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karlyman

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  1. Mal ganz neutral ausgedrückt (ich bin auch kein Merkel-Fan): Ich sehe andererseits auch keine besondere Motivation von Fr. Merkel, gegen den privaten Waffenbesitz zu Felde zu ziehen.
  2. Ja, schon richtig. Ich selbst bin kein A-IPSC'ler, es ist daher nicht direkt "mein Sport". Dennoch würde ich mir wünschen, die Sache hätte etwas mehr Verbreitung und PR. (Wäre auch gut geeignet, bei Nicht-LWB Begeisterung fürs dynamische Schießen zu wecken).
  3. Allerdings kann man bezogen auf A-IPSC nicht gerade von einer "überschäumenden" PR-Arbeit (und das ist noch nett ausgedrückt) reden. Irgendwie läuft das Thema - obwohl es Potenzial hätte, Viele anzusprechen - total "unter dem Deckel".
  4. Die Krux liegt in der Tat in der genauen Formulierung des Antrags, s. III. 1. Die Differenzierung bzw. "Einschränkung der Beschränkung" auf die jagdliche Nutzung hätte mit hinein gehört. In II 1. wird ja die beschränkende Formulierung bezüglich jagdlicher Nutzung verwendet.
  5. LJV-Einfluss hin oder her, aber die anderen Fraktionen sind zum Thema offensichtlich "auf dem Hintern sitzen geblieben". Wer stößt da etwas an? Wo ist der ÖJV-Einfluss z.B. auf die Grünen-Fraktion in Düsseldorf (bzw., noch besser: auf den grünen Ressortminister dort)?
  6. Na, gut dass das (wie hier durch die Liberalen) auch in NRW aufgegriffen wird. Die CDU-Fraktion hätte sich an dem Antrag übrigens ruhig mit beteiligen können.
  7. Wohl niemand. Aber wenn man dieses Urteil betrachtet, ist es nicht schwer zu erkennen, was dort tendenziell an "Grundauffassungen" zum LWB vorhanden ist. Diese Entscheidung ist ersichtlich vom "gewünschten Ergebnis her" gestrickt.
  8. Bei solchen "Sportkollegen" auf dem Stand liegt es ja nahe, zu sagen: Weißt du, meine Arbeitszeit habe ich heute schon hinter mir, jetzt bin ich in der Freizeit.
  9. Wenn wir unser unbestritten legales und verantwortbares Handeln (hier z.B. Joergs YT-Aktivität bzw. Freie-Waffen-Konstruktionen) aus Furcht vor möglichen Unbequemlichkeiten - wie den geschilderten - selbst beschneiden.... dann arbeiten wir daran mit, den Rest an Freiheiten abzuschaffen.
  10. Ja, OK. Wenn man das (also Unterbringung im selben Schrank) will...
  11. Aus welchem Grund wurden die erlaubnisfreien Waffen mit vorgezeigt (bzw. waren mit vorzuzeigen) ?
  12. Wie ist diesbezüglich eigentlich der Stand (d.h. Formulierung im Novellierungs-Entwurf für das BJagdG)?
  13. Hä? Eine "Anpassung" unterhalb der Gesetzesebene, etwa in Verordnungsform, wäre nicht so einfach "gerichtlich abstellbar". Auch wenn wir alle bitter enttäuscht über die rechtsprechende Gewalt sind - noch stehen in D Gerichte nicht ÜBER dem normierten Recht.
  14. Also, das war wirklich schon "Ironiegrünlastig". Beide Gründe sind schon extreeem weit hergeholt.
  15. Also, dass ausgerechnet Sachsen so eine Position einnehmen soll, wundert mich auch sehr. M.E. war das bislang immer eine der "tauglichen" CDU-geführten Landesregierungen. Was, bitteschön, sollte die denn dabei "reiten"?
  16. Also, anders herum gilt es schon. "Keine Strafe ohne Gesetz". D.h., wenn zum Zeitpunkt einer Handlung hierfür kein Straftatbestand lt. Gesetz existiert, hat man sich auch nicht strafbar gemacht. Wäre ja auch noch schöner...
  17. Wechseln im Sinne eines Magazinwechsels kann man da bekanntlich nichts. Bei der SLF ist das die Demontage und Montage eines Bauteiles.
  18. Na, so einfach dürfte der Behörde die Begründung auch nicht fallen. Materie Waffenrecht hin oder her - aber wir reden hier von einer bisherigen, -zigjährigen Rechts- und Verwaltungspraxis bezüglich der jaglichen HA, aus der heraus sich deliktisch keine erhöhte "Gefahrenlage" ableiten lässt.
  19. In Ba.-Wü. bekommen wir, wie es aussieht, innerhalb der grün-schwarzen Landesregierung ein CDU-geführtes Ministerium Ländlicher Raum, Forsten etc. (inkl. Jagd). Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass H. Hauk (m.W. selbst JS-Inhaber) Minister wird. Bin mal gespannt, ob da etwas "geht".
  20. Die Sensibilität, dass mehr oder minder - und im großen Zusammenhang - alle LWB "im Visier" der Verbieter sind, ist ja richtig, und sie ist angebracht. Allerdings ist, was das Leipziger Urteil angeht (so wahnwitzig es sein mag), eine "ausweitende" Interpretation auf Revolver bzw. auf den Bereich schießsportlicher Bedürfnisse schlicht rechtsfehlerhaft. Die geltende Rechtslage, einschließlich des Urteils, gibt dafür keinerlei Grundlage her.
  21. Na, der Nachweis dürfte doch leicht zu führen sein... Ein AR-Upper hat kein wechselbares Magazin. Er hat überhaupt keines.
  22. Dein Wort in Gottes Ohr. Auch ich sehe es so - wenn es etwas gibt, das die Sache für uns noch "retten" kann (ich würde von "blauem Auge" sprechen...), dann ist es eine Mehrheit aus EVP-Fraktion und Konservativen. Hoffen wir, dass die (vor allem die EVP/EPP) im Parlament entsprechend agieren werden.
  23. Zu 2.: Man hält es im Kopf nicht aus. "Was geht mich mein Geschwätz von gestern an?" Zu 3.: "Was nicht passt, wird passend gemacht" - zur Not per Schlag mit der ganz groben Kelle. Mehr ist dazu eigentlich nicht zu sagen.
  24. Na ja, zumindest das "Werbung machen" hat man den Juristen ja lange untersagt. Vielleicht wirkt das ja auch nach...
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