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Due to popular demand : Ideensammlung Waffenrechtsverbesserung!
BJ68 antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Sorry war am basteln...daher die Verzögerung... Verstehe ich nicht....was Du damit meinst.....wo man herkommt.... Mag sein, dass Kinderbelustigung nicht die Aufgabe der Sportverbände ist...nur dient diese Kinderbelustigung u.U. auch dazu dass diese Sportvereine Nachwuchs haben und dass es unterm Strich dann mehr Schützen gibt...ferner auch wenn Verbände das nicht so sehen, so sollte es doch in ihrem Interesse sein, da Lockerungen zu erreichen....oder sind da wieder mal die Scheuklappen im Weg...bis die nächste Klatsche von der EU kommt und der deutsche Gesetzgeber noch mal seinen Haufen drauf macht? Außerdem haben ja die Verbände nach ihren eigen Aussagen ja die Beziehungen in die Politik....und für die sollte es um einiges einfacher sein ihr Netzwerk zu nutzen....womit wir wieder beim "Können Mitreden" wären..... Tja...bloß Scheiße da das Gesetz in Deutschland dagegen steht.....und ich mit der Pfadfinderei auch schon eingespannt bin....da beißt sich die Katze doch ein wenig in den Schwanz.... Tja und beim Schießen ist die Crux, dass in Deutschland das nur als Sport gibt, plus ein Sport wo man dann auch Erfolge oder zumindest die Teilnahme nachweisen muss um sein Bedürfnis zu erhalten....beißt sich dann halt mit dem Leben das man außerhalb noch hat oder anderen Dingen die man tun möchte oder auch muss (Arbeit). bj68 -
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BJ68 antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
a) War ich nicht beim Fall von Erfurt hier in dem Forum....und wenn doch dann wäre von mir das gleiche gekommen...dass Altersgrenzen nicht nötig sind... b) Tja und was war wohl die Frage an die Verbände... c) und wie schaut es mit Dir aus? ich miete mir keine Schießbude für ein Lager oder auch Kinderfest.....das sollte so http://archiv.chodovaplana.cz/CHODOVAPLANA_CZ/TEMP/VZDUCHOVKA.HTM https://www.roztokyusemil.cz/image.php?nid=1134&oid=7682323&width=1295 (Quelle: https://www.roztokyusemil.cz/akce-v-obci ) oder wie auf Bild 20, 32, 28, 29, 32, 33, 36 auf https://znojemsky.denik.cz/galerie/detsky-den-v-kravsku.html?back=344897963-11630-69 was aus einem "Dětský den" (Kindertag) stammt gehen...ohne Aufwand und einfach improvisiert.....ist halt wieder typisch Deutsch alles muss perfekt und geregelt sein...und genau das ist der Unterschied... bj68 Edit: Mit Dětský den střílet wird man bei der Google-Bildersuche fündig wie das ablaufen kann und meiner Meinung nach ablaufen soll.... Edit: Gaaaaanz böse: http://www.alexxxus.cz/cs/Detsky-den-Makotrasy-2016-Ceska-krysa-CAC 15 Joule und wahrscheinlich auch Kleinkaliber... https://www.regionvalassko.cz/janova-kaceni-maje-detsky-den-dospelacka-noc/ https://www.morinka.eu/vismo/gallery-viewer.asp?id_galerie=1040&width=412 https://www.hornidubnany.cz/info-z-obce/fotogalerie/2018/detsky-den-2018-259cs.html Sorry...da herrscht anscheinenden ein sehr anderes Verhältnis zum Schießen und zu Waffen... Nachtrag: @erstezw Mit einer Schießbude lockst Du keine Kinder in Schützenvereine bzw. bekommen diese Lust aufs Schießen....die Würze liegt da in der Improvisierung, im Unkonventionellen z.B. Ziele selber bauen oder im Lager schießen usw. Ist wie mit den Naturwissenschaften Schulexperimente locken keinen hinterm Ofen hervor...12 L flüssiger Stickstoff, 20 kg Trockeneis und rumexperimentieren oder auch am Anfang rumspielen* schon. *= Meine Kollegin hat für ihre drei (Älteste ist 8 Jahre alt) 8 kg Trockeneis nach Hause genommen....meinte sie sind einen ganzen Nachmittag damit beschäftigt... -
