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thomas.h

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Alle Inhalte von thomas.h

  1. Das heißt also, ich darf auch in meiner eigenen Wohnung einem Nicht-WBK-Inhaber keine meiner Waffen mal eben in die Hand nehmen lassen? Und Besitzer z.B. einer Erben-WBK oder einer WBK nur für bedürfnisfreie 4mm-Waffen zählen nicht, da kein von ihrem Bedürfnis umfasster Zweck besteht?
  2. Ich habe mir für meine Kurzwaffensammlung schon vor vielen Jahren einen 1er-Schrank gekauft, als es noch gar keine gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften gab und alle Waffen auch noch im Kleiderschrank oder in der Schreibtischschublade gelagert werden durften. Einzig deshalb, weil mir die Waffen zu wertvoll waren, um bei einem evtl. Einbruch einfach gestohlen zu werden.
  3. Also, wenn ich so ein Dekogewehr besitze, vor dem Stichtag gekauft, ist das legal. Sobald ich den Verschluß rausnehme und daneben lege, mache ich mich strafbar, weil ich dann eine wesentliches anmeldungsplichtiges Waffenteil besitze. Wenn ich aber dann den Verschluß wieder in die Dekowaffe einsetze, ist alles wieder in Ordnung und das illegale Teil mutiert auf seltsame Weise wieder als ein erlaubnisfreies Teil der Dekowaffe. Logisch! Und wenn ich jetzt zwei baugleiche Dekowaffen besitze und die Verschlüsse tausche?
  4. Merkblatt des Bayerischen Staatsministerium des Innern: https://www.innenministerium.bayern.de/assets/stmi/sus/verfassungsschutz/häufig_gestellte_fragen_zum_dritten_waffenänderungsgesetz.pdf
  5. Das heißt dann wohl, ein ehemaliger Bundeswehrpflichtiger, der sich zum Andenken mal vor vielen Jahren ein einzelnes G3-Magazin mit nach Hause genommen und die Dummheit besessen hat, das jetzt anzumelden, muß sich nun einen Tresor der Klasse 1 dafür anschaffen, obwohl er noch nicht einmal eine Waffe besitzt, in der er das Magazin verwenden könnte.
  6. Irgendwelche mir unbekannten Teilzeitkräfte, die vielleicht als Rentner oder Geringverdiener ihr Einkommen aufbessern wollen, würde ich ohne Rückfrage an meine Sachbearbeiterin in meiner Behörde sowieso nicht reinlassen. Die können mir auch sonstwelche Ausweise unter die Nase halten, woher soll ich wissen, ob die echt sind? Und nachdem mein Amt bzw. meine zuständige Waffensachbearbeiterin telefonisch nur sehr schwer erreichbar ist, wird das so ohne Vorankündigung oder einen Termin auch nichts werden. btw. bei meiner bisher einzige Kontrolle vor etlichen Jahren kam der damalig noch tätige und mir seit Jahren bekannte Sachbearbeiter nach einem 2 Wochen vorher vereinbartem Termin persönlich vorbei.
  7. Ich habe selbst schon mal ein Diana 60 mit Doppelkolbensystem zerlegt, die Dichtungen ausgetauscht und auch wieder funktionsfähig zusammengebaut. Sollte bei einem Diana 75 nicht viel anders funktionieren. Wichtig ist halt, daß beim Zusammenbau die Zahnräder richtig eingebaut werden, damit das ganze System auch wieder synchron funktioniert. Bei CO2air.de gibt es dazu eine Original-Anleitung von Diana: https://www.co2air.de/filebase/entry/38-diana-75/
  8. Wegen mir kann jeder/jede/jedes so leben wie er/sie/es es will und sich auch so wie er/sie/es es gerne möchte, verkleiden/verunstalten oder sonstwie zum Affen machen. Aber jetzt soll es normal sein und akzeptiert werden müssen, wenn sich jemand so als Bundestagsabgeordneter:_/*In in der Öffentlichkeit präsentiert?
  9. Wenn ich aus diesem Verein nicht schon vor Jahren ausgetreten wäre, würde ich es jetzt noch heute Abend tun.
  10. Und wenn ich dann später die Lastschrift kündige? Bekomme ich dann eine Rechnung vom Zoll oder wird mir mein Fahrzeug dann zwangsweise stillgelegt? Gibt es überhaupt eine gesetzliche Verpflichtung ein Bankkonto zu besitzen?
  11. Wieso sollten die das kaufen? Das nehmen die einfach so mit.
  12. Früher war alles besser. Kann mich erinnern, hatte vor vielleicht 30 Jahren mal eine Schweizer Pistole 1900/06 bei CDS-Ehrenreich gekauft. Das Paket mit der Pistole lag, nachdem ich während der Mittagspause nach Hause kam, auf dem Fensterbrett neben der Haustüre. Bei eGun mal ein Carcano-Gewehr ersteigert. Nach mehrmaliger Nachfrage nach der Lieferung dann endlich gefunden. Lag mindestens 3 Tage in der hintersten Ecke meiner unverschlossenen Garage, wohin es der Postbote während meiner Abwesenheit deponiert hatte.
  13. thomas.h

