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German

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  1. https://www.law.cornell.edu/cfr/text/22/121.1 Grade Flinten mit Kastenmagazinen können unter die Definition "Combat Shotgun" fallen. Nur wenn eine Flinte nicht als Combat Shotgun kategorisiert wird, unterliegt sie (und ihr Zubehör) nur den DoC Regularien, ansonsten weiterhin ITAR. Im Übrigen sagt der bordview-Artikel nur aus, dass für die nicht ITAR unterliegenden Flinten die 100$ Ausnahme nicht gilt (die ja immer noch einen registrierten Exporteur und eine elektronische Deklaration der Ausfuhr benötigt). Insofern dünnes Eis.
  2. Genauer: Weil die technischen Richtlinien so verfasst wurden, dass Glocks bisher nicht zertifiziert werden konnten. Daher wurden sie auch nur von Behördenteilen genutzt, die nicht der TR Polizeipistolen zwingend unterworfen sind. Von denen dann aber ziemlich häufig. Damit erklärt sich dann auch diese Beobachtung. Mit der Glock 46 hat sich das jetzt geändert. Ich bin gespannt, ob das Ding was taugt.
  3. Wo schreibt er das? Er hat gesagt, dass er "seine Waffen verkauft hat". Das bedeutet im Üblicherweise, dass die Waffenbehörde auch die WBKs zurücknimmt.
  4. Schön, dass das Deine Meinung ist. Die Realität sieht aber anders aus und ich bekomme tätigkeitsbedingt ziemlich regelmäßig Forderungen von Behörden auf den Tisch, dass Leute trotz vorliegendem (historischem) Nachweis einen aktuellen Sachkundenachweis erbringen müssen, weil beim Bestehenden angezweifelt wird, dass er die erforderliche Sachkunde umfasst oder im Zeugnis nicht genau der Umfang beschrieben ist. Natürlich musst Du den Forderungen nicht Folge leisten, dann bekommst Du aber halt auch nicht die begehrte waffenrechtliche Erlaubnis. Und spätestens bei Personen, die alle drei oder neun Jahre das Ding "neu" beantragen müssen, ist das derzeit ein ganz konkretes Problem. Und ja, das hat schon der eine oder andere versucht mit Anwalt abzuwehren, und nein, zumindest ist mir keiner bekannt, der damit erfolgreich war. Grade weil sich seit 2003 auch die zeitlichen und inhaltlichen Anforderungen an die Schulungen und Nachweise verändert und konkretisiert haben, macht es das den Behörden ziemlich einfach. Aber wie gesagt, bleib' ruhig bei Deiner Meinung und bezeichne das als "Unsinn". Das ändert nix dran. Davon, dass das auch ohne behördliche Forderung durchaus sinnvoll ist, sein Wissen regelmäßig aufzufrischen (und dabei "nebenher" auch einen aktuellen Nachweis zu erhalten) will ich gar nicht anfangen...
  5. Senn der Sachkundenachweis nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht (sich z.B. nicht auf die aktuellen Paragraphen bezieht oder nicht den Umfang nachvollziehbar darlegt), dann kann und muss ein Sachbearbeiter den nicht mehr akzeptieren und einen aktuellen Nachweis fordern. Wenn er den alten Nachweis akzeptiert, hat man Glück. Einen Rechtsanspruch hat man nicht. Und ja, ein Sachkundenachweise hat kein Verfallsdatum, aber die formellen Anforderungen an ihn ändern sich.
  6. Hier war wohl eher akute Dummheit das Hauptproblem. Aber manche denken halt, sie wären schlauer als sie sind. Erinnert mich an...
  7. The store still has to be registered as an exporter, the good-to-be-exported has to be on the export license of said shop and the transfer itself has to be logged with the applicable state department online export control system (but does not need an approval). All of this consumes time and money which will have to be added to the sales price. Which is why most of the US shops simply do not want the hassle, even if they are registered exporters.
