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thomas.h

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  1. Es wäre mal interessant zu wissen, bei wie vielen von den 172 Messern es sich um "Waffen" bestimmter Personenkreise handelt oder nur um das Obstmesserchen von Tante Hilde oder das Taschenmesserchen von Opa Franz? Oder bei den "waffenähnlichen Gegenständen" um den berüchtigten Nagelklipser, einen Schraubenzieher, ein paar Stricknaden oder gar um ein besonders gefährliches Multitool? Ich habe in einem Rotlichtviertel mal jemanden gesehen, der hatte einen 24/27er gekröpften Ringschlüssel am Finger baumeln. Zählt der auch als "waffenähnlicher Gegenstand"?
  2. Wo um alles in der Welt soll man denn einen Waffenschrank mit derartigen Schwerlastdübeln sicher verankern können, wenn da weder dicke Betonwände noch -böden vorhanden sind? Geht weder in Altbauten mit Holzbalkendecken und/oder Fachwerk/Lehm/Ziegelsteinwänden noch in Neubauten mit Leichtbauwänden, Porenbetonsteinen oder Häusern in Holzständerbauweise.
  3. Die interessieren sich in der Regel gar nicht für die Waffen. Ich hatte mal eine Kontrolle bei der Heimfahrt vom Schießstand. Den Beamten sind die Waffenkoffer hinten im Kombi aufgefallen. Haben nur gefragt: "Kommen Sie vom Schießen" und "Haben Sie Zielwasser getrunken?" Auf die Verneinung der zweiten Frage und angesichts meines nüchternen Zustandes wollten die dann nur noch Führerschein und Fahrzeugpapiere sehen.
  4. Und auch keiner deiner Freunde, Bekannten oder Verwandten hat ein Auto und könnte dich mal fahren?
  5. Könnte sich ja auch z.B. um wertvolle 08-Trommelmagazine handeln.
  6. Sorry, aber das klingt für mich nicht logisch, was ist denn, wenn der Waffensammler auch noch Sportschütze (und vielleicht auch noch Jäger) in Personalunion ist? Na ja, nach einer Logik im WaffG zu suchen, erübrigt sich eigentlich.
  7. Also darf der Sportschütze dann mit der Sammlerwaffe sportlich schießen, der Eigentümer aber nicht?
  8. Sammlerwaffen darf man doch zum Schießstand transportieren zwecks Funktionsprüfung (zumindest soweit sie beschossen sind). Vielleicht will der Sammler ja auch mal einem Sportschützen beweisen, daß man mit einer 100 Jahre alten Pistole genauso gut treffen kann wie der andere mit seinem modenen High-Tech-Gerät. Darf man eigentlich eine Sammlerwaffe an einen Sportschützen ausleihen? Und was ist, wenn man eine Erbwaffe an ein Vereinsmitglied verkaufen möchte und der will sie vor dem Kauf erst einmal probeschießen?
  9. Wenn die nicht von Russen im Krieg zurückgelassen wurden, sind das m.E. zu 99% Altdekowaffen. Wer hätte sich denn vor 1972 ausgerechnet scharfe Mosin-Nagants gekauft? Und nach 1972, als die WBK-Pflicht eingeführt worden war, waren gerade diese Teile als Dekowaffen mit die billigsten. Klarheit bringt: Verschluß raus und mal mit einer Taschenlampe in's Patronenlager leuchten.
  10. Kann man das Rundschreiben irgendwo einsehen?
  11. Oder wie es ein Amtschef mal formulierte: "Meine Sachbearbeiter dürfen von ihrem Aufgabengebiet keine Ahnung haben, nur so können sie unvoreingenommen entscheiden." Wird von der Politik ja genauso vorgelebt.
