Zum Inhalt springen

German

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    6.558
  • Benutzer seit

Alle Inhalte von German

  1. Die Begründung wäre durchaus interessant. Soweit ich weiss, wurde die Waffe für das FBI entwickelt (und ist noch in Verwendung bei mindestens der britischen Polizei) und ist damit kein Jagd- und Sportgewehr i.S.d. KrWaffL. Ich glaube nicht, dass sich das BAFA/Wirtschaftsministerium auf die Spitzfindigkeit einlässt, dass es sich ja nicht um ein Gewehr sondern eine Pistole handelt, wenn ein Schubschaft dran ist. Zumal Du ja schon richtig festgestellt hast, dass durch einfachen Griffstücktausch vollautomatisch geschossen werden kann und die Waffe so einem Vollautomaten gleichsteht.
  2. Befummeln und schiessen. Wofür brauchst Du eine große Anlagefläche der Schulterstütze bei 'ner Waffe in 5,56? Je größer die ist, umso eher kommt sie mit der Ausrüstung und eventuellen Tragesystemen in Konflikt. Der Schaft des 433 ist angenehm kompakt und mit der minimal konvexen Abschlussplatte IMHO recht nahe am Optimum.
  3. Nein, auch Kriegswaffen gibt's als Halbautomaten. Die Lower stammen aus einem gecancelten Behördenauftrag bzw. Überbestand von HK416C PDWs, erkennbar am Loch für die Führungsöse für den PDW-Einschubschaft. ZIB Militaria hatte die (neben anderen 416-Teilen) en Block eingekauft und vertickt die Teile jetzt soweit legal möglich in die USA, da darf der Lower aber nicht eingeführt werden.
  4. German

    Neues vom Beitler

    "Gutachten" nicht mit Feststellungsbescheid verwechseln. Für das BWT3 existierte kein Feststellungsbescheid im heutigen Sinne. Erst das BWT3D bekam einen.
  5. Auch wenn das Ding waffenrechtlich bei uns nicht erfasst ist, kann es als besonders konstruierter Bestandteil einer Handfeuerwaffe der Ausfuhrkontrolle unterliegen: http://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Aussenwirtschaft/afk_gueterlisten_ausfuhrliste_abschnitt_a.html http://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Arbeitshilfen/arbeitshilfen_node.html Das kann auch innerhalb der EU zum Tragen kommen. Zumindest sollte man damit nicht zu blauäugig und uninformiert loslegen.
  6. Das passiert automatisch, wenn einige User hier sich an einer Diskussion beteiligen.
  7. Bitte was? Da ist Youtube voll davon... Leider nicht.
  8. Nicht nur im Zivilbereich. Die ersten behördlichen Beschaffer haben schon vor, dass die nächsten Waffenausschreibungen Konventionalstrafen bei Lieferverzug vorsehen. Bisher hat man das üblicherweise nicht gemacht und derzeit schauen diverse Kunden grade mit langen Gesichern in die Röhre. Die Verzögerungen sind teilweise nicht unähnlich der zivilen Situation.
  9. Das fällt wohl unter Investitionsrisiko.
  10. Das mit d) war schon absichtlich so gewählt, um aufzuzeigen, dass selbst eine "rein halbautomatische" Variante des HK433 per Definition eine Kriegswaffe wäre, da der allgemeine Glaube ist, Kriegswaffen wären nur vollautomatische Waffen. Nach dem derzeitigen Stand fällt das HK433 unter c), wobei es nur eine Frage der Zeit ist, bis eine Behörde ein rein halbautomatische Griffstück fordert.
  11. Nein, ist es nicht. Die Konstruktionsabsicht des Herstellers ist eindeutig. Im Übrigen ist die Logik andersherum. Jede halbautomatische Waffe ist erstmal Kriegswaffe, es sei denn, die Waffe wurde explizit für Jagd- und Sportzwecke entwickelt und hergestellt. Siehe hierzu auch die Anlage zum KrWaffKontrG, Nr. 29 d)
  12. Das weiss derzeit nichtmal HK, denn dafür muss das "Original" erstmal einer kaufen...
  13. Kommt wahrscheinlich auch ein bissel da drauf an, wie schnell man am Abzug zieht...
  14. Das kannte ich bisher nur von "Hochgeschwindigkeitsmunition". Dass das mit der lahmarschigen .45 ACP auch funktioniert ist echt was Neues...
  15. Nicht erwünscht sind vom Gesetzgeber Waffen, die recht kompakt sind und sich leicht schussbereit verbergen lassen. Eigentlich. Um insbesondere Sportschützen solche Waffen vorzuenthalten wurde nach Abschaffung des §37 WaffG (alt) im Waffenrecht (neu) der §6 AWaffV eingeführt, der dieses Bullpupverbot enthält. Dort findet sich aber der Passus, dass dies nur halbautomatische Schusswaffen betreffen soll, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen. Ruft eine Waffe keinen Anschein hervor, fällt sie nicht unter die Einschränkungen des §6. Ob das der Fall ist oder nicht, entscheidet im Zweifelsfall das BKA. Und das hat in seiner unergründlichen Weisheit festgelegt, dass das oben abgebildete AUG Z mit "Sporthandschutz" eben keinen Anschein hervorruft und daher auch von Sportschützen erworben werden darf. Mit Vordergriff und (ggf.) mit Originalvisierung sähe das anders aus. Jäger, Sachverständige und ggf. Sammler betrifft diese Einschränkung übrigens nicht, die dürfen die Dinger auch im "Originallook" erwerben. Von einem "Verbot" kann also nicht die Rede sein, lediglich von einem Ausschluss beim sportlichen Schiessen.
  16. German

