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Interessant.... a) kein Forum dort...und b) wie die Dame von den Grünen aus einem von anständigen Leuten mitgeführten Messer ein "Selbstverteidigungsmesser" macht und dann auch postuliert dass dieses Teil im Sinne von "mittelalterliche Vorstellungen zur Konfliktlösung" eingesetzt wird. c) Daher würde es mich interessieren wie diese Dame der Grünen auf diesen Trichter kommt..... bj68
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Hier in ZH ähnlich...die erste WES (für drei Waffen) gibt es auch nur nach einem Interview im kantonalen Waffenbüro. Dauerte bei mit ca. 1.5 h, weil ich den netten (ja der war wirklich nett und Pro-Waffen eingestellt) Menschen mit Fragen gelöchert habe. Mir wurde das hiesige (CH) Waffenrecht erklärt und auch noch Tipps gegeben wo z.B. Fallstricke sind (z.B. hier mit "Anscheinswaffen" wenn Du in Deutschland eine Wasserpistole kaufst und diese hier unters WaffG fällt, weil einer echten zu ähnlich) und wie ich mich z.B. bei einer Autokontrolle verhalten sollte, wenn ich die Teile dabei habe. Auch dass ich mich bei Fragen an ihn wenden kann und er dann den Kontakt zu Bern macht. Aufbewahrung wurde auch angesprochen (abschließbarer Schrank reicht aus), Thema Ordonanzwaffen ebenfalls (ist dann leichter mit denen auf einem Stand zu schießen) und einiges mehr.... Möchte betonen, dass dieses Gespräch sehr entspannt war und ich das Gefühl hatte, dass der Beamte einen wirklich unterstützen möchte....und zu der Zeit den EU-Bestrebungen (die noch nicht Gesetz waren) ziemlich skeptisch gegenüberstand. Die nachfolgenden WES waren dann inklusive Postweg innerhalb 7 Tagen positiv beschieden.... bj68
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Das stimmt allerdings so nicht: [...]Auskunftsberechtigt sind die Strafgerichte, Staatsanwaltschaften, die Behörden des Justizvollzugs, die Familien- und Vormundschaftsgerichte, die mit der Sorge um die Person betraut sind, die Jugendämter, die für die Erteilung von Waffen- und Sprengstofferlaubnissen zuständigen Behörden sowie die Gnadenbehörden.[2] [...] https://de.wikipedia.org/wiki/Erziehungsregister bj68 Edit: Da Du über 24 bist sollte das Teil eh gelöscht sein......(wers glaubt...)
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und da wären wir bei einer Art Gesinnungs*****recht, wobei ***** durch "straf", "zuverlässigkeits" usw. ersetzbar wäre.... bj68
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BJ68 antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Jein...(bitte um Korrektur, wenn es jemand besser weiß)... a) Der §§ im Kriegswaffenkontrollgesetz: §22a Abs. 1 Nr. 6 [...].....über Kriegswaffen sonst die tatsächliche Gewalt ausübt, ohne daß.....[...] https://www.gesetze-im-internet.de/krwaffkontrg/__22a.html b) findet sich NICHT im § 21 "Taten außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes" https://www.gesetze-im-internet.de/krwaffkontrg/__21.html c) So weit stimmig....nur da gibt es noch den §7 "Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen" Abs. 2 Nr. 1 http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__7.html [...] Für andere Taten, die im Ausland begangen werden, gilt das deutsche Strafrecht, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt und wenn der Täter 1. zur Zeit der Tat Deutscher war oder es nach der Tat geworden ist [...] und da das IS-Gebiet wahrscheinlich unter "der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt" fiel bzw. die Sache auch im Irak strafbar sein dürfte und der §7 vom "deutschen Strafrecht" spricht, was auch dann das Kriegswaffenkontrollgesetz = Nebenstrafrecht https://de.wikipedia.org/wiki/Nebenstrafrecht