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BJ68 antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Keine Ahnung.....10 Jahre ist für mich auch schon zu alt.....auch jemand mit 5/6 kann unter Aufsicht und aufgelegt mit dem Teilen schießen....es braucht zumindest für die hier legalen Luftdruckwaffen keine Altersgrenze, weil es im ermessen der Eltern liegt....und ich das bei der Anmeldung eh abfragen würde.....wobei das wieder schon ein verbiegen wäre....erspart mir aber dann unterm Strich u.U. Ärger im Nachhinein... bj68 -
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BJ68 antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Nur dass unser Pfadiheim nicht umfriedet und auch nicht so groß ist und auch nicht die Lagerplätze wo sich das mal anbieten würde oder wie ich in dem anderen Posting geschrieben habe in Tschechien kein Kinderfest ohne Luftgewehrschießen.....eine Ecke/Gasse mit Strohballen davor einige Matten und los geht es...... Edit: die Ausnahme Abs. 6 im §27 WaffG ist mir da durchaus bewusst.....nur sobald ich da was fester installiere dann wird das zur Schießstätte bj68 -
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BJ68 antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Tja...dann wäre das doch was wo sich die Verbände mal reinhängen könnten.... Hallo Herr @Friedrich Gepperth wie wäre es den Gesetzgeber mal anzugehen, dass die Altersbeschränkungen im §27 Abs. 3 WaffG fallen? Oder wenn GK in beaufsichtigten Kinderhänden dann doch zu grob sein sollte...zumindest die 12 Jahres-Alter-Regel für Luftdruckwaffen mit bis zu 7.5 Joule Geschossenergie zu streichen vgl. Wäre doch was wo Sie und Ihre Mitstreiter in den Verbänden sich einsetzen könnten.....wenn nein, dann die konkrete Frage an Sie warum nicht? Plus auch die Fragen die ich an denn Herrn @Sachbearbeiter dort in dem Posting gestellt habe.... bj68 von einem der seit über 26 Jahren Pfadi ist und Kinder/Jugendarbeit macht und durchaus mal bereit wäre bei einem Lager etwas mit Luftgewehren zu machen...denn so https://heraltice.estranky.cz/fotoalbum/tabor-heraltice---starsi-foto/strelba---vzduchovka-a-paintball/ (dort die Bilder mal ansehen) oder so läuft das z.B. in Tschechien ab...dann gibt es auch Nachwuchs und Bedarf und keine Rückzugsgefechte.....und es wäre mal was, wo die Verbände ihr Gewicht sofern sie eines gegen überdem Gesetzgeber haben in die Waagschale werfen könnten..... Edit: meint noch dass ja in Deutschland neben dem Alter da dann der §12 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe a) WaffG entgegen steht.....weil ja im Wald und kein befriedetes Besitztum...nur wo ist da das Gefährdungspotential bei dieser Art von (Luftdruck)Waffen (gilt auch für die Paintball-Teile)...sofern der Grundeigentümer dem natürlich zustimmt....wäre dann der zweite Punkt der anzugehen wäre....und bei den Teilen reicht der gesunde Menschenverstand aus, um Gefährdungen von anderen zu minimieren oder gar auszuschließen.... -
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BJ68 antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Proud NRA Member hat es ja schon angeschnitten von mir kommt an Dich die konkrete Frage...welchen Zweck die im §27 Abs. 3 festgelegten Altersgrenzen haben....und besonders da auch die Nr. 1 die sich auf Luftdruckwaffen bezieht die nicht mehr als 7.5 Joule Bewegungsenergie haben und für Kinder unter 12 Jahren da ein NoGo (trotz Aufsicht) sind. Wo ist bitte das Problem, wenn Kinder da mit den Teilen unter Aufsicht schießen dürfen? Ferner, gleiche Frage bei den hier https://forum.waffen-online.de/topic/465799-due-to-popular-demand-ideensammlung-waffenrechtsverbesserung/page/2/?tab=comments#comment-3146290 genannten anderen Punkten.....in Verbindung mit der dort im Posting verlinkten Aussage https://forum.waffen-online.de/topic/465699-usa-weiterer-bundesstaat-iowa-erlaubt-waffen-führen-ohne-ccp/page/5/?tab=comments#comment-3142721 von mir? bj68 -
