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karlyman

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  1. Ja, das pflege ich auch zu sagen... Aber diese Diskussion geht in WO hin und her wie ein Pingpong-Ball.
  2. Der Streit ist hier ja eigentlich überflüssig. Denn im Grund genommen geht er nur um die Intensität der Eingriffe. Bis jetzt sind wir sozusagen noch im Bereich der Folter, nicht der Hinrichtung... Die Gebührenerhebung für die Aufbewahrungskontrollen gehört eben zu den Foltermethoden.
  3. Bei der CSU gibt es im Waffenrecht Licht und Schatten. Mal machen sie mit, dann aber setzen sie sich wieder ein und verhindern (in unserem Sinn) etwas. Leider sehe ich bei den anderen fast nur Schatten. Aber jetzt wird das Thema hier wieder sehr allgemein-politisch.
  4. Gut, dass du zumindest hinter die ersten drei Beispiele Fragezeichen gesetzt hast.
  5. Das ist bei denen offenbar genau wie bei den Veganern. Woran erkennt man die? Nun, sie werden's dir erzählen...
  6. Dieses - üble - Gefühl habe ich auch. Ich bin ebenfalls in Ba.-Wü. Die Stadt- und Landkreise, die noch ohne Gebührenerhebung für die Kontrollen agieren (bzw. nur im Fall von Beanstandungen/erforderlichen Nachkontrollen) werden durch diese Praxis wohl zunehmend "internen Druck" geraten (insbesondere durch waffenkritische Mandatsträger in Kreis bzw. Stadt), doch gefälligst auch Gebühren zu erheben... Die wie hier "nach Menge" gestaffelten Gebührensätze (die Landeshauptstadt Stuttgart hat das ja drastisch vorgemacht) bedeuten gerade für die Eigner etwas größerer Bestände, geschweige denn die Sammler, recht erhebliche Gebührenbelastungen. Die Verwaltungsgerichte im Südwesten haben alle gebührenrechtlichen Einwände, was die Gebühr "dem Grunde nach" angeht, mit m.E. ziemlich haarigen Argumenten zum Thema "Veranlassung" vom Tisch gewischt. Selbst die z.T. happigen Gebühren der Stadt Stuttgart wurden verwaltungsgerichtlich in der Höhe nur etwas "zurückgestutzt", die Erhebung an sich und die grobe Größenordnung blieben. Von den noch vernünftigen Verhältnissen in Bayern, wo man sich am Willen des Bundesgesetzgebers hinsichtlich des § 36 Abs. 3 WaffG und auch der vergleichenden Gebührenpraxis anderer Bereiche orentiert, sind wir in Ba.-Wü. und anderen Ländern meilenweit entfernt.
  7. Ach, ich denke, das glauben die selbst nicht wirklich. Alle Terror- bzw. "Sicherheits"-Bedenken bzw. -Argumente sind dazu sowieso nur vorgeschoben. Die wollen schlicht keinen legalen Waffenbesitz in Bürgerhand mehr. Das ist letztlich ein Grundsatzthema von denen, offenbar als Teil einer Art von "Kulturkampf".
  8. karlyman

