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BJ68

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  1. Yep...war 3.5 Jahre in Honolulu an der Uni und hatte wegen Knall-Bumm-Büchern eine FBI Ermittlung...okay ohne HD....allerdings die Schwester eines unserer Studis dürfte eine Nacht in einer Zelle verbringen wegen DUI https://en.wikipedia.org/wiki/Driving_under_the_influence da kennen die wenig Pardon. bj68
  2. Bin ich anderer Meinung.....klar bezogen auf die Einwohner in Deutschland...Ausnahmen...kommst Du aber aus welchen Gründen auch immer in den Fokus von Ermittlungen u.U. auch als Zeuge, dann sind die Chancen sehr gut, in den Genuss dieser Ermittlungsmaßnahme zu kommen und der sog. Richtervorbehalt ist nicht das Papier wert auf dem er geschrieben ist..... Vgl. https://taz.de/Verfassungsrichter-ueber-Durchsuchungen/!5108848/ bj68 der einmal das Vergnügen hatte...und seitdem eine bestimmte Meinung zu der Sache hat.....
  3. Ähm...auf die Schnelle: a) https://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/01/10/e-mail-adresse-gekapert-hausdurchsuchung/ b) https://www.lawblog.de/index.php/archives/2016/04/13/schlafen-sie-gut-heut-nacht/ c) https://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/03/10/hans-wurst-ermittelt/ d) und als Zuckerl "Hausdurchsuchungen seien in solchen Fällen "sicherlich verhältnismäßig", weil sie "auch der Entlastung der Verdächtigen" dienten." aus https://www.heise.de/tp/features/Regelmaessige-Hausdurchsuchungen-und-Computerbeschlagnahmen-wegen-Titelmissbrauchs-3398591.html Ach ja Beweisverwertungsverbot existiert in DE nicht....d.h. finden die was...oder besser meinen die was zu finden (und es ist was) bist Du fällig.... bj68
  4. Besonders wenn die Teile bei einer HD als Zufallsfund dann auftauchen und zur Anklage kommen...kann jemand dann mitunter ziemlich den Lebensweg verbauen (Worst Case) und/oder wird dann gerne vom Staate dazu genutzt nachträglich die HD (die zwar wegen anderem angeordnet wurde) zu rechtfertigen. bj68
  5. @ZaphodBeeblebrox Danke für die Info.... Und damit steigt wieder die Zahl der illegalen Waffen und damit die Zahlen in der Statistik.... bj68
  6. Einfach mal in Foren oder auch bei einem Schützenverein äußern, dass man "Just for Fun" schießen und eine Waffe haben möchte....gibt sehr sehr interessante Reaktionen....meine Erfahrung...... Hast Du einen Link zu einem Forum und da ich diese Airsoft-Thematik nicht so im Fokus habe, die Frage wo es da wegen dem neuen WaffG krieselt? bj68
  7. Die Frage kam auch schon mal weiter vorne.....interessant (im negativen Sinne) dürfte auch die Unterscheidung von Verbotszonen nach dem §42 Abs. 5 vgl. und Zonen die nach dem §42 Abs. 6 (neu) vgl. geschaffen wurden sein...woher soll ich dann als Reisender das wissen? Plus wie schon öfter geschrieben....der Knackpunkt dass diese Zonen sich dann auch auf gefährliche Gegenstände erstrecken werden (???), war zumindest in den aktuellen Zonen so.....und damit Problemzonen für den Bürger automatisch entstehen... bj68
