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thomas.h
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War mein Traum damals als frischgebackener Jungjäger, hat aber finanziell leider nur zur Sauer 200s gereicht.
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Auf der Seite von Sauer findet man das Modell 80 unter "Museumswaffen".
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Bei mir war auf dem Brett noch ein schwarz lackiertes Stahlpanzerrohr als Lauf aufgenagelt, alleine diese Bezeichnung würde heute schon für einem SEK-Einsatz sorgen.
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Ich gehe mal davon aus, daß von den tausenden Dekowaffen, die vor 30 oder 40 Jahren in jedem besseren Teppichladen als Deko verkauft wurden, sich der größte Teil auch heute noch in Wohnzimmern oder Bars an der Wand befindet. Welcher Normalbürger kennt schon solche schwachsinnigen Feinheiten im Waffenrecht oder macht sich überhaupt Gedanken darüber?
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Die Dinger heißen "Dekowaffen", weil man die zur Dekoration nimmt, z.B. im Wohnzimmer über dem Kamin. Wo ist der Sinn einer Dekowaffe, wenn die in einem Schrank eingeschlossen ist? Zumindest sollte es (oder ist es vielleicht auch?) erlaubt sein, die fest an die Wand zu schrauben oder mit einem Vorhängeschloß an der Wand zu sichern.
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Mit meiner Schweizer Parabellum 1900/06 erreiche ich locker 45 von 50 möglichen Ringen und mit der C96 in 9mm Para habe ich schon Rundenwettkämpfe mitgeschossen und war nicht der schlechteste.
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Ich habe das Abo meiner Tageszeitung nach mehr als 20 Jahren gekündigt, weil mir vor allem das penetrante Gendern beim Lesen zu sehr auf die Nerven geht, habe ich ihnen auch so mitgeteilt. Außerdem sind die, den Kommentaren der Redakteure nach zu schließen, gegen alles was knallt und schießt (Feuerwerk, Böllerschützen, etc.) und vorbildliche Coronagläubige.
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Und da sind beidseitig noch Gasentlastungsbohrungen drin, damit das Teil ja nicht über 7,5 Joule geht.
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Vorderlader Papierpatronen. Gibt es eine Regelung?
thomas.h antwortete auf BleiHai's Thema in Waffenrecht
Am besten in so eine, da gehen gleich ein paar Kilo Pulver auf einmal rein. -
Das kommt aber ganz auf die Waffen an. Z.B. einen Drilling, auch einen hochwertigen, bekommst du heute fast gar nicht mehr verkauft und die alten KKs und Floberts aus Erbschaften lohnen wegen der Gebühren meist nicht mal das Aus- und wieder Eintragen in eine WBK. Ich habe schon einige Waffen, mit denen die Erben nichts anfangen konnten, zerstört und dann nur noch die kleingeschnittenen Reste der wesentlichen Teile bei der Behörde abgegeben weil die WBK-Gebühren den Wert der Waffen bei weitem überstiegen hätten und sich auch kein Interessent fand, der dafür einen Platz in seiner WBK opfern wollte. Meist sind dann die übriggebliebenen Kleinteile als Ersatzteile mehr wert als die ursprüngliche komplette Waffe. Aus einigen wenigen interessanteren Stücken habe ich mit Genehmigung meines SB Schnittmodelle angefertigt.
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Munitionserwerbsberechtigung für BAM-PM II: Bedürfnisnachweis?
thomas.h antwortete auf Andor's Thema in Waffenrecht
Sicher, daß da ein MES für "Munition aller Art" ausreicht? Fallen die Vogelschreck wirklich unter "Munition", so wie normale Patronenmunition? -
Darf man denn überhaupt eine Sammlerwaffe auf der roten WBK als Jagdwaffe verwenden?
