Zum Inhalt springen

BJ68

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    2.997
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von BJ68

  1. Tja dann sollte sich mal der Autor mal mit den alten Texten zu der EU-Feuerwaffenrichtlinie beschäftigen z.B. https://german-rifle-association.de/eugunban-neuer-versuch-der-kommission-verbote-durchzusetzen/ https://german-rifle-association.de/eugunban-es-geht-nicht-nur-um-die-kategorie-b7-es-geht-ums-ganze/ https://german-rifle-association.de/eugunban-zusammenfassung-der-deutschen-stellungnahme/ https://german-rifle-association.de/eugunban-vorstoss-aus-grossbritannien-wichtig/ usw. Warum bin ich mir nur so sicher, dass diese Ideen da nicht vom Tisch sind und der Spruch gilt "Aufgeschoben ist nicht Aufgehoben"? bj68
  2. Glaub ich nicht....denn bei den Befürwortern ging es nie um die Verschärfungen an sich, weil sich das alte WaffG. in CH als schlecht erwiesen hat, sondern immer nur um Schengen und Co....spätestens wenn die EU wieder verschärft, fällt den Befürwortern diese Argumentation tierisch auf die Füsse, weil sie jetzt ausgelutscht ist.... Hier mein Beitrag zu einem leider Welt-Plus Artikel https://www.welt.de/politik/ausland/plus193670365/Schweizer-Volksabstimmung-Wider-das-Entwaffnungsdiktat-der-EU.html Mal sehen was die Praxis bringt....ich hab in der Sicht Hoffnung, dass auch die Beamten in den kant. Waffenbüros diesen Deal nicht so freudig gegenüberstehen..... bj68
  3. Wäre zumindest (meine Meinung) was sinnvolles...wer im Streit (oder bei einer anderen Gelegenheit; eventuelle SV ausgeklammert) ein Messer zückt will diesen final regeln.....hackt aber nur an dem Fakt, dass es dem Betroffenen u.U. sehr wenig bringt.....wenn er an das falsche Arschloch geraten ist. bj68
  4. Hier in Punkt c) (wenn auch aus Pfadfinder-Sicht) die Probleme und der neu gefasste Paragraph §42 Abs. 5: https://forum.waffen-online.de/topic/457709-messerverbots-antrag-bremen-niedersachsen/?tab=comments#comment-2815877 (Änderungen in Rot) bj68
  5. Kleine Korrektur: Weil man den Drang hat, alles was auch nur im entferntesten passieren kann auszuschließen, auch wenn es noch so unwahrscheinlich ist und dabei nicht merkt, wann es zu viel ist. Bj68
  6. Mir platzt gerade die Hutschnur.....und ich frag mal was sich dieses Gesocks von Politschranzen einbildet......sorry ich werde ausfallend.......okay bin zwar kein Sammler, aber kann mir mal jemand erklären wo die Gefährdung liegt, dass man z.B. dieses Messer https://www.boker.de/aks-74-damast-01kals75dam was immerhin 115 Euro kostet völlig verbieten will.....und wenn ich mal andere Messer, der höheren Preisklasse so ansehe: https://www.boker.de/taschenmesser/automatikmesser?p=3&o=15&n=12 kann ich mir schon vorstellen, dass da bei einigen Sammlern, jetzt der Blutdruck etwas steigt.....praktisch was ein Kumpel von mir 2003 erlebt hat, als man da die Butterfly-Messer verboten hat und er in seiner Sammlung Teile mit Damastklingen und anodiserten Titangriffen hatte, die von internationalen Messerschmieden gemacht worden sind. Tja...dann wird man bei all diesen Teilen zukünftig das lesen: Was lieber Gesetzgeber soll der Scheiß? Bj68