    Tarnmuster

    Die Hervorhebungen zeigen schon das Problem. Beste Wirkung bezogen auf eine spezifische Umgebung und zu spezifischer Jahreszeit.
  9. Was beim Katalog auf jeden Fall festzustellen ist, ist die gegenüber früher bescheidenere Herstellungsqualität. Da ist offensichtlich der dicke Rotstift angesetzt. Was den Inhalt angeht, ertappe ich mich dabei, dass ich zunächst mal "instinktiv" über den Feuerwaffen-Teil wegblättere, um gleich im Bereich Messer, Zubehör, Sonstiges zu schmökern... Denn das scheint ohnehin die Schwerpunktsetzung im Katalog zu sein.
  10. Zur eingangs gestellten Frage: An Taschen nehme ich die jeweils bezüglich der verwendeten Waffen notwendigen mit: Wahlweise - Rucksack (in Größe eines großen Daypacks) - Range Bag - Langwaffentasche in klein, mittel ode groß. An Magazinen nehme ich die für die Waffe(n) passenden, und für die Verwendung zugelassenen, Mags mit.
  11. Wie? War nicht letzter Stand (EU Firearms Directive 91/477, wie beschlossen), dass Salut-Waffen registrierungs- und "schrankpflichtig" werden (da unter Ursprungs-Kategorie eingestuft)... die Deko-Waffen hingegen nicht?
  12. Wenn die Dinger (oder auch nur die Flinte) in gute Hände kommen, statt in den Schrott, ist's doch gut.
  13. Das habe ich auch mal gesagt. Vor - gefühlt - 100 Jahren....
  14. Wieso, hat der Kontrolliierende "etwas zu verbergen" ?
  15. Gut! Ich hatte schon die Hoffnung aufgegeben, dass in diese - eigentlich offensichtliche - Wunde nochmal jemand den Finger legen würde.
  16. Gegenfrage: ist das so unbedingt dein Problem? Du bist grundsätzlich verpflichtet, sicherzustellen, dass kein Unberechtigter an deine Waffen kommt. Einem Unbekannten, der zur dir an die Tür kommt, den Waffenschrank zu öffnen bzw. Waffen herauszureichen, könnte man man durchaus als entsprechende Obliegenheitsverletzung ansehen. Und wenn sich die Berechtigung nicht mit hinreichender Sicherheit sofort feststellen lässt...
  17. Ach, vielleicht ist der TS im Moment auch nur beschäftigt mit der Organisation eines Schießstandtermins... oder, um das Eintrittsformular für den nächstgelegenen SV auszufüllen.
  18. Dem nationalen Gesetzgeber ist es ja möglich, bei der Umsetzung ins jeweilige Waffenrecht die handwerklich beschixxenen EU-Formulierungen besser zu formulieren...
  19. Aus Sicht der Schützinnen kann ich selbst nicht sprechen. Aber nach meiner Erfahrung bzw. Beobachtung geht es den Schützinnen bei uns im Verein ums Zielen-Schießen-Treffen. Mit diversem Schießgerät. Das hat was Faszinierendes, unabhängig vom Geschlecht.
  20. (Leicht OT, aber m.E. auch ein Aspekt): Iimmer die hin- und her-Schickerei. Und dann wundern oder ärgern sich die Leute über die vielen Logistik-LKWs, die ständig die Autobahnen verstopfen... Einfach mal von Zeit zu Zeit an die eigene Konsumentennase fassen.
  21. Ich habe folgende Auffassung dazu: Bei der "Tresorfrage" handelt es sich vielleicht nicht um die dickste oder wichtigste Salamischeibe... aber es handelt sich wieder um eine Salamischeibe.
  22. Technisch ja. Rechtlich, und in der EU, künftig nicht mehr so sehr...
  23. Ja, das sehe ich auch so. Ich bin auch nicht komplett enttäuscht von sämtlichen EU-Institutionen; gerade im zurückliegenden Jahr, in der ganzen Streiterei um die europ. Feuerwaffenrichtlinie, gab es aus dem EU-Parlament durchaus einiges an Unterstützung und kritischen bzw. vernünftigen Stimmen. Wenn in der EU etwas gewaltig stinkt, dann ist das bei der Kommission verortet. Der "Fisch" EU stinkt damit sozusagen vom Kopf her.
  24. Wie in anderem Thread schon geschrieben: Das macht (selbst wenn man das zynische Zahlenspiel von H. Grafe mitmacht bzw. seinen Zahlen glaubt...), ca. 9 pro Jahr durch Missbrauch von Sportwaffen getötete Personen in Deutschland aus. Und das in einem großen Flächenland Europas mit über 80 Mio. Einwohnern und immerhin einer guten Million Waffenbesitzern. Man vergleiche das dann mit unzähligen anderen Bereichen bzw. Risikogruppen... Mit dieser Zahl von "9 pro Jahr" (also den eigenen Zahlen von Grafe) lässt sich genau gar nichts rechtfertigen, was in Freiheit und Eigentum der LWB eingreift.
  25. Selbst wenn man sich auf das zynische Zahlenspiel eines R. Grafe (eigentlich gibt es ja einen eigenen Thread dazu) einließe: Er führt gebetsmühlenhaft die "240 Toten durch Waffen von Sportschützen seit 1990" an. Lassen wir mal die (sicher mögliche) Hinterfragung der Zahl, oder ihre Sinnhaftigkeit, weg - und nehmen diese genau so, wie sie dasteht: Dann ergeben sich pro Jahr im Durchschnitt weniger als 9 Getötete durch den Missbrauch von Sportwaffen.... In einem großen Flächenland Europas, mit über 80 Mio. Bevölkerung, und mit einer Zahl von Waffenbesitzern im immerhin unteren Millionenbereich! Nicht, dass es sich zynisch anhört, aber: Das ist im Vergleich mit sonstigen Todeszahlen/Lebensrisiken durch hunderte andere Dinge in unserem Land NICHTS. Vor allem ist es überhaupt keine Zahl, mit der sich irgend eine substanzielle, weitere Verschärfung im LWB-Bereich rechtfertigen ließe. Also taugen noch nicht mal Grafes "eigene Zahlen" zu irgendetwas.
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