Zum Inhalt springen

BJ68

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    2.995
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von BJ68

  1. https://appleseedinfo.org/ lässt sich bei mir nicht erreichen (To long to respond)....wäre daher an einer kurzen Zusammenfassung der Geschichte von Lexington und Concord interessiert, wenn Du möchtest und was ist "Gewehrschießen mit Schlinge"? bj68
  2. Ja....oder zumindest zum Teil, wenn Du in Richtung Gegenstände (schreibe ganz bewusst nicht richtige Waffen)* zur SV denkst, denn im Fall des Falles hat auch der Täter einen Anspruch drauf, dass seine Unversehrtheit vom Staat geschützt wird....läuft dann auf eine Art Abwägung (okay klingt blöde) der einzelnen Unversehrtheitsrechte (Deines und das vom Täter) hinaus unter Berücksichtung der kriminellen Energie (z.B. Täter hat gefährlicher Gegenstand, den er einsetzen möchte) und der Umstände (Putativnotwehr, Überraschung, Irrtum (der Rocker der durch die Tür einen Polizisten erschoss, weil damit rechnen musste, dass ihn andere umbringen wollen) usw.) *= https://www.heise.de/forum/heise-online/News-Kommentare/Waffenhandel-Haftstrafe-fuer-Migrantenschreck-Betreiber/Hab-mal-ein-wenig/posting-33622880/show/ Das Sternchen dürfte bei uns auch wegen dieser Abwägungssache vorhanden sein.... bj68
  3. @Friedrich Gepperth Eine Frage...besteht die Möglichkeit zu erfahren, WER da diese glorreiche Idee hatte....würde mich interessieren, was diese Person/Personen für einen Werdegang hat, welche politische Richtung, welche Ausbildung und u.U. welche Meinungen sie z.B. zur Thematik Waffen vertritt.... Begründung dafür: Ich werde nämlich da das Gefühl nicht los, dass diese Person(en) sehr genau wussten/wissen was mit so einer Magazinidee einher geht, was sie auslöst (Rechtsunsicherheit), dass es unterm Strich für den kommunizierten Zweck nichts bringen wird (weil die die es betreffen sollte, es nicht interessiert, die Teile nicht verschwinden werden und es auch keinen präventiven Effekt gibt) und daher eine hirnrissige Idee ist. D.h. entweder sind diese Personen so unbeleckt, dass es nur so staubt (nur was haben die dann in der Kommission zu suchen?) und/oder handeln nach "Wir müssen doch was tun" wo sich dann die Frage stellt warum?, deren Pöstchen ist doch sicher und die werden vom mündigen Bürger abgewählt....oder es ist da eine Agenda dahinter siehe die UN-Vorstösse zu den "Small Arms" und das was hier EU-mäßig läuft ist nun die EU-Ausgabe davon. Sprich die Sache kompliziert ausgestalteten, um Staaten die Möglichkeit zu geben, über Bande ihre Vorstellung von mehr Restriktionen umzusetzen, Waffenbesitz und legale Verwendung möglichst unattraktiv und beschwerlich zu machen , um so eine Reduktion der legalen Waffen in Privatbesitz zu erreichen. Dazu würde auch passen, dass in DE die Sachen schärfer und komplizierter umgesetzt werden als in anderen Ländern..... Daher wäre es sehr interessant die Namen und damit die Personen die hinter diesen Ideen standen zu kennen....damit sich die Ideen einordnen lassen woher diese kommen und um auch zu sehen, wo diese "Experten" noch die Fäden ziehen bzw. ziehen werden...... bj68
  4. BJ68

