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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
karlyman antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Keine Frage, dass man organisiert über die Verbände (bzw. gebündelt über FWR) der Politik etwas vorlegen sollte, ist auch elementar wichtig. Die Meinungen bzw. Nachfragen der einzelnen, betroffenen Bürger (LWB) bei den Abgeordneten liefern dann die nötige "background music". Damit erkannt wird, dass da auch eine Relevanz ist. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
karlyman antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Ganz praktisch betrachtet: ich gehe mal davon aus, je knapper die Restzeit bis zur Umsetzungs-"Deadline" (m.W. Ende August) wird, desto mehr wird die Umsetzung ins deutsche WaffG per schlichtem Abschreiben des Inhaltes der EU-Richtlinie erfolgen. Wenn sie zu viel Zeit haben, sich bei der nationalen Umsetzung zu "verkünsteln", ist's auch nicht gut... Übrigens wäre es jetzt (nach den Anschreibe Aktionen der EU-Parlamentarier, solange die EU-Richtlinie "köchelte") allmählich an der Zeit, die deutschen MdBs in der Sache (= Umsetzung ins deutsche WaffG) anzuschreiben. -
Die Richtung, in die die ganze mediale Messer-Thematisierung der letzten Zeit geht, ist in der Tat klar... Sie hat etwas mit dem Abschneiden der nächsten Freiheits-Salamischeibe zu tun. Wohlfeil begründet mit "kriminellen jungen Arabern".... Ja, da klatschen Otto und Lieschen Deutschmichl und stimmen freudig mit in den Verbots-Deppenchor ein. Wie war das übrigens noch mal so schön: "Neeeiiin - wir lassen uns in diesem Land unsere Freiheiten nicht durch Gewalt und Terror beschneiden"...
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"Vorinformation" (Vorwarnung in Form von Hund, Meldeanlage etc.) ist Gold wert, weil sie Reaktionszeit bringt. Und dann kann ggf. auch Zeit bzw. Gelegenheit sein, sich - wenn es örtlich/räumlich im Haus irgendwie geht (bei uns ist das so) - in einem sicherbaren Bereich zusammenzufinden. Kinder "am anderen Ende" des Hauses ist natürlich suboptimal, da ist die Gefahr groß, durch den oder die Täter separiert zu werden.
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Erstens das; es gibt Waffenbehörden, die sehen tatsächlich keinen Sinn darin bzw. halten es nicht für angebracht, Gebühren - zumindest für die "Erstkontrolle", wenn die beanstandungslos bleibt - zu erheben. Zweitens - für sonstige anlasslose (Stichproben-)Kontrollen, also in anderen Rechtsbereichen, findet keine Gebührenfestsetzung statt. Mir fällt zumindest kein Bereich ein, außer eben dem (m.E. politisch motivierten) "Sonderfall" der waffenrechtlichen Kontrollen. Die mitunter zitierten "TÜV-Gebühren" oder Gebühren im Schornsteinfegerwesen übrigens haben nichts damit zu tun, denn das sind im Grunde technische Regelüberprüfungen, aber keine stichprobenartigen Kontrollen.
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Da muss man der Ehrlichkeit und Vollständigkeit halber aber auch erwähnen: Der Bund hat die Kontrollen in der heutigen Form gewollt, aber deren Vollzug und die Kosten hat er "getrost" den Ländern bzw. dortigen nachgeordneten Stellen (Waffenbehörden in Kreisen und Städten) überlassen. Er hat also "bestellt", jedoch nicht "bezahlt". Wie so oft. Konsequenter Weise hätte der Bund den Ländern in irgendeiner Form den Aufwand kompensieren müssen. So aber hat man ihnen eben die Gebührenerhebung überlassen, obwohl die Gebühren - ausdrücklich - seitens des Bundes nicht gewollt waren, und sie auch nicht in das ganze sonstige Gefüge anlassloser Kontrollen passen.
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Ja, klar, da gar keine Verwaltungshandlung. Aber das, also die Kontrollen an sich, "wegzubekommen" hat noch eine ganz andere Größenordnung bzw. ist ein viel dickeres "Brett", als die Gebührenerhebung (die in gewissen Ländern, Regionen, Kreisen für richtig bzw. angebracht gehalten wird, in anderen wiederum nicht...).
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Ob diese hopplahopp-Argumentation, eben das schlichte "einfach dem Pflichtenkreis zusprechen" (vgl. ähnliches in Ba.-Wü.) bezüglich Entstehens einer Gebührenschuld sauber ist, das ist noch umstritten. Im Übrigen ist die von Sachbeiarbeiter vorgebrachte ba.-wü. Ausführungsvorschrift zum Gebührenthema auch ein gewichtiges Argument. Wenn man diese halbwegs ernst nimmt, dürte bei Durchführung anlassloser Stichprobenkontrollen von Behörden generell keine Gebührenschuld entstehen.
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Jetzt kommen wir aber doch etwas vom - eigentlichen - Thema Gebühren ab.
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Bei uns im Verein ("DSB" mit integrierter BDMP-SLG) ist das auch so. Die "Abteilung SLG" ist innerhalb des Vereins diejenige, die am meisten Neuzugänge bringt und wächst.
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Ja, eine traurige Realiität, die längst in Mitteleuropa angekommen ist. Allerdings auch hier wieder "der Klassiker" unter den taktischen Fehlern, Zitat: "Nachdem der Senior gutgläubig und ohne nachzusehen öffnete, wurde er von zwei maskierten Räubern sofort ins Innere gedrängt..."