Naja...ist halt auch eine wichtige Info...weil da mehr unnötiger Scheiß dann gefordert wird...auch wenn das Teil vgl. http://www.swissminigun.ch/home.html mit einer Geschossenergie von 0.97 J ziemlich harmlos* (Augen und andere Körperöffnungen mal ausgenommen) sein dürfte.... *= leite ich von der 7.5 J Grenze bei Luftdruckwaffen ab.... Edit: Wobei es da wohl eher auf die Energie pro Quadratmillimeter ankommen dürfte....rechnet man alles durch kommt bei der Minigun-Munition 0.23 J pro Quadratmillimeter und beim Diabolo mit 4.5 mm Durchmesser und 7.5 J Mündungsenergie 0.47 J pro Quadratmillimeter raus....keine Ahnung wieviel Energie zur Penetration von Haut nötig ist... bj68
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Behördenwaffenträger sind zuverlässiger - Stimmt doch, oder?
BJ68 antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Tja....da wird dann wohl auch erwartet, dass der Bürger halt da selber seinen Arsch bewegt und sich informiert und lernt....plus dass da einige Sachen etwas entspannter gesehen werden....z.B. beim Interview hier in ZH zur ersten WES..wo mir erklärt wurde, dass ein Schrank zur Aufbewahrung genügt, er allerdings abschließbar sein sollte, falls Besuch kommt und getrunken wird. Okay im WaffG (CH) steht allerdings nur folgendes: [...]Waffen, wesentliche Waffenbestandteile, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteile sind sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.[...] https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1998/2535_2535_2535/de#art_26 d.h. für mich dann aber auch, dass wenn Kinder da sind...ich mir Gedanken machen muss, wie ich dem nachkomme.....umgekehrt wenn ich alleine in einer Wohnung lebe, ich die Sache dann halt auch leichter angehen kann....sprich mehr Eigenverantwortung habe....und im Fall des Falles u.U. auch eine auf den Deckel bekomme... Ansonsten...war einer meiner ersten Wege ein Termin bei einem Schützenverein hier in ZH und in Albisgüetli wurde mit der Umgang, das Verhalten auf dem Stand usw. gezeigt...und da interessierte mich besonders das Entladen...wie sicher machen usw. Ketzerische Frage....wenn man in DE den Sachkundenachweis auch canceln würde....was wäre das Problem? Alleine schon um seine Waffen zu behalten würden sich die Leute freiwillig informieren oder sich Hilfe/Unterstützung hohlen...weil Interesse vorhanden....okay eine Einschränkung konnte es geben, weil DE-WaffG und AWaffG teilweise zu kompliziert.....und interpretationsfähig.... bj68 -
Hm... Fahnenklau Rückfahrt drei Autos...wir in einer wilden Mischung aus Flecktran und dunkler Arbeitsbekleidung darin, plus geschwärzte Gesichter.....natürlich jeder von uns noch ziemlich nass....Alkoholkontrolle.....Polizist zum Fahrer im ersten Auto, ob wir vom Manöver kämen....Antwort des Fahrers war Ja und wir alle dürften weiterfahren... bj68
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BJ68 antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Zeigt allerdings nur auf, dass sich das deutsche WaffG anmaßt jeden auch noch so kleinen Scheiß regulieren zu wollen und dieses Regulieren natürlich bis ins kleinste Detail (und Verstöße mit Sanktionen bewährt) und das völlig egal ob dieser Scheiß für andere Sachen wie z.B. Sicherheit, legale/illegale Verwendung relevant ist... bj68 -
Neuer Referentenentwurf: Gesundheitsämter prüfen Eignung?