  12. noch schlimmer ist solch ein Mordinstrument:
  13. Da wäre ich mir nicht so sicher: https://transport-online.de/news/aktuelles-urteil-zuhause-betrunken-fuehrerschein-entzogen-10633.html
  14. Das mit dem Schwenkriegelschloß hat sich mit wahrscheinlich irgendein Beamter im IM ausgedacht, der von Schlössern nicht viel Ahnung hatte. SCHWENKRIEGELSCHLOSS hört sich halt irgendwie wertig an. Gemeint ist da mit Sicherheit so eines: https://www.schluesseldienst-muenchen.de/lexikon/was-ist-ein-schwenkriegelschloss-das-schwenkriegelschloss-verstaendlich-erklaert/ und nicht so etwas: https://www.wagner-sicherheit.de/burg-waechter/burg-waechter-universalzylinder-zs-76-86.html?pid=12437&var=01280 2&gclid=CjwKCAjwp6CkBhB_EiwAlQVyxbbGgE9yV-h5b3F2EB0YAM2JZaL8_CRIC2NOik9WdZkAHcwObD2fVxoCnx0QAvD_BwE Da wäre ja jedes Vorhängeschloß sicherer.
  15. Da werden anscheinend die Kommentare gelöscht, die nicht in's Konzept passen. Meiner von gestern ist auf jeden Fall nicht mehr da.
  16. Dann vielleicht als Einzelanfertigung, z.B. hier: https://www.leespring.de/?gclid=CjwKCAjw1YCkBhAOEiwA5aN4Ae_abIiNGghSIh3sncWphERAOc9iyUWo3RFCPgOvuqKdiqKp8KAB9RoCtukQAvD_BwE
  17. Brownells Deutschland?
  18. Ist schon mehrmals diskutiert worden: https://forum.waffen-online.de/topic/466282-langwaffenerwerb-auf-jagdschein-gedeckelt/ https://forum.waffen-online.de/topic/469134-10-lw-für-jäger-langt…na-wer-hat-es-gelesen/
  19. Kommt mir auch so vor, als ob da die Zahlen nicht ganz stimmen könnten. Im Durchschnitt nur 5 Waffen pro Waffenbesitzer? Die meisten Jäger und Sportschützen haben doch schon mehr, ohne die Sammler, da gehen die Bestände ja teilweise in die Hunderte.
  20. Bei einigen meiner Waffen, damals zwischen 1972 und 1976 auf Jagdschein oder Sportschützenbedürfnis erworben, steht im NWR das drin: Darf ich dann diese Waffen mangels im NWR dokumentierten jagdlichem oder sportlichem Bedürfnis überhaupt noch für irgendwas benutzen?
  21. Man könnte aber mit einer Endoskopkamera immer noch durchgucken. Da mußt du innen noch ein engmaschiges Gitter vorbauen.
  22. Aus Sicherheitsgründen - auch aufgrund der spezifischen Besonderheiten eines Ballungsraumes, wie Berlin - ist für alle Auto- und Motorradfahrten ein regelmäßiges Fahrtraining und die Verlängerung des Führerscheines durch Bestehen einer jährlichen Fahrsicherheitsprüfung, kontrolliert durch eine unabhängige Institution, für alle Auto- und Motorradfahrenden notwendig und auch Voraussetzung für die Teilnahme an gemeinsamen Ausfahrten. Die Fahrsicherheit muß bei allen ausgeübten Fahrten die Vermeidung einer Verletzung oder den Tod unabhängiger Verkehrsteilnehmer garantieren. Die mit dem Führerschein verbundene Verantwortung erfordert auch eine belegte Fähigkeit zur erfolgreichen Erste-Hilfe-Leistung.
  23. Ich habe mal in einem Veganerforum gelesen, wie sich eine junge, weibliche Menschin darüber erkundigt hat, wie sie eine Zecke tierschutzgerecht entfernen kann, damit dem armen Tierchen kein Leid geschieht.
  24. Nein, so wie ich das damals verstanden habe: Vorher: Verbot von allen Halbautomaten mit Wechselmagazinen, weil da ja auch größere Magazine mit einer Kapazität von mehr als 2 Patronen verwendet werden könnten. Nacher: Halbautomaten auch mit großen Wechselmagazinen erlaubt, wenn das Magazin nur mit max. 2 bzw. 3 Patronen befüllt ist.
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