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BJ68

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  1. Naja.....dann bitte aber auch einen ZDF-Feldzug, gegen jeden Baumarkt, Heimwerker-Bedarf und natürlich nicht die Klempner/Sanitäts-Betriebe vergessen, haben die doch Metallröhren im Angebot....die als Lauf und auch zu anderen Dingen missbraucht werden können.....und liebes ZDF...pssst.....aus Holzstöcken am besten Eibe kann man auch was sehr fieses machen....gibt es schon eine sehr lange Zeit und ein Herr Ötzi hatte da auch Rohlinge dabei... bj68
  2. Du kennst den Unterschied zwischen Vereinsarbeit (was Dir Deinen Sport ermöglicht) und politischer Arbeit, die unterm Strich dafür sorgt, dass Du Deine "Sportgeräte" behalten darfst und ich könnte mir durchaus vorstellen dass zumindest ein Teil der Interessen von Skifahrern oder Mod. Fünfkämpfern, sofern sie dafür Waffen brauchen deckungsgleich mit den Interessen und Belangen von Waffenbesitzern ist....und auf die letztere (politischer Arbeit) hat sich mein Beitrag bezogen.....und in Zeiten wie diesen (Corona und die Absage von Veranstaltungen, Schließung von Ständen) käme eine Lockerung des Bedürfnisses und Schießzwangs allen zu Gute..... Aber so wie sich das anhört.....braucht man sich nicht zu wundern, dass der Satz da gilt "Teile und herrsche".....da braucht man nur zu erwähnen, dass man Waffen nur für "Just for Fun"-Schießen ohne sportlichen Ehrgeiz haben möchte...und sofort gilt die Wette, dass da sog. "Sportschützen" aus den Löchern gekrochen kommen, die Dir den Waffenerwerb verbieten wollen.... bj68
  3. Mag sein dass mit der Zielgruppe nur....dann braucht niemand sich zu wundern, wenn Behörden und/oder Politiker im Sinne von "eine große Mehrheit der Beamten der Ansicht ist, dass privater Waffenbesitz keine gute Sache ist und nach Möglichkeit erschwert und minimiert werden sollte." die einzelnen Gruppen gegeneinander ausspielen und damit auf Erfolgskurs sind....oder anders ausgedrückt....meiner Ansicht nach sollte auch ein Sportverband Interesse haben, dass privater Waffenbesitz möglichst weit verbreitet ist, weil dieser dann unterm Strich auch zu Bestandsschutz für seine Mitglieder führt....jede Waffe mehr in Privatbesitz macht es für "den Staat/die Behörden" schwerer ein Totalverbot, eine Einziehung oder auch mehr Verschärfungen durchzubekommen..... bj68
  4. Ah...Erfurt....mal abgesehen davon, dass danach das Gesetz so angepasst worden ist, dass jemand der vom Gymnasium flog, dann zumindest mittlere Reife hat und nicht ohne Abschluss dastand....kann ich mich dunkel erinnern, dass er Stempel fälschte um best. Waffen zu bekommen, dass Behörden ihren Arsch nicht hoch bekamen, weil er Fristen versäumte und noch einiges andere.... Zu Winnenden habe ich mich schon mal hier https://forum.waffen-online.de/topic/462037-die-grünen-grundsatzprogramm-2020/page/7/?tab=comments#comment-3009711 ausgelassen....da gibt es auch einiges an Hintergründen....die durchaus Anlass zu Nachdenken geben könnten, wenn man denn wollte...und das nicht in Richtung Verschärfung und Co. Hanau....LOL....da schreibt der Typ einen Brief an den Bundesstaatsanwalt mit wirren Ideen, tätigt (soviel ich weiß) mehrfach Anzeigen, weil "SIE" (Geheimdienste, Staat, Bill Gates usw.) hinter ihm her sind und die lieben Behörden bekommen den Hintern ebenfalls nicht hoch um einen Blick ins NRW zu werfen, das genau für diesen Zweck eingerichtet worden ist.....aber dann nach Verschärfungen schreien... Rot am