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thomas.h

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Alle Inhalte von thomas.h

  1. Egun ist doch kein Händler, sondern stellt nur die Plattform zur Verfügung. Die Verkäufer/Käufer handeln ja hier privat auf eigene Verantwortung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Ist doch das gleiche, als wenn ich in einer Zeitung ein Verkaufsinserat aufgebe, da kümmert sich der Verlag auch nicht darum, ob ich die gesetzlichen Bestimmungen einhalte. Auch diese Munition stammt bestimmt ursprünglich aus einer gewerblichen Quelle, allerdings gab es damals noch kein CIP. Darf man die jetzt aus einem Nachlaß mit Jagdschein kaufen oder vielleicht doch nicht? Interessiert mich jetzt nur grundlegend, einen MES für "aller Art" hätte ich sowieso. Aber dürfte ich die dann auch wieder (nicht gewerbsmäßig) an einen Jäger (mit entsprechenden Waffen) weiterverkaufen?
  2. Egun schreibt unter anderem folgendes in den Hilfethemen unter "EWB oder MES": Darf ich dann mit Jagdschein keine alte Langwaffenmunition z.B. aus einem Jägernachlaß erwerben? Wo bitte ist denn das gesetzlich geregelt? Oder irrt hier Egun einfach?
  3. thomas.h

    Was ist das?

    Danke für die Aufklärung.
  4. thomas.h

    Was ist das?

    Hallo, unter dem Nachlaß eines Schützenkollegen befand sich bei den Sachen zum Wiederladen das abgebildete Teil. Hat jemand eine Ahnung, was das ist? Gruß Thomas
  5. Meine AR15-Magazine haben auf dem Magazinkörpern keinerlei Beschriftung. Und was auf den Bodenplatten steht, ist nicht relevant, da die ja keine wesentlichen Magazinteile sind und jederzeit ausgetauscht oder ersetzt werden könnten.
  6. Es funktioniert nicht so richtig. Habe heute bei meinem Amt angerufen, sie sollten mir meine Stammdatenblätter ausdrucken und zuschicken. Scheint ein heilloses Durcheinander gewesen zu sein, lt. einem Rückruf vom Amt warten sie jetzt auf ein Softwareupdate und versuchen den Ausdruck nächste Woche nochmal.
  7. Wer es versäumt hat und evtl. aufnehmen will, am Samstag 5. September, 10:30 wird es nochmal wiederholt: https://www.tvmovie.de/tv/das-geschaeft-mit-der-jagd-135575223
  8. Ich habe kein Smartphone.
  9. Und wie begrenzt man z.B. ein 08-Trommelmagazin, ich habe dazu noch keine Magazinbegrenzer gefunden? Oder gibt's da dann vielleicht Ausnahmen für Waffensammler?
  10. Na, dann bin ich ja froh, daß ich meine Magazine immer gleich direkt nach dem Kauf auf das aktuelle DWJ gelegt und fotografiert habe. Damit ist der Beweis erbracht, daß ich die schon 20 Jahre rechtmäßig besitze.
  11. Reicht da auch ein Eigenbeleg? https://rechnungen-muster.de/eigenbeleg-vorlage Woher soll man denn eine Rechnung oder Quittung vom Flohmarkt- oder Waffenbörsekauf vor vor 20 Jahren haben? Ich habe mal vor Jahren ein G3-Magazin aus dem Altmetallcontainer im Wertstoffhof gefischt. Sollte ich mir vielleicht jetzt noch nachträglich eine Fundquittung vom zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb ausstellen lassen.
  12. Natürlich! Eine Stichelschleifmaschine gehört doch sowieso in jede gut sortierte Werkstatt.
  13. Na ja, für DM 150,- Schrottpreis (umgerechnet knapp €75,-) konnte ich halt damals nicht nein sagen. Und so eine farbig eingelegte Stichelgravur sieht doch auch viel besser aus als eine Lasereschriftung.
  14. So eine (Deckel GK21) steht bei mir in der Werkstatt. Wenn also jemand was zu beschriften hätte ...
  15. Für einen einmaligen Amoklauf wird's wohl reichen.
  16. Na ja, ohne Verriegelung (im Gegensatz zur 08) nicht gerade empfehlenswert.
  17. Ist dann ein 08-Lauf mit Gabelstück und Verschluß ein Wechselsystem oder zählt das bereits als kpl. Waffe, da man da ja zum Abgeben eines Schusses nicht unbedingt das Griffstück dazu braucht? P08 Schießen ohne Griffstück
  18. Große 30er-Magazine für's AR15 bekommt man auf jedem besseren Flohmarkt für billig Geld nachgeworfen. Welch Kundenkartei will da jemand auswerten?
  19. https://www.youtube.com/embed/wgOdSzHTyto
  20. Schriftliche Antwort von meiner Sachbearbeiterin: aufgrund der Corona-Krise: "Waffen- und sprengstoffrechtliche Angelegenheiten verzögern sich deswegen auf unbestimmte Zeit." Na, bis vielleicht dann nächstes Jahr.
  21. thomas.h

    Armbrust-Garten

    Soll das dann auch bedeuten daß wenn ich in meinem Keller/Dachboden/Flur regelmäßig mit LG oder LP trainiere, mein Eigenheim dann nach dem Gesetz zu einer erlaubnispflichtige Schießstätte wird?
  22. thomas.h

    Neuer IWA Termin

    Selten so einen Blödsinn gelesen! Ja, ich war jahrelang regelmäßig auf der IWA als unerwünschter Endverbraucher (Jäger, Wiederlader und Sportschütze). Und ja, es war immer sehr interessant und informativ und ich hatte auch sehr gute Gespräche mit Standbetreibern obwohl ich nur Endverbraucher war. Nenn doch mal die "vielen" Endverbrauchermessen, auf der man so einen umfassenden Überblick über Jagd-, Sportwaffen, Munition und Zubehör bekommen kann. Doch nicht etwa "Jagd & Hund", wo man die Waffenhändler an einer Hand abzählen kann oder die WBK, wo 90% Wehrmachtsschrott angeboten wird.
  23. https://www.swp.de/blaulicht/ulm-neu-ulm/mann-bringt-munition-zur-polizei-und-wird-angezeigt-43866669.html
  24. Sind das fake-news oder ist da was dran? https://www.co2air.de/thema/108965-neues-waffengesetz-achtung-fake-news/
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