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thomas.h

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Alle Inhalte von thomas.h

  1. Im Umkehrschluß sind dann Bündelrevolver/Pepperbox/Doppellauf-Deringer Einzellader?
  2. Um genau zu sein, so einer: Ob's sowas heutzutage noch mal geben könnte?
  3. Und wie soll dann sichergestellt werden, daß sie dann auch jeden Bürger rechtzeitig erreicht? Fahren dann Lautsprecherwagen durch die Städte und Dörfer um jedem davon zu verkünden?
  4. Zur Not hätte ich ja noch einen alten Schmidt HS 21-Revolver und eine Erma-ERP 74 und ein paar 1000 Patronen 4mm M20 dazu. Wäre ja jetzt die Gelegenheit, die mal wieder zu reaktivieren.
  5. Ich hab mir letzte Woche so etwas zugelegt: https://www.phenixairsoft.com/de/nachbau-wwi-wwii/8270-colt-m1911-anniversary-co2-swiss-arms-180512.html Als Kugelfang eignet sich hervorragend eine Klopapierrolle. Da hab' ich genügend davon.
  6. Wie soll das in einem Mehrfamilienhaus/Mietshaus funktionieren, in dem mehrere Wiederlader/Schwarzpulverschützen wohnen, die evtl. noch nicht einmal voneinander wissen? Teilt dann das Amt die erlaubte Gesamtlagermenge unter den verschiedenen Parteien auf?
  7. Auf z.B. 4mm-Waffen gibt es ein "F" und ein "PTB". Aber auf SSW's habe ich das noch nicht gesehen. Hast du da mal ein Beispiel?
  8. Seit wann ist auf einer SSW ein "F"? Ich dachte immer da gehört ein "PTB" drauf.
  9. Zukunftsprognose: Auch die IWA wird 2021 wieder nicht stattfinden.
  10. Ich hebe eigentlich alle Rechnungen von Waffen und -zubehör auf, selbst noch welche von vor über 30 Jahren. Ist ja immer wieder interessant, was das Zeug damals mal gekostet hat. Aber woher soll man eine Rechnung haben, wenn man die Magazine aus der Wühlkiste von einer Waffenbörse oder auf einem Flohmarkt gekauft hat? Ich habe sogar schon mal ein G3-Magazin im Wertstoffhof aus dem Altmetallcontainer gefischt. Ohne Beleg vom zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb. Wenn man die dazugehörigen Waffen schon vor 2017 besessen hat, sollte auch die Behörde davon ausgehen, daß man die Magazine dazu ziemlich zeitgleich erworben hat. Blöd ist natürlich ein entsprechender Waffenerweb erst erst nach dem 13.6.2017. Wer kauft schon Magazine, bevor der die entsprechende Waffe besitzt?
  11. Und jetzt mußt du aufpassen, daß du die Bodenbleche nicht verwechselst, wenn du die Magazine mal zum Reinigen zerlegst. Sonst werden womöglich aus deinen angemeldeten genehmigten Magazinen plötzlich andere und dann verbotene. Ich werde bei einer Anmeldung nur das angeben, was auf dem Magazinkörper steht und wenn da nichts steht, eben nichts. Das Bodenblech ist (wie Zubringer oder Feder) ein völlig unmaßgebliches Teil, das ich jederzeit durch ein anderes ersetzen kann, ohne das sich da was am Magazin ändert.
  12. thomas.h

    unbekanntes Teil

    Danke für die Aufklärung. Kann das jemand brauchen? Ansonsten stell ich das mal bei Egun rein. Gruß Thomas
  13. Hallo zusammen, hat jemand eine Ahnung, was das für ein Teil sein könnte?
  14. Aus einem Text eines Ordnungsamtes: Du darfst deine SSW also auch z.B. in einer abgeschlossenen Schreibtischschublade aufbewahren. Munition getrennt von der Waffe bedeutet nur, daß die Waffe nicht geladen ist. Also geladenes Magazin neben der Pistole oder einzelne Patronen neben dem Revolver ist o.k., solange alles zusammen verschlossen aufbewahrt wird. https://www.frag-einen-anwalt.de/Wie-sichere-Aufbewahrung-von-Schreckschusswaffen--f292573.html
  15. https://forum.waffen-online.de/topic/450813-vl-schießen-ohne-pulverschein/
  16. Wenn für den Wohnungsinhaber ein Waffenbesitzverbot erlassen wurde, können ja gar keine Waffen vorhanden sein.
  17. Wahrscheinlich wollten die nur feiern und haben bei ein paar Flaschen Sekt die Korken knallen lassen. Und der Zeuge (Nachbar) war wieder mal nicht eingeladen.
  18. Steig ich jetzt nicht ganz durch. Ich habe gedacht, daß das Sperrelement von jedem autorisierten Büchsenmacher zu entfernen ist. Die haben doch nicht alle den gleichen Code/Mastercode?
  19. Könnte man sich nicht einfach so eine Bedieneinheit kaufen und dann ganz entspannt entsperren/entnehmen und wieder einsetzen/sperren: https://www.habefa.de/shop-zubehoer/bedieneinheit_quicklock_552/waffensicherung_armatix_quicklock_pin_175_bedieneinheit_wechselkupplung_wk_elektronisches_waffenschloss_1005.html
  20. Es geht mir allgemein darum, ob man jetzt mit Jagdschein nicht-CIP-Munition privat erwerben oder überlassen darf. Ich hab' das jetzt halt bei Egun gelesen und bin deshalb etwas verunsichert. Man will ja nichts falsch machen. Daß ein Jäger nicht die entsprechenden Waffen haben muß, ist klar, deswegen hatte ich das in Klammen gesetzt. Bei uns im örtlichen Käseblättchen stehen öfters Anzeigen zum verkauf von Jagdwaffen aus Altersgründen.
  21. Egun ist doch kein Händler, sondern stellt nur die Plattform zur Verfügung. Die Verkäufer/Käufer handeln ja hier privat auf eigene Verantwortung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Ist doch das gleiche, als wenn ich in einer Zeitung ein Verkaufsinserat aufgebe, da kümmert sich der Verlag auch nicht darum, ob ich die gesetzlichen Bestimmungen einhalte. Auch diese Munition stammt bestimmt ursprünglich aus einer gewerblichen Quelle, allerdings gab es damals noch kein CIP. Darf man die jetzt aus einem Nachlaß mit Jagdschein kaufen oder vielleicht doch nicht? Interessiert mich jetzt nur grundlegend, einen MES für "aller Art" hätte ich sowieso. Aber dürfte ich die dann auch wieder (nicht gewerbsmäßig) an einen Jäger (mit entsprechenden Waffen) weiterverkaufen?
  22. Egun schreibt unter anderem folgendes in den Hilfethemen unter "EWB oder MES": Darf ich dann mit Jagdschein keine alte Langwaffenmunition z.B. aus einem Jägernachlaß erwerben? Wo bitte ist denn das gesetzlich geregelt? Oder irrt hier Egun einfach?
  23. thomas.h

    Was ist das?

    Danke für die Aufklärung.
  24. thomas.h

    Was ist das?

    Hallo, unter dem Nachlaß eines Schützenkollegen befand sich bei den Sachen zum Wiederladen das abgebildete Teil. Hat jemand eine Ahnung, was das ist? Gruß Thomas
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