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German

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  1. Den Weg beschreitet hoffentlich auch die NRA oder ein Betroffener, genügend Geld für den Marsch durch die Instanzen sollte sich in den USA für dieses Thema finden lassen.
  2. Nicht, dass ich die Aktion von Youtube auch nur im Ansatz gutheissen würde, aber... Du erkennst schon noch den Unterschied zwischen Geschlecht/Rasse und Waffenbesitz bzw. dem Willen zum Veröffentlichen von Waffenvideos, oder?
  3. Bitte watt? Kommt vielleicht ein bissel darauf an, wie man Mittelklasse definiert und ob soziale Absicherung dabei ein Kriterium ist. "One paycheck away from the street" hat halt wenig mit unserer Vorstellung nach Mittelklasse zu tun, und an's Krankwerden sollte man bei 30k$ p.a. lieber auch nicht denken...
  4. German

    Neues vom Beitler

    Du kennst Den Fall doch gar nicht. Die Aufklärung wird sehr wahrscheinlich die Veröffentlichung der Urteilsbegründung liefern.
  5. German

    Neues vom Beitler

    Wie willst Du denn nett auftreten, wenn jemand (mutmaßlich) gezielt pleite geht und dann U-Boot spielt und dadurch gar keine Kommunikation zustandekommt? Unter den Erreichbarkeiten, unter denen er die BWT3 noch verkauft hat, war zum Zeitpunkt als Kontakt dringend notwendig gewesen wäre niemand mehr erreichbar. Monatelang, bis es zu spät war.
  6. German

    Neues vom Beitler

    Noch ein paar abschließende Gedanken für heute: Wenn ich mich recht erinnere (ich bin mir recht sicher, eine kleine Chance dass ich mich irre besteht aber), hat er bereits die entsprechende Werbung gemacht, bevor das neue Gesetz in Kraft getreten war und das Alte noch Gültigkeit hatte. Die relevante Zeit war also diejenige kurz nach dem Verabschieden des WaffG (neu) am 11.10.2002 und vor/um das Inkrafttreten am 01.04.03 herum bis (spätestens) zum 13.06.2003 (zu diesem Zeitpunkt war der §6 AWaffV schon entworfen, siehe unten). Den Blick hatte aber keiner. Den hat erst Beitler mit seinem agressiven Marketing und dessen Timing möglich gemacht. Nur für die Einordnung in die Zeitlinie: Der Entwurf der AWaffV beinhaltete bereits am 13.06.03, also grob anderthalb Monate vor Erscheinen der obigen DWJ, den §6 in seiner heutigen Version. http://dipbt.bundestag.de/doc/brd/2003/0415-03.pdf (hinten im Dokument finden sich auch die tollen Begründungen - übrigens auch zum §9 AWaffV, die der Sichtweise/Interpretation einiger Diskutierender in Threads zu dem Thema hier widersprechen) Zur Zeit der Aussage des Artikels waren also die Weichen für ein Verbot "durch die Hintertür" bereits gestellt. Weitere Daten kann ich aus dem DIP-Auszug zum AWaffV-Gesetzgebungsvorgang erstmal nicht rausziehen. Aber vielleicht findet ja noch jemand was: http://dip.bundestag.de/extrakt/15/021/15021295.html
  7. German

    Neues vom Beitler

    Das hat er zwischendrin auch mal nicht mehr. Insbesondere zu dem Zeitpunkt nicht, als seine sitzengelassenen Kunden Hilfe benötigt hätten. Und trotzdem tauchte der Name immer wieder in diesem Zusammenhang auf. Es wäre ja zu wünschen, dass das jetzt so bliebe. Allein fehlt mir die Hoffnung. Kennst Du denn schon die ausführliche Urteilsbegründung? Ich gehe davon aus, dass sich dort eine entsprechende Erklärung wird finden lassen. Vorher brauchst Du Dir da nicht viele Gedanken machen, das ist verschenkte Zeit...
  8. German