    Armbrust-Garten

    okay....werde mal nach Videos von dem Herrn suchen... bj68
  5. BJ68

    Armbrust-Garten

    Da würde mich die Grundlagen dafür interessieren.....denn genau da scheiden sich die Geister.... Nicht unbedingt.... a) zum einen muss sich da wer finden der ihm ans Bein pissen will und b) der muss das auch können d.h. dafür zuständig sein und/oder der Vorfall so gravierend sein, dass auch ein Nichtbetroffener da was machen kann... c) und vor allem wenn die Sache nicht so klar ist, kann es durchaus sein, dass bei dem die Sache toleriert wird, um kein klares Urteil zu bekommen, was u.U., weil der den Rechtsweg über die Instanzen ausschöpft dann eine bundesweite Wirkung entfaltet, was Behörden dann oft nicht wollen. Gerade bei jemanden der so in der Richtung aktiv ist, kann das durchaus zur Schonung führen....und bei jemand anderen wird da dann jedes Register gezogen... bj68
  6. Der Thread https://forum.waffen-online.de/topic/460878-im-garten-mit-compoundbogen-schiessen/ hat mich bewogen* die folgende Fragen zu stellen: Wie schaut die Sache mit einer Armbrust aus? Die gilt ja als Waffe....meine Recherche brachte da verschiedene Ergebnisse....einige meinten das Schießen sei okay, wenn sichergestellt ist, dass die Pfeile das Grundstück nicht verlassen (können???), einige meinten allerdings dass man mit dem Teil nur auf einem offiziellen Stand mit Zulassung schießen darf. Im § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten WaffG Abs, 4 https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__12.html wird in der Nr. 1 Buchstabe a) nur die 7.5 Joule Regel erwähnt....was dem in De. zugelassenen Luftgewehr entspricht, nicht aber den Schusswaffen gleichgestellt Gegenstände wie eine Armbrust vgl. Anlage 1 zum WaffG. So wie ich das nun lesen würde, wäre es tabu mit einer Armbrust auf seinem eigenen Grund zu schießen, weil sie nicht unter die Ausnahmen der Erlaubnispflichten fällt....oder sehe ich da was falsch... Ist anscheinend noch der alte Stand.....konnte nichts über die "Pfeilabschussgeräte" finden....d.h. da kann sich was geändert haben.....wenn auch nicht zum Guten.... bj68 *= wollte mich an den dortigen Thread nicht anhängen, weil dort OT
  7. Weil die Sachen u.U. Kinder finden könnten und sich damit in Gefahr bringen.....weil die Rennleitung u.U. länger braucht und man da nicht warten möchte.... bj68
  8. und was man wenn da keine Disziplin schießen möchte, sondern einfach mal 30 Schuss z.B. mit https://www.sportshooter.de/de/glock_33_schuss_magazin-49041.html auf die Scheibe setzen will, weil einem z.B. die Zeit in der man es schafft und das Schussbild interessiert? Oder wenn man z.B. so was hat: https://www.fab-defense.com/imagelib/mid2/266-kpos-g2-3d-open-optimal-png-mon-jan-21-16-54-54.jpg und da könnte ich mir durchaus ein "Spaß-Schießen" vorstellen, wo ein größeres Magazin sehr nett ist... bj68 Edit: Ist auch nicht meckern...eher die Anmerkung, dass es eben nicht nur die Disziplin xyz gibt, sondern auch Anderes, was auch Spaß macht, seine Daseins-Berechtigung hat....meine Meinung....
  9. Nö....zeigt aber immer wieder auf, das es auch anders geht.....und wie woanders auch schon mal angemerkt wurde lesen hier nicht nur Leute mit die legal Waffen besitzen und sich mit den diversen Waffengesetzen des eigenen und auch anderer Länder auskennen. Dich mag es langweilen oder auch gar ankotzen, wenn solche Einwürfe kommen die an der Situation in DE nichts ändern....aber bei stillen Mitlesern kommen da u.U. doch Fragen auf....und deswegen kommt von mir da so ein Einwurf... bj68
  10. Auch die Schweizer....da reicht ein Schrank der abgeschlossen sein sollte (weil man u.U. Besuch bekommt und wenn was getrunken wird....damit keine Scheiße passiert).......die wenigen Einschränkungen die es da gibt setzte ich mal als bekannt voraus.... bj68
  11. BJ68

