sorge um die Person betraut sind, die Jugendämter, die für die Erteilung von Waffen- und Sprengstofferlaubnissen zuständigen Behörden sowie die Gnadenbehörden.[2] [...] https://de.wikipedia.org/wiki/Erziehungsregister bj68 Edit: Da Du über 24 bist sollte das Teil eh gelöscht sein......(wers glaubt...)
  23. und da wären wir bei einer Art Gesinnungs*****recht, wobei ***** durch "straf", "zuverlässigkeits" usw. ersetzbar wäre.... bj68
  24. Jein...(bitte um Korrektur, wenn es jemand besser weiß)... a) Der §§ im Kriegswaffenkontrollgesetz: §22a Abs. 1 Nr. 6 [...].....über Kriegswaffen sonst die tatsächliche Gewalt ausübt, ohne daß.....[...] https://www.gesetze-im-internet.de/krwaffkontrg/__22a.html b) findet sich NICHT im § 21 "Taten außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes" https://www.gesetze-im-internet.de/krwaffkontrg/__21.html c) So weit stimmig....nur da gibt es noch den §7 "Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen" Abs. 2 Nr. 1 http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__7.html [...] Für andere Taten, die im Ausland begangen werden, gilt das deutsche Strafrecht, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt und wenn der Täter 1. zur Zeit der Tat Deutscher war oder es nach der Tat geworden ist [...] und da das IS-Gebiet wahrscheinlich unter "der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt" fiel bzw. die Sache auch im Irak strafbar sein dürfte und der §7 vom "deutschen Strafrecht" spricht, was auch dann das Kriegswaffenkontrollgesetz = Nebenstrafrecht https://de.wikipedia.org/wiki/Nebenstrafrecht wäre (meiner Meinung nach) und die IS Angehörigen ja Deutsche sind, kann man denen das auch in De. vorwerfen. Btw. auch mal Blick in http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__6.html und http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__5.html werfen.....und überlegen was der Satz "Das deutsche Strafrecht gilt weiter, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden:[...] bedeutet bj68 Edit: Zum WaffG.....das Verbot des kampfmäßige Schießen findet sich im §27 Abs. 7 Satz 1 https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__27.html und gilt nach §53 Abs. 1 Nr. 23 https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__53.html als Ordnungswidrigkeit. Da aber die Sache in CH und anderen Ländern legal ist und damit die "Tat" d.h. die Teilnahme, nicht am Tatort mit Strafe bedroht ist, gilt auch der §7 StgB nicht........
  25. Sprich das was ich da schon geschrieben habe..... Nur die glasklaren Regeln wird es nicht geben...weil sich die Infos oder besser Erkenntnisse vom Verfassungsschutz nicht in glasklare Regeln fassen lassen...zum einen steht da schon mal die Art der Behörde dagegen (eine Art Geheimdienst) mit so netten Sachen wie Quellenschutz usw. und zum anderen das Problem, dass die Infos die diese Leute sammeln "weiche Informationen" bzw. "weiche Daten" vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Weiche_Daten (einfach mal lesen) sind.....macht man dass glasklar, dann kann man das auch gleich sein lassen, weil diese weichen Daten dann aus ungesicherten Quellen stammen, Vermutungen und Erwartungen d.h. Prognosen sind.... bj68
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