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thomas.h

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  1. Richtig, mein Kurzwaffenschrank ist z.B. auch ein normaler Geschäftstresor Klasse I, wo ich die Einlegeböden für die Ordner entfernt und dafür Waffenhalter eingebaut habe. Würde der Schrank jetzt, wie ursprünglich vorgesehen, als Wertschutzschrank/Geschäftstresor genutzt und soll der Inhalt versichert werden, ist er zu verankern, weil die Versicherung das fordert. Weil aber der gleiche Schrank nun als Waffenschrank verwendet wird, kann auf eine Verankerung verzichtet werden, weil das WaffG das nicht fordert. Wollte ich aber die darin befindlichen wertvolle Waffen zusätzlich gegen Diebstahl versichern, dann müßte er wiederum verankert werden. Habe ich das jetzt alles so richtig verstanden?
  2. Ich darf also z.B. bei meinen vorhandenen, nicht nummerngleichen, Karabinern 98k die Verschlüsse nicht untereinander austauschen, sondern nur ein Büchsenmacher? Die Waffen sind doch nur mit ihrer Hauptnummer, die auf Lauf und Systemhülse eingeschlagen ist, registriert. Für die Nummer, die auf auf dem Schloß steht, hat sich noch nie irgendjemand jemals interessiert.
  3. Bin ich jetzt der Einzige, der mit dieser Art Videos überhaupt nichts anfangen kann und den Sinn dahinter auch nicht versteht (was hat das jetzt mit dem VDB und seiner Kampagne zu tun)? Oder bin ich einfach nur zu alt, um so etwas zu kapieren?
  4. Diese Metall-Lochwände haben mir noch nie gefallen, außer vielleicht in der Werkstatt. Meinen Waffenraum habe ich allseitig mit Nut- und Federbrettern verkleidet und aus mir Holz (gehobelte Dachlatten und Rundhölzer) entsprechende Waffenhalter gebaut.
  5. Das stimmt für Militär- und Jagdwaffen so auf jeden Fall. Würdest du das Gleiche auch für reinrassige "Sportgeräte" wie Druckluftwaffen, Kleinkaliber-Matchgewehre, .22er-Sportpistolen oder eine einschüssige freie Pistole behaupten? Damit kann man fast jedem Sport ursächlich Tötungsabsichten unterstellen, sei es nun Armbrust- und Bogenschießen, Speer- und Diskuswerfen, Fechten, Biathlon, selbst Völkerball usw..
  6. Das meint der ernst, hat er doch bereits am 14. März schon mal das gleiche geschrieben:
  7. In einigen Punkten gebe ich dir ja recht, aber diese Aussage ist ausgemachter Blödsinn. Die Farbe und die Sicherheitstechnik eines Wertschutzschrankes haben absolut nichts miteinander zu tun! Und wenn ich den grün-oliven Schrank in dunkelblau übermale, weil mir das in meiner Wohnung besser gefällt, dann verliert er seine Zulassung, im Ernst? In der Norm DIN/EN 1143-1 ist mit Sicherheit nichts enthalten, was irgendwie mit der Farbe des Behältnisses in Verbindung gebracht werden könnte. Auch ein Autohersteller kann nicht vorgeben, daß sein KFZ nur dann der StVO entspricht, wenn es grün-metallic lackiert ist und bei einer Umlackierung auf rot die Betriebserlaubnis verliert. Ist ja schön für dich, daß du dich hier immer als der Besitzer der alleinigen absoluten Wahrheit glaubst.
  8. Also darf ich diese (vor dem 13.06.2017 erworben und rechtzeitig angemeldet) auch "an die Wand nageln" oder damit das Wohnzimmerregal dekorieren. Und verwenden dürfte ich die auch, z.B. beim jagdlichen Übungsschießen oder beim Jagdschutz. Bundesjagdgesetz § 19 Sachliche Verbote (1) Verboten ist 2. c) mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen;
  9. Ab 1:20: Die laufen da wirklich mit Gewehratrappen aus Holzbrettern mit aufgeschraubten schwarzen Besenstielen als Lauf rum und kommen sich dabei nicht lächerlich vor. Die Bürgerwehrler in meiner Heimatstadt haben beim Festzug wenigstens noch originale Mauser 93 und 98 dabei, wengleich die meisten inzwischen leider auch nur noch Deko sind.
