Zum Inhalt springen
Am kommenden Montag (17.03.25) stehen ab 15:00 Uhr Wartungsarbeiten an. Wir bitten um Euer Verständnis

German

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    6.558
  • Benutzer seit

Alle Inhalte von German

  1. German

    Neues vom Beitler

    Ich finde, alles was in Deinem Beitrag nach diesem Satz kommt, beschreibt es doch ganz gut. Das kann man alles toll finden (wie vielleicht Du) oder man kann es nicht so toll finden (wie vielleicht ich). Fakt ist, dass er durch sein Handeln damals vielen Leuten Probleme beschert hat und auch heute noch über einigen ein Damoclesschwert schwebt, was dem einen oder anderen vielleicht noch nichtmal bewusst ist. Und scheinbar hat er bis heute nicht begriffen, wann's mal gut ist. Und bevor jemand anders kluggeschissen kommt: es war der (ehem.) §37. So kann man es auch nennen.
  2. German

    Neues vom Beitler

    Aber halt auch nur, wenn Deine Waffe der im Bescheid begutachteten Waffe entspricht. Und wirklich kontrollieren kannst Du das als Kunde zumeist nicht. Zumindest sollte so eine doofe Situation helfen, einen Verbotsirrtum zu argumentieren.
  3. German

    Neues vom Beitler

    Man braucht ja keinen Feststellungsbescheid, wenn die Waffe bestimmte Kriterien erfüllt bzw. nicht erfüllt. Und es gibt einen Unterschied zwischen wesentlichen technischen Eigenschaften, dem "Anschein" einer Waffe und unwesentlichen Anbauteilen. Der sollte einem bewusst sein. Hier beim Beitler geht es halt nicht um Griffe und Handschutze. Letztere sind eigentlich nur dann interessant, wenn die Waffe anscheinsfrei sein soll/muss. Und im Übrigen bedeutet auch ein gültiger Feststellungsbescheid keine Rechtssicherheit, weil dieser jederzeit zurückgenommen werden kann. Ist halt so, das ist der Murks mit dem wir derzeit leben müssen.
  4. German

    Neues vom Beitler

    Nun, vermutlich ist das eine Frage der Perspektive.
  5. German

    Neues vom Beitler

    Zur Erinnerung: und Der Feststellungsbescheid gilt erstmal exakt nur für die vorgelegte Musterwaffe. Ob die nun den restlichien Waffen bzw. "Serienwaffen" des aktuellen Falls entspricht, sei mal dahingestellt. Möglich ist das durchaus, sicher ist das aber nicht. Und wie das mit allen anderen bis heute unter dem Sammelbegriff "BWT47" verkauften Waffen aussieht, weiss erst recht keiner. Und ein Interesse daran, alle bisher verkauften Beitlerwaffen auf ihre tatsächlichen Eigenschaften zu untersuchen, sollte keiner haben. Da kann jeder Beteiligte nur verlieren... Insofern wäre es für die Allgemeinheit besser, wenn er künftig Blumen züchten würde oder so.
  6. German

    Neues vom Beitler

    Mir geht's um die Stelle "Der Verschlusskopf, d.h. das wesentliche Waffenteil, funktioniert (Lücke) einwandfrei. Davor sieht's auch fast so aus, als würde ein (Teil-)Satz fehlen. Da passt von der Logik her kein Namen oder Institution rein.
  7. German

    Neues vom Beitler

    Und Du bist Dir sicher, dass alle unter dem Sammelbegriff "BWT47" über die Jahre verkauften Waffen exakt der dem BKA vorgelegten Musterwaffe entsprechen? Und hat da das BKA Formatierungsfehler im FB oder fehlen da Textstellen?
  8. German

    Neues vom Beitler

    So traurig das klingen mag: Vermutlich keiner. Incl. Beitler, dem BKA, den Waffenbehörden und den meisten der Besitzern...
  9. Die Begründung wäre durchaus interessant. Soweit ich weiss, wurde die Waffe für das FBI entwickelt (und ist noch in Verwendung bei mindestens der britischen Polizei) und ist damit kein Jagd- und Sportgewehr i.S.d. KrWaffL. Ich glaube nicht, dass sich das BAFA/Wirtschaftsministerium auf die Spitzfindigkeit einlässt, dass es sich ja nicht um ein Gewehr sondern eine Pistole handelt, wenn ein Schubschaft dran ist. Zumal Du ja schon richtig festgestellt hast, dass durch einfachen Griffstücktausch vollautomatisch geschossen werden kann und die Waffe so einem Vollautomaten gleichsteht.
  10. Befummeln und schiessen. Wofür brauchst Du eine große Anlagefläche der Schulterstütze bei 'ner Waffe in 5,56? Je größer die ist, umso eher kommt sie mit der Ausrüstung und eventuellen Tragesystemen in Konflikt. Der Schaft des 433 ist angenehm kompakt und mit der minimal konvexen Abschlussplatte IMHO recht nahe am Optimum.
  11. Nein, auch Kriegswaffen gibt's als Halbautomaten. Die Lower stammen aus einem gecancelten Behördenauftrag bzw. Überbestand von HK416C PDWs, erkennbar am Loch für die Führungsöse für den PDW-Einschubschaft. ZIB Militaria hatte die (neben anderen 416-Teilen) en Block eingekauft und vertickt die Teile jetzt soweit legal möglich in die USA, da darf der Lower aber nicht eingeführt werden.
  12. German