See.....auch da wieder....der Mensch hat das geplant vgl. https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.prozess-um-gewalttat-in-rot-am-see-27-jaehriger-gesteht-toedliche-schuesse-auf-verwandte.5a78658d-9597-46a3-bcce-9e50bf6465d1.html und wenn ich mir den Artikel so durchlese hatte auch nicht alle Tassen im Schrank.....aber anscheinend so gut versteckt, dass das nicht aufgefallen ist (die andere Frage wäre, warum anderen früher wo er Kind war, da nichts aufgefallen ist).....heißt für mich, dass der sich Erfordernissen angepasst hätte, um an die Tatmittel zu kommen und wären dort die Hürden zu groß geworden, sich anderer Tatmittel bedient hätte...und da gibt es durchaus einiges was zu ähnlichen Ergebnissen führen würde.... Wo ist bitte das Problem wenn Leute lange nicht schießen gehen und "Schränke voll Waffen" haben? Aber bitte nicht mit Bedürfnis kommen, weil dies und auch das "Gezerre um die Schießtermine zum Nachweis der Besitzbedürfnisses" ein hausgemachtes Problem ist, was so unnötig wie ein Kropf ist....zeigt ein Blick nach CH und CZ wunderbar.....dass es auch anders geht und zwar ohne dass die "öffentliche Sicherheit" drunter leidet..... bj68
  5. LOL.....sorry wer sich mit Chemie beschäftigt (oder diese auch mal studiert hat)....und noch ein wenig mehr in Metallbearbeitung auskennt oder gar eine Ausbildung als Werkzeugmacher hat, kennt eine Menge Möglichkeiten um entweder an Material zu kommen oder Material herzustellen, dass in der Hinsicht zu gebrauchen ist.....ich sag nur NaCl, Wasser und Strom....plus xyz Substanz. Der Bericht liegt wieder auf dem Level wie mal eine "Reportage" von Pro7 wo sie mit versteckter Kamera in ein Geschäft für Installateur-Bedarf gegangen sind und dann ohne Probleme Wasserrohr mit Gewinde und die Schraubkappen dazu bekamen...daraus können Rohrbomben gemacht werden..... bj68
  6. Allerdings in dem Fall würde ich mich mit Bildern und Zeugen (die nicht mit Dir verwandt sind) absichern....falls dann doch mal Nachfragen kommen sollten.... bj68
  7. Die verfällt, wenn Du sie nicht regelmäßig für Großfeuerwerke nutzt.....plus dass der Abbrand da in einer anderen Kategorie ist wie beim F2 und/oder F3. Sei es die Absperrung oder dass Du Feuerwehr und Co. vor Ort brauchst und wenn doch mal was passiert z.B. die Kugelbombe zwar hochgeschossen wird, aber oben nicht zündet, aber dafür beim Aufprall auf den Boden* dann schaust Du da anders aus der Wäsche.... *= gab vor Jahren mal einen Unfall in NRW bei einem F4 Feuerwerk wo dass passiert ist, hat glaube ich Tote gegeben..... bj68
  8. Nur dann sollten sie schauen, ob die Teile a) eine BAM-Zulassung d.h. Nummer haben b) und wissen dass in DE BKS-Sätze die in Polen-Böller verbaut sind verboten sind.... wird sonst u.U. ein teures Vergnügen..... Plus wie schon mal angemerkt: Aber Vorsicht mit den Teilen.....das ist BKS (Blitz-Knall-Satz) und damit einer der wenigen pyrotechnischen Sätze, die unter Einschluss (Verdämmung) zur Detonation (nicht Explosion) fähig sind.....und mit den Teilen ist nicht zu spaßen oder wie man es besser nicht machen sollte: https://youtu.be/b3Z9P282H6E Kommt davon wenn man von Pyro- und Sprengtechnik keine Ahnung hat.....bei mir im Regal stehen halt eine Menge Feuerwerksbücher (mit Rezepten*) rum und zu meiner Hochzeit habe ich mich auch mit Pyrotechnikern unterhalten und war beim Aufbau von großen Teilen (Klasse IV) dabei......und war auch in der Richtung chemisch kein unbeschriebenes Blatt.... Kleiner Nachtrag: Zu den