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German

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  1. German

    Leihschein

    Was man daran falsch verstehen kann, kann ich Dir sagen: Das, was Du darunter verstehst. Gemeint sind die weiteren amtlichen Eintragungen, die eine Waffenbehörde auf der WBK vornehmen kann, z.B. bei weiteren Einschränkungen oder zu beachtenden Regelungen im Zusammenhang mit dem anerkannten Bedürfnis. Oder aber sie beziehen sich auf eingetragene (z.B. alt-demilitarisierte) Waffen und was mit diesen gemacht und nicht gemacht werden darf. Und auf diese Eintragungen muss (natürlich) auch beim Ver- und Ausleihen geachtet werden. Der Satz hat nichts mit "den Einträgen" der Waffen auf der Vorderseite zu tun.
  2. German

    IWA 2018

    Ah, ok. Danke für die Klarstellung.
  3. German

    IWA 2018

    Vermutlich hast Du den Thread nicht gelesen (warum auch...), aber hier geht es ursprünglich darum, dass eine Einladung durch einen Aussteller nicht den Legitimationsnachweis ersetzt.
  4. Die Zulassung eines genehmigten Lehrgangs gilt dann bundesweit. Die örtlichen Behörden werden ggf. bei der Prüfung einzelner Punkte, z.B. der Eignung der Unterrichtsräume, herbeigezogen, wenn die Lehrgänge an verschiedenen Orten stattfinden sollen. Der Ausbilder für Waffenträger sollte entsprechende Vorkenntnisse haben bzw. selber Waffenträger sein. Das kann z.B. ein (ehem.) behördlicher Waffenträger sein, oder jemand der durch entsprechende Lehrgänge darlegen kann, dass er für diesen Bereich ausreichend qualifiziert ist. Für den Rechts-Teil sieht man dabei gerne Juristen oder Personen mit nachweislicher Ausbildung im relevanten Bereich. Manche Waffenbehörden wollen vielleicht auch weniger sehen. Siehe hierzu Nr. 7.5.1. und 7.5.3. WaffVwV.
  5. Oder Aussagen in ihren richtigen Kontext einordnen. Die Thematik "Aussehen des Zweibeins" wird dann relevant, wenn die halbautomatische Waffe eine grenzwertige Zahl anderer Anscheinsmerkmale aufweist.
  6. "Im Verein" wird sicherlich keine Sachkunde für Waffenträger geprüft, geschweige denn vermittelt.
  7. L und K sind auf'm Handy nah' beieinander...
  8. Viele Waffenbehörden wollen die sichere Aufbewahrung nachgewiesen haben. D.h. von einem Teil der vorhandenen Tresore oder von allen Tresoren existieren bei der Behörde bereits Unterlagen. Kauft man weitere Tresore, müssen die der Behörde nicht zwangsläufig gemeldet werden. Wenn der tatsächliche Waffenbestand zu einem gewissen Stichtag aber nicht mit den (angeblich) zu diesem Stichtag bereits besessenen Tresorkapazitäten übereinstimmt, könnten diese Tatsachen aus Sicht der Waffenbehörde die Annahme rechtfertigen, dass da jemand versucht zu bescheissen... ...ob man diese Diskussion ("ich konnte mir damals doch so viele Schränke kaufen wie ich wollte") mit seiner Waffenbehörde führen möchte, muss jeder für sich entscheiden und sollte sich das IMHO sorgsam überlegen. Eine große Auswahl an alternativen Waffenbehörden hat man nunmal nicht, wenn man nicht umziehen möchte.
  9. German

    IWA 2018

    Das sind aber üblicherweise auch die Stände, an denen die Grabbelbesucher vorbeigehen...
  10. German

    IWA 2018

    Seit wann hat der einen Stand auf der IWA?
  11. German

    Leihschein

    Auch wenn das so manche Umgangsmethoden und Einstellungen mancher Herrschaften in Uniform nicht wirklich entschuldigt: §55 WaffG kennste?
  12. German

