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thomas.h

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  1. Wenn's nur um's Haben oder Sammeln geht, o.k.. Aber wenn man damit auch ab und zu schießen möchte? Mit Waffen auf der Roten darf man dann ja nicht sportlich schießen.
  2. Du hast aber schon mitbekommen, daß es in diesem Beitrag ums Schießen alleine und ohne Aufsicht geht?
  3. Danke, ich hab's gefunden: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2019-N-7775?hl=true
  4. Hab ich was überlesen in diesem Beitrag? Um welches Urteil geht es da?
  5. Und warum sollte ich das tun?
  6. Auf einem meiner 08-Trommelmagazine ist dieses Zeichen (Bild) dauerhaft eingeprägt, soll ich das dann vielleicht abzeichnen und und die Zeichnung mitschicken? Ich werde auch nicht die Zahlen auf dem Magazin, die den Ladezustand angeben (12, 17, 22, 27, 32) angeben, das ist doch Blödsinn. Die bekommen von mir die Seriennummer auf das Formular geschrieben und damit hat sich das! Und was auf irgendeiner Bodenplatte von einem alten AR15-Magazin steht, ist irrelevant. Die Bodenplatte ist nur ein Stück Blech und somit ein völlig unwesentliches Teil des Magazins und jederzeit austauschbar. Auf dem alles entscheidenden Magazinkörper gibt es keine dauerhafte Beschriftung und deshalb wüßte ich nicht, was man denen da angeben sollte.
  7. 30 Schuß sind doch über 10 Schuß, wo ist da das Problem? Mich würde mal interessieren, wer außerhalb von WO überhaupt Magazine anmeldet. Wenn man das Thema am Stammtisch oder im Verein anspricht, ist das für fast niemanden ein Thema. Vor allem die Magazinbesitzer, die keine LWBs sind und vielleicht nur ein G3-Magazin als Andenken an die Wehrzeit besitzen, zeigen einem höchstens noch den Vogel.
  8. Das wäre ja mal ein wirklich umfangreiches Sammelgebiet, wenn man bedenkt, daß bis 1972 alle Langwaffen frei erhältlich waren und bis 1976 alle Lang- und Kurzwaffen, für die keine Munition in der Munitionsliste aufgeführt war. Nicht zu vergessen alle mehrschüssigen Vorderlader und 4mmM20/4mmRand und 6mm-Flobert Waffen unter 7.5 Joule, kurze Pumpguns mit Pistolengriff etc.
  9. https://www.juraforum.de/lexikon/luftgewehr
  10. braucht man in Schland bestimmt einen Sachkundelehrgang zur Fallenjagd.
  11. Und was nützt das dann dem Besitzer einer Salutwaffe, wenn die Anmeldefrist in 2 1/2 Monaten abgelaufen ist?
  12. Das stimmt so nicht! Ich besitze z.B. einen Revolver Webley .38 Mark IV, umgebaut auf 9mm Platz, mit PTB, gekauft 1994 von Frankonia.
  13. 1871: https://forum.waffen-online.de/topic/443912-vorderlader-und-modell-vor-1871/?tab=comments#comment-2288936
  14. Hier ist ja immer nur von Gebrauchsmagazinen zum Sportschießen die Rede. Was macht eigentlich jetzt ein Waffensammler, der z.B. für seine Ari-08 zur Komplettierung ein Trommelmagazin erwerben will? Bekommt der dann eine Ausnahmegenehmigung? Und von wem - Waffenbehörde oder BKA?
  15. Darüber habe ich keine Information, aber es werden mehr als 3 sein. Wie schon gesagt, das Amt meint es gingen sowieso nur noch 2 Stück, dann wäre das Bedürfnis mit 15 Stück ausgeschöpft. Diese Information werde ich hoffentlich noch bekommen, sobald mein Bekannter sie verfügbar hat. Er bleibt dran.
  16. Genau, so wie es aussieht, bezieht sich die Behörde auf dieses Verfahren des OVG Niedersachsen. Ich habe jetzt nochmal nachgefragt: Folgender Sachverhalt: Ein Schweinfurter Jäger, der bereits 13 Jagdlangwaffen besitzt, möchte den gesamten Langwaffenbestand aus einem jagdlichen Nachlaß übernehmen. Das Schweinfurter Amt meint dazu, daß das nicht möglich sei, weil er bereits 13 Langwaffen besitzt und max. 15 auf jagliches Bedürfnis möglich wären. Was bei dem ganzen letztendlich rauskommt, ist noch nicht entgültig entschieden. Ich bekomme auf jeden Fall dann noch Informationen, wie das ganze dann letzendlich ausgegangen ist.
  17. Ich habe gerade versucht, mehr zu erfahren, aber meinen Bekannten, von dem ich die Information habe, erreiche ich im Moment nicht. Ich versuche es später nochmal, wahrscheinlich ist er gerade im Wald auf einem Hochsitz.
  18. Gestern rief mich ein Bekannter (Jäger) an, ob ich das schon gehört hätte: Die Waffenbehörde in Schweinfurt hätte den Erwerb von Jagd-Langwaffen für Jäger auf max. 15 Stück gedeckelt. Dabei bezieht sich die Behörde angeblich auf ein Gerichtsurteil. Ist so eine Vorgehensweise auch von anderen Waffenbehörden bekannt? Und hat jemand von so einem Gerichtsurteil schon mal was mitbekommen?
  19. Ich habe noch jede Menge lange "Magazinkörper" ohne Magazinlippen am Lager. Muß ich die jetzt alle anmelden?
  20. aus dem "Industrie-Anzeiger" von 1953:
  21. Ich habe mal einer Hunderter für den "Werbespot" gespendet. Wenn ich wieder mal zuviel Geld übrig habe, nehme ich den Hunderter lieber als Zigarettenanzünder. Dann ist der zwar auch verbrannt, aber dafür habe wenigstens ich was davon gehabt.
  22. Hautsache richtig gegendert! Als ob wir sonst keine Probleme hätten.🤮
  23. Gab's schon viel früher: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Webley-Fosbery_Revolver
  24. Ich bin auch in drei verschiedenen Schützenvereinen, weil davon jeder jeweils andere Disziplinen anbietet. Waffen sammel ich aber unabhängig davon trotzdem noch zusätzlich.
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