  7. Ändert sich zumindest in Züri (Stadt) leider auch....der Robert (Waffen Bürchler) hat mir da einige Stories erzählt: a) Jemand kommt zu ihm um eine Langwaffe zu verkaufen....kurze Zeit später hält vorm Geschäft Zivilstreife und kommen rein und fragen, wer da mit der Waffe unterwegs war. Der Kunde meldet sich und die Polizisten meinten, dass wenn der Verkauf zustande kommt...wäre alles erledigt, sollte es aber nicht so sein, müssten sie die Waffe einziehen. Auf die Frage nach welcher gesetzl. Grundlage kam die Antwort, dass es zwar keine gäbe, aber die Sicherheitslage es erfordern würde. Er meinte er hätte auch noch einen anderen Fall gehabt, der ähnlich abgelaufen ist.... b) Richtig krass war es aber anscheinend bei einem Rekruten der die Erlaubnis hatte sein Obli (obligatorisches Schießen) in Ablisgütli zu machen und per SBB per Zug nach Zürich fuhr, der bekam am Bahnhof Zürich das volle Programm vgl. https://www.20min.ch/schweiz/news/story/Gewehr-geschultert---fuer-Terrorist-gehalten-18139638 Noch ein Nachtrag warum die Waffenverbotszonen Mist sind: Es braucht keine Waffen/gefährliche Gegenstände oder besser mitgeführte gefährliche Gegenstände um jemanden zu verprügeln....was bringt mir als indem Fall Opfer die beste Waffenverobtszone, wenn mich einer oder gar mehrere Typen stiefeln hoch drei, weil denen was gegen Strich gegangen ist, weil sie eine schlechten Tag hatten, besoffen sind, sich in ihrer Ehre gekränkt gefühlt haben oder einfach asozial sind... bj68
  8. Wäre allerdings u.U. ein Ansatzpunkt die Sache rechtlich zu Fall zu bringen, weil sowas gegen den Bestimmtheitsgrundsatz vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Strafrechtlicher_Bestimmtheitsgrundsatz_(Deutschland)#Bestimmtheit_im_Ordnungswidrigkeitenrecht plus https://de.wikipedia.org/wiki/Normenklarheit verstößt. Okay Gegenargument wäre, dass Du Dich vorher informieren könntest.....bloß S******e, wenn z.B. ein Zug ausfällt oder unplanmäßig hält oder Du auf Fahrt oder Hajik bist und Du durch so eine Zone musst (sorry dass ich da immer die Pfadis nehme.....kenn ich halt zu 100% wie es da abläuft). Mal absehen davon, dass das nur an den Symptomen herumdoktort* und ich mich irgendwie verarscht vorkomme, da diverse Medien sehr lange die anscheinende Mär von "Deutschland ist sicher", "Kriminalität sinkt", "Wir haben kein Problem mit importierter Kriminalität" usw. getrötet haben vgl. als Beispiel https://www.tagblatt.de/Nachrichten/Laut-Kriminalstatistik-ist-Deutschland-aber-so-sicher-wie-seit-25-Jahren-nicht-mehr-372638.html Warum brauchen wir also Verschärfungen im WaffG (Messerlängenreduktion) und Waffenverbotszonen? Wer lügt da kackdreist den Leuten ins Gesicht? *= warum bin ich mir nur da so sicher, dass sich die Damen und Herren Kontrolleure sich auf die Leute beschränken, bei denen das Kontrollieren leichter fällt, wo man keine Gegenwehr beführten muss und wo sich die Kontrolleure dann nicht mit hinzugekommenen Typen auseinandersetzten müssen, wobei ich diese Verhalten dann auch durchaus verstehen kann, wenn auch nicht gutheißen möchte. Die Schweiz hat es da besser gemacht (meine Meinung) vgl. vgl. Seite 11 in dem PDF https://www.fedpol.admin.ch/dam/data/fedpol/sicherheit/waffen/Broschüre/waffenbroschuere-d.pdf Hört sich zwar auch erstmal blöde an und gilt in der ganzen Schweiz....aber ist eben eine Vorschrift mit einem "Wenn-Charakter" d.h. Pfadis können übersehen werden und nicht im Gegensatz zu Deutschland ein Verbot, was jeden betrifft.....okay kommt hier in CH noch dazu, dass Du Leute mit Stgw. 90 hast, die mit der Tram fahren... bj68
  9. Thread auf Heise.de: https://www.heise.de/forum/Specials/Politik/Messerverbot-und-eine-Petition/posting-34486348/show/ Bj68
  10. Die Dame erwähnt durchaus einige Aspekte, die nicht so gerne gehört werden, aber meiner Meinung nach unterm Strich doch zählen.....: Bj68