    Aktuell in Virginia

    Der zweite Zusatz zur der dortigen Verfassung oder meinst Du da was anderes z.B. das dort die Sheriffs von den Bürgern gewählt werden oder ähnliches? bj68
  12. Hm...wem gehören die Zeitungen? Von wem sind Journalisten abhängig? Und was wird mit einer Zeitung passieren, die dem Oberstaatsanwalt und der Behörde durch Veröffentlichung von sowas ans Bein pisst? Bj68
  13. Yep.... war https://www.spiegel.de/panorama/justiz/neukirchen-in-hessen-buergermeister-muss-wegen-ertrunkener-kinder-12-000-euro-zahlen-a-4fcd481f-cd15-437a-8d4b-ecba88f50856 und warum kommt mir der Spruch von den Krähen da in den Sinn? Allerdings: a) Hinterher ist man immer schlauer....und kann leicht reden... b) können so Forderungen "genauer hinzuschauen" usw. u.U. sehr schnell in die Hose gehen....sorry ich will im Gegensatz zum Waffenrecht keine "amerikanische Verhältnisse" wo jeder erstmal an seinen eigenen Hintern denkt....hast dort jemanden z.B. von der Sicherheit/Umwelt der Uni gefragt, ob Du das so und so darfst kam immer erst "kann es nicht sagen, muss meine höhere Instanz fragen" (Cover my ass), da empfinde ich die deutsche Lösung einen Beamten kann man nur an Bein pissen, wenn er mit Vorsatz und/oder erwiesenermaßen grob Fahrlässig agiert um einiges besser wenn auch mit dem Nachteil, dass man in dem aktuellen Fall da keinem einen Strick drehen kann. Ist für mich aber besser, als wenn die Leute die Dir die Erlaubnis geben, eher nein sagen oder dann auch aus einem kleinen Ding einen Elefanten machen und wo auch dann es u.U. unklar sein kann wie die Sache dann ausgeht...besonders wenn da Psycho-Mist mit schwammigen Definitionen und nicht greifbaren Fakten (weil man jemand ins Hirn schauen müsste) an der Entscheidungsfindung beteiligt ist....und es 100% Sicherheit nicht gibt. bj68
  14. BJ68

