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BJ68

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  1. Proud NRA Member hat es ja schon angeschnitten von mir kommt an Dich die konkrete Frage...welchen Zweck die im §27 Abs. 3 festgelegten Altersgrenzen haben....und besonders da auch die Nr. 1 die sich auf Luftdruckwaffen bezieht die nicht mehr als 7.5 Joule Bewegungsenergie haben und für Kinder unter 12 Jahren da ein NoGo (trotz Aufsicht) sind. Wo ist bitte das Problem, wenn Kinder da mit den Teilen unter Aufsicht schießen dürfen? Ferner, gleiche Frage bei den hier https://forum.waffen-online.de/topic/465799-due-to-popular-demand-ideensammlung-waffenrechtsverbesserung/page/2/?tab=comments#comment-3146290 genannten anderen Punkten.....in Verbindung mit der dort im Posting verlinkten Aussage https://forum.waffen-online.de/topic/465699-usa-weiterer-bundesstaat-iowa-erlaubt-waffen-führen-ohne-ccp/page/5/?tab=comments#comment-3142721 von mir? bj68
  2. BJ68

    Miniaturwaffen

    Naja...ist halt auch eine wichtige Info...weil da mehr unnötiger Scheiß dann gefordert wird...auch wenn das Teil vgl. http://www.swissminigun.ch/home.html mit einer Geschossenergie von 0.97 J ziemlich harmlos* (Augen und andere Körperöffnungen mal ausgenommen) sein dürfte.... *= leite ich von der 7.5 J Grenze bei Luftdruckwaffen ab.... Edit: Wobei es da wohl eher auf die Energie pro Quadratmillimeter ankommen dürfte....rechnet man alles durch kommt bei der Minigun-Munition 0.23 J pro Quadratmillimeter und beim Diabolo mit 4.5 mm Durchmesser und 7.5 J Mündungsenergie 0.47 J pro Quadratmillimeter raus....keine Ahnung wieviel Energie zur Penetration von Haut nötig ist... bj68
  3. Tja....da wird dann wohl auch erwartet, dass der Bürger halt da selber seinen Arsch bewegt und sich informiert und lernt....plus dass da einige Sachen etwas entspannter gesehen werden....z.B. beim Interview hier in ZH zur ersten WES..wo mir erklärt wurde, dass ein Schrank zur Aufbewahrung genügt, er allerdings abschließbar sein sollte, falls Besuch kommt und getrunken wird. Okay im WaffG (CH) steht allerdings nur folgendes: [...]Waffen, wesentliche Waffenbestandteile, Waffenzubehör, Munition und Munitions­bestandteile sind sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.[...] https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1998/2535_2535_2535/de#art_26 d.h. für mich dann aber auch, dass wenn Kinder da sind...ich mir Gedanken machen muss, wie ich dem nachkomme.....umgekehrt wenn ich alleine in einer Wohnung lebe, ich die Sache dann halt auch leichter angehen kann....sprich mehr Eigenverantwortung habe....und im Fall des Falles u.U. auch eine auf den Deckel bekomme... Ansonsten...war einer meiner ersten Wege ein Termin bei einem Schützenverein hier in ZH und in Albisgüetli wurde mit der Umgang, das Verhalten auf dem Stand usw. gezeigt...und da interessierte mich besonders das Entladen...wie sicher machen usw. Ketzerische Frage....wenn man in DE den Sachkundenachweis auch canceln würde....was wäre das Problem? Alleine schon um seine Waffen zu behalten würden sich die Leute freiwillig informieren oder sich Hilfe/Unterstützung hohlen...weil Interesse vorhanden....okay eine Einschränkung konnte es geben, weil DE-WaffG und AWaffG teilweise zu kompliziert.....und interpretationsfähig.... bj68
  4. Hm... Fahnenklau Rückfahrt drei Autos...wir in einer wilden Mischung aus Flecktran und dunkler Arbeitsbekleidung darin, plus geschwärzte Gesichter.....natürlich jeder von uns noch ziemlich nass....Alkoholkontrolle.....Polizist zum Fahrer im ersten Auto, ob wir vom Manöver kämen....Antwort des Fahrers war Ja und wir alle dürften weiterfahren... bj68