    Neues vom Beitler

    "Gutachten" nicht mit Feststellungsbescheid verwechseln. Für das BWT3 existierte kein Feststellungsbescheid im heutigen Sinne. Erst das BWT3D bekam einen.
  13. Auch wenn das Ding waffenrechtlich bei uns nicht erfasst ist, kann es als besonders konstruierter Bestandteil einer Handfeuerwaffe der Ausfuhrkontrolle unterliegen: http://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Aussenwirtschaft/afk_gueterlisten_ausfuhrliste_abschnitt_a.html http://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Arbeitshilfen/arbeitshilfen_node.html Das kann auch innerhalb der EU zum Tragen kommen. Zumindest sollte man damit nicht zu blauäugig und uninformiert loslegen.
  14. Das passiert automatisch, wenn einige User hier sich an einer Diskussion beteiligen.
  15. Bitte was? Da ist Youtube voll davon... Leider nicht.
  16. Nicht nur im Zivilbereich. Die ersten behördlichen Beschaffer haben schon vor, dass die nächsten Waffenausschreibungen Konventionalstrafen bei Lieferverzug vorsehen. Bisher hat man das üblicherweise nicht gemacht und derzeit schauen diverse Kunden grade mit langen Gesichern in die Röhre. Die Verzögerungen sind teilweise nicht unähnlich der zivilen Situation.
  17. Das fällt wohl unter Investitionsrisiko.
  18. Das mit d) war schon absichtlich so gewählt, um aufzuzeigen, dass selbst eine "rein halbautomatische" Variante des HK433 per Definition eine Kriegswaffe wäre, da der allgemeine Glaube ist, Kriegswaffen wären nur vollautomatische Waffen. Nach dem derzeitigen Stand fällt das HK433 unter c), wobei es nur eine Frage der Zeit ist, bis eine Behörde ein rein halbautomatische Griffstück fordert.
  19. Nein, ist es nicht. Die Konstruktionsabsicht des Herstellers ist eindeutig. Im Übrigen ist die Logik andersherum. Jede halbautomatische Waffe ist erstmal Kriegswaffe, es sei denn, die Waffe wurde explizit für Jagd- und Sportzwecke entwickelt und hergestellt. Siehe hierzu auch die Anlage zum KrWaffKontrG, Nr. 29 d)
  20. Das weiss derzeit nichtmal HK, denn dafür muss das "Original" erstmal einer kaufen...
  21. Kommt wahrscheinlich auch ein bissel da drauf an, wie schnell man am Abzug zieht...
  22. Das kannte ich bisher nur von "Hochgeschwindigkeitsmunition". Dass das mit der lahmarschigen .45 ACP auch funktioniert ist echt was Neues...
  23. Nicht erwünscht sind vom Gesetzgeber Waffen, die recht kompakt sind und sich leicht schussbereit verbergen lassen. Eigentlich. Um insbesondere Sportschützen solche Waffen vorzuenthalten wurde nach Abschaffung des §37 WaffG (alt) im Waffenrecht (neu) der §6 AWaffV eingeführt, der dieses Bullpupverbot enthält. Dort findet sich aber der Passus, dass dies nur halbautomatische Schusswaffen betreffen soll, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen. Ruft eine Waffe keinen Anschein hervor, fällt sie nicht unter die Einschränkungen des §6. Ob das der Fall ist oder nicht, entscheidet im Zweifelsfall das BKA. Und das hat in seiner unergründlichen Weisheit festgelegt, dass das oben abgebildete AUG Z mit "Sporthandschutz" eben keinen Anschein hervorruft und daher auch von Sportschützen erworben werden darf. Mit Vordergriff und (ggf.) mit Originalvisierung sähe das anders aus. Jäger, Sachverständige und ggf. Sammler betrifft diese Einschränkung übrigens nicht, die dürfen die Dinger auch im "Originallook" erwerben. Von einem "Verbot" kann also nicht die Rede sein, lediglich von einem Ausschluss beim sportlichen Schiessen.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.