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Das ist ja das zentrale Element. Nur wenn der LWB "Veranlasser" des Verwaltungshandelns, in dem Fall der Kontrolle, ist, dann kann auch eine Gebühr von ihm erhoben werden. Die Verwaltungsgerichte in Ba.-Wü. haben eben - schwuppdiwupp - erklärt, allein durch den Waffenbesitz setze man schon die "Veranlassung". (Für mich, mit Verlaub, ein klares Beispiel eines vom gewünschten Ergebnis her gestalteten Urteils..). Und das unter Außerachtlassen sämtlicher anderer Bereiche (man übertrage das mal auf alle anderen anlasslosen bzw. Stichprobenkontrollen...), und auch der von Sachbearbeiter genannten Auslegungsvorschriften (nach denen bei Stichprobenkontrolle eben keine Zurechenbarkeit/Veranlassung gegeben ist).
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Weil IPSC in Bezug auf Verteidigunsschießen einfach nicht praxisnah ist, sondern eben ein purer Wettkampfsport, hat man in den USA das IDPA geschaffen. Auch IDPA ist in USA noch eine Disziplin (mit Wertung), aber eine, die - im Gegensatz zu IPSC - eben SV-Szenarien einbezieht bzw. simuliert. Allein das sollte allen, die nicht von vornherein bösen Willens sind, Aussage genug sein!
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(oben beantwortet...)
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Und genau das - nicht das Gehetze eines verbitterten, abgetretenen Vereinsfunktionärs - ist das Entscheidende! Blöd nur, dass besagter Mensch via Presse eine so große Plattform erhielt.
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Er hatte doch angegeben, dass er die Pistole griffbereit neben dem Bett liegen hatte (außerhalb Waffenschrank).... Dann hat ihn das offensichtlich WBK (und JS?) gekostet.
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Ja, schön regelmäßig zum Regeldatum... Womit sie dann ein Ritual und vollends absurd wären.
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Was wurde eigentlich letztlich aus dem Fall in Neuenrade?
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Daraus (§ 2 Nr. 3 AH-LGebG): 3. Individuelle Zurechenbarkeit 3.1 Individuelle Zurechenbarkeit setzt Interesse des Einzelnen an der öffentlichen Leistung voraus (Zurechnungszusammenhang). Eine Begünstigung des Einzelnen durch die öffentliche Leistung ist nicht erforderlich; auch bei belastenden öffentlichen Leistungen kann ein Zurechnungszusammenhang bestehen. Als Anknüpfungspunkt für Gebührenfolgen ist entscheidend, dass der Einzelne der öffentlichen Leistung näher steht als die Allgemeinheit. Das öffentliche Interesse an der öffentlichen Leistung findet bei der Gebührenbemessung Berücksichtigung (vgl. Nr. 4.4 zu § 7). .... 3.3 Der Zurechungszusammenhang ist regelmäßig unterbrochen 3.3.1 bei uneigennütziger Veranlassung einer öffentlichen Leistung im Drittinteresse, 3.3.2 bei Kontrollen und Überwachungsmaßnahmen, die nach dem Zufallsprinzip bzw. einer Risikoanalyse unregelmäßig durchgeführt werden, wenn ein Verstoß gegen eine der Kontrolle oder Überwachungsmaßnahme zugrunde liegende Rechtsvorschrift nicht festgestellt wird. Die individuelle Zurechenbarkeit des Verwaltungshandelns bzw. seiner Veranlassung wird somit, bei Kontrollen wie der nach § 36 Abs. 3 WaffG, klar verneint. Damit fiele für Ba.-Wü. doch die Grundlage einer entsprechenden Gebührenerhebung weg (vgl. § 2 Abs. 3 "Zurechenbarkeit" bzw. § 5 Abs. 1 Nr. 1 "Gebührenschuldner"). Es handelt sich hier zwar um eine Verwaltungsvorschrift, also eine Norm, die die Verwaltung "nur" im Inneren bindet. Dennoch ist das o.g. ein ganz gewichtiges Argument in der Aufbewahrungs-Kontroll-Gebührendiskussion. Und, ernsthaft: darauf wurde in keiner der bisherigen verwaltungsgerichtlichen Auseinandersetzungen Bezug genommen?
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Verkehrskontrollen... Und dann immer diese furchtbaren Einhandmesser in der Mittelkonsole.
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Oder, gemäß Heinz Erhardt: "Natürlich die Autofahrer".... Allle gefährlich und böse.
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Ja, klar. Aber wir gehen ja von der (in der Tat traurigen) Praxis aus - "jetzt sind sie schon mal da", bzw. drin... Faktisch werden die meisten Eindringlinge, auf vernehmbaren RAUS-Ruf, das Weite suchen. Wenn nicht, und das Gegenteil eintritt (und sie einem auf den Pelz rücken), muss man agieren. Das meinte ich mir der roten Linie.
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Wenn es räumlich geht, einen Bereich mehrerer Schlaf-/Aufenthaltsräume (ganz klassisch etwa Elternschlafzimmer+Kinderzimmer zusammen in höhergelegenem Stockwerk) zu sichern, ist dieses Vorgehen gut. Vom "sich einbarrikadieren" in einem Raum halte ich aber auch nicht so viel. Nur, wenn es ggf. gar nicht mehr anders geht.
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Muss natürlich jeder selbst wissen, wie er das handhabt. Ob es tatsächlich so schlau ist, sich dem bzw. den Typen, wenn die "auf dem Rückzug" bzw. der Flucht sind, noch in den Weg zu stellen... Fragezeichen. Man kann sich ruhig bemerkbar machen. Die meisten Eindringlinge werden dann schnell das Weite suchen. Meine "rote Linie" wäre, wie gesagt, wenn meine Angehörigen und ich in irgendeiner Weise angegangen werden.
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Wir sehen hier eben mal wieder diese - insbesondere wohl deutsche - Krankheit, dieses Eiferertum, das genau zu wissen meint, was andere "zu haben brauchen" (und was nicht).