    Einbürgerung

    Einfachl mal das Teil lesen: https://www.stadt-zuerich.ch/content/dam/stzh/portal/Deutsch/Einbuergerungen/Dokumente/05_Selbstdeklaration Erwachsene.pdf ab "Respektierung der Werte der Bundesverfassung Sie müssen die Werte der Bundesverfassung respektieren. Die Bundesverfassung ist die rechtliche Grundordnung der Schweiz. Unten sind einige der Werte aufgelistet, die Sie respektieren müssen." wird es interessant besonders da weiter unten dies kommt: und dazu im Vergleich das deutsche Formular https://www.lrakn.de/site/lrakn/get/documents_E1523976360/lrakn/Objekte/Auslaenderwesen/Antrag Einbürgerung.pdf ansehen.....auch da werden finanzielle Verhältnisse, Straftaten, Ausbildung, Familienstand usw. abgefragt....aber im Gegensatz zu dem CH-Teil wird die explizite Fragen nach Anerkennung des GG nicht gestellt. Okay es gibt da einen Einbürgerungstest https://www.einbuergerungstest-online.eu/ aber nach meiner Meinung macht es durchaus einen Unterschied, wenn in einem Formular, was einer verbindlichen Erklärung mit Strafandrohung* bei falschen Angaben entspricht explizit jemand auf die FDGO und das GG festgelegt wird. *= [...]Mir ist bekannt, dass falsche oder unvollständige Angaben zur Ablehnung oder Rücknahme der Einbürgerung führen können. Wer unrichtige oder unvollständige Angaben zu wesentlichen Voraussetzungen der Einbürgerung macht oder benutzt, um für sich oder einen anderen eine Einbürgerung zu erschleichen, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe betraft (§ 42 Staatsangehörigkeitsgesetz).[...] D.h. dieser nette Herr https://www.welt.de/politik/deutschland/plus205856643/Schwimmbad-nur-fuer-Muslime-Weil-Deutschland-einen-falschen-Toleranzbegriff-hat.html der sich nach eigener Aussage als Deutscher fühlt vgl. [...]Zeran legte mit 16 die türkische Staatsbürgerschaft ab. Er flüchtete nicht in den Kompromiss einer doppelten Staatsbürgerschaft. Er ist deutscher Staatsbürger. „Fühlen sie sich deutsch?“ – „Ja.“ – „Fühlen sie sich der deutschen Kultur und Geschichte verbunden?“ – „Nein.“ [...] und der Meinung ist, dass Männer ihre Frauen schlagen dürfen, wenn sie gegen die Regeln des Islam verstoßen vgl. [...] „Dürfen Männer ihre Frauen schlagen?“ – „Ja – wenn die Frau die Regeln des Islams verletzt.“ – „Dürfen Frauen ihre Männer schlagen, wenn die die Regeln des Korans verletzen? – „Nein. Eine Frau darf ihren Mann beim Imam anzeigen. Der spricht dann eine Strafe aus.“ [...] würde die Schweizerische eben wegen dem obigen Fragen-Komplex nicht bekommen, die Deutsche anscheinend schon....plus dieses https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Studie-Flucht-ins-Autoritaere-Zunahme-von-Auslaenderfeindlichkeit-und-Abwertung-von-Muslimen-in-Deutschland/Tja-Studien/posting-33389079/show/ Heise-Posting von mir und die dort erwähnte Studie, wonach laut dem Migrationsforscher Ruud Koopmans zufolge Zwei Drittel der europäischen Muslime religiöse Gesetze für wichtiger als die Gesetze des Landes, in dem sie leben halten. Quelle: https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Der-Islam-wird-gar-nicht-mehr-als-Religion-angesehen/Hm/posting-25029615/show/ dann auch etwas kritischer zu sehen wäre.....und es da u.U. eine Handhabe gäbe...... Wäre daher dafür, dass da bei dem deutschen Formular ähnlich wie bei dem CH-Teil explizit (Verstehen und respektieren Sie diese Regeln?  Ja  Nein  Ich verstehe nicht alles) ein Bekenntnis zum GG und der FDGO gefordert wird oder zumindest zu den Punkten wie im CH-Formular, auch wenn auf einem völligen anderen Blatt steht wie mit Leuten da umgegangen wird, die da unrichtige Antworten geben.....zumindest wäre das dann schon mal eine kleine Handhabe um jemanden die Staatsangehörigkeit wieder zu entziehen. bj68
  15. BJ68

    Einbürgerung

    Auf alle Fälle gibt es dann wenn die EU meint den Ländern eine Verschärfung WaffG aufdrücken zu müssen und die Schweiz da wieder mitziehen sollte eine Nein-Stimme mehr..... Hat mich gewurmt dass ich da nicht stimmen konnte....hab dafür dann aber am Arbeitsplatz etwas Werbung gemacht... bj68
  16. Plus dass die Teile ja auch kaputtgehen oder ausleiern und ich glaube kaum dass man die dann ersetzen darf... bj68
  17. BJ68

