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German

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  1. Da bereits der Anfangsbeitrag dieses Threads hier schon ziemlich umfangreiche Informationen zum Zulassungsverfahren enthält, verstehe ich tatsächlich und nach wie vor nicht, wofür Deine Hinweise und Beiträge, dass das ja nicht so einfach sei notwendig sind. Allein die Infos von der BAFA zeigen ja schon recht eindrücklich, wie komplex und umfangreich das Antrags- und Zulassungsferfahren ist. Wenn einem das dann einmal bewusst ist und man sich an alle Vor- und Maßgaben hält, muss man es aber nicht vergessen wie von Dir suggeriert sondern dann bekommt man nach erfolgreicher Zulassung auch die notwendigen waffenrechtlichen Genehmigungen. Davon, dass das einfach ist und man das einfach so mal machen könnte, hat hier glaube ich niemand geredet. Im Übrigen hält sich in Deinem Beispiel der Herr nicht an die einfachsten Regeln des Waffenbesitzes und hat deswegen selbstgemachte "Probleme" (die auch noch einfach zu lösen wären), das hat mit "kompliziert" oder "unkompliziert" wenig zu tun.
  2. Und genau deswegen enthalten meine Anregungen zum Selbernachdenken diese Frage hier: Für einige Videokameras muss die Funktion mit "Ja" beantwortet werden. Für viele Webcams eher mit "Nein". Wenn er aktiv und "live" über den Bildschirm einer Videokamera oder über eine Webcam zielt ist das auch wieder anders zu bewerten wie eine nachträgliche Kontrolle des aufgezeichneten Zielvorganges. Dein Fazit von vor ein paar Beiträgen ist also nicht pauschal richtig.
  3. Weil es (deutlich) bessere Methoden gibt, Waffen einzuschiessen. Die "Kontrolle" über eine Videokamera gehört nicht dazu. Shiva hat ja schon ein paar Hinweise gegeben.
  4. Was'n Glück, denn das ist falsch. In der Sekunde, wo er das montiert, ist die Bestimmung aber durch ihn hergestellt worden. Auch hier: Durch die Montage an der Waffe greift die Voraussetzung. Jetzt kommt der wesentliche Punkt: Gibt es eine Verstärkung von IR-Licht oder Restlicht, um eine Nachtsehverbesserung zu erzielen? Dazu kommen die Fragen aus Beitrag #5 des Threads, die da nicht ohne Grund stehen.
  5. Du hast es immer noch nicht verstanden. Es geht hier um Seeschiffbewachung, das ist ein fest definierter Begriff, der die Tätigkeit von Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen beschreibt, die gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen auf Seeschiffen seewärts der Begrenzung der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone zur Abwehr äußerer Gefahren bewachen. Das geht es nicht um Privatjachten, Privatpersonen, Signalpistolen oder Selbstverteidigung durch die Schiffseigner selbst. Hierzu gibt es eine Verordnung über die Zulassung von Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen ( siehe auch http://www.gesetze-im-internet.de/seebewachv/ ) sowie eine Verordnung zur Durchführung der Seeschiffbewachungsverordnung (siehe auch http://www.gesetze-im-internet.de/seebewachdv/) und es wurde der §28a WaffG eingeführt, der das Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal für Bewachungsaufgaben nach § 31 Absatz 1 der Gewerbeordnung (Bewachungsgewerbe auf Seeschiffen, siehe auch https://dejure.org/gesetze/GewO/31.html ) regelt (siehe auch https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__28a.html ). Im Gegensatz zu Deiner Aussage... ...ist das also ein ziemlich klar geregeltes und sogar besser als das restliche Bewachungsgewerbe strukturiertes und kontrolliertes Umfeld, in dem zwischenzeitlich bis zu einem Dutzend Unternehmen zugelassen waren und mindestens die Hälfte davon auch in Deutschland zum Teil ziemlich umfangreiche waffenrechtliche Genehmigungen besaß. Für Langwaffen, gezwungernermaßen auch Kurzwaffen (es gab' sogar Ordnungsgelder, wenn diese nicht erworben und mitgeführt wurden) und auch für so Dinge(r), wie sie in der verlinkten eGun-Auktion zu sehen sind. Das sind die themenspezifischen Beispiele aus der Praxis, die zu dieser Diskussion hier gehören, denn darauf bezog sich Schwarzwälder beim Starten dieses Threads (falls die Erinnerung getrübt ist, einfach kurz in den ersten Beitrag schauen). Du führst eine andere Diskussion.