  11. Dito....meines hat 15 cm....mit dem "nicht betroffen" meinte ich diese Äußerung von Dir: " Was soll man damit machen, wenn sogar ein normales Taschenmesser 7cm hat?" Dieses Taschenmesser sofern es das https://forum.waffen-online.de/topic/457709-messerverbots-antrag-bremen-niedersachsen/?page=2&tab=comments#comment-2816375 ist, wäre erstmal vom §42a WaffG nicht betroffen d.h. das Schweizer Sackmesser kannst Du mitschleppen, solange Du nicht das Pech hast in so eine Zone zu kommen und ich teile auch Deine Befürchtung, dass diese Zonen vermehrt eingerichtet und ausgeweitet werden, was dann das eigentliche Problem sein dürfte....weil nicht mehr vermeidbar. Sofern Du eine WBK hast könnte das sehr unangenehm zurück feuern......und ich bin mir dann auch gar nicht so sicher was dann beim Verwaltungsverfahren unter Strich rauskommt in einer Gesellschaft wo vom BGH die Auffassung "So wenig Waffen wie möglich ins Volk" vertreten wird.... Bj68
  12. Bei so Äußerungen stickt es mich gewaltig den sich so Äußernden in der Reihenfolge a) mit einer geladenen Glock 17 mit 33 Schuss-Magazin b) mit einem scharfen Kampfhund (am besten einen mit Historie der etwas durchgeknallt ist) in einem Raum einzusperren.....und einfach abzuwarten..... Ob die Person dann den Unterschied spannt.....Edit: und sich im b) Fall dann das Teil aus a) wünscht? Bj68
  13. @mühli Yep.....dürfte angenommen werden, der Mist....wenn das der Fall ist, dann wird zum einen die Umsetzung interessant werden und noch interessanter wenn dann 2020 in der EU die Neubewertung ansteht und die Schraube dann weiter angezogen wird.....könnte dann für einige Befürworter dann ein sehr böses Erwachen geben, wenn man sie mit ihren jetzigen Aussagen konfrontiert. Btw. ist es möglich so ein Gesetz auch wieder rückgängig zu machen, wenn es den Leuten zuviel wird bzw. es sich zeigt, dass der Mist nicht funktioniert? bj68
  14. Weill diese Art der Gesetze eh immer nur die betrifft die sich daran halten wollen oder besser müssen, weil sie was anderes (Zuverlässigkeit, Arbeitsplatz usw.) zu verlieren haben... bj68
  15. Du bist nicht betroffen: Anderer Punkt sind aber die Waffenverbotszonen.....siehe c) unter https://forum.waffen-online.de/topic/457709-messerverbots-antrag-bremen-niedersachsen/?tab=comments#comment-2815877 Da ist dann jeder gearscht, unabhängig von der Länge, der Art usw. Edit: Mir fällt gerade auf dass da in der Begründung von "einhändig feststellbare oder feststehende Klinge," die Rede ist.......kann es sein, dass die da was noch mehr ausweiten wollen? bj68
  16. Bin nüchtern...daher bleibt die Tastatur sauber..... Fang ma mal ganz langsam an: a) Zur der Nr. 4 auf Seite 2 in dem Antrags-PDF: Streichung des Satz 2 in der Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.4.1 [..]"Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klingehöchstens 8,5 cm lang ist und nicht zweiseitig geschliffen ist;" [...] Wäre eine ziemliche Ausweitung des Verbotes, da nicht nur Führungsverbot sondern Besitzverbot d.h. eine Neuauflage wie bei den Butterfly-Messern. Hatte erst die Einhandmesser auf dem Schirm, da die sich aber nur von Hand öffnen lassen, sollten sie nicht unter das Verbot fallen. Keine Ahnung wie groß da der Besitzanteil ist und wie sich da Zufallsfunde auswirken werden. b) Etwas derber wird die Nr. 2 im Antrags PDF wo im §42a WaffG https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html die 12 cm gegen 6 cm ausgetauscht werden. "Trostpflaster" ist, dass die Einschränkungen wie sie im Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 3 genannt werden, erhalten bleiben. Da mein Pfadfindermesser (Peltonen M95) eh schon eine Klingenlänge von 15 cm hat und für mich es zur Kluft gehört ändert sich da eh nur wenig. Knackpunkt könnte da allerdings sein, dass 12 cm zu 15 cm doch schon ein anderes Verhältnis zu 6 cm zu 15 cm sind. Allerdings habe ich letztes Wochenende gerade wieder festgestellt dass 15 cm Klingenlänge genau richtig sind um Holzspäne zu machen fürs Feuer, wenn man da Scheitholz für die Späne benutzt, bei 12 cm wird es schon kritisch und 6 cm können da vergessen werden. c) Das für mich (aus Pfadfinder-Sicht) gravierendste ist aber die Nr. 1 im Antrags-PDF die dann den §42 Abs. 5 WaffG https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42.html wie folgt umformulieren werden: [...] 5) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung vorzusehen, dass das Führen von Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 auf bestimmten öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen allgemein oder im Einzelfall verboten oder beschränkt werden kann, soweit an dem jeweiligen Ort wiederholt 1. Straftaten unter Einsatz von Waffen oder 2. Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte, Freiheitsberaubungen oder Straftaten gegen das Leben begangen worden sind und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass auch künftig mit der Begehung solcher Straftaten zu rechnen ist. Die Landesregierungen werden weiterhin ermächtigt, durch Rechtsverordnung vorzusehen, dass das Führen von Waffen im Sinne des § 1 Absatz 2 in öffentlichen Räumen, in denen Menschenansammlungen auftreten können, insbesondere in Fußgängerzonen und im Umfeld von Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs, Einkaufszentren und Veranstaltungsorten, sowie im Umfeld von Jugend- und Bildungseinrichtungen allgemein oder im Einzelfall verboten oder beschränkt werden kann. Durch Verordnung nach Satz 1 und 2 kann auch das Führen von Messern jeglicher Art untersagt werden. In der Rechtsverordnung nach Satz 1 oder 2 soll bestimmt werden, dass die zuständige Behörde allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen insbesondere für Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse, Anwohner und Gewerbetreibende zulassen kann, soweit eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nicht zu besorgen ist. Im Falle des Satzes 4 gilt Absatz 3 entsprechend. Die Landesregierungen können ihre Befugnis nach Satz 1 oder 2 in Verbindung mit Satz 3 oder 4 durch Rechtsverordnung auf die zuständige oberste Landesbehörde übertragen; diese kann die Befugnis durch Rechtsverordnung weiter übertragen. [....] Damit fallen Zeitbegrenzungen (wie in Bremen von 22:00 bis 6:00), Ortsbegrenzungen usw. weg.....plus man beachte die Möglichkeitsform "in denen Menschenansammlungen auftreten können" plus dass ich mich als Pfadfinder gar nicht informieren kann, wo überall ein Führungsverbot herrscht und mitunter ich es auch nicht vermeiden kann, da durch zu müssen und nach https://www.sacki-survival.de/info-sammlung/wissen/recht/messer/ reicht es nicht aus, das Teil im Rucksack zu verstauen vgl. [...]Gesetzeskonformer Messer-Transport: Möchte man solch ein Messer aber aus irgendeinem Grund von Ort A nach Ort B transportieren, muss man das Messer zwingend in einem verschlossenen Behältnistransportieren (siehe § 42a Abs. 2 Nr. 2 WaffG). Das wäre ein jedes Behältnis, welches mit einem einfachen Schloss geschützt wurde, damit man nicht direkt auf das Messer zugreifen kann. Der Transport in einer Tasche mit Klettverschluss, einem Rucksack mit geschlossenem Reißverschluss oder einem zugebundenen Säckchen reicht dagegen nicht aus. Hierbei würde es sich nur um ein geschlossenes Behältnis handeln, denn es ist nicht gegen unbefugten Gebrauch gesichert. Jedermann könnte ohne Hilfsmittel auf das Messer zugreifen, wenn er nur die Verschluss-Vorrichtung öffnet. Ein verschlossenes Behältnis ist dagegen gegen unbefugtes Öffnen gesichert. Ein abschließbares Handschuhfach, eine Rucksack-Seitentasche, bei welcher der Doppelreißverschluss mit einem kleinen Schloss gesichert wurde usw. Besondere gesetzliche Anforderungen an das Behältnis oder das Schloss gibt es