  5. Zeigt allerdings nur auf, dass sich das deutsche WaffG anmaßt jeden auch noch so kleinen Scheiß regulieren zu wollen und dieses Regulieren natürlich bis ins kleinste Detail (und Verstöße mit Sanktionen bewährt) und das völlig egal ob dieser Scheiß für andere Sachen wie z.B. Sicherheit, legale/illegale Verwendung relevant ist... bj68
  6. Du vergisst bei Deiner Aussage noch ein Wort: "noch".... Nennt sich auch Salami-Taktik... bj68
  7. oder etwas weniger aggressiv sein Kollege der ihn sichert hat die Hand an der Waffe im Holster liegen.... bj68
  8. Sprich den Spieß umdrehen....der Normalfall ist, dass Bürger, sofern sie es wollen, Waffen besitzen dürfen und bei der Versagung dann argumentiert werden muss, warum demjenigen der Besitz (oder auch das Führen) verwehrt werden soll.... bj68
  9. Yep....allerdings kommt halt da wieder die "Prevention" (um jeden Preis) mit ins Spiel und da die "Warum-Frage" wenn z.B. jemand mit einem Schlagring unterwegs ist....da wird die Pro-Argumentation schon um einiges schwieriger sofern man sich auf das Warum, auf den Zweck, auf die Intension einlässt. Btw. "Fun-Fakt" am Rande...hier in CH werden im WaffG die sog. "gefährlichen Gegenstände" vgl. Abs. 6 https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1998/2535_2535_2535/de#art_4 und https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1998/2535_2535_2535/de#art_28_a berücksichtigt....aus der Sicht ist hier das Schweizer Gesetz schärfer als das in Deutschland....allerdings stellt sich die Frage inwiefern da die Behörden missbräuchliche Verwendung im Fall des Falles annehmen...meine ich als Pfadfinder, bei dem im Kofferraum eine Fiskars-Axt und Klappspaten* generell im Auto liegt. *= neben der Plastiktüte mit der Klopapierrolle bj68
  10. Zum ersten Punkt:...weil sich daraus neue Disziplinen ergeben können und zum zweiten Punkt Minderung der Geräuschbelästigung für Anwohner, Ermöglichung der Einrichtung eines privaten Schießraums.... Ergänzung zu meinem Beitrag: Liste der verbotenen Gegenstände könnte auch weg.....Begründung: Es ist immer noch die Person die den Unterschied macht....ein Stockdegen, ein Butterfly-Messer oder auch ein Schlagring usw. verletzt erstmal keine Freiheiten und Rechte anderer, selbst wenn die Teile geführt d.h. mitgenommen werden....erst der illegale Einsatz macht u.U. (wenn SV ausgeklammert wird) dies.... bj68
  11. Schon mal gebracht: [...] Z.B. den im §27 Abs. 3 https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__27.html die Altersgrenzen liberalisieren oder u.U. völlig entsorgen, weil unterm Strich für den Arsch siehe dortigen Abs. 6. Als nächstes wäre der §12 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe a) https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__12.html dran und dort der Begriff "befriedetes Besitztum", dessen Streichung dafür sorgen würde, dass man bei Kinderfesten die auf der Straße stattfinden auch einen Luftgewehrstand einrichten kann oder bei einem Lager dann auch mal schießen kann vgl. https://forum.waffen-online.de/topic/465699-usa-weiterer-bundesstaat-iowa-erlaubt-waffen-führen-ohne-ccp/page/5/?tab=comments#comment-3142721 Du wirst mir sicher zustimmen, dass das Gefährdungspotential was von diesen dort genannten Waffen ausgeht mit ein wenig gesunden Menschenverstand und Strohballen wunderbar beherrschbar und Schutzblenden für eventuelle Schüsse die im 45° Winkel in die Luft gehen nicht nötig sind... Dann Rückstufung der 2003 erfolgten Gleichstellung der Armbrust als Schusswaffen gleichgestellten Gegenstand.... vgl. Anlage 1 Unterabschnitt 1 Punkt 1.2.3. und Behandlung wie beim Pfeil und Bogen. [...] vgl. https://forum.waffen-online.de/topic/462037-die-grünen-grundsatzprogramm-2020/page/25/?tab=comments#comment-3144961 bj68
