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thomas.h

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Alle Inhalte von thomas.h

  1. Wie ein guter Freund von mir da immer zu sagen pflegt: "Hätte meine Tante einen Zipfel, dann wäre er mein Onkel."
  2. Da du dich auszukennen scheinst, eine Frage: Diese Türe (Hörman SI9, DIN 18103 - siehe Typenschild) habe ich mir vor ca. 30 Jahren für meinen Waffenraum eingebaut. War damals eine Empfehlung meiner polizeilichen Beratungsstelle. Welchem Einbruchsschutz würde die denn heute entsprechen? Später wurde dann noch eine Wertraumtür Sicherheitsstufe B nachgerüstet, so daß der Waffenraum heute mit 2 Türen doppelt gesichert ist.
  3. Ein Diana 23 war vor ca. 50 Jahren mein erstes Gewehr. Da war ich vielleicht so 14 bis 16 Jahre alt. War schon damals ein Keller- oder Dachbodenfund von einem Kumpel. Später habe ich das dann meinem jüngeren Cousin vermacht. Muß ihn mal fragen, ob er das heute noch hat.
  4. Um das Porto voll auszunutzen: https://etel-tuning.eu/produkt/briefbeschwerer/
  5. Ich hab's mal etwas umgeschrieben: Wenn aber gilt, dass jeder, der eine scharfe Schußwaffe besitzt, automatisch auch eine WBK besitzen muss, dann gilt diese Person als zuverlässig. Merkst du eigentlich nicht selbst, was für einen Bullshit du da schreibst? Mit dem gleichen Argument könnte man dann ja unterstellen, daß jeder Verbrecher, Bankräuber oder Amokläufer automatisch eine WBK besitzt und somit als zuverlässig gilt, weil er sonst ja gar keine Schußwaffe haben könnte.
  6. Die waffenrechtlich relevanten Teile könnte man ja vor Abgabe noch mit Hammer und Ambos verschönern. Das Zerstören von Waffen und Waffenteilen ist ja nicht verboten.
  7. Warum sollte man das AR15 denn kpl. abgeben? Wenn es schon sein müßte, dann nur die waffenrechtlich relavanten Teile wie leeren Upper, Lower, Verschluß, Verschlußkopf und Lauf. Alles andere könnte man doch behalten.
  8. Unter anderem deshalb (und wegen dem Genderwahn) habe ich letztes Jahr mein Abo dieser Zeitung nach über 30 Jahren gekündigt. Weil sich ein linksgrüner Redakteur da laufend negativ über Feuerwerk, Böller- und Sportschützen ausgelassen hat. Habe ich denen in meinem Kündigungsschreiben auch so mitgeteilt.
  9. dto. Und die Links gleich mal an den Schützenvereinsvorstand und den Vorstand der Reservistenkameradschaft weitergeleitet mit der Bitte um Verteilung per Email an alle Mitglieder.
  10. Ist mir klar, er war Bundesinnenminister, aber leider trotzdem aus Bayern.
  11. Und ich dachte, die jetzt angedachten Verschärfungen von Frau Faeser stammen mehrheitlich aus der einstigen Rumpelkammer des ehemaligen bayerischen IM Drehhofer?
  12. Ich, Ich, Ich! Die Welt bricht auch nicht zusammen, wenn du oder ich keine Pistole mehr haben. 🤮 Mein Gott, was sind hier für Id***en unterwegs.
  13. https://forum.waffen-online.de/topic/472891-patronenhülsenherstellung/
  14. Ja, so ein OA-15 habe ich mir damals (in Bayern) auch zugelegt. Ich weiß noch, wie mein Waffenhändler mir erzählt hat, er wurde von der Polizei kontrolliert und die konnten gar nicht glauben, daß das OA15 nicht mehr unter Anscheinsparagraphen fiel.
  15. Ob es damals schon (in Deutschland) solche Softair oder Schreckschuß gab, müßte ich mal recherchieren. Aber es gab damals zumindest solche Dekowaffen, und die durfen nur als Teilesatz verkauft und nicht zusammengebaut werden.