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Steht doch sogar drin:
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Ich wollte mal in der Diskussion zu einem Artikel was richtig gestellt haben und habe das mit einer zuverlässigen Quellenangabe aus erster Hand belegt. Antwort darauf: "Wenn du WP:BLG gelesen hättest, wüsstest du, dass Primärquellen hier nicht zählen" Was zählt den bei denen denn dann, irgendwelche Schwurblergerüchte und Glaubensfantasien?
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Das VG-Freiburg hätte das aber doch eindeutiger formulieren müssen: Ein Legal-Waffenbesitzer muss sich entscheiden ... Illegale Waffenbesitzer können sich auf die Unverletzlichkeit der Wohnung ohne Durchsuchungsbeschluß berufen.
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Nicht alle: https://www.youtube.com/watch?v=PVhYhLQ4Y64
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Muß meine Aussage revidieren, eine gut gemachte Reportage ohne das üblichen Bashing auf die legalen Waffenbesitzer und die Verweise auf Winnenden, Erfurt oder Halle und vor allem auch ohne Roman Grafe. Hätte ich von einem Sender wie RTL nie gedacht.
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https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/w/files/pdfs/kita_internet_2018.pdf
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Ich nie und nimmer, ich war seit Einführung der Maskenpflicht im Mai 2020 in keinem einzigen Geschäft mehr, außer Samstag zum Bäcker und alle 4 bis 6 Wochen gezwungenermaßen zum Großeinkauf von Lebensmitteln. Alles andere, was ich sonst noch brauche, wird online bestellt und vom Paketboten geliefert. Ist meist sogar billiger, wenn man das Porto gegenrechnet, ich wohne auf dem Land und die nächsten Einzelhandelsgeschäfte, Discounter und Großmärkte sind mindestens 8 km entfernt, das heißt jedesmal min. 16 km Fahrt. Und Veranstaltungen mit 3G, 2G oder 2G+ und Maskenpflicht müssen seitdem auch ohne mich auskommen. Feuerwerk habe ich in weiser Vorraussicht schon im Oktober eingekauft.
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Da kann man sich doch schon denken, was da wieder alles aufgewärmt wird über Amokläufe bis Reichsbürger.
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Der Einstieg in den Schießsport - vom ersten Schuss zur eigenen Waffe!
thomas.h antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Allgemein
Bedürftigkeit wird für einen Erwerb einer erlaubnispflichtigen Schußwaffe wohl nicht ausreichen: https://de.wikipedia.org/wiki/Bedürftigkeit Eher ein Bedürfnis. -
Waffensammeln aus dem Zweiten Weltkrieg
thomas.h antwortete auf Geschichteistcool's Thema in Allgemein
Wenn du nicht gerade Maschinengewehre/pistolen, Panzer, Geschütze, Kampflugzeuge, Zerstörer, U-Boote etc. erwerben willst, ist das durchaus möglich, auch in funktionsfähigem und schußfähigem Zustand. Eine Sammlung z.B. der deutschen reglementierten Handfeuerwaffen des 2. WK ist mit eine rote Sammler-WBK bei entsprechendem Interesse, Gutachten und der finanziellen Mitteln bestimmt möglich. Spezialist für derartige Gutachten ist z.B. Wolfgang Seel. https://forum.waffen-online.de/profile/6511-wolfgang-seel/ Hier kannst du dich schonmal einlesen: https://forum.waffen-online.de/topic/22788-sammelthemen-für-rote-wbk/ -
Vorderlader Papierpatronen. Gibt es eine Regelung?
thomas.h antwortete auf BleiHai's Thema in Waffenrecht
Da steht ja auch nur "zum Beispiel (und nicht ausschließlich) in Papier eingewickelte Schwarzpulverladungen mit Geschoss für Vorderlader" Zündnadelpatronen sind ja auch nur in Papier eingewickelte Schwarzpulverladungen mit Geschoss, halt zusätzlich noch mit einem Zünder. -
Vorderlader Papierpatronen. Gibt es eine Regelung?
thomas.h antwortete auf BleiHai's Thema in Waffenrecht
Und wie sieht das dann bei Papierpatronen für Zündnadelwaffen aus?