    Neues vom Beitler

    Es ist ja echt toll, dass das Internet nichts vergisst. Jetzt hab' ich tatsächlich noch das Dokument gefunden, an das ich mich von damals noch dunkel erinnert habe: Behördengutachten vom 06.12.2004 als Reaktion auf einen Untersuchungsantrag des Hauptzollamtes des Frankfurter Flughafens vom 26.11.2004: Aufforderung des BKA zum Einsenden einer kompletten Musterwaffe vom 14.12.2004 (mit Bezug auf den Antrag auf einen Feststellungsbescheid durch BWT vom 07.12.2004): https://www.yumpu.com/de/document/view/49964250/bundeskriminalamt-waffentechnik Antwort von BWT mit Puzzlesendung auf die Aufforderung des BKA, eine komplette Musterwaffe einzusenden: Daher auch noch das Geschmäckle, dass Beitler eben doch nicht eine Komplettwaffe wie verlangt vorlegte sondern eben diese Teilesammlung.
  9. German

    Neues vom Beitler

    Denk' vielleicht nochmal drüber nach, ob das hier bei der Diskussion über Bakelitmagazine in einem Diskussionsforum passt.
  10. Und vielleicht die jeweiligen Gesetze der Länder (sofern diese Regelungen zu Signalpistolen haben), in deren Hoheitsgewässern man sich befindet... Nur weil man einen EFWP besitzt, ist das keine Freikarte für beliebige Mitnahme in jedes (europäische) Land. Nur die in §32 Abs. 3 WaffG genannten Ausnahmefälle (Jäger, Sportschützen, Brauchtumsschützen) sind von diesen Erlaubnispflichten unter bestimmten Voraussetzungen pauschal ausgenommen. Ähnlich ist das auch in vielen anderen EU-Staaten. Ob bei allen, dafür würde ich meine Hand nicht in's Feuer legen. Je nach Gesetzeslage im Gast- oder Durchreiseland kann auch hier noch eine zusätzliche Erlaubnis für die Mitnahme notwendig sein, die dann im EFWP zu vermerken ist. Deutschland hat die Mitnahme von Signalwaffen an Bord von Schiffen (von der Freistellung für's Fliegen steht da z.B. nichts) in den oder durch den Geltungsbereich des WaffG in §32 Abs. 5 Nr. 2 erlaubnisfrei gestellt. Ich bin mir nicht sicher, ob das in jedem EU-Mitgliedsland auch so ist. Weisst Du das sicher?
  11. German

    Neues vom Beitler

    Ich habe mir sagen lassen, dass Waffenzeitschriften mit Beitlers AKSU-Anzeigen in den Kreisen der Politniks reihum gingen und für "Entsetzen" sorgten. Das halte ich auch für realistischer. Von den Entscheidern und Meinungsmachern dürften die Wenigsten in Stuttgart auf 'ner Waffenbörse unterwegs gewesen sein. Soweit ich mich erinnern kann, wurden die primär im DWJ veröffentlicht. Ich finde zwar grade nicht die frühen Anzeigen aus 2003 mit den AKSU-74 Zivilversionen online (die Zeitschriften schlummern irgendwo im Archiv daheim), aber der Stil war ähnlich/identisch zu diesen hier:
  12. German

    Neues vom Beitler

    Auf welcher Rechtsgrundlage soll denn bitte was genau passieren, wenn man den Begriff als Beschreibung für ein Phenolharz-Füllstoff-Gemisch, aus dem die AK-Magazine eben bestehen und unter dem das Material international seit seiner Erfindung vor über 100 Jahren bekannt ist verwendet? Hier stellt ja keiner Produkte aus diesem Gemisch her und benennt sie dann mit dem geschützten Markennamen eines Dritten. Also manchmal... Ich denke/vermute, speedjunky meint Bakelit-Magazine für das Kaliber 5,56x45, die in die .223er Zivilwaffen passen. Dass es welche in 7,62x39 gibt ist ja klar.
  13. German

    Neues vom Beitler

    So scheints zu sein, das hier ist vermutlich die gleiche Waffe, aus 'ner Fotoserie: https://www.br.de/nachrichten/waffenschmuggel-terrorismus-fahnder-islamisten-balkan-100.html
  14. German

    Neues vom Beitler

    Diese Version der AK74-Mündungsbremse gibt es grundsätzlich auch für 7,62. Die Krümmung des Magazins deutet aber tatsächlich auf eine Waffe in 5,45x39 hin. 5,56x45er AK-Magazine gibt es meines Kenntnisstandes nicht in Bakelit. Vielleicht handelt es sich ja um ein Symbolbild aus dem Zeitungsarchiv oder von einer Bilddatenbank.
  15. German