  6. Das ist, mit Verlaub gesagt, Blödsinn. Lerne, wie man ein Zielfernrohr richtig einschiesst. Mit Glück findet sich jemand in Deinem Bekanntenkreis, der es Dir zeigen kann (auch wenn die Wahrscheinlichkeit, auch und grade in einem Schützenverein leider recht gering ist...).
  7. Was "testest" oder schiesst Du denn ein, dass Du eine Kamera am Zielfernrohr benötigst? Nutzt Du die Kamera, um besser zu sehen? Oder um das Geschehen aufzunehmen ohne damit zu zielen? Kann die Kamera aufgenommene Bilder aufhellen, z.B. mit einem IR oder "Nachtsicht"-Modus und Du kannst dieses Bild während des Zielens sehen? Das mal als ein paar Anregungen zum Selbernachdenken.
  8. Hast Du dafür mal nach einer Rechtsgrundlage gefragt? §32 Abs. 6 WaffG führt eigentlich recht abschliessend auf, was für einen Antrag auf einen EFWP notwendig ist. Ein Bedürfnis gehört nicht dazu.
  9. Da scheiterte man beim Verbotsversuch wohl an Feinheiten in der Definition. Die KWL verbietet Gewehre. Inwieweit die Pauschalisierung auf "Selbstladeschusswaffen" in den Erläuterungen zur KWL zulässig war, war wohl Diskussionspunkt, wenn ich das richtig verstanden habe...
  10. Und ich habe mich damit nicht nur etwas sondern recht intensiv beschäftigt. Wie dicht man die Herrschaften für eine Identifikation oder eventuelle Abwehrmaßnahmen herankommen lassen muss, bestimmt die Situation. Wenn die eindeutige Identifikation nicht gegeben ist, weil die Gegenseite die Waffen verdeckt lässt, dann kann man nicht reagieren, ist aber auch nicht sofort in akuter Gefahr. Da spielen Distanzen eine nicht unwesentliche Rolle. Und in den betreffenden Regionen fährt man dann eben doch nicht üblicherweise im zweistelligen Meterbereich aneinander vorbei und hat so eine bestimmte Reaktionszeit um auf verdächtiges Verhalten hin entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Und nein, jede Luftmatratze sieht man auch nicht. In den relevanten Regionen hast Du sogar unter Umständen Probleme, jedes "Fischer"boot auf die üblichen Aufklärungsdistanzen durchgängig im Seegang zu sehen. Der interessante Punkt ist aber, dass das Boarden selbst bei ruhiger See nicht das einfachste Manöver ist und ein bewaffnetes Schiff hier ganz klar im Vorteil ist, auch wenn der Gegner mehr oder weniger funktionsfähige Kriegswaffen mitführt. Meinem Kenntnissstand nach wurde bis heute kein Schiff geentert, das bewaffnetes Sicherheitspersonal an Bord hatte. Und die Anzahl der Schussabgaben durch das Sicherheitspersonal hält sich in erstaunlich engen Grenzen (bei zertifizierten deutschen Unternehmen liegt sie seit 2013 bei Null). Scheinbar betreibt auch die Gegenseite eine Form von Kosten-Nutzen-Rechnung. Das ist eine ziemlich realistische Einschätzung, insbesondere zu den Schmugglern. Fake AIS Signale gab es auch schon, nur das mit der Behörde wird vermutlich aufgrund der Fahrzeugausstattung und den damit verbundenen Betriebskosten schwer.