    Leihschein

    Was man daran falsch verstehen kann, kann ich Dir sagen: Das, was Du darunter verstehst. Gemeint sind die weiteren amtlichen Eintragungen, die eine Waffenbehörde auf der WBK vornehmen kann, z.B. bei weiteren Einschränkungen oder zu beachtenden Regelungen im Zusammenhang mit dem anerkannten Bedürfnis. Oder aber sie beziehen sich auf eingetragene (z.B. alt-demilitarisierte) Waffen und was mit diesen gemacht und nicht gemacht werden darf. Und auf diese Eintragungen muss (natürlich) auch beim Ver- und Ausleihen geachtet werden. Der Satz hat nichts mit "den Einträgen" der Waffen auf der Vorderseite zu tun.
  17. German

    IWA 2018

    Ah, ok. Danke für die Klarstellung.
  18. German

    IWA 2018

    Vermutlich hast Du den Thread nicht gelesen (warum auch...), aber hier geht es ursprünglich darum, dass eine Einladung durch einen Aussteller nicht den Legitimationsnachweis ersetzt.
  19. Die Zulassung eines genehmigten Lehrgangs gilt dann bundesweit. Die örtlichen Behörden werden ggf. bei der Prüfung einzelner Punkte, z.B. der Eignung der Unterrichtsräume, herbeigezogen, wenn die Lehrgänge an verschiedenen Orten stattfinden sollen. Der Ausbilder für Waffenträger sollte entsprechende Vorkenntnisse haben bzw. selber Waffenträger sein. Das kann z.B. ein (ehem.) behördlicher Waffenträger sein, oder jemand der durch entsprechende Lehrgänge darlegen kann, dass er für diesen Bereich ausreichend qualifiziert ist. Für den Rechts-Teil sieht man dabei gerne Juristen oder Personen mit nachweislicher Ausbildung im relevanten Bereich. Manche Waffenbehörden wollen vielleicht auch weniger sehen. Siehe hierzu Nr. 7.5.1. und 7.5.3. WaffVwV.
  20. Oder Aussagen in ihren richtigen Kontext einordnen. Die Thematik "Aussehen des Zweibeins" wird dann relevant, wenn die halbautomatische Waffe eine grenzwertige Zahl anderer Anscheinsmerkmale aufweist.
  21. "Im Verein" wird sicherlich keine Sachkunde für Waffenträger geprüft, geschweige denn vermittelt.
  22. L und K sind auf'm Handy nah' beieinander...
  23. Viele Waffenbehörden wollen die sichere Aufbewahrung nachgewiesen haben. D.h. von einem Teil der vorhandenen Tresore oder von allen Tresoren existieren bei der Behörde bereits Unterlagen. Kauft man weitere Tresore, müssen die der Behörde nicht zwangsläufig gemeldet werden. Wenn der tatsächliche Waffenbestand zu einem gewissen Stichtag aber nicht mit den (angeblich) zu diesem Stichtag bereits besessenen Tresorkapazitäten übereinstimmt, könnten diese Tatsachen aus Sicht der Waffenbehörde die Annahme rechtfertigen, dass da jemand versucht zu bescheissen... ...ob man diese Diskussion ("ich konnte mir damals doch so viele Schränke kaufen wie ich wollte") mit seiner Waffenbehörde führen möchte, muss jeder für sich entscheiden und sollte sich das IMHO sorgsam überlegen. Eine große Auswahl an alternativen Waffenbehörden hat man nunmal nicht, wenn man nicht umziehen möchte.
  24. German

    IWA 2018

    Das sind aber üblicherweise auch die Stände, an denen die Grabbelbesucher vorbeigehen...
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.