  8. Naja....da denke ich dann was wahrscheinlich in diversen Kellern, Speichern in z.B. Ex-Jugoslawien noch so herum liegen dürfte...oder in der Ukraine/Krim zur Zeit noch aktuell zum Einsatz kommt....sprich macht man da einen Kanal dicht, dann weichen diese Leute auf andere Kanäle aus...und ab und zu fliegt halt mal was auf: https://www.radioleipzig.de/beitrag/%2B%2B-update%2B%2B-am-hauptbahnhof-gefundene-handgranaten-sind-funktionstuechtig-574692/ oder https://www.focus.de/politik/deutschland/kurz-vor-terroranschlaegen-gefasst-er-war-mit-sturmgewehren-unterwegs-nach-paris-mutmasslicher-waffenkurier-vor-gericht_id_5977884.html und wie die beiden Artikel zeigen, ist da die Rede von anderen Kalibern und Dimensionen.....plus dass ja in diverse nähere Spannungsgebiete munter ähnliche Dinge gepumpt werden um diverse Gruppen zu unterstützten und es würde mich überhaupt nicht wundern, wenn dann ein Teil dieser netten Spielzeuge (grün ist alle) auch den Weg wieder in die EU finden würden und auf schwarze WBKs (grün ist immer noch alle) landen würden......aber Hauptsache große Magazine sind verboten und Halbautomaten mit großen Magazin ist pfui und einiges weitere (grün ist jetzt definitiv aus), was ich mir verkneife sonst steigt mein Blutdruck. bj68
  9. oder umgekehrt gefragt...war es da auch schon illegal den Stift zu entfernen und aus der Deko eine scharfe Waffe zu machen? Ich würde wetten...dass das auch in CZ unter Strafe stand und auch immer noch steht..... bj68
  10. Bei der beabsichtigten Formulierung schon....die ist da ziemlich ohne Schlupfloch formuliert....vgl. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/158/1915875.pdf Allerdings Theorie vs. Praxis.....und da wird es wahrscheinlich haken.... bj68
  11. Einschätzung vom Knife-Blog zu der Thematik: https://knife-blog.com/messerverbote-und-waffenverbotszonen/ Meine Bemerkungen: a) Riecht sehr nach Willkür z.B. die Sache mit den Anliegern und z.B. den Döner-Kauf (oder Besuch im Park). b) Die dort erwähnten nicht von der Formulierung abgedeckten Gegenstände..dürften zu "Nachbesserungen" oder eher "Verschlimmbesserungen" führen... c) Hauptknackpunkt, für mich zumindest...wäre da dann die Frage ob mit diesen Zonen dann auch eine Restriktion von "gefährlichen Gegenständen" u.U. einhergeht, der sich dann auch auf (alltägliche) Gegenstände bezieht z.B. Wimpelspeer vgl. https://www.ausruester-eschwege.de/Pfadfinderbünde-und-Ringe/Ring-Ev-Gemeindepfadfinder-REGP/Fahnen-und-Banner-REGP/Wimpelspeer-aus-Esche-240-cm::28040.html Könnte daher noch lustig werden, im negativen Sinne...plus das hier https://forum.waffen-online.de/topic/459739-endlich-legal/page/2/?tab=comments#comment-2904623 gesagte..... "Lichtblick" (bitte halb-grün sehen): Das für über 18-Jährige die Möglichkeit besteht mittels "Kleinem Waffenschein" aus dem Schneider zu sein....nur blöde, dass bei uns im Bund auch unter 18-Jährige ein feststehendes Messer haben, was mehr als 4 cm lang ist..... bj68
  12. auch nicht händisch d.h. nach dem Einsatz so Richtung Garotte vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Garrotte#Garrotte_als_Mordwerkzeug ? bj68
  13. Da kommt dann die Nunchaku-Argumentation aus der Mottenkiste.....könnte ja würgen und damit Totalverbot.... Btw. bei jedem Politiker der bei SV mit dem Argument der Bürger benötige xyz zur Selbstverteidigung nicht und damit auf den nachträglichen Rechtsweg verweist, wäre ich sehr dafür sämtliche Schutzprivilegien zu streichen...keine Sonderrunden der Polizei beim Wohnort, keine Fahrdienste, kein Personenschutz usw. schließlich kann er ja auf das was der Bürger haben darf zurückgreifen und im Fall des Falles ahndet ja dann unserer Rechtsstaat die Sachen die da passiert sind. bj68