    Einbürgerung

    heute den ersten Schritt vervollständigt und die Abschrift aus dem deutschen Geburtsregister an das Zivilstandsamt gesendet für die Eintragung ins dortige Register.... Mal sehen wie es weiter geht.... bj68
  18. BJ68

    neues WBK Formblatt

    Nö....da dürfte (meine Vermutung) der Hintergedanke sein, dass wenn jemand "Schwarzbestand" hat, er nicht an die dazugehörige Munition kommt....okay wenn gleiches Kaliber ist auch das hinfällig bzw. u.U. nicht für andere Leute passende Munition besorgen kann.... Btw. gibt es da eine Mengenbeschränkung? Ein Kollege mit DE WBK meinte zu mir, dass wenn er eine größere Menge Munition erwerben würde, da dann das Amt inzwischen Nachfragen zum Verbleib und der Verwendung stellen würde.... Kenne nur das CH-Recht und da ist Menge, Art usw. völlig unabhängig von dem was man da daheim hat...okay gilt nur für die in CH erlaubte Munition...verbotene vgl. https://www.fedpol.admin.ch/dam/data/fedpol/sicherheit/waffen/verbotene_Munition/munitionsverzeichnis-d.pdf bj68
  19. Guckst Du Seite 4 in https://www.fedpol.admin.ch/dam/data/fedpol/sicherheit/waffen/merkblaetter/verboten/entscheidungshilfe-messer-d.pdf bj68 Edit: Was ich da persönlich sehr sehr nett finde: Bei den ganzen roten Sachen steht überall "Ausnahmebewilligungen möglich." ....okay okay möglich heißt nicht dass diese leicht gewährt wird....aber immerhin in CH sind so Verbote nicht in Stein gemeißelt und ich kann mich an einen Kommentar zum DE WaffG erinnern, wo drin stand dass Ausnahmen vom Besitzverbot für verbotenen Gegenstände eigentlich nicht vorgesehen sind.
  20. Dann hoff ma mal, dass diese Verarsche der Verbände von der Politik länger im Gedächtnis bleibt*, inklusive der diversen Eier z.B. WBK-Begrenzung oder die Leier (Lüge) wir setzen nur die EU-Beschlüsse um und nicht weiter die da gelegt worden sind....und das da jetzt der Bogen überspannt wurde... bj68 Edit *= inklusive Konsequenzen beim nächsten mal....
  21. LOL.... knight hat ja dazu schon was gesagt....nun kommt von mir noch ein anderer Blickwinkel: Ich lebe als zugeroaster Deutscher seit 10 Jährchen in der Schweiz und hab 2016 mit dem Sammeln von Waffen angefangen...querbeet...Teile die mich technisch interessieren oder die ich haben möchte. Ich bin in keinem Verein, allerdings habe ich vor meiner ersten Waffe (eine Glock 17 Gen. 4) einen Termin bei einem Schnupper-Schießen abgemacht, wo mir der Umgang (Laden, Verhalten am Stand und vor allem auch das Entladen) gezeigt wurde, plus dass ich am 300 m Stand mit einer Leihwaffe das obligatorische Schießen mitgemacht habe (einen Punkt mehr, als die Minimalforderung...hatte zum ersten Mal so ein Teil in der Hand). Meine letzte Neuerwerbung war z.B. eine Barett M82A1.....einfach weil so ein Teil haben wollte....und wahrscheinlich werde ich demnächst die 6. WES (pro WES gibt es drei Waffen) beantragen....auf der Wunschliste stehen ein Steyr HS .50 M1 als Ergänzung zu der Barett vom techn. Standpunkt aus, eine Beretta PX 4 Storm F Special Duty SD (da gefällt mir einfach die Waffe) und eine Glock 21. So einfach kann ein Waffengesetz auch sein...... Ansonsten zu Deiner Aussage "Waffen sind gefährlich und die Menschen, die sie besitzen, sollten kontrolliert werden." die könnte für viele Sachen gelten, die auch gefährlich sind, z.B. Autos, Werkzeuge, diverse andere Gegenstände. Sprich Du forderst damit den alles kontrollierenden Staat aka Präventiv- bzw. Überwachungsstaat.... Zu der Frage wo denn das Problem sei....kommt von mir die Frage: Wo ist denn das Problem, wenn ein Mitglied nicht mehr aktiv ist? Geht davon die Welt unter? bj68