  10. Der Fragensteller will 4mm-Waffen erwerben, dafür braucht's kein Bedürfnis.
  11. Habe ich einmal gemacht und nie wieder. So einen hartnäckigen Dreck in Lauf und Verschluß nach nur 25 bis 30 Schuß Manöver-Platzpatronen hatte ich noch nicht mal nach 1000 Schuß normaler Munition.
  12. Geht dir jetzt einer ab, oder steht dir deine Nase zu hoch? Ich brauch mich von dir nicht belehren zu lassen, ich bin seit 50 Jahren Waffenbesitzer (Sportschütze, Jäger, Waffen- und Munitionssammler) mit allen Prüfungen und Genehmigungen! Du bist hier seit ein paar Monaten angemeldet und führst dich auf, als hättest du die Weisheit mit Löffeln gefressen und wärst im Besitz der alleinigen Wahrheiten. Brauchst du mir nicht erzählen, das weiß ich selbst, bin auch in mehreren Schützenvereinen und -verbänden, aber dein überheblicher Beitrag hier hilft trotzdem niemanden weiter, der nicht in einer Großstadt lebt. Lesen und auch verstehen ist auch nicht unbedingt eine deiner Stärken.
  13. Als SSW sowieso keine Pistolen, sondern Revolver und dann auch nur die richtig guten alten Teile wie Erma EGR 66 oder 77. Vielleicht auch noch Schmidt HS 21 oder 121. Die besten, haltbarsten und unzerstörbaren sind natürlich die auf 9mm-Platz umgebauten Original-Revolver wie Enfield oder Webley&Scott.
  14. "mehr als genug" Ich weiß ja nicht, wo du wohnst, aber wenn du so etwas schreibst, wahrscheinlich in irgendeinem Ballungszentrum in Deutschland, Berlin, München, Frankfurt etc. Bei mir werden nach der Google-Eingabe nach "Waffensachkundeprüfung + Postleitzahl" überhaupt keine Kurse angezeigt. Und wenn ich mal die Postleitzahl der nächsten größeren Städte (ca. 30.000 Einwohner in 30-40 km Entfernung) eingebe, bekomme ich nur ein einziges Ergebnis, allerdings noch nicht mal irgendwelche aktuelle Termine. Aber die Kosten sind da schon mal mit 250 € für Sportschützen angegeben (für Gewerbe 490 €)
  15. Meinst du evtl. so eine? https://www.co2air.de/thread/81828-pistole-9mm-jubiläumsmodell-gaspistole-colt-government-1911-100-jahre-sonderedit/
  16. Hier geht es aber nicht um Waffenschränke, sondern um Wertschutzschränke und die Versicherung des Inhaltes. Hat jetzt mit den gesetzlichen Vorgaben der Waffenaufbewahrung erstmal nichts zu tun. Der Hersteller sagt hier zwar, daß ohne die Verankerung die Sicherheitsstufe reduziert werden kann: Aber gilt das dann nur für die Versicherung und die Versicherungssumme oder auch für die Einstufung als zulässigen Waffenschrank nach dem WaffG?
  17. Nicht nur bei den Langwaffen. Auch Vorderladerrevolver und mehrschüssige Vorderladerpistolen waren frei verkäuflich, nicht zu vergessen auch alle Kurzwaffen mit max. 7,5 Joule in Kalibern 4 und 6mm. Munitionserwerb und -besitz waren überhaupt nicht reglementiert. Und nur der reine Besitz von Waffen war auch nicht strafbar, also z.B. Opas Gewehr oder Pistole aus dem Krieg war legal. Nichts war registriert, niemand, auch keine Behörde oder der Staat wußte, ob oder wer wie viele Waffen hatte. Der Jagdschein berechtigte zum unbegrenztem Erweb von Kurzwaffen und galt gleichzeitig auch als Waffenschein. Die Flinte oder das Flobertgewehr hing geladen bei jedem Bauern am Türstock im Stall, um die Ratten zu dezimieren, da war nichts in Panzerschränken eingeschlossen. Aber ich komme ins Schwärmen, diese Zeiten kommen leider nie wieder, obwohl damals mit den Waffen weniger passiert ist als heute. Irgendwie waren die Menschen früher scheinbar vernüftiger.