    Neues vom Beitler

    Einleitungssatz aus dem Schreiben von BWT an das BKA, zur Schadensbegrenzung nach der Beschlagnahmung der Waffengehäuse und Verschlussträger und Schulterstützen am Frankfurter Flughafen: "anbei übersenden wir Ihnen die angeforderten Teile zur Komplettierung der bereits bei Ihnen vorliegenden Waffe BWT 3, für die bereits beantragte Ausstellung eines Feststellungsbescheides" Und weil Cascadeur das Dokument wieder entfernt hat der Transparenz wegen: https://www.yumpu.com/de/document/view/23306270/untitled-waffentechnik Der ausschlaggebende Faktor waren wohl die AKSU-74 Zivilversionen, die er angeboten hat. Daher auch die Nummer mit den 40 mm. Das kann ich Dir nicht sagen, welche Auswirkungen das gehabt hätte. Gewehre in .223 und .308 mit Anschein wollte man ja scheinbar nicht erfassen. Man könnte aber mal beim DIP des Bundestages nachsehen, wann die endgültige Fassung des §6 reinverhandelt wurde.
  16. German

    Neues vom Beitler

    Ja, das Waffenrecht wurde dadurch unnötig restriktiv.
  17. German

    Neues vom Beitler

    Man achte darauf, was alles an Teilen nachgeliefert wurde, weil es in der "vorgeführten Waffe" fehlte: https://www.yumpu.com/de/document/view/40853377/beitler-waffentechnik
  18. German

    Neues vom Beitler

    Das finde ich zwar ein bisschen hart von Dir, aber so könnte man ihn tatsächlich bezeichnen. Wir diskutieren hier in einem Diskussionsforum... Für unbedarfte Nutzer/Interessenten sind diese Informationen IMHO tatsächlich von Wert. Aber es gibt tatsächlich Händler, die sich mit solchen Aktionen auch an Behörden wenden.
  19. German

    Neues vom Beitler

    Auch das hatte, soweit mir das kolportiert wurde, wohl auch Gründe. Die wollte man beiderseits aber wohl nicht öffentlich machen und Herr B. hat sich anscheinend auch nicht besonders in's Zeug gelegt, sich darum zu kümmern. Am Ende hätte er dann ja noch eventuell für die entstehenden Kosten seiner angeschmierten Kunden aufkommen müssen. Da war's natürlich bequem, dass man "nicht durfte".
  20. German

    Neues vom Beitler

    Und wie kommst Du auf diese Vermutung? Die volle behördliche Aufmerksamkeit hat er sich mit seiner "Marketing"-Kampagne selbst gesichert. Die Sache mit dem BWT3 schwelte ziemlich lange und wäre durch mehr/andere/bessere Kooperation mit dem Behörden vermutlich anders ausgegangen. Ein Fremdverschulden kann ich da nicht erkennen, auch damals schon nicht, als ich die Sache relativ nahe mitbekommen habe.
  21. German

    Neues vom Beitler

    Die Preise sähen in Deutschland anders aus, wenn das bei jeder individuellen Konfiguration notwendig wäre und dementsprechend eingepreist werden muss. Das würde dann auch wieder Grund zum Meckern bieten... Oder der Herstelle bzw. Importeur lässt entsprechende fachliche Sorgfalt walten und hält sich über die aktuellen Strömungen/Meinungen der Behörde informiert und orientiert sich daran. Dann wäre sowas gar nicht notwendig. Alternativ kann er natürlich auch an die Grenzen des vielleicht/vermeintlich Erlaubten gehen und/oder gezielt provozieren, mit dem Risiko, dass er diese Grenzen überschreitet. Aber auch dafür findest Du hier ja offensichtlich verständige und gar begrüßende Stimmen.
  22. German

    Neues vom Beitler

    Ihm geht' glaube ich nicht unbedingt um diese AK. Beitler hat über die Jahre ja reihenweise solche Dinger gebracht.
  23. https://legislature.vermont.gov/assets/Documents/2018/WorkGroups/House Judiciary/Bills/S.55/S.55~Erik FitzPatrick~Draft No. 4.2, 3-21-2018~3-21-2018.pdf Sec. 8. 13 V.S.A. §4021
  24. "...geeigneten Nachweisen." Das ist eigentlich die magische Formel für alles im Waffenrecht. Es wird umso einfacher, je näher das Beantragte an den im Waffenrecht vorgesehenen "Standardfällen" liegt. Weicht man ab, steigt die Bedeutung der sauberen Bedürfnisbegründung und - falls notwendig - glaubwürdiger Argumentation selbiger.
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