  8. Da bist Du bei Weitem nicht alleine. Das erklärt unter anderem auch, wieso deutsche Schiessstände so aussehen, wie sie aussehen... Das macht diese Sichtweise halt nur nicht richtig.
  9. Da hast Du die Helden von der GRA aber nicht auf der Rechnung...
  10. Wenn da nicht die deutschen Juristen wären, bei denen sich immer einer findet, der sich erblödet, entsprechende Ausweisebestrebungen zu torpedieren...
  11. Hier gibt es ein ganzes Rudel von Usern, dass felsenfest darauf beharrt, dass die WaffVwV keinerlei Rechtskraft für den Bürger entfaltet...
  12. Mit 'nem Hebel weiter vorne, der aber nur auf einer Seite ist, ist das auch nicht viel besser... Insofern ist auch das 433 wieder ein Rückschritt von der Ergonomie des G36. Wie's is', es is' nix.
  13. Naja, schon, so ein bisschen... Zum einen ist das Produkt des "deutschen" Anbieters SIG Sauer davon betroffen, zum anderen sagtest Du nicht "was man unbedingt braucht" sondern dass es kein Produkt auf dem US Markt gäbe. Und zum anderen geht es eben nicht nur um den reinen Sitz der Produktionsstätte, denn ITAR unterbindet bereits die Übermittlung von Design, Konstruktion und zusammenhängenden Informationen. Das ist IMHO schon en Unterschied zu dem von Dir suggerierten. So, genuch kluggeschissen für heute...
  14. Was hat das mit "Bashing der Welt gegen die Amis zu tun"? Das MCX fällt als in den USA entwickeltes Produkt mit diversen Konstruktionsdetails (natürlich nicht die Magazine und die Schienen wie der Artikel fälschlich andeutet) unter ITAR und wäre somit export- und endverbleibsbeschränkt und ist einer der wahrscheinlichen Teilnehmer der Auschreibung. Will der amerikanische Staat, dass einer "seiner" Hersteller da teilnimmt (auch wenn das ein "deutsches" Unternehmen war/ist), dann müssen sie halt die ITAR Regularien für diesen Fall anpassen. Grade für ein Sturmgewehr, das wir dann gerne mal Freunden schenken oder verkaufen wollen ist das u.U. problematisch, theoretisch wäre sogar eine Mitnahme einer ITAR-Beschränkung-behafteten Waffe durch die Bundeswehr in einen Auslandseinsatz genehmigungspflichtig. Das ITAR bisher bei den Ausschreibungen keine Rolle gespielt hat, ist zum einen dem Umstand geschuldet, dass sich die von ITAR erfassten Dinge über die Jahre hinweg immer wieder verändern (auch jetzt vor Kurzem erst gab's wieder eine 122-seitige Änderung) und Handfeuerwaffen und Zubehör zu Früheren Zeiten gar nicht oder nicht im heutigen Maße erfasst waren und zum anderen, dass viele Sachen der letzten 15 Jahre ohne Ausschreibung im Rahmen des einsatzbedingten Sofortbedarfs gekauft wurden. Das Thema in einer Handwaffenausschreibung diesen Umfangs zu erfassen macht durchaus Sinn. Nein, denn neben der reinen Hardware als "Significant Military Equipment" unter §120.7 sind auch "Defense Services"* unter §120.9 und "Technical Data"** unter §120.10 erfasst. Damit sind sogar schon mündliche Informationen betroffen. Das geht soweit, dass Dir auf Messen und Kongressen keine Details über die Funktionsweise von bestimmten Geräten gegeben werden dürfen und dass die meisten größeren Hersteller bei diesen Veranstaltungen einen Fachanwalt oder einen speziell zu diesem Thema geschulten Mitarbeiter dabei haben. In den USA wie auch in Europa oder anderswo auf der Welt. Das MCX ist davon wie gesagt ganz konkret betroffen, auch wenn es von "SIG Sauer Deutschland" kommt. Steyr und HK haben das Problem nicht, FN zumindest beim SCAR wiederum schon, falls da nix neues/eigenständiges in der Pipeline ist. * **
  15. Du kennst die Polizei von 16 Bundesländern und die Bundespolizei und deren Training en Detail? Oder schliesst Du von Einzelsituationen auf das große Ganze?