BAM-zugelassenen Teilen....leider sind die kastriert, denn die bei uns haben max. 120 DB Lautstärke....Vorteil ist aber, dass da im Fall des Falles die Finger dranbleiben d.h. ein Missbrauch** glimpflich abgeht und sofern man da einige Verhaltensweisen einhält....z.B. nicht besoffen ist, auf Leute absichtlich schießt, sich an die Gebrauchansweisung hält usw. gilt das auch für die Pölenböller und Klasse III oder gar Klasse IV Pyrotechnik...allerdings nicht wenn es nach diversen Skandal-Reportern geht vgl. https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Versicherungsabgabe-auf-Feuerwerkskoerper/LOL-den-Abschuss/posting-25111273/show/ * = als Einstieg: -Military and Civilian Pyrotechnics Herbert Ellern -Pyrotechnics George W. Weingart -The Chemistry of Powder and Explosives Tenney L. Davis gibt es bei archive.org sind allerdings ältere Bücher d.h. einige Rezepte sind mit Vorsicht zu genießen.... **= z.B. so ein Teil in der Hand halten, anzünden, wegwerfen, weil immer die Möglichkeit eines schnellen Durchzünden besteht. bj68
  9. Ouch würde mich auch sticken, allerdings dann aufgepeppt mit sowas: http://www.glacialwanderer.com/hobbyrobotics/?p=490 Da geht auch noch mehr Richtung Waffen und Co.: http://www.njnoordhoek.com/?p=735 Das würde mich dann schon sehr reizen und ich könnte mir vorstellen, dass da auch bei Schützen-Kollegen die Lust aufs Experimentieren hochkommen würde....okay ein paar §§-Hengste wird es da bestimmt auch wieder geben....but Art 5 Abs. 3 GG.... Glaub ich muss mal wieder basteln anfangen.....die letzte elektronische Spielerei war diese hier: https://illumina-chemie.de/viewtopic.php?t=4821&f=58 und wie dort beschrieben...meine Löterfahrung ist 30 Jahre alt/her. Zur dort erwähnten Kirlianfotografie bin ich noch nicht gekommen...mein Badezimmer hier in ZH ist zu klein um dort mit Hochspannung rumzuspielen, weil das Fotopapier dann doch im Dunkeln (Rotlicht) verarbeitet werden muss....beim ausprobieren oder besser antesten hab ich gemerkt, dass die Wahrscheinlichkeit sich da elektrisch versehentlich abzuschießen einfach zu hoch ist, weil kein Platz...Edit: trotz eine Hand in der Hosentasche. bj68
  10. Gegenfrage: Schon mal überlegt, wann oder besser warum eine MPU im Verkehrsrecht gefordert wird? Was ist da zuvor passiert und was kann sich da u.U. in mehr als 12 Monaten ändern? bj68
  11. Yep...war auch mein Gedanke.....da ja formell immer der Satz "die Möglichkeit gegeben ist, den Gegenstand wirtschaftlich zu verwerten, bzw. die Verbotsregelung selbst differenziert genug ist, um besonderen Fallgruppen gerecht zu werden." gilt....sprich diese BVerwG Entscheidung ist der Freibrief dafür, dass Du als Betroffener in die Röhre schaust....theoretisch hättest Du ja die Möglichkeit..... bj68
  12. Zu den verbotenen Messern und der Entschädigung: https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Klappmesser-gibt-es-schon-fuer-2-50-Euro/Re-Messer-und-Wurfsternverbot-eine-Historie-Part-3/posting-32230073/show/ bj68
  13. Naja die Idee hatte ich auch schon mal.....zwar nicht mit »Bürger*innenräte« sondern, dass im Bundestag ein Teil der dortige Plätze an die Bürger verlost werden....um da andere Meinungen reinzubringen und dem Klüngel zu begegnen. bj68