BJ68 antwortete auf mrhurra's Thema in Waffenlobby
Du vergisst bei Deiner Aussage noch ein Wort: "noch".... Nennt sich auch Salami-Taktik... bj68 -
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BJ68 antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
oder etwas weniger aggressiv sein Kollege der ihn sichert hat die Hand an der Waffe im Holster liegen.... bj68 -
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BJ68 antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Sprich den Spieß umdrehen....der Normalfall ist, dass Bürger, sofern sie es wollen, Waffen besitzen dürfen und bei der Versagung dann argumentiert werden muss, warum demjenigen der Besitz (oder auch das Führen) verwehrt werden soll.... bj68 -
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BJ68 antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Yep....allerdings kommt halt da wieder die "Prevention" (um jeden Preis) mit ins Spiel und da die "Warum-Frage" wenn z.B. jemand mit einem Schlagring unterwegs ist....da wird die Pro-Argumentation schon um einiges schwieriger sofern man sich auf das Warum, auf den Zweck, auf die Intension einlässt. Btw. "Fun-Fakt" am Rande...hier in CH werden im WaffG die sog. "gefährlichen Gegenstände" vgl. Abs. 6 https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1998/2535_2535_2535/de#art_4 und https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1998/2535_2535_2535/de#art_28_a berücksichtigt....aus der Sicht ist hier das Schweizer Gesetz schärfer als das in Deutschland....allerdings stellt sich die Frage inwiefern da die Behörden missbräuchliche Verwendung im Fall des Falles annehmen...meine ich als Pfadfinder, bei dem im Kofferraum eine Fiskars-Axt und Klappspaten* generell im Auto liegt. *= neben der Plastiktüte mit der Klopapierrolle bj68 -
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BJ68 antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Zum ersten Punkt:...weil sich daraus neue Disziplinen ergeben können und zum zweiten Punkt Minderung der Geräuschbelästigung für Anwohner, Ermöglichung der Einrichtung eines privaten Schießraums.... Ergänzung zu meinem Beitrag: Liste der verbotenen Gegenstände könnte auch weg.....Begründung: Es ist immer noch die Person die den Unterschied macht....ein Stockdegen, ein Butterfly-Messer oder auch ein Schlagring usw. verletzt erstmal keine Freiheiten und Rechte anderer, selbst wenn die Teile geführt d.h. mitgenommen werden....erst der illegale Einsatz macht u.U. (wenn SV ausgeklammert wird) dies.... bj68 -
Due to popular demand : Ideensammlung Waffenrechtsverbesserung!
BJ68 antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Schon mal gebracht: [...] Z.B. den im §27 Abs. 3 https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__27.html die Altersgrenzen liberalisieren oder u.U. völlig entsorgen, weil unterm Strich für den Arsch siehe dortigen Abs. 6. Als nächstes wäre der §12 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe a) https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__12.html dran und dort der Begriff "befriedetes Besitztum", dessen Streichung dafür sorgen würde, dass man bei Kinderfesten die auf der Straße stattfinden auch einen Luftgewehrstand einrichten kann oder bei einem Lager dann auch mal schießen kann vgl. https://forum.waffen-online.de/topic/465699-usa-weiterer-bundesstaat-iowa-erlaubt-waffen-führen-ohne-ccp/page/5/?tab=comments#comment-3142721 Du wirst mir sicher zustimmen, dass das Gefährdungspotential was von diesen dort genannten Waffen ausgeht mit ein wenig gesunden Menschenverstand und Strohballen wunderbar beherrschbar und Schutzblenden für eventuelle Schüsse die im 45° Winkel in die Luft gehen nicht nötig sind... Dann Rückstufung der 2003 erfolgten Gleichstellung der Armbrust als Schusswaffen gleichgestellten Gegenstand.... vgl. Anlage 1 Unterabschnitt 1 Punkt 1.2.3. und Behandlung wie beim Pfeil und Bogen. [...] vgl. https://forum.waffen-online.de/topic/462037-die-grünen-grundsatzprogramm-2020/page/25/?tab=comments#comment-3144961 bj68 -