  12. Step bei Step.....z.B. den im §27 Abs. 3 https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__27.html die Altersgrenzen liberalisieren oder u.U. völlig entsorgen, weil unterm Strich für den Arsch siehe dortigen Abs. 6. Als nächstes wäre der §12 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe a) https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__12.html dran und dort der Begriff "befriedetes Besitztum", dessen Streichung dafür sorgen würde, dass man bei Kinderfesten die auf der Straße stattfinden auch einen Luftgewehrstand einrichten kann oder bei einem Lager dann auch mal schießen kann vgl. https://forum.waffen-online.de/topic/465699-usa-weiterer-bundesstaat-iowa-erlaubt-waffen-führen-ohne-ccp/page/5/?tab=comments#comment-3142721 Du wirst mir sicher zustimmen, dass das Gefährdungspotential was von diesen dort genannten Waffen ausgeht mit ein wenig gesunden Menschenverstand und Strohballen wunderbar beherrschbar und Schutzblenden für eventuelle Schüsse die im 45° Winkel in die Luft gehen nicht nötig sind... Dann Rückstufung der 2003 erfolgten Gleichstellung der Armbrust als Schusswaffen gleichgestellten Gegenstand.... vgl. Anlage 1 Unterabschnitt 1 Punkt 1.2.3. und Behandlung wie beim Pfeil und Bogen. Edit: wäre mal ein Anfang... bj68
  13. Wäre interessant zu erfahren...was in der Diskussionsrunde zur Änderung WaffG dann für Gegenargumente verbal auf den Tisch geknallt bzw. Gegenfragen* gestellt wurden, als der eine "Experte" dann mit seinem Beispiel der Person xyz mit ### Anzahl Waffen auf WBK gelb gekommen ist..... *= Z.B. wo denn das Problem ist, wenn jemand das macht..... Oder ging es da wieder mal um den Grundsatz "So wenig Waffen wie möglich ins Volk" bzw. "Nach dem neuen Bundes-Waffengesetz aber soll möglichst allen Bürgern in allen Regionen verwehrt sein, sich zu bewehren." vgl. https://www.spiegel.de/politik/cocktails-verboten-a-40923455-0002-0001-0000-000044914759 auf dass nun alle Untertanen sind, die sich ******* werden.....so langsam habe ich nämlich das Gefühl, dass EU und lokale Politik da auf die Schützen (inklusive Verbände)* einen gepflegten Haufen scheißen..... *= vgl. 1. die Verarschung mit der EU-Richtline, wo a) Deutschland über Bande gespielt hat (schwarzer Peter an die EU) b) dann trotz vorheriger Politiker Ansage (wir setzen nur das Nötigste um) noch was drauf gesattelt wurde 2. Involvierung der Gesundheitsämter zur Begutachtung...vgl. https://forum.waffen-online.de/topic/465560-neuer-referentenentwurf-gesundheitsämter-prüfen-eignung/page/6/?tab=comments#comment-3140680 3. Restriktion WBK Gelb 4. Der Armbrust-Tanz usw. Stellt sich die Frage wie lange sich die Verbände oder besser die Personen die von den Verbänden aus mit den Damen und Herren Politikern diskutieren, sich noch verarschen lassen wollen..... bj68
  14. Tja.....irgendwie ticken die Uhren da in DE anders als in CH.....okay Bedürfnis wird auch hier abgefragt, sofern es sich nicht um Sport-, Jagd- oder Sammelzwecke handelt*, aber groß nachweisen muss ich das nicht....es gibt auch kein Voreintragsgehampel und pro WES werden zumindest hier in ZH ohne große Nachfrage drei Waffen genehmigt.....pro WES und keiner** hindert Dich daran mehrere Gesuche auf einmal oder im Jahr zu stellen, deren Zahl ist unbegrenzt**. Unnötig hinzuzufügen, dass die dort genehmigten Waffen in keiner Weise kastriert sind, bis auf die Magazinvorgaben der EU..... *= https://www.fedpol.admin.ch/dam/data/fedpol/sicherheit/waffen/gesuche_formulare/erwerb/gesuch_wes-d.pdf **= Außer Dein Geldbeutel oder die Holde, die, die Hosen an hat..... Warum funzt das hier in CH ohne Probleme...während in DE bei solchen Forderungen der Untergang an die Wand gemalt wird? Unterscheiden sich die Schweizer Bürger so stark von den Deutschen Bürgern, dass letztere auf diese Weise vom Staat vom Gesetzgeber gegängelt und nichts anderes ist das, werden müssen? Dass wenn Leutchen gegängelt werden, diese nach Umgehungsstrategien suchen und den Freiraum der ihnen da noch zugestanden wird bis zum Äußersten ausreizen bzw. versuchen auszureizen....ist doch kein Wunder.....und um noch mal auf das Beispiel des "Mißbrauch der gelben WBK als eine Art "Sammler-WBK"" zurück zu kommen.....wo war die Behörde bei der 50sten, bei der 100stem usw. Waffe? Ach ja.....wenn mich richtig erinnere kamen bei der Aussprache oder besser der Verarschung der Verbände bezüglich der Restriktion der WBK Gelb lediglich ein oder zwei Beispiele auf den Tisch.....soviel zu den "offenbar eine Mehrzahl solcher Extremfälle". bj68
