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BJ68

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  1. Der besagte Antrag wurde ja im Bundesrat abgelehnt...wie ist dann das: aus https://www.jagdverband.de/content/innenminister-seehofer-schießt-bei-der-waffenrechtsänderung-über-das-ziel-hinaus zu verstehen? Kommt der Mist nun wieder oder lief das so wie bei der WBK-pflicht von Armbrüsten...in der ersten Abstimmung abgelehnt....und später bei der zweiten Abstimmung dann doch angenommen... bj68
  2. Tja...der Begriff ist mir heute früh zum Ursprungsartikel von Herrn Gepperth auch eingefallen.....und das hat sich dann auch indirekt https://forum.waffen-online.de/topic/459248-auslegung-neues-waffengesetz-viel-spaß/page/15/?tab=comments#comment-2882238 bestätigt.....das Gespräch mit den Vertretern des BMI war wohl ein kleiner Augenöffner.... Btw. ist gar nicht mal so selten, dass im Gesetz "unbestimmte Begriffe" oder besser Begriffe die sich interpretieren lassen vorkommen.....das machen dann u.U. Gerichte (im Fall des Falles) und die berücksichtigen die Intention des Gesetzgebers und damit auch die Meinung der Leutchen vom BMI. bj68
  3. Nein keine....in einem Thread (anderes Forum) wo es um die Armbrustsache ging, hat sich auch ein Sport-"Schütze" zu der Sammel-WBK geäußert dass diese ja weg könne und für ihn das "Haben-Wollen" als Bedürfnis auch nicht ausreichen würde oder besser solle.... Wer solche "Freunde" hat braucht auch keine Feinde mehr.......oder was treibt solche Leutchen an? Neid, Missgunst oder Machtspielchen und sich an den eigenen Privilegien erfreuen? bj68
  4. Spätestens wenn es dann heißt Waffen abgeben Berechtigten überlassen....werden sie es merken... Frage: Bringt es was, wenn ich aus der Schweiz schreibe, als Deutscher mit C-Ausweis? Zumindest werde ich probieren die Armbrust-Sache auszufechten....sollte diese kommen...."Kriegskasse" ist gefüllt....reicht für einige Runden vor Gericht.... bj68
  5. Why....? Da ich in Deutschland eh schon eine Armbrust rumliegen habe und nach meiner Einschätzung da die WBK-pflicht kommen wird...habe ich eh ein Problem (okay kann das Teil auch mit nach CH nehmen, da fällt es unter "Spielzeug" = keine Waffe, nicht reguliert...nur darauf hab ich keinen Bock, da dann das Problemchen nur aufgeschoben ist.... bj68
  6. Daraus: für mich ein kleiner Florian....denn Das gilt auch für die Pfeilschussgeräte....es gibt keine statistische Begründung dass die Teile missbraucht werden, okay Bedienung mag einfacher sein, aber verdeckt tragen geht auch nicht und das was da bezüglich Armbrust aus den europäischen Nachbarstaaten gesagt wird, gilt auch für Pfeilschussgeräte.... Bj68 der gerade am überlegen ist, ob er sich nicht so ein Pfeilschussgerät bestellt, um Fakten zu schaffen (wer hat Tipps dafür?)