übrigens nicht. Es ist also egal, ob es sich um ein sehr kleines, einfaches Schloss handelt oder um ein spezielles Sicherheitsschloss. Es gibt zwar ein Gerichtsurteil des AG Kiel von 2009, welches aussagt, dass es ausreichend ist, wenn ein Behältnis fest verschnürt ist oder wenn ein Rucksack lediglich komplett geschlossen wurde, jedoch gibt es auch konkurrierende Gerichtsurteile, welche ein Schloss als unbedingt erforderlich ansehen. Und auch ein Polizeibeamter vor Ort kann nach seinem Ermessen entscheiden, ob er den vorhandenen Schutz als ausreichend ansieht oder eher nicht. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte grundsätzlich davon ausgehen, dass ein nur geschlossenes Behältnis nicht ausreicht und unter einem verschlossenen Behältnis (gem. § 42a WaffG) eine Tasche o.ä. zu verstehen ist, welche mit einem zusätzlichen Schloss gesichert wurde. [...] Mal ganz abgesehen davon dass wenn man sich eine Verordnung vgl. https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.103022.de&asl=bremen02.c.732.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d ansieht da noch andere Nettigkeiten mit drin sind, wie Äxte oder Beile und [...]Schlagstöcke, Baseballschläger, Metallrohre oder diesen Gegenständen in der Wirkung gleichstehende Gegenstände, mit denen durch Hieb oder Stoß auf Personen oder Sachen eingewirkt werden kann[...], was insofern kritisch ist, dass wenn wir auf Lager fahren einer der Gruppe definitv ein Beil dabei haben dürfte...und ganz zu schweigen von Stangen für Zelte/Kothenkreuz oder einem simplen Wimpel vgl. Wimpelspeer https://www.ausruester-eschwege.de/Pfadfinderbünde-und-Ringe/Ring-Ev-Gemeindepfadfinder-REGP/Fahnen-und-Banner-REGP/Wimpelspeer-aus-Esche-240-cm::28040.html?XTCsid=b2003cdb7d3e86cc884926ff2fb49e6d Diese Zonen dürften dann so richtig interessant werden, wenn da Pfadfinder durch müssen und an den "richtigen" Behördenmenschen kommen......mal sehen was wenn der Scheiß durchkommt dann die Praxis sagt..... bj68
  17. Hier der Text zum Messerverbot was dort https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2019/0201-0300/0207-19.html erwähnt wurde...es handelt sich um den Antrag der der Länder Niedersachsen, Bremen Link zum Text: http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2019/0207-19.pdf Als Anhang auch das PDF: 0207-19.pdf Werde mir das Teil dann mal durchlesen.... bj68
  18. Hilft das u.U. was: aus https://german-rifle-association.de/eu-magazinverbot/ Es ist doch eine Idiotie hoch drei, wenn aus einer Glock, nur weil jemand ein 32 Schuss Magazin besitzt und es zusammen mit der aufbewahrt, etwas wird was eine Ausnahmebewilligung benötigt...... Btw. was ist "zusammen aufbewahren"...reicht es die bösen Magazine dann in den Keller zu legen oder sollte man doch so eine Aktion wie `33 in Deutschland anstoßen...wo anstatt den Büchern Magazine geopfert werden? Ich frage mich bei sowas was da in der EU-Komission geraucht worden ist......das große C. kann es nicht gewesen sein, dass wäre für diese Gedanken zu harmlos.... Bj68 Nachtrag: Mir noch eingefallen....weiß nicht ob das als Argument, was sich an die Befürworter dieses Gesetzes richtet, gelten könnte: Wenn für jedes Teil, in das ein größeres Magazin eingesetzt werden könnte, wenn praktisch für Alles und Jedes eine Ausnahmebewilligung vonnöten ist, dann wird aus der Ausnahmebewilligung u.U. eine Regelbewilligung und sie stellt keine Ausnahme mehr da d.h. unterm Strich stumpft diese ab....es werden nicht mehr so hohe Ansprüche gestellt und bei vielen Leuten dürfte sich eine "Jetzt erst recht"-Mentalität ausbilden und damit könnte der Fall eintreten, dass es anstatt ein mehr an Sicherheit, ein weniger an Sicherheit gibt....