  16. Und woraus werden denn die Näpfe hergestellt? Natürlich aus Messingblechronden.
  17. Nein, der Anscheinswaffenparagraph hat damals alles verboten, was subjektiv wie eine vollautomatische Kriegswaffe ausgesehen hat, egal ob funktionierender Halbautomat, Dekowaffe, Schreckschuß, Druckluft oder Softair. Selbst jedweder derartige Gegenstand, egal ob aus Holz oder aus Seife geschnitzt, aus Brot gebacken oder aus Plastik gegossen, fiel unter den Anscheinsparagraphen. Wenn es da wirklich einzig und allein nur um die scharfen halbautomatischen Anscheinswaffen gegangen wäre, hätten wir den §37 WaffG wahrscheinlich heute noch.
  18. Ist ja auch klar, Jäger und Schützenvereine tangieren SRS-Waffen wahrscheinlich genauso wenig wie z.B. ein Drohnenflugverbot.
  19. Aus deiner Sicht können die also vom Markt verschwinden. Nun, aus der Sicht vieler anderer können auch viele andere Sachen vom Markt verschwinden: Halbautomaten, Motorräder, Drohnen, Sportwagen, Feuerwerk und was auch sonst irgendjemand meint, daß es andere nicht brauchen. So nach dem Motto der Grünen: "Was ich nicht will und ich nicht brauch', verbiet' ich allen andern auch." So ein Schmarrn! Die weitaus überwiegende Anzahl der SRS-Waffen wird von normalen Bürgern gekauft, um an Silvester mal friedlich vom eigenen Grundstück aus ein paar Leuchtkugeln und Pfeifer abzuschießen. Viele kaufen und sammeln diese Waffen auch, ohne überhaupt an scharfe Waffen interessiert zu sein. Weil sie weder Jäger noch Sportschützen sind und sich den Aufwand mit Bedürfnis, Waffenschränken usw. nicht antun wollen. Schau dich z.B. mal im CO2-Forum um, glaube nicht, daß da die von dir angesprochenen Vollpfosten unterwegs sind. Und diese Vollpfosten würde ein Verbot oder ein kWS sowieso nicht interessieren.
  20. Ach was? Wenn ich jetzt als Privatmann irgendein AR15 besitze und dort ein paar Löcher (= ventillose Fluid-Durchtritts-Öffnungen ) an den richtigen Stellen reinbohre (in keine waffenrechtlich relevanten Teile), dann darf ich das dann nicht mehr privat verkaufen? Weil ich gegen das HK-Patent verstoßen habe? Und meine Zuverlässigkeit soll ich damit auch noch auf's Spiel setzen? Geht's eigentlich noch?
  21. Runde Löcher als solche sind ja nicht patentfähig, nur die besonderen Stellen, an denen sich dann solche Löcher befinden.
  22. Die WBK wurde 1972 eingeführt, davor war der Besitz von Schußwaffen frei, nur der Erwerb war geregelt (alle Langwaffen ab 18 Jahren, Kurzwaffen mit Jagdschein oder Waffenerwerbsschein). Und auch erst 1972 gab es eine "Amnestie", weil ja vorher niemand eine Waffe anmelden mußte. Zwischen 1972 und 1976 waren immer noch eine Reihe von Waffen frei verkäuflich, so z.B. mehrschüssige Perkussionswaffen wie Vorderladerrevolver oder Pistolen, 4 und 6mm-Flobert Waffen unter 7,5 Joule, Lang- und Kurzwaffen bestimmter Kaliber, die in der Munitionsliste nicht geführt wurden, z.B. 8mm Nambu, 8mm Kropatschek, 7,65x53 Arg. usw. 1976 gab es eine zweite Amnestie, wo dann nochmal nachgemeldet werden konnte und auch diejenigen Waffen, die zwischen 1972 und 1976 noch frei verkäuflich waren angemeldet werden mußten. Interessant ist dabei, daß bis 1972 auch SSWs Waffenerwerbscheinpflichtig waren, wenn sie einen Ausschuß nach vorne hatten. Dabei kam es zu so sonderlichen Konstruktionen wie z.B. einer Röhm-RG4, bei der der Abschußbecher oben aus dem Gehäuse ragte.
  23. Meine Home-Schießstand mit Walther CP88 Competition und Walther-DSP 800 Schießanlage:
  24. Und hier im Ort lebt einer, der Jäger, Schießstandsachverständiger, ehemaliger Vorstand eines Schützenvereins, ehemaliger Schießobmann der örtlichen DJV-Kreisgruppe und der dennoch schon sein ganzes Leben lang strammes SPD-Mitglied im Ortsverein ist.
  25. Dann wäre der ja intelligenter als Albert Einstein oder Stephen Hawking. Bist du sicher, daß da beim IQ nicht mindestens 100 zuviel sind?
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