wäre (meiner Meinung nach) und die IS Angehörigen ja Deutsche sind, kann man denen das auch in De. vorwerfen. Btw. auch mal Blick in http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__6.html und http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__5.html werfen.....und überlegen was der Satz "Das deutsche Strafrecht gilt weiter, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden:[...] bedeutet bj68 Edit: Zum WaffG.....das Verbot des kampfmäßige Schießen findet sich im §27 Abs. 7 Satz 1 https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__27.html und gilt nach §53 Abs. 1 Nr. 23 https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__53.html als Ordnungswidrigkeit. Da aber die Sache in CH und anderen Ländern legal ist und damit die "Tat" d.h. die Teilnahme, nicht am Tatort mit Strafe bedroht ist, gilt auch der §7 StgB nicht........ -
Sprich das was ich da schon geschrieben habe..... Nur die glasklaren Regeln wird es nicht geben...weil sich die Infos oder besser Erkenntnisse vom Verfassungsschutz nicht in glasklare Regeln fassen lassen...zum einen steht da schon mal die Art der Behörde dagegen (eine Art Geheimdienst) mit so netten Sachen wie Quellenschutz usw. und zum anderen das Problem, dass die Infos die diese Leute sammeln "weiche Informationen" bzw. "weiche Daten" vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Weiche_Daten (einfach mal lesen) sind.....macht man dass glasklar, dann kann man das auch gleich sein lassen, weil diese weichen Daten dann aus ungesicherten Quellen stammen, Vermutungen und Erwartungen d.h. Prognosen sind.... bj68
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BJ68 antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Hm....da Du in Deutschland zwangsweise Mitglied in einem deutschen Schützenverband sein musst....bin ich mir da nicht so sicher.....vergleichbar wäre das, wenn sie Dich als Legalwaffenbesitzer im Ausland z.B. mit Alkohol am Steuer erwischen...nach Deiner Aussage würde dann der §5 WaffG Zuverlässigkeit auch nicht gelten....und ich bin mir ziemlich sicher, dass, sofern es die deutschen Behörden mitbekommen, Dir die Zuverlässigkeit aberkannt wird, wenn Du im Ausland Mist baust.... bj68 -
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BJ68 antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Frage: Verstehe ich den Paragraphen-Wust richtig.....den § 7 Unzulässige Schießübungen im Schießsport https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__7.html verbunden mit dem dortigen §22 https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__22.html der dann auf den § 27 Abs. 7 Satz 1 des Waffengesetzes https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__27.html verweist.....heißt dann im Klartext, dass jemand aus Deutschland auch im Ausland selbst privat nicht an Veranstaltungen teilnehmen darf, die unter diese Verbote fallen oder liegt der Teufel im Detail, weil es ja im §7 AWaffV heißt "und die Teilnahme als >>>>>Sportschütze<<<<<< an diesen sind verboten." Hier in CH gibt es nämlich Lehrgänge die diese verbotenen Sachen abdecken vgl. [...] Grundregeln der Sicherheit (Auffrischung) Zielen – Präzisionsschießen Schiessen aus der Bewegung heraus Schiessen unter den Anschlagsarten : Stehend, Knieend und Liegend Schiessen unter Belastung Defence Shooting Training „Real life“ Verteidigungsschiessen im Team Schiessen unter zeitlicher Begrenzung Schiessen aus der Drehung Deckungsschiessen Schwachhandschiessen Einhandschiessen Abschlusspacours mit Prüfung [...] bj68 -
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BJ68 antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