    Leihschein

    Nicht jeder hat einen Horizont, der sich nur bis zum Tellerrand erstreckt.
  13. Gemeint ist wohl die Rechnung von vor 20 Jahren, die danach erstmal zu Zeitungspapier wurde und jetzt vielleicht noch als recyceltes Klopapier auf der Rolle hängt. Aber das weisste ja eigentlich selber, hast aber wieder einen Schluck von Deinem Aggro-Tee genippt...
  14. Kleiner Tipp: (bevorzugt integriertes) TSA-Schloss am Koffer, Reissverschluss mit dünnem Kabelbinder gesichert, den mit Permanentmarker nachvollziehbar markieren. Das hält zumindest Gelegenheitsdiebe auf, der Zoll/TSA muss nur den Kabelbinder kappen und ich weiss sofort am Gepäckband mit einem Blick, ob jemand am bzw. im Koffer war. Mehr kann man nicht machen, selbst Vollfolienwicklungen halten keinen auf, der es ernst meint und lange genug an den Koffer kommt.
  15. German

    Leihschein

    Nein, ehrlich.
  16. German

    Leihschein

    Nein, zu dumm.
  17. German

    Leihschein

    Es gibt eine ID für die Waffe (in der alle Waffendaten zusammengefasst sind), es gibt eine ID für den Waffenbesitzer und es gibt eine ID für das Erlaubnisdokument/WBK. Letztere werden wohl teilweise schon in die WBKs gedruckt. Ich vermute(!), dass das primär der elektronischen Meldung durch den Waffenändler dienen soll.
  18. Klar geht das. Da gibt's sogar Leute, die sich das zum Beruf gemacht haben, damit nicht jeder diesen Scheiss machen muss...
  19. Ansonsten mal die Ausführungen der WaffVwV zu §7 WaffG lesen. Leider gilt für von Vereinen und Verbänden durchgeführte Lehrgänge 7.6, mit entsprechenden Folgen.
  20. Aber auch nur mit viel, viel Glück bei Sonderangeboten (und ggf. ein paar Online-Shops) und bei Kalibern, die hierzulande Exoten sind (wie z.B. .300 BLK). Ansonsten kostet da drüben Munition auch nicht viel weniger als hier und bei hiesigen Sonderangeboten auch gelegentlich sogar mal mehr. Ich war im letzten Monat in locker 70-80 Waffenläden in mehr als 'nem Dutzend Bundesstaaten drüben, das sah' überall so aus. Wenn denn ein Eigenimport tatsächlich legal möglich sein sollte, kann es entweder nur eine Kleinmenge unter 450 Euro sein oder es fallen noch Einfuhrumsatzsteuer (19%) und Zoll (IIRC 2,7%) an. http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Waffen-und-Munition/waffen-und-munition_node.html
  21. Upps, korrekt. Mea culpa.
  22. Ihr seid aber schon beide sachkundig, oder? https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__20.html Richtig wäre übrigens: Wenn es für die Waffen kein geeignetes Blockiersystem gibt, können sie derzeit auch unblockiert besessen werden. Ein Bedürfnis zum Schiessen mit diesen Waffen ist letztendlich nicht gegeben. Wenn man die Waffe unblockiert besitzt und in einer Grünen WBK stehen hat, wird auf dem Schiessstand aber üblicherweise niemand fragen. Die Munition kann man zum sofortigen Verbrauch auf dem Stand erwerben. Mit nach Hause nehmen fällt dann natürlich aus. Was passiert, wenn bei einer Kontrolle auf dem Stand jemand von der zuständigen Waffenbehörde mitbekommt, dass mit Erbwaffen geschossen wird, hängt wohl von Stimmungs- und Weisungslage der Behörde ab. Findet sie bei einer Aufbewahrungskontrolle zu Hause Munition, für die keine Erwerbsberechtigung vorhanden ist, ist das Ergebnis vorhersehbarer. Ein Wiederlader, der für seine unblockierten Erbwaffen ohne für diese zusätzlich nachgewiesenes sportliches Bedürfnis Munition lädt um damit zu schiessen, der wandelt auf dünnem Eis in einer Grauzone. Auch hier hängt das Ergebnis wohl von der feststellenden Behörde ab...
  23. Du würdest Dich wundern, wieviele Waffen-, Waffenzubehör- und Anbauteilhersteller in den USA derzeit wirtschaftliche Probleme haben, Personal entlassen, auf Sparflamme fahren oder um Investoren ringen. Das überstehen eher kleinere Läden durch höhere Flexibilität leichter als die Großen, weh tut es praktisch allen. Letzten Endes "wegen Trump". Bzw. weil es seine linken Konkurrenten nicht geschafft haben. Remington ist allerdings nochmal ein besonders gelagerter Fall.
  24. Selten einen größeren Unsinn gesehen.
  25. Wenn es gut und umfangreich sortiert sein soll, dann ist es für den deutschen und europäischen Markt wirtschaftlich nicht realistisch umsetzbar.
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