Step bei Step.....z.B. den im §27 Abs. 3 https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__27.html die Altersgrenzen liberalisieren oder u.U. völlig entsorgen, weil unterm Strich für den Arsch siehe dortigen Abs. 6. Als nächstes wäre der §12 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe a) https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__12.html dran und dort der Begriff "befriedetes Besitztum", dessen Streichung dafür sorgen würde, dass man bei Kinderfesten die auf der Straße stattfinden auch einen Luftgewehrstand einrichten kann oder bei einem Lager dann auch mal schießen kann vgl. https://forum.waffen-online.de/topic/465699-usa-weiterer-bundesstaat-iowa-erlaubt-waffen-führen-ohne-ccp/page/5/?tab=comments#comment-3142721 Du wirst mir sicher zustimmen, dass das Gefährdungspotential was von diesen dort genannten Waffen ausgeht mit ein wenig gesunden Menschenverstand und Strohballen wunderbar beherrschbar und Schutzblenden für eventuelle Schüsse die im 45° Winkel in die Luft gehen nicht nötig sind... Dann Rückstufung der 2003 erfolgten Gleichstellung der Armbrust als Schusswaffen gleichgestellten Gegenstand.... vgl. Anlage 1 Unterabschnitt 1 Punkt 1.2.3. und Behandlung wie beim Pfeil und Bogen. Edit: wäre mal ein Anfang... bj68
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Regierung will Jägern das "horten" von Munition verbieten!
BJ68 antwortete auf HangMan69's Thema in Waffenrecht
Wäre interessant zu erfahren...was in der Diskussionsrunde zur Änderung WaffG dann für Gegenargumente verbal auf den Tisch geknallt bzw. Gegenfragen* gestellt wurden, als der eine "Experte" dann mit seinem Beispiel der Person xyz mit ### Anzahl Waffen auf WBK gelb gekommen ist..... *= Z.B. wo denn das Problem ist, wenn jemand das macht..... Oder ging es da wieder mal um den Grundsatz "So wenig Waffen wie möglich ins Volk" bzw. "Nach dem neuen Bundes-Waffengesetz aber soll möglichst allen Bürgern in allen Regionen verwehrt sein, sich zu bewehren." vgl. https://www.spiegel.de/politik/cocktails-verboten-a-40923455-0002-0001-0000-000044914759 auf dass nun alle Untertanen sind, die sich ******* werden.....so langsam habe ich nämlich das Gefühl, dass EU und lokale Politik da auf die Schützen (inklusive Verbände)* einen gepflegten Haufen scheißen..... *= vgl. 1. die Verarschung mit der EU-Richtline, wo a) Deutschland über Bande gespielt hat (schwarzer Peter an die EU) b) dann trotz vorheriger Politiker Ansage (wir setzen nur das Nötigste um) noch was drauf gesattelt wurde 2. Involvierung der Gesundheitsämter zur Begutachtung...vgl. https://forum.waffen-online.de/topic/465560-neuer-referentenentwurf-gesundheitsämter-prüfen-eignung/page/6/?tab=comments#comment-3140680 3. Restriktion WBK Gelb 4. Der Armbrust-Tanz usw. Stellt sich die Frage wie lange sich die Verbände oder besser die Personen die von den Verbänden aus mit den Damen und Herren Politikern diskutieren, sich noch verarschen lassen wollen..... bj68 -
Regierung will Jägern das "horten" von Munition verbieten!