  22. Bei dem Pfusch der da abgeliefert worden ist, würde es mich nicht wundern, wenn sich da im Gesetz Widersprüche finden würden......die dann ein Gericht auseinander sortieren darf auf dem Rücken der Personen die dafür angeklagt wurden. Klar ist, dass der Gesetzgeber diese Teile z.B. https://www.arrowinapple.ch/armbrust/ nicht unter eine Erlaubnis stellen wollte, auch wenn da einige Leutchen von bestimmten Parteien mit den Hufen scharren....allerdings wollte der Gesetzgeber die vermeintliche* Lücke der Pfeilabschussgeräte mittels Druckluft schließen, da diese Teile überhaupt nicht dem WaffG unterlagen und daher die Definition der Pfeilabschussgeräte. Blöderweise (meine Meinung) ist er da über das Ziel hinausgeschossen, weil die Teile in der Handhabung, in der Schusskadenz und auch der Pfeilenergie auf einem ähnlichen Level wie obige Armbrüste sind....sprich unters WaffG packen ja...damit Kinder/Jugendliche keinen Zugriff drauf haben, aber die Erlaubnispflicht ist eigentlich zuviel des Guten..... *= vermeintlich deswegen, weil die Teile nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sind bj68
  23. Der Punkt 1.10 im Unterabschnitt 2 in der Anlage 2 vgl. https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html [...] Unterabschnitt 2: Erlaubnisfreie Arten des Umgangs 1. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz [...] 1.10 Armbrüste; [...] wurde anscheinend nicht gestrichen und damit ändert sich bei der Armbrust nichts...während alle anderen Pfeilabschussgeräte WBK-pflichtig werden, siehe Dein Zitat. Wäre mein Stand.... bj68
  24. Was wäre an texanischen oder tschechischen Zuständen negativ zu sehen, besonders da mir von letzterem Land (CZ) keine Vorfälle bekannt wären, die von der Presse und Co. gerne als "amerikanische Zustände" bezüglich Waffen(recht) betitelt werden? bj68
  25. Hm....was hilft Dir wenn Du psychisch und physisch dazu in der Lage bist zu helfen, a) der Täter aber ein Messer dabei hat.... b) der Täter u.U. Verstärkung von Personen mit ähnlicher Sozialisierung bekommt.... c) im Fall des Falles der erfolgten Nothilfe, dann Täter u.U. wissen "wo Dein Haus wohnt" oder es d) wie im Fall https://forum.waffen-online.de/topic/458064-zivilcouragenein-danke/?tab=comments#comment-2832327 mit einer zerschlagenen Glasflasche so ausgeht? e) Der/die Täter u.U. keine Grenzen mehr kennt/kennen d.h. die Sache Richtung tödlich eskaliert und die physische Vernichtung angestrebt wird vgl. den Link in dem Posting: und meine subjektive Meinung ist, dass "früher" bei solchen Fällen von Streitigkeiten es nicht zu solchen Gewaltexzessen vgl. [...]Mit voller Wucht schlugen sie auf Körper und Kopf des Opfers ein, nahmen Anlauf, bevor sie zutraten. Als der 30-Jährige schon völlig benommen an einer Säule lehnte, sprang einer der Täter mit ausgestrecktem Bein in ihn hinein. [...] kam. Btw. https://www.lokalo24.de/lokales/schwalm-eder-kreis/heimat-nachrichten/gefaehrlicher-einkauf-fritzlarer-lokalpolitiker-helllichten-somaliern-verletzt-12226447.html ist auch "nett"....kann also durchaus jemanden schneller passieren und auch da...würde ich mich hüten Zivilcourage zu zeigen und dazwischen zu gehen....sofern ich diesen Arschlöchern nicht sehr sehr weit und in eine bestimmte Richtung überlegen bin.... Zeiten haben sich da geändert und oben drauf kommt dann noch die juristische Ladung mit unbestimmten Ausgang... bj68
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.