@knight Und was hältst Du von dem Teil: https://forum.waffen-online.de/topic/445277-anzeige-wegen-sichtbarem-führen-einer-gaspistole/page/11/?tab=comments#comment-2872773 Zumindest das in De. legale mit zwei Schuss....würde ich als Alternative zu Dose Pfefferspray oder Gaswaffe ansehen. bj68 Edit: über die Größe hab ich mir da jetzt keine Gedanken gemacht... -
Bei anderen Vorschriften dann genauer hinschauen d.h. den dort u.U. gegebenen Ermessensspielraum einschränken bzw. Vorschriften schärfer auslegen und/oder aus leichten Verstößen die bei anderen zur Ermahnung führen, dann eine etwas größere Nummer machen. bj68
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BJ68 antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
und was wäre von Dir der Grund? bj68 -
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BJ68 antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Wie wäre es damit: https://www.pfefferspray-kaufen.net/jpx4/ Hat vier "Schüsse" und dürfte von der Wirkintensität doch eine Schreckschusspistole mit Gaspatronen übersteigen, plus dass das Teil wahrscheinlich nicht mit einer scharfen Waffe verwechselt werden kann. bj68 Edit: In De. verboten.....daher Frage auf https://www.pfefferspray-kaufen.net/piexon-jet-protector-jpx/ beschränken....hat immerhin 2 Schüsse. Edit die Zweite: Klassisches Beispiel wie der Staat jemanden SV oder besser den Erwerb legaler Mittel zur SV unmöglich macht.... -
Nö....nicht unbedingt....zumindest auf anderen Gebieten nicht.....da die Entscheidungen der ECHA auch einen ziemlichen Impact auf ausländische Firmen haben, die in die EU exportieren wollen....wenn es interessiert was da u.U. noch alles in der Pipeline ist dem seien die Links zu CoRAP, PACT und ROMA in https://forum.waffen-online.de/topic/458920-willkommen-im-club-oder/?tab=comments#comment-2868216 ans Herz gelegt....und zu REACH und Co. selbst steht auch einiges dort in den Links zu heise.de...okay ist meine Meinung als Betroffener zu dem Komplex..... bj68
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Ich verbessere Deine Aussage mal: "Weil ich keinerlei Kontakte zu Rechts und Linksradikalen habe und hatte, die mir bewusst gewesen wären...." oder weißt Du wie Deine Bekannte, Kollegen, Vereinsmitglieder alle so ticken? Das ist nämlich das Problemchen. dass der Verfassungsschutz durchaus so "weiche Infos" sammelt z.B. Jack verkehrt ab und zu mit xyz und von xyz wissen wir, dass.....und da stellt sich dann die Frage was für Schlüsse dann die zuständige Behörde u.U. zieht....auch wenn im Gesetz (noch) da das Wort "Tatsachen" steht. bj68
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Interessant.....Tante Google schmeißt zu der Suchfrage "Tödliche Gefahr durch Schusswaffen eindämmen." nur das PDF https://www.bundestag.de/resource/blob/473450/dbb0dae350db29af451af1f0b167b5bc/Tagesordnung-komplett-kommende-Woche-data.pdf mit der Tagesordnung raus.....mit dem Zitat: wo ich mich dann frage was das für ein Antrag ist.......okay bis 17. Oktober ist noch zeit...wahrscheinlich ist er noch nicht eingereicht und damit im dip21 noch nicht erfasst. bj68
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Aktuelles Urteil - Widerruf der WBK trotz regelmäßigem Training?!
BJ68 antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Waffenrecht
Ähnliches hört man auch hier über die kantonalen Waffenbüros in CH....laut diversen Händlern mit denen ich zu tun hatte, kommt es sehr stark darauf an wer dort drin sitzt und wie dessen Einstellung zu der Sache ist. Allerdings ist es hier nicht so einfach Ablehnungsgründe zu finden als in DE..... bj68 -
Frage zu selbst hergestellter Munition (Sharps, Zündnadelgewehr, usw.)