  11. Den Beitrag direkt vor Deinem hast Du gesehen und auch gelesen?
  12. Im Prinzip ist das eine Sicherheitsdienstleistung wie viele andere auch. Und ist in Deutschland seit 2013 gesetzlich ziemlich detailliert geregelt, wie alles andere. Das ist erstaunlich einfach: Die, die tatsächlich versuchen, an Bord Deines Schiffes zu kommen, sind meist keine Fischer. Mittlerweile kaum noch was, weil heute Griechen, Polen, Ukrainer, Philippinos, Inder und andere "Niedriglöhner" das Gros des Personals stellen. Der kleinste Teil der Reeder muss sich deutsche Unternehmen suchen, die an die 4-Mann-Minimum-Regelung im Gesetz gebunden sind. Durch die deutlich gesunkene Gefahr fährt man heute aber kostensparend oft nur noch mit 3 oder gar 2 Mann an Bord. Oder eben mit Leuten, die zu viert so viel verdienen wie einer aus dem Westen. Die Firmen, die sich dem o.g. Zulassungsverfahren unterworfen haben, haben das ziemlich erfolgreich hinbekommen und hatten teilweise hunderte Waffen auf deutschen WBKs. So erfolgreich, dass dann sogar die Erläuterungen zur Kriegswaffenliste geändert wurden... ...die Nachwehen dieses Geschäftes kann man grade auf eGun erwerben: http://egun.de/market/item.php?id=6714984 Zugreifen, allzuviele wird's davon voraussichtlich nicht mehr geben.
  13. Für Schiffe unter deutscher Flagge darf das aber kein "Internationaler" machen, ohne in Deutschland zugelassen zu sein. Es gibt allerdings nur noch eine Handvoll Schiffe unter deutscher Flagge. Zu Hochzeiten der Branche in Deutschland kam ca. die Hälfte der Zulassungsanträge aus dem Ausland (darunter Niederlande, Mauritius, UK, USA, Schweiz, Singapur und Estland). Davon ist allerdings nur wenig genehmigt worden, weil man den Zulassungsprozess natürlich absichtlich kompliziert gestaltet hat.
  14. Das sollte hier im Thread eigentlich nach wie vor die Kerndebatte sein. Dennoch kann man hierzu sagen: Das HK416 ist, spätestens in der A7-Version mit dem besseren Sicherungswinkel, eine ziemlich gute Infanteriewaffe und von der damaligen "Dauerbaustelle" meilenweit entfernt. Das Wesentliche ist die deutlich gesteigerte Funktionssicherheit durch das vom G36 übernommene Gassystem, womit das HK416 hinsichtlich der Zuverlässigkeit nur noch (unwesentlich) knapp hinter seinem Cousin rangiert. Würde man sich für ein HK416 als Nachfolger entscheiden, würde man eine mittlerweile weltweit erprobte Waffe einführen, die alle wesentlichen Kriterien erfüllt. Also kann man davon ausgehen, dass es das HK433 wird und man dessen Kinderkrankheiten dann die nächsten 20 Jahre ausbaden darf... und der Durchladehebel wird eine davon sein, mark my words...
  15. Ist sie nicht, denn man bekommt das Durchladen im Liegend- wie im Stehendanschlag mit dem M16/M4 und Derivaten ziemlich problemlos hin. Also bleibt als einzige Möglichkeit, dass es irgendwelche Probleme mit Einschränkungen der Beweglichkeit geben muss, denn für doof halte ich Dich eigentlich nicht. Das ist ja nichts schlimmes, vielleicht passiert mir das früher oder später auch mal, jeder wird älter... Japp, das ganze Internet ist quasi voll von "The AR15 sucks because you can't use the charging handle at all"-Threads, Videos und Artikeln. Und quasi jedes AR15 weltweit hat 'nen Sidecharger-Upper oder lässt sich über die anderen, vielfältigen "Lösungen" für dieses "Problem" bedienen. Ich glaube, Du hast Dich in diese Diskussion ein klein wenig verrannt und ein Problem aufgebauscht, das eben keins ist, weil die Bedienung dann doch recht einfach möglich ist, ohne dass man sich Kiefer, Hände oder Finger brechen muss, wie Du es darstellst... Und genau um die "Sache" geht es. Sonst kommt hier noch jemand ohne Ahnung und glaubt dann noch, was Du hier jetzt schon mehr als ein halbes Dutzend mal geschrieben hast.