  18. Ich gehe mal stark davon aus, daß du entweder überhaupt keine Waffen besitzt, oder, falls doch, du in einem Betonbunker aus dem II-Wk wohnst. Nach deiner Interpretation hier könnte sonst überhaupt niemand in Deutschland legal Waffen besitzen, weil er diese niemals gesetzeskonform aufbewahren könnte. Schräg gegenüber von mir ist eine ehemahlige Bank (Sparkasse), die haben im Keller einen Tresorraum, aber selbst wenn ich dieses Gebäude kaufen würde, ware es ja für eine Waffenaufbewahrung nicht sicher genug, schließlich ist der Tresorraum nicht als Klasse 0 oder 1 zertifiziert. Noch nicht mal meine Tresorschlüssel dürfte ich da aufbewahren. Ansonsten: Du lebst in deiner Welt, ich in meiner:
  19. Weder bei meinen beiden B-Schränken noch bei meinem 1er-Schrank ist da irgendwo ein Siegel, das ich entfernen müßte, um die Deckplatte des Riegelwerks zu entfernen. Und wenn schon, dann wäre mir das auch egal, schließlich ist der Schrank mein Eigentum und ich kann damit machen, was ich will. Die Deckplatten sind bei meinen Schränken einfach nur aufgeschraubt und zusätzlich mit einem einfachen Schwenkriegelschloß gesichert, Schlüssel war beim Kauf mit dabei. Als gelernter Schlosser, und auch weil ich weiß, wie so ein Riegelwerk aufgebaut ist und wie es funktioniert, würde ich da einfach erstmal nachschauen. Wahrscheinlich hat sich da an einem Verriegelungsbolzen nur eine Mutter gelöst, oder ein Sicherungsring/Sicherungsscheibe hat sich verabschiedet. Zu 99% eine Reparatur, die nur Minuten dauert und/oder nur Cent-Beträge für Ersatzteile kostet. Alternativ kann man sich natürlich auch gleich einen neuen Schrank kaufen, wenn man zuviel Geld übrig hat.
  20. Die Chance, daß jemanden ein 200 oder 500kg-Waffenschrank aus einer Wohnung entwendet wird, ist wahrscheinlich geringer als ein 6-er im Lotto. Wie oft ist das denn schon passiert oder worüber reden wir dann hier eigentlich? Und genau deshalb würde mich so ein so unwahrscheinliches Szenario in der Praxis auch nicht wirklich interessieren. Auch mein Kühlschrank läuft über Nacht, obwohl er vielleicht irgend wann mal einen Brand auslösen könnte, oder das Ladegerät meines Telefons. Und wenn ich solchen Bullshit lese: " Wer in einem Holzhaus wohnt, muß halt auf Waffenbesitz verzichten oder einen Betonbunker bauen." Ich kann mich nicht vor allen Unwiedrigkeiten im Leben 100%-ig schützen! Abgesehen davon habe ich einen behördlich abgenommenen Waffenraum mit 60cm-Vollziegel-Mauerwerk. Und falls es doch jemand wirklich darauf anlegt, ist er mit einem Bagger oder Radlader auch in höchstens einer Minute durch die Wand.
  21. Was lernen wir aus der ganzen Diskussion: Wer nicht zufällig ein Bankgebäude mit Tresorraum im Keller gekauft hat oder einen Banktresor mit mindestens 1 Tonne Gewicht im Wohnzimmer oder Keller stehen hat oder in einem Betonhaus wohnt, wo er Dübel mit 50 kN Abreißkraft in die Wände einsetzen kann, ist für den Besitz von Waffen völlig ungeeignet, weil er diese nicht 100%ig gegen fremden Zugriff aufbewahren kann und sollte sich ein anderes Hobby suchen. Und selbst dann, wenn alle oben genannten Vorgaben erfüllt wären, könnte ja dennoch etwas abhanden kommen, selbst Banktresore wurden ja schon geknackt. Fazit: Gesetzeskonformer privater Waffenbesitz ist nach hiesiger Expertenmeinungen in Germanistan nicht möglich.
  22. Mit Verlaub: Du redest Blödsinn! Es ist jetzt hier schon mehrfach darauf hingewiesen worden, daß sich die 50kN auf die Stabilität der Befestigungsbohrungen des Schrankes beziehen und nicht auf die Ausrißfestigkeit der Verbindung im Mauerwerk/Wand/Boden. Inzwischen sollte das doch auch der Letzte hier begriffen haben.
  23. In meiner Hausarztpraxis liegt der im Wartezimmer, allerdings immer nur mehrere Wochen alte Ausgaben.
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