BJ68 antwortete auf BleiHai's Thema in Waffenrecht
Ähm.....sofern Du das Zündhütchen käuflich erwerben kannst......das Teil aus Chemikalien selber zusammen mischen und herstellen ist von dem §§ nicht gedeckt.....und Du wärst fällig. bj68 -
Da war vor xx Jahren (2000 bis 2004 u.U. auch schon eher) schon eine Partei mit grüner Farbe dabei und die Argumentation war, dass die Teile ja verboten werden könnten, weil Jagd mit Armbrust ja in Deutschland verboten ist. Kleiner Unterschied.....die Magazinproblematik kam von der EU-Komission (bei wem kann man sich da bedanken...wie schon mal geschrieben, wer ist das? Würde mich interessieren, was das für Leute sind, welche Einstellung die haben usw. um auf solche Ideen zu kommen und was die glauben was so eine Regelung bringt?) wo mehrere Köche aus unterschiedlichen Ländern den Ton angeben, das Teil mit der Armbrust ist "Made in Germany" oder besser entsprang einigen Politkerhirnen in Hessen. bj68
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Das wirft aber die böse Frage auf...wie oft denn so eine Abstimmung denn laufen soll.....oder ob u.U. halt der Abstimmungsprozess bei so einem Thema "kackapoo" war.....wenn 49% dagegen und 51% dafür sind, dann wird halt die Konsensfindung etwas schwierig, inklusive dass die "Minderheit" Probleme hat die Entscheidung zu akzeptieren. Eine 2/3 (66%) oder gar eine 3/4 (75%) Quote wäre da meiner Meinung nach nötig gewesen......und nicht die einfache Mehrheit von ein paar %. Nachtrag: Kommt noch der Fakt hinzu dass die Austrittsbefürworter meines Wissens nach diverse Fakten "etwas verbogen" haben (wenn man es nett ausdrückt)....z.B. was GB in die EU zahlt und dass diese Summe dann GB wieder zur Verfügung stünde und ins dortige Gesundheitswesen investiert werden könnte....gab wenn ich mich dunkel erinnere auch einen Bus mit der dementsprechenden Werbung. Edit: Ontopic: Die Messerverbote existieren in GB schon länger.....und trotzdem haben sie immer noch Probleme die sogar noch zunehmen.....zeigt wieder wunderbar es kommt nicht auf das Werkzeug bzw. die Waffe an, sondern auf die Person die das Teil führt und benutzen möchte......und schärfe Gesetze ändern daran so gut wie nichts, weil diejenigen die es für Kriminelles oder besser* ausgedrückt für Drohung, Nötigung, Raub. Körperverletzung, Tötung usw. einsetzen wollen sich von den Strafen und der präventiven Wirkung derselben für den Besitz, für das Führen usw. nicht abschrecken lassen, wobei sich die präventive Wirkung eh nur auf die Leute beschränkt, die etwas zu verlieren haben, denen so ein Prozess weh tut, wo auch noch was zu holen ist und die sich an Gesetze halten..... *= deswegen, weil durch Besitzverbote und Co. also dieser ganze präventive Schrott (ja ich halte Prävention nur bei sehr wenigen Dingen angebracht**) jemand kriminell wird der eigentlich keine Rechte anderer verletzt und/oder einschränkt. **= https://de.wikipedia.org/wiki/Präventionsstaat oder eher Nanny-State https://de.wikipedia.org/wiki/Staatliche_Bevormundung wo zum einen eine Wirksamkeit vorliegen soll und zum anderen nachweislich eine Gefährdung von anderen vorhanden sein muss. bj68
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und würden damit nicht unter den §36 Abs. 3 WaffG fallen..... Ändert aber nichts daran, dass a) sich da die Bedürfnisfrage stellen wird, plus der erwähnten Vereins/Verbandszugehörigkeit, die b) dann dazu führen dürfte, dass da nur noch bestimmte Typen genehmigt werden, c) für die Teile dann ziemlich viel Papierkram nötig werden wird d) es eine Menge Altbesitz geben dürfte e) diese Teile im "Ausland" freie Gegenstände sind und damit auch frei erwerbbar und beim Erwerb nicht registriert werden siehe z.B. https://de.wikipedia.org/wiki/Armbrust#Schweiz da muss jemand nicht mal 18 Jahre sein. f) ich als zugeroaster Schweizer, dann das Problem* habe, dass ich in Deutschland so ein Teil eingelagert habe und nein...es in die Schweiz zu nehmen ist keine Option..... bj68 *= sollte da wirklich kommen.....dann werde ich De. einen Antrag auf eine WBK stellen u.a. wegen Altbesitz und meine "Klagekasse" ist gut gefüllt.....
