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Qnkel

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  1. Weiter klagen kann man nicht mehr. Beim EuGH ist Ende. Man kann nur die Verordnung über den Zugang der Öffentlichkeit zu EU-Dokumenten soweit anpassen, dass das Urteil nicht mehr gültig ist.
  2. Artikel gelesen? Das Urteil ist 5 Tage alt! Die EU muss das Urteil erstmal umsetzen, das wird wohl länger als 5 Tage dauern. Erklär mal, warum das jetzt irgendwer nochmal durchklagen sollte?? @Proud NRA Member der EuGH hat fest gestellt, das HTN keinen Urheberrechtsschutz genießen.
  3. Finde das sollte auch schon lange für alle Normen, auf die sich deutsche Gesetze beziehen, gelten! Kann nicht sein, dass ich für ein Teil des Gesetzes ziemlich viel Geld ausgeben muss, um mich an dieses Gesetz halten zu können. Das Urteil gilt nur für Normen, die Teil des Unionsrechts sind - die EN 1143-1 müsste also in einer EU-Verordnung oder Richtlinie auftauchen. Das ist mir nicht bekannt. edit: Ich lag falsch. VERORDNUNG (EU) Nr. 1214/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. November 2011 über den gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen den Mitgliedstaaten des Euroraums Damit fällt die EN 1143-1 unter das Urteil und muss kostenlos veröffentlicht werden!
  4. Hab das Schloss vom Innenfach meines A-Schranks gegen ein Zahlenschloss getauscht (gibt's fürn 10er) und darin liegt der Schlüssel.
  5. Also nach deiner abenteuerlichen Interpretation würde auch ein Stempel für die gesamte WBK gelten, weil ja nirgends was von Kaliber steht... Über so ein leichtes und schnelles Urteil freut sich jeder Verwaltungsrichter...
  6. Schade, dass es bis jetzt keine Stellungnahme seitens BDS gibt... oder ich habs verpasst, aber in den Newslettern steht auch nix.
  7. https://www.fnp.de/hessen/16-000-euro-waffe-weg-sportschuetze-wird-am-flughafen-frankfurt-beklaut-zr-92827838.html Wäre interessant, wie es da weiter geht...
  8. Etwas zu kurz gedacht. Ne RS zahlt immer nur nach RVG. Ein "echter Topanwalt" geht je nach Umfang und Thema meist nur über Honorarvereinbarung.
  9. Der Voreintrag ist nur die Erlaubnis zum Erwerb. Die Erlaubnis zum Besitz erfolgt durch Eintrag der Waffe. Ansonsten sagt §38 WaffG alles: Also passender Voreintrag reicht.
  10. Hier 3.500J: https://www.sab-wf.de/unsere-anlage/ hat speziellen, geschossaufnehmenden Boden (Bodentreffer kostet richtig Geld...). Wie die Wände gemacht sind, kann ich dir nicht sagen. SV Reburg (https://bds-niedersachsen.de/index.php?p=151&vnr=94) hat bis 3000J, aber auch da kenne ich nur den Geschossfang, aber nicht wie die Wände aufgebaut sind. Ich weiß, dass die mal auf 3.500J erhöhen wollten, aber das nicht geklappt hat...
  11. Mancher Verband ist vielleicht nicht an Bedürfniserleichterungen interessiert, weil dann ist er nicht mehr wichtig und privilegiert...
  12. Cowboy Fast Draw wäre wünschenswert. Würde ich gern mal ausprobieren, aber in D unmöglich weil Deutschüsse...
  13. Was wäre unsere Verwaltung nur ohne Stempel...
  14. Okay, da das Strafmaß für §36 dasselbe ist wie für §2 (3) und ein Verstoß gegen §2 (3) mit Sicherheit immer schwerwiegender gewertet wird, wie gegen §36, wird wohl kaum ein Besitzer einer illegalen wegen Verstoßes gegen §36 verurteilt werden.
  15. Krass, in Niedersachsen kostet der KWS noch 65,- €
  16. Das ist auch richtig so! Wenn ich aufm Stand, ohne jede Ahnung und Sachkunde, eine Waffe bekomme, kann man nicht verlangen, das ich feststellen kann/muss, ob dies eine legale Waffe ist. Wie soll man das prüfen? Selbst als Sachkundiger kann dir der Überlasser doch sonstwas vorlegen, was gefälscht ist, und Du hast Freitagabend 19 Uhr, keine Chance das behördlich prüfen zu lassen. Daher ist die Formulierung mal wirklich sinnvoll vom Gesetzgeber gewählt.
  17. Das Weiterverleihen ist auch nicht ausgeschlossen. Da steht nur "von einem Berechtigten" und nicht "vom Besitzer" oder ähnliches.
  18. Steht nicht, das es nicht geht Aber für die ultimative Rechtssicherheit kann A die Waffe ja an B verleihen und B verleiht dann die Waffe an A. Dann hat A sie ja von B geliehen und nicht von sich selbst
  19. Was soll sich an der Auffassung der Behörde denn bitte ändern, nur weil er ein WS drauf pflanzt. Das Bedürfnis der Waffe bleibt, nach Behörde, ja sportlich. Fertig.
  20. Vielleicht bin ich nicht Alman genug dafür, aber wann und wie kontrolliert denn die Behörde, wie ein Jäger und Sportschütze seine Waffen nutzt? Mal ohne scheiß, zum Schießstand kann der Jäger immer alles mitnehmen und begründen. Auf Wettkämpfen kontrolliert das auch keiner und schon gar nicht, die Behörde. Einziger weit hergeholter Fall: Jäger nimmt Sportwaffe mit zur Jagd, wird von der Polizei kontrolliert und da hat einer richtig Ahnung, nach was er schauen muss, um einen Verdacht zu haben. Und selbst das wäre nur für KW anwendbar weil selbst die LW auf gelb kann der Jäger nutzen und sagen, er hat ja zwei Wochen Zeit sie auf Jagdbedürfnis umschreiben zu lassen. Also ich sehe hier weit und breit noch kein Kläger - nur mündliche Aussagen von SB...
  21. Du willst deinen SB fragen, warum er dir einen Grund gibt, zwei extra KW auf Jagdschein zu bekommen und dich nicht verpflichtet, deine Sport-KW dafür zu nutzen? Du toppst ja wirklich alles - die meisten Threads gehen hier um das umgekehrte Thema.
  22. Meine haben keinen Revisionsschlüssel aber wenn, würde ich den einfach in Beton gießen und irgendwo verstecken.
  23. Selbst wenn durch Abnutzung die Ziffern bekannt sind, gibt es bei einem sechsteiligen Code noch 720 Möglichkeiten der Reihenfolge. Dazu muss der Angreifer erstmal die Code-Länge wissen, die normalerweise zwischen 4 und 8 Ziffern fest gelegt werden kann. Sollte der Code dann zum Beispiel sechsteilig sein aber nur vier oder fünf Tasten abgenutzt, erhöhen sich wieder die Möglichkeiten, welche Ziffer zwei mal benutzt wurde. Also selbst bei einer abgenutzten Tastenfeld wird es mit Brute-Force sehr schwierig.
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