  14. Holland bzw. "Die Holländer" z.B. denn obwohl dort Cannabis in den Coffee-Shops für Holländer (so halb)* legal ist....ist der Anbau dort illegal, was zur netten Folge hat, dass jeder Coffee-Shop-Betreiber Kunde bei Leuten ist, die der OK (organisierten Kriminalität) zugerechnet werden können. Sehr böse Zungen behaupten auch, dass diese "Schnaps-Idee" auch einer der Gründe** ist, dass in den Niederlanden die ganze Palette an illegalen Drogen ziemlich verbreitet ist und so richtig eine Trennung der Märkte ("harte"/"weiche" Drogen) nicht stattgefunden hat und natürlich die OK dort sehr gut profitiert und Profit macht und dann noch anderen "Geschäften" nachgeht.....und sich dann ein Herr Oberstaatsanwalt Patzak (sorry den Typ habe ich gefressen und bin mit ihm in einem Forum ziemlich aneinander geraten) hinstellt und was von "das holländische Modell" (hinsichtlich Cannabis) sei gescheitert fabuliert. Klar.....wenn da der Fehler im System liegt (siehe oben) und jeder Hinz und Kunz nach Holland kommt, um da was legal zu kaufen*** oder zu rauchen...... * = ist nicht gesetzlich legalisiert, sondern wird nur toleriert....gäbe sonst Probleme mit der Anti-Drogen-Konvention der UN...vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Einheitsabkommen_über_die_Betäubungsmittel **= ein anderer....wären die Häfen Rotterdam und Amsterdam....die zwangsläufig zu Schmugglertätigkeiten führen und wo nur die Spitze des Eisbergs überhaupt erwischt wird.....weil die Suche logistisch nicht möglich ist..... ***= gegenüber ausländischen Kunden werden diverse Maßnahmen versucht vgl. [...]Ende Mai 2011 beschloss die niederländische Regierung eine landesweite Regelung, dass Coffeeshops weiche Drogen nicht mehr an Auswärtige verkaufen dürfen, sondern nur noch an volljährige niederländische Staatsbürger ab Herbst 2011.[7][8] Dies scheiterte am Widerstand vieler Städte und Kommunen. Unter anderem verweigerten die Bürgermeister von Amsterdam (Eberhard van der Laan) und Maastricht (Otto Hoes) die Umsetzung.[...] Einfach mal lesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Coffeeshop_(Niederlande) Anderer Punkt ist auch die Mengenbegrenzung [...]Keine großen Mengen, weder beim Verkauf an Gäste (max. 5 g pro Person und Tag) noch beim Bestand im Café (maximal 500 g).[...] die dann dafür sorgt, dass illegale Händler immer Kundschaft haben..... bj68
  15. Gelöscht... Sorry falsch beantwortet.. bj68
  16. Naja....Herr Gepperth, das mag sein, dass es einen Art Handel gab.....es bleibt aber unterm Strich dabei, dass Sie und andere Damen und Herren mit dieser Beschränkung der gelben WBK schlicht verarscht worden sind, weil vorher nichts aber auch gar nichts davon auf den Tisch gelegt worden ist plus dass diese Beschränkung bezüglich Sicherheit und Co. nichts aber auch gar nichts bringt d.h. so unnötig wie ein Kropf ist bezüglich des Besitzes legaler Waffen und von der Lüge, dass möglichst sparsam nur das was die EU da verbindlich vorschreibt umgesetzt wird, mal ganz zu schweigen..... Vielleicht sollte man die Schnappatmung bei dieser Art von Landesbürokraten durch ein Zitat von Frau Nahles ergänzen, was sie zur Wahl 2017 als Fraktionsvorsitzende gemacht hat.....oder anders gesagt...Wer sind diese "besonders wohlgesonnenen“ Landesbürokraten" damit man diesen auf den Zahn fühlen kann und u.U. dafür sorgt, dass diese nicht mehr an den Trog kommen? bj68
  17. bis die Spielräume weiter eingeschränkt werden und die nächste Klatsche kommt....entweder weil der Gesetzgeber und EU wieder mal Lücken sieht oder nicht will dass ihm das BKA auf der Nase rumtanzt... bj68
  18. BJ68

    Stromausfälle

    Ouch...da ist noch mehr "nettes" drin: Stellt sich die Frage was da überwiegt.... bj68