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Hm schätze da wird auf Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.1 WaffG bezung genommen wo steht: [...]Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind;[...] Könnte mir auch vorstellen, dass bei so einem "getarnten Gegenstand" bezüglich der Waffeneigenschaft dann ein anderer Level (Schwellwert) der niedriger ist, angewendet wird... Eidt: weil man jemanden heimtückisch und überraschend damit angreifen könnte....und sowas präventiv verhindert werden muss...nur blöde dass es bei den Teilen (verbotene Gegenstände) und anderen Teilen auf den Menschen ankommt, was der damit machen möchte. bj68
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a) Bei einer Verurteilung wegen was auch immer, steht Dir als Beklagten der Rechtsweg über mehrere Instanzen offen, plus b) der Staat in Form der Staatsanwaltschaft ist gezwungen mit offenen Karten zu spielen, die Du über einen Anwalt einsehen kannst und c) es werden Dir explizite Straftaten vorgeworfen, wo der Staat (Staatsanwaltschaft) Dir die Schuld beweisen muss...und wo diverse juristische Grundsätze gelten z.B. im Zweifel für den Angeklagten. d) Bei der Verfassungsabfrage oder besser bei den Infos des Verfassungsschutz handelt sich es sich um "weiche Informationen" ala "könnte sein, wäre zu vermuten, dass" welche weder gerichtsfest noch Dir nachzuweisen sind. Sie sind auch von richterlicher Überprüfung ausgeschlossen und auch Dein Anwalt wird da keine Auskunft bekommen d.h. hier wird mit verdeckten Karten gespielt und Korrekturen dürften so gut wie nicht möglich sein..... Plus definiere doch mal wann bei einer Verfassungsabfrage eine Person keine Waffen bekommen soll, welcher Level darf es denn sein und vor allem wie soll der Rechtsweg dagegen aussehen? bj68
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Würde das obige (Armbrüste werden WBK-pflichtig) auch als "dicken Hund" bezeichnen....zum einen gilt hier dann auch was zur "Regelabfrage beim Verfassungschutz" gesagt wurde und zum anderen ist (sofern das durchkommt) dies eine ziemliche Ausweitung der WBK-Pflicht, wobei ich mich dann frage wie es da mit dem "Bedürfnis-Prinzip" aussieht, denn wenn ich das Ganze richtig verstehe, würde mit der Gleichstellung zu Feuerwaffen und damit der damit verbundenen WBK-Pflicht für Armbrüste dann auch das ganze WBK-Prozedere bezüglich Erwerb, Besitz und Führen gelten, was jetzt für Feuerwaffen gilt und das obwohl die Teile so gut wie nicht von strafrechtlicher Relevanz sind. D.h. dann auch dass nur noch bestimmte Armbrust-Typen in Deutschland besessen bzw. erworben werden können, für die es auch Disziplinen gibt (ähnlich bei den Feuerwaffen) und z.B. Compound-Jagdarmbürste bei den Händlern verschwinden werden. Knackpunkte sind auch, dass zu einem die Teile freiverkäuflich waren (jetzt noch sind) und es daher einen ziemlichen Bestand geben dürfte und aus meiner Sicht noch wichtiger die Dinger im Ausland frei bleiben werden und nicht im Gegensatz zu Feuerwaffen einer Registrationspflicht unterliegen d.h. das ist dann gut Platz um Fälle zu generieren die nach weiter Verschärfung und Angleichung der EU-Normen rufen......und böser Blick in die Kristallkugel sagt mir dass sich so ziemlich die gleichen Argumente (sehr hohe Durchschlagskraft, enorme Geschwindigkeit) die da in der Begründung auftauchen, sich zumindest zum Teil durchaus auch auf Pfeil und (best.) Bögen anwenden lassen d.h. die Teile als nächstes auf der Abschussliste stehen könnten. bj68