    FWR/BZL Petition

    Selbst der DSB bewirbt die Petition inzwischen auf seiner Webseite. https://www.dsb.de/aktuelles/artikel/news/petition-gegen-waffenrechtsverschaerfung
  14. Aber wenn es dick und schwer genug ist, könnte man es zur Selbstverteitigung benutzen.
  15. thomas.h

    FWR/BZL Petition

    Ich auch, heute nachmittag, da waren es noch unter 400 Unterzeichner. Und jetzt schon über 17.000. Da geht was. Aber nutzen tut's wahrscheinlich nichts.
  16. Ich habe auf einem Dorffest noch nie eine Polizeikontrolle gesehen, höchstens sich daß da eine zufällig vorbeigekommene Polizeistreife auch schon mal eine Bratwurst mitgenommen hat.
  17. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor bei "8. Personen, die Messer im Zusammenhang mit ... einem allgemein anerkannten Zweck führen." Was ist denn dieser ominöse "allgemein anerkannter Zweck"? Fällt da das Schneiden/Schälen eines Apfels oder das Verspeisen eines Steaks/Schinkenbrotes mit darunter?
  18. Ist doch jetzt schon so. Und dann gibt es halt noch ein paar Paragraphen mit den wenigen Ausnahmen je nach Waffenart und Bedürfnis.
  19. Entschuldigung für den Fullquote, aber das kann ich genauso in allen Einzelheiten unterschreiben. Kann es sein, daß wir vom gleichen Amt reden oder machen die das seit Corona alle so?
  20. sind schon seit 2021 verboten.
  21. Also bei uns auf jedem Dorffest und auf jeder Kirmes ist es schon immer so, daß du dir dein Steak an der Grillbude holst. Das ist dann auf einem Pappteller zusammen mit einer Scheibe Brot darunter und Röstzwiebeln oben drauf. Besteck dazu gibt es keines. Wenn du da kein eigenes Messer dabei hast, mußt du das Ganze nur mit den Zähnen zerkleinern.
  22. Ich kann mich da noch an einen Zeitungsbericht erinnern, als sich in einem Kaufhaus ein Kind mit seinem Anorak-Kordel in einer Rolltreppe verfangen hat und stranguliert wurde. Ein zufällig anwesender Kunde mit einem Taschenmesser konnte helfen und hat somit das Kind vor dem ersticken bewahrt. Wie es doch immer so schön heißt: " Und wenn dadurch auch nur ein Leben gerettet wird ..."
  23. Gerade bei einem Weinfest oder ähnlichen Veranstaltungen habe ich immer ein Taschenmesser dabei. Wie soll man denn da sonst ein Steak oder ein Schinkenbrot essen ohne ein Messer?
  24. Wenn der wirklich schon seit 40 Jahren Messersammler ist, sollte er das Prozedere mit den Butterfly- oder Fallmessern ja schonmal mitbekommen haben und diesbezüglich wissen, was auf ihn zukommt.
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