  7. Nur dass die Konsequenzen und davon besonders die eine (Regelunzuverlässigkeit und mit Abstrichen sogar die Abfrage an sich) auf sehr tönernen Füssen steht...okay ist nun meine Meinung....denn ich frage mich wie man das so formulieren will, dass es nicht gegen die Normenklarheit https://de.wikipedia.org/wiki/Normenklarheit und gegen diverse Bestimmtheitsgrundsätze vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Bestimmtheitsgrundsatz verstößt. Z.B. dass der Bürger gegen so einen Beschluss Widerspruch einlegen kann und dann die Gegenseite (in dem Fall die Behörde oder besser Behörden) dann eigentlich die Karten auf den Tisch legen müssten....da kann ich mir vorstellen, dass da dann der BGH oder gar das BVerfG ein Wörtchen zur Geltung und Durchführung mitreden wollen bzw. werden. bj68
  8. Interessant.... a) kein Forum dort...und b) wie die Dame von den Grünen aus einem von anständigen Leuten mitgeführten Messer ein "Selbstverteidigungsmesser" macht und dann auch postuliert dass dieses Teil im Sinne von "mittelalterliche Vorstellungen zur Konfliktlösung" eingesetzt wird. c) Daher würde es mich interessieren wie diese Dame der Grünen auf diesen Trichter kommt..... bj68
  9. Hier in ZH ähnlich...die erste WES (für drei Waffen) gibt es auch nur nach einem Interview im kantonalen Waffenbüro. Dauerte bei mit ca. 1.5 h, weil ich den netten (ja der war wirklich nett und Pro-Waffen eingestellt) Menschen mit Fragen gelöchert habe. Mir wurde das hiesige (CH) Waffenrecht erklärt und auch noch Tipps gegeben wo z.B. Fallstricke sind (z.B. hier mit "Anscheinswaffen" wenn Du in Deutschland eine Wasserpistole kaufst und diese hier unters WaffG fällt, weil einer echten zu ähnlich) und wie ich mich z.B. bei einer Autokontrolle verhalten sollte, wenn ich die Teile dabei habe. Auch dass ich mich bei Fragen an ihn wenden kann und er dann den Kontakt zu Bern macht. Aufbewahrung wurde auch angesprochen (abschließbarer Schrank reicht aus), Thema Ordonanzwaffen ebenfalls (ist dann leichter mit denen auf einem Stand zu schießen) und einiges mehr.... Möchte betonen, dass dieses Gespräch sehr entspannt war und ich das Gefühl hatte, dass der Beamte einen wirklich unterstützen möchte....und zu der Zeit den EU-Bestrebungen (die noch nicht Gesetz waren) ziemlich skeptisch gegenüberstand. Die nachfolgenden WES waren dann inklusive Postweg innerhalb 7 Tagen positiv beschieden.... bj68
  10. Das stimmt allerdings so nicht: [...]Auskunftsberechtigt sind die Strafgerichte, Staatsanwaltschaften, die Behörden des Justizvollzugs, die Familien- und Vormundschaftsgerichte, die mit der Sorge um die Person betraut sind, die Jugendämter, die für die Erteilung von Waffen- und Sprengstofferlaubnissen zuständigen Behörden sowie die Gnadenbehörden.[2] [...] https://de.wikipedia.org/wiki/Erziehungsregister bj68 Edit: Da Du über 24 bist sollte das Teil eh gelöscht sein......(wers glaubt...)
  11. und da wären wir bei einer Art Gesinnungs*****recht, wobei ***** durch "straf", "zuverlässigkeits" usw. ersetzbar wäre.... bj68
  12. Jein...(bitte um Korrektur, wenn es jemand besser weiß)... a) Der §§ im Kriegswaffenkontrollgesetz: §22a Abs. 1 Nr. 6 [...].....über Kriegswaffen sonst die tatsächliche Gewalt ausübt, ohne daß.....[...] https://www.gesetze-im-internet.de/krwaffkontrg/__22a.html b) findet sich NICHT im § 21 "Taten außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes" https://www.gesetze-im-internet.de/krwaffkontrg/__21.html c) So weit stimmig....nur da gibt es noch den §7 "Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen" Abs. 2 Nr. 1 http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__7.html [...] Für andere Taten, die im Ausland begangen werden, gilt das deutsche Strafrecht, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt und wenn der Täter 1. zur Zeit der Tat Deutscher war oder es nach der Tat geworden ist [...] und da das IS-Gebiet wahrscheinlich unter "der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt" fiel bzw. die Sache auch im Irak strafbar sein dürfte und der §7 vom "deutschen Strafrecht" spricht, was auch dann das Kriegswaffenkontrollgesetz = Nebenstrafrecht https://de.wikipedia.org/wiki/Nebenstrafrecht wäre (meiner Meinung nach) und die IS Angehörigen ja Deutsche sind, kann man denen das auch in De. vorwerfen. Btw. auch mal Blick in http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__6.html und http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__5.html werfen.....und überlegen was der Satz "Das deutsche Strafrecht gilt weiter, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden:[...] bedeutet bj68 Edit: Zum WaffG.....das Verbot des kampfmäßige Schießen findet sich im §27 Abs. 7 Satz 1 https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__27.html und gilt nach §53 Abs. 1 Nr. 23 https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__53.html als Ordnungswidrigkeit. Da aber die Sache in CH und anderen Ländern legal ist und damit die "Tat" d.h. die Teilnahme, nicht am Tatort mit Strafe bedroht ist, gilt auch der §7 StgB nicht........