  16. Ein Kopftreffer auf 50-100 Meter ist mit einer Waffe mit Schulterstütze und Vorderschaft deutlich wahrscheinlicher als mit einer Kurzwaffe. Ob das jetzt geklappt hätte oder nicht wäre Kaffeesatzleserei. Die Wahrscheinlichkeit spricht aber zugunsten der Maschinenpistole, wenn's denn aus anderen Gründen kein Sturmgewehr werden soll.
  17. Haste da mal einen Tipp? Diesseits des großen Teichs habe ich da noch nichts gesehen. Die AKX-9 ist ja grundsätzlich nett (US-Standard Mündungsgewinde, Colt-Magazine die man aus Uzi-Magazinen modifizieren kann, einfacher Anbau einer Buffertube/Klappadapters), aber für ein Einzelstück lohnt sich der Aufriss eines Imports nicht so recht und der Markt hier in D dürfte so überschaubar sein, dass sich da (verständlicherweise) kaum ein Händler ernsthaft dafür interessieren wird.
  18. Da musste ich auch grinsen, gehe aber davon aus, dass das unter anderem auch an der Umfeldgefährdung und den gezeigten Übungen liegt. Das verwendete Schild wirkt nicht so, als würde es eine 5,45x39 stoppen. Damit wäre die Vorführung nur einmal und dann nur mit anderem Ausgang möglich. Bei einigen der gezeigten Schiesspositionen wollte ich aber auch nicht der vordere Mann sein, wenn mit einer AKSU-74 geschossen wird... Womit nur die Frage übrig bleibt, wann es die Saiga 9 endlich mal nach Deutschland schafft. Ihre großen Brüder hätten gerne ein kleines Geschwisterchen...
  19. Die wiederum teile ich absolut.
  20. Es geht nicht um einen durschschnittlichen Polizeieinsatz, es geht um eine akute Terror- oder Amoklage. Und genau von denen gibt es zu wenig (für das Durchsuchen und Sichern einer Großstadt wie München wurden "fremde" Kräfte nach Stunden eingeflogen und kamen aus dem Ausland angefahren - wenn jetzt ein paar Herren von der anderen Feldpostnummer daraus die Erkenntnis ziehen, dass man sowas nur in drei Städten zeitgleich durchziehen muss, kann man sich ausmalen, wie das läuft...) und zu spät, da mit durchschnittlichen Reaktionszeiten im Halbstunden- bis Stundenbereich. Aus vergangenen Vorfällen (Amoklagen) hat man auch bei der deutschen Polizei gelernt, dass eine reine Aussenabsicherung durch normale Polizeikräfte und das Warten auf Spezialkräfte die Opferzahlen unnötig erhöht. Daher müssen/mußten normale Polizeikräfte ausrüstungs- und ausbildungsmäßig aufgerüstet werden, um einen Sofortzugriff vornehmen zu können. Bei den Amoklagen ging das noch mit SK1/SK2 Zusatzwesten/-decken mit größerem geschützten Bereich und mit der MP5 in der Hand (anstatt mit der Pistole hinter'm Auto zu hocken). Mit der steigenden Zahl an Terrorvorfällen in Deutschland und im nahen Ausland kommen jetzt SK3/SK4(+) Westen mit Zusatzschutz, Helme und eben ggf. Sturmgewehre dazu, was nochmal mehr und häufigeres Training erfordert, für das sowieso schon neben dem täglichen Dienst aufgrund zu wenig Personals wenig Zeit zur Verfügung steht. Und da kann, darf und sollte man durchaus überlegen, welche denkbaren Konsteallationen es gibt. Für ein Sturmgewehr in 5,56, .300 BLK oder oder 7,62 braucht es im direkten Vergleich zur MP5 mehr Zeit um ein einsatzbereites Fähigkeitsniveau zu erreichen und vor allem geeignete Schiessstände, die derzeit nur äußerst beschränkt vorhanden sind... Da ist die 4,6x30 trotz ihrer ballistischen Insuffizienz grade mit Blick auf die Polizeimädchen vielleicht dann doch die bessere Alternative, zumal sie - zumindest wenn sie weitgehend unverbastelt ist - noch halbwegs akzeptabel in einen heutigen Streifenwagen passt. Das wird mit einem "ausgewachsenen" Sturmgewehr mit den heutigen Forderungen an das im Polizeiwagen zu verstauende Aufbewahrungsbehältnis eines ausreichend hohen Widerstandsgrades schon teilweise mehr als eng. Und ohne wird der in Köln-Porz, Marzahn, Kreuzberg oder auf der Schanze abgestellte Polizeiwagen bei der gemeldeten Ruhestörung schnell zum Selbstbedienungsladen...