  14. Sorry...die dummen Gedanken kommen von alleine....siehe die diversen Armbrustvorstöße bzw. wie die Teile Waffen gleichgestellt wurden vgl. https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Klappmesser-gibt-es-schon-fuer-2-50-Euro/Die-Armbrust-Part-3c-Bund/posting-35591731/show/ oder Dein Paradebeispiel mit den Wurfsternen, die auch eine nette Historie hat: https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Klappmesser-gibt-es-schon-fuer-2-50-Euro/Messer-und-Wurfsternverbot-eine-Historie-Part-1/posting-32228646/show/ Letzten Link habe ich schon mal gebracht.....da ist auch interessant wie sich da Sachen ändern können.......und ich werde da das Gefühl nicht los, dass sich da Beamte und Politiker gegenseitig aufschaukeln.... oder ganz kurz: Präventionsstaat https://de.wikipedia.org/wiki/Präventionsstaat gekoppelt mit Nanny-State https://de.wikipedia.org/wiki/Staatliche_Bevormundung#Hintergrund_des_Begriffes_Nanny-State bj68 Edit: Nachtrag: Ging mir gerade durch den Kopf: "Das Ganze" macht durchaus Sinn, wenn man vom (Grund)-Satz ausgeht, dass Privatpersonen keine "Waffen oder Gegenstände die geeignet sind die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen" besitzen oder gar verwenden sollen, sprich ein generelles Waffen/Gegenstände-Verbot, was in der Diskussion zu dem Teil auch schon mal von einem Politiker kam.... Mit dem Gedanken geht dann auch der Präventionsansatz Hand in Hand und auch die restriktive Anwendung (So wenig Waffen wie möglich in Privatbesitz).....ein meiner Meinung nach ziemlicher Unterschied zu CH (wo Du klagen kannst vgl. Punkt 3.2 zweiter Unterpunkt https://www.protell.ch/de/Rechtsschutz-Versicherung ) und auch zu A und CZ. Aus dem Ganzen ist das Handeln, der Politiker und Behörden dann wieder logisch zu sehen...plus dass da dann auch die UN und andere Organisationen munter in der Suppe rühren........
  15. Sorry....Knackpunkt ist, dass mit den Teilen anscheinend NICHTS passiert ist...., es wurden keine Anschläge damit gemacht, keine Attentate....nicht wild in der Gegend damit herum geschossen und sich selbstverteidigt wurde mit den Teilen auch nicht....wo ist da dann die Not, dass da reguliert werden muss? bj68
  16. Es bleiben die Ausnahmen für die Armbrust anscheinend erhalten....d.h. in der Anlage 2 WaffG wird der Punkt 1.10 im Unterabschnitt 2: Erlaubnisfreie Arten des Umgangs und dort 1. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz NICHT gestrichen und damit fallen Armbrüste nicht unter die Erlaubnispflicht, im Gegensatz zu den Pfeilabschußgeräten. Das dürfte auch noch problematisch werden: siehe Seite 13 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/158/1915875.pdf und Begründung auf Seite 38 "Zu Buchstabe j (Nummer 26a - § 42 des Waffengesetzes)" Okay WBK-Inhaber sind da raus (wie schaut es da mit dem kleinen Waffenschein aus....gilt der da dann auch als "waffenrechtliche Erlaubnis"?), Taschenmesser auch und "Personen, die Messer im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege oder der Ausübung des Sports führen" ebenfalls....nur liegt das halt im Ermessen des Beamten....und da dürften Schwierigkeiten vorprogrammiert sein. bj68
  17. Mit dem Teil liebäugle ich auch....allerdings für Pfadfinderlager*, weil dort Gas zum kochen eh schon vorhanden ist und das Teil vom Gewicht her, sich auch noch im Rahmen bewegt.... *= Strom für Notfälle, als auch sporadisch für Workshops, wenn es nicht anders geht. bj68