  19. Zeigt doch nur wieder, dass diese Regelung für den Arsch ist und die Teile wenn überhaupt* wie eine Armbrust behandelt werden sollten.... *= vgl. https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Klappmesser-gibt-es-schon-fuer-2-50-Euro/Die-Armbrust-Part-3c-Bund/posting-35591731/show/ zu wie die Armbrust ins WaffG rutschte..... bj68
  20. Von der (juristischen) Logik her...sinnvoll, wenn man unterstellt, das aus dem oder besser das Gehäuse zum bau von was Schießendem verwendet werden könnte....solange es in dem Dekoteil verbaut ist, kann es nicht anderweitig verwendet werden... Allerdings ob davon so eine riesen Gefahr ausgeht und die eigentliche Zielgruppe die als Begründung dafür immer angeführt wird, wirklich auf das angewiesen ist um an Waffen zu kommen....LOL......ist ein wenig so wie mit der FN Five-seven, die in Deutschland wegen dem Kaliber (1.2.5 mehrschüssige Kurzwaffen sind, deren Baujahr nach dem 1. Januar 1970 liegt, für Zentralfeuermunition in Kalibern unter 6,3 mm, wenn der Antrieb der Geschosse nicht ausschließlich durch den Zündsatz erfolgt;) nicht erlaubt ist.....unterm Strich ist das Nonsens.....weil vom legalen Besitz einfach keine Gefahr ausgeht.... bj68
  21. Schau mal auf das zweite Zitat in https://forum.waffen-online.de/topic/463158-ergänzung-tritium-visierung/?tab=comments#comment-3048028 was von 2011 ist.....dort wurde das anscheinend eingeführt....allerdings mit einem sehr zweideutigen Begriff..... Wo kein Kläger...kein Richter.....bzw. das in Verkehr bringen ist eine Ordnungswidrigkeit* laut §194 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/__194.html wo der §6 Abs. 3 "(3) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, welche Tätigkeitsarten nicht gerechtfertigt sind. " https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/__6.html erwähnt wird plus ich habe meine Zweifel, ob dass "behördliches Allgemeinwissen" ist d.h. dass die dafür sensibilisiert worden sind. *= d.h. Opportunitätsprinzip https://de.wikipedia.org/wiki/Opportunitätsprinzip bj68
  22. Das auszunutzen was ihm von Staate zur SV gnädigerweise legal genehmigt wird.....mal ganz unabhängig davon welche Vor- und Nachteile die gewählte Methode hat. bj68
  23. Wieder ein wenig mehr gefunden: Ab "Rechtliche Voraussetzungen nach Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) für die Herstellung von Konsumgütern in Deutschland" in https://www.bfs.de/DE/themen/ion/anwendung-alltag/uhren/uhren.html und daraus folgendes Zitat: D.h. jegliche Verwendung von radioaktiven Stoffen in Konsumgütern ist genehmigungspflichtig und das unabhängig von der Freigrenze. Heißt dann aber auch, dass die Anlage 1 (zu § 2) Liste der nicht gerechtfertigten Tätigkeitsarten http://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2018/anlage_1.html zu 100% gilt, weil für das die Freigrenzen nicht relevant sind..... Edit: Stellt sich die Frage ob Visierungen auch Konsumgüter sind..... Edit die Zweite: Obiges heißt auf Deutsch: Du bekommst für Tritium-Gaslichtquellen die in Nachtsichtgeräten, Zieleinrichtungen und Ferngläsern verwendet werden, wegen der Anlage 1 (siehe obigen Link) Strahlenschutzverordnung keine Genehmigung nach § 40 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) um die in DE in den Verkehr zu bringen.... bj68
  24. Sollte gehen....schreibe Dir mal was... Edit: Inbox war voll...ist jetzt behoben... bj68
  25. Okay....wird aber konstruktiv kompliziert (plus Manipulationen zugänglich) und teuer.... bj68
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