  19. Hm....da sehe ich aber den Knackpunkt, dass dies dann vom "Good Will" und der pragmatischen Handhabung der ausführenden Ebene abhängig ist und es so kleine nette Sachen wie Dienstanweisungen gibt, was dann in der Summe dafür sorgt, dass Leute u.U. Probleme bekommen. Btw. zu "Ausnahmegenehmigung" diese kann auch verweigert werden, denn (rechtlichen) Anspruch darauf hast Du da nicht..... Bj68
  20. Nö....hätte er nicht werden können...denn wie heißt es so schön: "Anhäufen ist kein Sammeln" und für jedes Teil muss ein Bedürfnis da sein...nur "Haben wollen" oder "Just for Fun" ist kein Bedürfnisgrund und über KrWaffKontrG worunter einige Teile gefallen sein sollen, braucht man sich in De. überhaupt nicht unterhalten. Edit: Grün war alle.... bj68
  21. Behufs Schengen und Co. Angenommen der "Kompromiss" aus Bern wird angenommen....dann ist die Schengen-Sache nur aufgeschoben und nicht aufgehoben, da 2020 ja schon die nächste Überprüfung der EU-Waffenrichtlinie ansteht und damit wenn die verschärft werden sollte*, die Diskussion wieder von vorne losgeht. *= Okay ist Blick in die Kristallkugel.....aber da die Magazinsache an sich eine Idiotenidee ist, die Teile soviel ich mit bekommen habe, für Nichtschützen auch nicht zum verbotenen Gegenstand erklärt und auch nicht genehmigungpflichtig werden d.h. es über diese Teile keine Kontrolle gibt....dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, wann da die Schrauben angezogen werden. bj68
  22. Jein....können sie schlecht....z.B. hier an der Uni kann ich mit dem Uni VPN auf unsere internen Server/Archive der Arbeitsgruppe zugreifen, wenn ich von daheim arbeite d.h. da können die schlecht dran drehen bzw. verbieten. Gleiches gilt für diverse VPN die Firmen betreiben, wo sich dann die Außendienstler damit verbinden...ist ein wenig so wie ein Messerverbot....das funzt nicht, weil nicht praktikabel umzusetzen usw. bj68
  23. Das ist u.a. der Grund warum bei mir auf meinen ISP-Account ein VPN drauf ist.....kein Provider hat in meinem Traffic was verloren....der ist zum durchleiten da, nicht als Anstandswauwau/Nanny/Jugendschützer usw. Bj68
  24. BJ68

    Das nächste Verbot

    Ähm....aus dem Artikel: Ließt sich dann doch mehr in Richtung Verbot.....okay mache es zum Teil auch....z.B. wenn ich beim Seifenblasen machen von Kindern gefragt werde, ob sie denn auch probieren dürfen...da kommt von mir so gut wie immer, dass wenn ich sie lassen würde, ich es den anderen auch erlauben müsse....oder bei den Pfadfindern wo dann die von Dir beschriebene Kameradschaft zum gelten kommt. Nur ist eine Geburtstagsfeier eine Privatsache, meist in der Größe begrenzt und geht die Schule einen Bockmist an, wen und wie viele ich da einlade. Okay...Überlegung, dass sich diese Aussage "Geburtstagsfeiern grundsätzlich alle Schüler einer Klasse eingeladen werden müssen" vielleicht auf das Verteilen von Einladungen zur Geburtstagsfeier innerhalb der Schulzeit und in der Klasse bezieht, dann würde es sich auch mit "Schulen verbieten Kindern "beste Freunde""-Ausspruch decken....das könnte ich zumindest etwas nachvollziehen*, auch wenn es an der Lebenswirklichkeit meilenweit vorbei geht.....weil ich eben auch einen Teil der Mitschüler außerhalb der Schule gekannt habe und mit denen abgehangen bin...Konsequenz wäre dann dass man da in der Schule nichts macht und halt die gewünschten Mitschüler privat einlädt.....oder die Sache auf vor oder nach dem Unterricht verschiebt...okay etwas mehr Aufwand an die Adressen/Telefonnummern zu kommen...aber machbar. *= zumindest weil da die Schule Mitbestimmungsmöglichkeit hat, was da auf ihrem Gelände/innerhalb der Klasse abgehen darf und soll. Bj68
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.