  15. Tja und das wäre dann was wo die Verbände ihr Gewicht in die Waagschale werfen könnten.....sofern sie eines haben..... Btw. zur passenden Erlaubnis...da hab ich was für Dich: https://forum.waffen-online.de/topic/460842-nrw-zusammenkünfte-in-sportvereinen-einstellen/?tab=comments#comment-2948059 Ist nämlich im Grunde das gleiche Problem.....unterm Strich.... bj68
  16. und wieder die Frage.....welche Rechte/Freiheiten von anderen schränkt dieser Mensch ein, wenn er den 100sten Repetierer 8x57IS erwerben möchte? Wo ist das verdammte Problem dabei? Außer dass sich einige Bürokraten auf den Schlipps getreten fühlen...... bj68
  17. Der Herr: https://de.wikipedia.org/wiki/Gustl_Mollath bj68
  18. Öhm....da flüstert mir ein Vogel leise ins Ohr: Gustl Mollath Okay...mag ein Einzelfall sein...nur wie verträgt sich das mit dem was da geschrieben hast? bj68
  19. Mal ganz ketzerisch gefragt....wo ist das Problem, wenn das für den Typen legal möglich gewesen wäre....? Welche Rechte von Andern (im Sinne der persönlichen Freiheit nach GG) hätte der Mensch eingeschränkt? bj68
  20. a) Bleiverbot nach REACH über die EU....dürfte Auswirkungen haben....auch wenn Schießstätten davon ausgenommen sind, dürften sich die Möglichkeiten des privaten Erwerbs und die Verfügbarkeit, als auch der Preis nicht zum Positiven entwickeln.... b) This year (2021) steht die Überprüfung der EU-Waffenrichtlinie https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32017L0853:DE:HTML an, da könnte über diese Bande noch was kommen.... bj68
  21. Yup....das ist mir auch sauer aufgestoßen.....schön ist auch die Nr. 4 wo Hanau erwähnt wird...die Damen und Herren haben da zwar recht, dass die Waffenbehörde zwingend auf Informationen durch andere staatliche Stellen, etwa durch Staatsanwaltschaften und Gerichte, angewiesen ist, nur unterschlagen sie, dass eben diese Stellen da gnadenlos versagt haben.... bj68
  22. Ab https://forum.waffen-online.de/topic/445277-anzeige-wegen-sichtbarem-führen-einer-gaspistole/page/13/?tab=comments#comment-2873111 runter bis zum Ende der Seite.....d.h. nicht so direkt....könnte aber von hiesigen deutschen Behörden bei Kenntnis genutzt werden um Zweifel an der Zuverlässigkeit zu stellen, was dann von einem Verwaltungsgericht entschieden wird... bj68
  23. Nicht nur diese Staatsanwaltschaft...der hat seinen Schmu auch an die Bundesstaatsanwaltschaft geschickt und dort Anzeige gestellt....und auch wenn bei denen jede Menge Mist von Durchgeknallten eingeht, entschuldigt dies IMHO überhaupt nicht, dass da nicht mittels NWR ein Abgleich erfolgt ist....denn genau dafür hat man dieses Teil eingerichtet..... bj68
  24. Schön oder besser nicht schön und wie ging es da weiter? Was hat der Betroffene gemacht? Einspruch eingelegt? Ging die Sache dann vor das Verwaltungsgericht? Behörden können relativ viel machen.....oder besser versuchen aber unterm Strich haben dann Verwaltungsgerichte das letzte Wort...konnte man ja auch recht gut an von Gerichten angeordneten kippen diverser "Corona-Einschränkungen" sehen, da gab es für Behörden und Regierungen nicht nur einmal eine Klatsche... bj68
  25. Kannst Du das auch für die Leute mit denen Du Umgang hast garantieren? Lässt Du Dir von jemanden den Du kennenlernst erstmal das Führungszeugnis zeigen? bj68
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