Zum Inhalt springen

thomas.h

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    1.216
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von thomas.h

  1. Habe hier alle Kataloge seit 1969 ? wenn jemand was sucht ...
  2. Wenn hier irgendjemand glaubt, daß sich durch Briefe, Mails oder Gespräche mit Abgeordneten oder durch die Intervention oder Anhörung von Verbänden irgendetwas ändern läßt, sollte mal das hier lesen: https://www.heise.de/tp/features/Volksparteien-als-klassische-Regierungsorgane-4289120.html
  3. Ich denke, das bezieht sich mehr auf die Gyrojet-Waffen: https://de.wikipedia.org/wiki/Gyrojet
  4. Das würde dann bedeuten, daß der Altmetallhändler, dem ich oder mein Verein den Messingschrott verkauft, eine Berechtigung zum Erwerb der leeren Patronenhülsen braucht? Und was passiert, wenn ich meinen Messingschrott in den Metallcontainer im Wertstoffhof entsorge? Braucht dann die Gemeinde eine Erwerbsberechtigung? Und muß dann der Altmetallcontainer beim Schrotthändler und im Wertstoffhof gegen unbefugten Zugriff besonders gesichert werden? Und muß ich meine abgeschossenen Hülsen dann auch im Schrank mit Schwenkriegelschloß aufbewahren? Fragen über Fragen! Sorry, aber Leute die sich so etwas ausdenken, sind doch abseits jeder Realität.
  5. thomas.h

    Entsorgung

    Früher habe überzählige und nicht mehr brauchbare Waffen so entsorgt. Natürlich mit der dementsprechenden Erlaubnis meiner Behörde. Ist heutzutage leider nicht mehr so einfach möglich wie noch im letzten Jahrtaußend.
  6. So etwas https://de.wikipedia.org/wiki/Sten_Gun sollte sich auch ohne CNC mit ein wenig Können und einfachsten Heimwerker-Hausmitteln herstellen lassen.
  7. Ich glaube, meine Frage ist nicht ganz klar rübergekommen. Es geht nicht um das Bedürfnis als Wiederlader und den Erwerb von NC-Pulver. Dafür ist das Bedürfnis als Jagdscheininhaber zweifelsfrei gegeben. Das erkennt der SB auch ohne Einschränkung an. Es geht nur um den Erwerb und Umgang mit Schwarzpulver. In der Vergangenheit ist auch der bei jeder Verlängerung als Bedürfnis anerkannt worden. Nur jetzt soll ich auf einmal die Bedürfnisbestätigung eines Schützenvereins beibringen, weil der neue SB das auf einmal so will. Das Argument mit dem Laden von Schwarzpulverpatronen hat ihn nicht überzeugt. Gruß Thomas
  8. Hallo Ich bin seit 35 Jahren Inhaber einer Erlaubnis nach §27 SprengG zum Erwerb und Umgang von NC- und Schwarzpulver. Außerdem seit 35 Jahren Jagdscheininhaber. Bis jetzt hatte ich keinerlei Probleme bei der Verlängerung der Erlaubnis. Jetzt hat der Sachbearbeiter in meinem zuständigen Amt gewechselt und verlangt nun plötzlich bei der Verlängerung beim Schwarzpulver die Bedürfnisbestätigung eines Schützenvereins. Ich besitze als Jäger mehrere alte Damastflinten mit Schwarzpulverbeschuß und habe auf meiner WBK auch zwei Schwarzpulverrevolver (Altbestand vor 1972) eingetragen. Außerdem habe ich zwei frei verkäufliche Zündnadelgewehre sowie mehrere Vorderladerpistolen und Gewehre, mit denen ich sporadisch als Gastschütze bei einem Schützenverein schieße. Allerdings nicht so regelmäßig, als daß mir der Verein ein Bedürfnis bestätigen könnte. Darf mir das Amt das Bedürfnis für Schwarzpulver verweigern? Ich bin der Meinung, daß die Erlaubnis zum Wiederladen nicht nur NC-Pulver sondern auch Schwarzpulver beinhaltet. Oder ist für das Laden von Schwarzpulverpatronen eine besondere Erlaubnis nötig? Meine vor Jahren abgelegte Prüfung beinhaltete das Laden von Patronen einschließlich Schrotpatronen und das Schießen mit Schwarzpulver-Vorderladern. Bitte gebt mir ein paar Argumente, mit denen ich das Amt von meinem Bedürfnis überzeugen kann. Gruß Thomas
  9. Hallo gib mir mal nen link, wo ihr das schon erklärt habt. Ich sehe nämlich auch nicht ein, daß ich dem DSB (BSSB) meine sämtlichen auf zwei roten WBK's und Jagdschein erworbenen Waffen angeben soll. Worher soll ich wissen, ob diese Daten beim DSB sicher aufgehoben sind ? Und was gehen dem DSB meine Waffen an, die nicht für DSB-Disziplinen geeignet sind ? Thomas
  10. schaut mal hier: Da hat es scheinbar nicht geklappt. Gruß Thomas
  11. Also, in den 70-er Jahren, als die Dinger zu Deko umgebaut wurden, gab es definitiv noch keine BKA-Stempel drauf. Die gibt es m.W. erst, nachdem die Unbrauchbarmachung 1976 weiter präzisiert wurde. Ich habe hier 4 Gewehre in Altdeko von ca. 1973 und die sind alle ohne BKA-Nummer. Ob die von einem Büchsenmacher oder sonst jemanden geändert wurden, kann wahrscheinlich niemand mehr nachprüfen, u.a. weil die Teile damals in jedem besseren Teppichladen verkauft wurden. Trotzdem sollten die auch nach dem neuen Waffg weiterhin erlaubnisfrei sein. Vielleicht gibt es irgendwo beim BKA auch noch Listen mit den Nummern der damals abgeänderten Waffen. Thomas
  12. Darf ich denn überhaupt in Zukunft mit meinen Waffen, die ich über eine Befürwortung des DSB erworben habe, Disziplinen beim BDS schießen? Verstößt das denn nicht ab 1.4.03 gegen die Vorschrift: ... vom Bedürfnis umfaßten Zweck ...? Thomas
  13. Außerdem bin ich für Geldbörsenkontrollen am Eingang von Waffenbörsen. Nur wer mindestens 1000 Teuros dabei hat, wird eingelassen. Auf diese Weise wird vermieden, daß immer so viele Gucker an den Ständen herumstehen, die doch nichts kaufen und nur die Sicht versperren.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.