  18. Ich gestehe....meine erste Waffe war eine Glock 17, was mir der nette Herr im kantonalen Waffenbüro ans Herz gelegt hat, weil sich damit einfacher auf Schießständen schießen lässt als mit der ursprünglich angepeilten Beretta M9A3 (die gab es dann später). Als klar wurde, dass die Schweiz oder besser der hiesige Staat da mitziehen würde, gab es einen K31 wo das Teuerste dann die neue Visierung war und damit sich die 7,5 × 55 mm nicht so alleine fühlen, gab es dann kurz bevor der Mist Gesetz wurde, dann noch das als Halbautomat umgebaute Stgw 57 eben mit dem Hintergedanken mit den Teilen seine Schießpflicht erfüllen zu können, ohne lange Diskussionen, ob Waffe xyz auf dem Stand erlaubt sei zu schießen. bj68
  19. Allerdings hat dann mühli und meine Wenigkeit ein Problem wenn er jetzt einen anderen Halbautomaten der ebenfalls Glockmagazine verwendet oder besser verwenden kann ersteht....für den ist dann eine "kantonale Ausnahmebewilligung klein" fällig sofern dieser zusammen mit den großen Magazinen für die andere Waffe (vor dem 15. August erstanden) aufbewahrt wird..... So wie ich denn Mist verstanden habe...... bj68
  20. Knackpunkt ist was unter dem Begriff "sportlichen" verstanden wird.....kann als Wettbewerb gesehen werden oder als Herausforderung (Präzision) an sich oder als Meditation usw. Dürfte daher dann noch sehr interessant werden wie das ausgelegt wird..... bj68
  21. BJ68

    Petition

    Done.....zwar mit Schweizer Adresse registriert..... bj68
  22. Geht sogar noch weiter....vgl. Source: https://www.ejpd.admin.ch/dam/data/fedpol/aktuell/news/2014/2014-02-12/vo-d.pdf Heißt meiner Meinung nach, dass Du wenn Du jemanden in den Schießkeller mit nimmst und ihn mit Deiner Waffe unter Aufsicht schießen lässt u.U. Probleme bekommen kannst... bj68
  23. BJ68

    Petition

    Der Frage schließe ich mich als Deutscher oder besser mit deutscher Staatsbürgerschaft, der in CH wohnt und in DE damit auch komplett abgemeldet* ist an..... *= könnte mich über die Heimatadresse meines Dads natürlich da registrieren und bis 2015 war ich da auch immer noch gemeldet...allerdings als dann hier in CH die erste WES beantragt wurde, habe ich mich da komplett abgemeldet um sicher zu gehen, dass ich da in keinen Verzeichnis auftauche, weil es ja durchaus Datenaustausch bei diesen Dingen gibt und so ein Eintrag dann durchaus Fragen aufwerfen und zu Aktionen führen könnte.....behördliche Deppen die was unterstellen wollen gibt es überall.... bj68
  24. Kleiner Nachtrag zur Armbrust wie diese 2003 ein den Schusswaffen gleichgestellter Gegenstand mit Ausnahmen wurden: https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Klappmesser-gibt-es-schon-fuer-2-50-Euro/Die-Armbrust-Part-3c-Bund/posting-35591731/show/ Zeigt wunderbar auf dass es da nur eine Richtung gibt.....Verschärfen, Verbieten, Regulieren, Einschränken, Verbote.....und das am besten präventiv.....und umfassend... bj68
  25. Dass es auch ANDERS geht, ohne dass die Welt untergeht....dass es keine Vorschrift braucht die Tresore mit 200 kg zur Aufbewahrung von Waffen vorschreibt....dass dieses dritte Waffenrechtsänderungsgesetz unterm Strich zu einem Großteil in den Müll kann, weil es letztendlich einen toten Bürokratiegaul reitet, wo sich selbst Juristen nicht mehr aus kennen, wie und wo da was gilt, gelten soll, gesehen werden darf/soll. bj68
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