  21. Gut informiert wie immer. Und ja, das war natürlich taktisch wie waffentechnisch was anderes als Amok... usw... "Phillips and Mătăsăreanu carried illegally modified fully automatic Norinco Type 56 S-1s (an AK-47 variant), a Bushmaster XM15 Dissipator, and a HK-91 rifle with high capacity drum magazines as well as a Beretta 92FS pistol. The bank robbers wore heavy plate mostly homemade body armor which successfully protected them from handgun rounds and shotgun pellets fired by the responding officers. They had approximately 3,300 rounds of ammunition in box and drum magazines in the trunk of their vehicle. Both men had fired approximately 1,100 rounds." Vier Jahre vorher waren sie wegen überhöhter Geschwindigkeit von der Polizei angehalten und kontrolliert worden: "A subsequent search of their vehicle—after Phillips surrendered with a concealed weapon—found two semi-automatic rifles, two handguns, more than 1,600 rounds of 7.62×39mm rifle ammunition, 1,200 rounds of 9×19mm Parabellum and .45 ACP handgun ammunition, radio scanners, smoke bombs, improvised explosive devices, body armor vests, and three different California license plates." Quasi ganz normale Bankräuber und keinerlei Parallelen zur Bewaffnung und Ausrüstung von Terroristen im Stile der Anschläge in Frankreich und Belgien.
  22. Würde man die richtige Munition dafür beschaffen und nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, dann wäre das vielleicht anders. Das ist auch nicht anders als bei der MP7, nur halt mit mehr Eo und etwas gekrümmterer Flugbahn. "Erhebliche Restenergie" bei der 4,6? Den wichtigsten Teil des Artikels haste aber nicht zitiert: Das war auch der "Fachmann", der den G36 "Untersuchungsbericht" und andere Korrespondenz zu diesem Thema verzapft und so manchen Beschaffer beeinflusst hat. Seit Kurzem isser wohl nicht mehr bei HK...
  23. Ne, bei denen war es ein Banküberfall mit Vollauto-AKs und Vollauto G3 (Klonen)... Ich sehe, die wichtigsten Kriterien sind Dir bekannt.
  24. Wie stefan schon sagt, sind die Bedürfnisse unterschiedlich und der Umgang mit der Waffe zu anderen Zwecken. Für jemanden, der zum einen (hoffentlich) umfangreichstes Training zu diesem Thema geniesst und der in der Öffentlichkeit mit der Schusswaffe agieren können muss, kann (und muss) ich andere Sicherheitskriterien anlegen als bei jemandem, der nur gelegentlich trainiert. Sachen in einer Extremsituation das erste Mal ausprobieren müssen ist das denkbar Schlechteste, was passieren kan. Einer von vielen Gründen, warum ich bei gewissen Themen hier eine ganz eindeutige Meinung vertrete, die hier weitestgehend auf Unverständnis trifft.
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