BJ68 antwortete auf HangMan69's Thema in Waffenrecht
Tja.....irgendwie ticken die Uhren da in DE anders als in CH.....okay Bedürfnis wird auch hier abgefragt, sofern es sich nicht um Sport-, Jagd- oder Sammelzwecke handelt*, aber groß nachweisen muss ich das nicht....es gibt auch kein Voreintragsgehampel und pro WES werden zumindest hier in ZH ohne große Nachfrage drei Waffen genehmigt.....pro WES und keiner** hindert Dich daran mehrere Gesuche auf einmal oder im Jahr zu stellen, deren Zahl ist unbegrenzt**. Unnötig hinzuzufügen, dass die dort genehmigten Waffen in keiner Weise kastriert sind, bis auf die Magazinvorgaben der EU..... *= https://www.fedpol.admin.ch/dam/data/fedpol/sicherheit/waffen/gesuche_formulare/erwerb/gesuch_wes-d.pdf **= Außer Dein Geldbeutel oder die Holde, die, die Hosen an hat..... Warum funzt das hier in CH ohne Probleme...während in DE bei solchen Forderungen der Untergang an die Wand gemalt wird? Unterscheiden sich die Schweizer Bürger so stark von den Deutschen Bürgern, dass letztere auf diese Weise vom Staat vom Gesetzgeber gegängelt und nichts anderes ist das, werden müssen? Dass wenn Leutchen gegängelt werden, diese nach Umgehungsstrategien suchen und den Freiraum der ihnen da noch zugestanden wird bis zum Äußersten ausreizen bzw. versuchen auszureizen....ist doch kein Wunder.....und um noch mal auf das Beispiel des "Mißbrauch der gelben WBK als eine Art "Sammler-WBK"" zurück zu kommen.....wo war die Behörde bei der 50sten, bei der 100stem usw. Waffe? Ach ja.....wenn mich richtig erinnere kamen bei der Aussprache oder besser der Verarschung der Verbände bezüglich der Restriktion der WBK Gelb lediglich ein oder zwei Beispiele auf den Tisch.....soviel zu den "offenbar eine Mehrzahl solcher Extremfälle". bj68 -
Regierung will Jägern das "horten" von Munition verbieten!
BJ68 antwortete auf HangMan69's Thema in Waffenrecht
Tja und das wäre dann was wo die Verbände ihr Gewicht in die Waagschale werfen könnten.....sofern sie eines haben..... Btw. zur passenden Erlaubnis...da hab ich was für Dich: https://forum.waffen-online.de/topic/460842-nrw-zusammenkünfte-in-sportvereinen-einstellen/?tab=comments#comment-2948059 Ist nämlich im Grunde das gleiche Problem.....unterm Strich.... bj68 -
Regierung will Jägern das "horten" von Munition verbieten!
BJ68 antwortete auf HangMan69's Thema in Waffenrecht
und wieder die Frage.....welche Rechte/Freiheiten von anderen schränkt dieser Mensch ein, wenn er den 100sten Repetierer 8x57IS erwerben möchte? Wo ist das verdammte Problem dabei? Außer dass sich einige Bürokraten auf den Schlipps getreten fühlen...... bj68 -
Neuer Referentenentwurf: Gesundheitsämter prüfen Eignung?
BJ68 antwortete auf mrhurra's Thema in Waffenlobby
Der Herr: https://de.wikipedia.org/wiki/Gustl_Mollath bj68 -
Neuer Referentenentwurf: Gesundheitsämter prüfen Eignung?
BJ68 antwortete auf mrhurra's Thema in Waffenlobby
Öhm....da flüstert mir ein Vogel leise ins Ohr: Gustl Mollath Okay...mag ein Einzelfall sein...nur wie verträgt sich das mit dem was da geschrieben hast? bj68 -
Mal ganz ketzerisch gefragt....wo ist das Problem, wenn das für den Typen legal möglich gewesen wäre....? Welche Rechte von Andern (im Sinne der persönlichen Freiheit nach GG) hätte der Mensch eingeschränkt? bj68
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a) Bleiverbot nach REACH über die EU....dürfte Auswirkungen haben....auch wenn Schießstätten davon ausgenommen sind, dürften sich die Möglichkeiten des privaten Erwerbs und die Verfügbarkeit, als auch der Preis nicht zum Positiven entwickeln.... b) This year (2021) steht die Überprüfung der EU-Waffenrichtlinie https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32017L0853:DE:HTML an, da könnte über diese Bande noch was kommen.... bj68