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Was ja zum Tenor des WaffG passt....dass Waffen ja eigentlich in Deutschland in privater Hand verboten sind und Dir der Gesetzgeber in seiner Güte unter Beachtung best. Voraussetzungen Dir das Privileg ein räumt privat eine Waffe zu besitzen. Wenn Du die Sache aus dem Blickwinkel siehst ist das Geschwafel in dem Antrag stimmig hoch drei. Nur hackt dieses Waffenverbot mit Ausnahmen aus meiner Sicht mit a) dem Notwehr/Nothilfe-Komplex b) dem Fakt, dass sich auch sehr viele Alltagsgegenstände als Waffe ge- und missbrauchen lassen c) es immer auf den Menschen selber ankommt der eine Waffe/Dualuse-Gegenstand führt (Stichwort: Verbotene Waffen) d) dass auch der Körper selber eine Waffe sein kann (Stichwort: Carlos aus Zürich, wobei ich da auf dem seinen Body hinaus will und nicht auf den Fall selber) und damit eine waffenlose Gesellschaft eine Fiktion ist...ähnlich wie die drogenfreie Gesellschaft.....ein Wunschtraum dessen Ausarbeitung eh nur die Bürger/Menschen betrifft die sich an Gesetze halten, die mit den Teilen eh nichts kriminelles vorhaben.....aber das schnallen so Beamten/Politiker nicht bzw. wollen es nicht wahrhaben..... bj68
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Tja...sollte das durchkommen wird es für mich interessant werden...in meiner bayrischen Heimat ist eine Durango Express http://www.ballestas.info/Biblio/Ballestas/DTDurango.jpg eingelagert, die ich mir 2003/2004 angeschafft habe....Begründung für den Kauf war damals auch die Idee die Teile WBK-pflichtig zu machen....das Thema poppt ja in regelmäßigen Abständen wieder auf.....da stellt sich mir die Frage, auf wessen Mist diese Vorschläge immer wachsen... auf welchen Beamten/Politiker geht jetzt dieser Antrag zurück? Würde mich nämlich interessieren wie da die Begründung für diese Idee lautet, denn so wie Du es da formuliert hast....ist die kriminalistische Relevanz und auch die allgemeine Relevanz dieser Teile fast Null so dass da eigentlich so eine Verschärfung hinfällig ist, es sei denn man hängt der präventiven Verbotsfraktion an so wie es da im letzten Teil des PDFs heraus klingt: [...]Diese gesetzliche Privilegierung einer äußerst gefährlichen Schusswaffe ist nicht gerechtfertigt. Armbrüste in den falschen Händen sind eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Ordnung. Für ihre derzeitige Freistellung im Waffengesetz gibt es keinerlei nachvollziehbaren Grund.[...] Wobei es da durchaus nachvollziehbare Gründe gibt....zum einen wird damit (sportlich) geschossen zum anderen stellt eine WBK-pflicht einen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand dar, egal ob beim Schützen selber oder der Verwaltung. Plus dass die Teile frei ab 18 erhältlich waren, es also einen erheblichen Altbestand geben dürfte und dass eben mit den Teilen nichts passiert.....daher würde es mich brennend interessieren was das für ein Menschlein ist, der diesen Antrag da formuliert hat...mit dem würde ich mich zu gerne mal unterhalten und mit ihm über so Sachen wie persönliche Freiheit, den Präventionsstaat https://de.wikipedia.org/wiki/Präventionsstaat als auch den Nanny-Staat aka "Staatliche Bevormundung" https://de.wikipedia.org/wiki/Staatliche_Bevormundung unterhalten....es würde mich auch interessieren welcher Fraktion er da angehört und was da an Beratung gelaufen ist..... Bj68