  13. Sprich das was ich da schon geschrieben habe..... Nur die glasklaren Regeln wird es nicht geben...weil sich die Infos oder besser Erkenntnisse vom Verfassungsschutz nicht in glasklare Regeln fassen lassen...zum einen steht da schon mal die Art der Behörde dagegen (eine Art Geheimdienst) mit so netten Sachen wie Quellenschutz usw. und zum anderen das Problem, dass die Infos die diese Leute sammeln "weiche Informationen" bzw. "weiche Daten" vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Weiche_Daten (einfach mal lesen) sind.....macht man dass glasklar, dann kann man das auch gleich sein lassen, weil diese weichen Daten dann aus ungesicherten Quellen stammen, Vermutungen und Erwartungen d.h. Prognosen sind.... bj68
  14. Hm....da Du in Deutschland zwangsweise Mitglied in einem deutschen Schützenverband sein musst....bin ich mir da nicht so sicher.....vergleichbar wäre das, wenn sie Dich als Legalwaffenbesitzer im Ausland z.B. mit Alkohol am Steuer erwischen...nach Deiner Aussage würde dann der §5 WaffG Zuverlässigkeit auch nicht gelten....und ich bin mir ziemlich sicher, dass, sofern es die deutschen Behörden mitbekommen, Dir die Zuverlässigkeit aberkannt wird, wenn Du im Ausland Mist baust.... bj68
  15. Frage: Verstehe ich den Paragraphen-Wust richtig.....den § 7 Unzulässige Schießübungen im Schießsport https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__7.html verbunden mit dem dortigen §22 https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__22.html der dann auf den § 27 Abs. 7 Satz 1 des Waffengesetzes https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__27.html verweist.....heißt dann im Klartext, dass jemand aus Deutschland auch im Ausland selbst privat nicht an Veranstaltungen teilnehmen darf, die unter diese Verbote fallen oder liegt der Teufel im Detail, weil es ja im §7 AWaffV heißt "und die Teilnahme als >>>>>Sportschütze<<<<<< an diesen sind verboten." Hier in CH gibt es nämlich Lehrgänge die diese verbotenen Sachen abdecken vgl. [...] Grundregeln der Sicherheit (Auffrischung) Zielen – Präzisionsschießen Schiessen aus der Bewegung heraus Schiessen unter den Anschlagsarten : Stehend, Knieend und Liegend Schiessen unter Belastung Defence Shooting Training „Real life“ Verteidigungsschiessen im Team Schiessen unter zeitlicher Begrenzung Schiessen aus der Drehung Deckungsschiessen Schwachhandschiessen Einhandschiessen Abschlusspacours mit Prüfung [...] bj68
  16. @knight Und was hältst Du von dem Teil: https://forum.waffen-online.de/topic/445277-anzeige-wegen-sichtbarem-führen-einer-gaspistole/page/11/?tab=comments#comment-2872773 Zumindest das in De. legale mit zwei Schuss....würde ich als Alternative zu Dose Pfefferspray oder Gaswaffe ansehen. bj68 Edit: über die Größe hab ich mir da jetzt keine Gedanken gemacht...
  17. Bei anderen Vorschriften dann genauer hinschauen d.h. den dort u.U. gegebenen Ermessensspielraum einschränken bzw. Vorschriften schärfer auslegen und/oder aus leichten Verstößen die bei anderen zur Ermahnung führen, dann eine etwas größere Nummer machen. bj68
  18. und was wäre von Dir der Grund? bj68
  19. Wie wäre es damit: https://www.pfefferspray-kaufen.net/jpx4/ Hat vier "Schüsse" und dürfte von der Wirkintensität doch eine Schreckschusspistole mit Gaspatronen übersteigen, plus dass das Teil wahrscheinlich nicht mit einer scharfen Waffe verwechselt werden kann. bj68 Edit: In De. verboten.....daher Frage auf https://www.pfefferspray-kaufen.net/piexon-jet-protector-jpx/ beschränken....hat immerhin 2 Schüsse. Edit die Zweite: Klassisches Beispiel wie der Staat jemanden SV oder besser den Erwerb legaler Mittel zur SV unmöglich macht....
  20. Nö....nicht unbedingt....zumindest auf anderen Gebieten nicht.....da die Entscheidungen der ECHA auch einen ziemlichen Impact auf ausländische Firmen haben, die in die EU exportieren wollen....wenn es interessiert was da u.U. noch alles in der Pipeline ist dem seien die Links zu CoRAP, PACT und ROMA in https://forum.waffen-online.de/topic/458920-willkommen-im-club-oder/?tab=comments#comment-2868216 ans Herz gelegt....und zu REACH und Co. selbst steht auch einiges dort in den Links zu heise.de...okay ist meine Meinung als Betroffener zu dem Komplex..... bj68
  21. Ich verbessere Deine Aussage mal: "Weil ich keinerlei Kontakte zu Rechts und Linksradikalen habe und hatte, die mir bewusst gewesen wären...." oder weißt Du wie Deine Bekannte, Kollegen, Vereinsmitglieder alle so ticken? Das ist nämlich das Problemchen. dass der Verfassungsschutz durchaus so "weiche Infos" sammelt z.B. Jack verkehrt ab und zu mit xyz und von xyz wissen wir, dass.....und da stellt sich dann die Frage was für Schlüsse dann die zuständige Behörde u.U. zieht....auch wenn im Gesetz (noch) da das Wort "Tatsachen" steht. bj68
  22. Interessant.....Tante Google schmeißt zu der Suchfrage "Tödliche Gefahr durch Schusswaffen eindämmen." nur das PDF https://www.bundestag.de/resource/blob/473450/dbb0dae350db29af451af1f0b167b5bc/Tagesordnung-komplett-kommende-Woche-data.pdf mit der Tagesordnung raus.....mit dem Zitat: wo ich mich dann frage was das für ein Antrag ist.......okay bis 17. Oktober ist noch zeit...wahrscheinlich ist er noch nicht eingereicht und damit im dip21 noch nicht erfasst. bj68
  23. Ähnliches hört man auch hier über die kantonalen Waffenbüros in CH....laut diversen Händlern mit denen ich zu tun hatte, kommt es sehr stark darauf an wer dort drin sitzt und wie dessen Einstellung zu der Sache ist. Allerdings ist es hier nicht so einfach Ablehnungsgründe zu finden als in DE..... bj68
  24. Ähm.....sofern Du das Zündhütchen käuflich erwerben kannst......das Teil aus Chemikalien selber zusammen mischen und herstellen ist von dem §§ nicht gedeckt.....und Du wärst fällig. bj68
  25. Da war vor xx Jahren (2000 bis 2004 u.U. auch schon eher) schon eine Partei mit grüner Farbe dabei und die Argumentation war, dass die Teile ja verboten werden könnten, weil Jagd mit Armbrust ja in Deutschland verboten ist. Kleiner Unterschied.....die Magazinproblematik kam von der EU-Komission (bei wem kann man sich da bedanken...wie schon mal geschrieben, wer ist das? Würde mich interessieren, was das für Leute sind, welche Einstellung die haben usw. um auf solche Ideen zu kommen und was die glauben was so eine Regelung bringt?) wo mehrere Köche aus unterschiedlichen Ländern den Ton angeben, das Teil mit der Armbrust ist "Made in Germany" oder besser entsprang einigen Politkerhirnen in Hessen. bj68
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