  16. Ja, genau Schatzi. Persönlich werden, wenn's "sachlich" nicht mehr geht... Jeder stellt sich selber so dar, wie er von anderen wahrgenommen werden will. Glückwunsch. Dann spar' mal Deine kostbare Zeit.
  17. Und genau im Bereich Durchladehebel ist es schon wieder Murks... Dass man den Kopf drei, vier Zentimeter durch Seite bewegen kann, so wie man den Körper bei anderen Durchladehebeln auch strecken, drehen oder bewegen muss (oder gar die gesamte Waffe) ist Dir aber hoffentlich bewusst? Ich weiss nicht, wie Deine Körpermechanik funktioniert oder ob sie eingeschränkt ist, aber ich bekomme ein Durchladen mit dem AR-Latch im Anschlag hin. Und habe alle Körperteile, die man üblicherweise so haben sollte... In Ausbildungen schafft das auch jeder, dem man es zeigt. Man kann sich das Problem auch herbeireden und sich reinsteigern.
  18. Was keiner richtig kann, benutzt auch keiner. Zu einer richtigen, umfassenden Ausbildung gehört das aber dazu. Ich kenne Kurse, nach denen sich viele Teilnehmer ganz schnell sowas nachrüsten. Grade beim AR geht das ja einfach, bei anderen Waffentypen schon teils viel, viel schwerer. Auch hier würde es nützen, es den Leuten beizubringen... 'S is' wie beim Schiessen. Ich habe auch schon G3 mit abgebrochenen Schäften gesehen, oder AKs und Glocks mit Störungen die nicht ohne Zerlegen wieder funktionsfähig zu machen waren. Und nu? Passiert halt, wenn man Waffen nutzt. Wenn man sich vorher Schwachstellen in's Waffensystem reinoptimiert hat, war man selber schuld, ansonsten kann das jede Waffe da draussen treffen. Jemand, der "nie, niemals nicht" eine Störung mit seiner Waffe hatte, schiesst halt zu wenig... G36 und HK416 (und daher vermutlich auch das MR223) haben in bestimmten Situationen gewisse Funktionsreserven, die ein normales DI-AR nicht hat. Die hier in Deutschland anzutreffenden zivilen Nutzer werden zu 99,8% nie in diese Regionen kommen. Die militärischen Nutzer vielleicht schon eher, bei denen scheitert es aber nicht am AR-Durchladehebel (sonst wäre die Konstruktion nicht in den letzten Jahren so erfolgreich, trotz seines konstruktiven Alters). Und wie man sieht, sind ergonomische Details scheinbar bei den militärischen Ausschreibungen dann doch unwichtiger wie hier dargestellt wird. Andernfalls liessen sich viele Entwicklungen der letzten 10-15 Jahre nicht erklären... ...kurzum: Man muss halt mit dem Üben, was man hat bzw. was man bekommt. Dann klappt das auch.
  19. Und genauso geht das auch mit dem AR/Mxx und kompliziert ist das auch nicht. Das Problem liegt eher in der Unbeweglichkeit im Kopp und ist damit ein Software- und kein Hardwareproblem... Schön, dass Du es selber in Anführungszeichen setzt. Wir wissen beide, dass viel auf den Markt geworfen wird. Ein beidseitig bedienbarer Durchladehebel reicht vollkommen, um die AR15/M5/M16/HK416-Bedienung wieder auf die Höhe der Zeit zu bringen. Schlechter oder besser als mitlaufende, nur auf einer Seite befindliche Hebel z.B. beim SCAR oder abnehmbare, umwechselbare, nahe der 12-Uhr-Picatinny-Schiene befindliche Ausklapp-Hebel z.B. beim HK433 (muss jetzt in der nächsten Iteration noch nach hinten verlegt werden, weil man so Kleinigkeiten wie moderne LLM vergessen hat) ist das dann auch nicht mehr. Rühmliche Ausnahme in den letzten 30 Jahren war wirklich das G36, dass einen von beiden Seiten gleich gut erreichbaren, im Normalbetrieb nicht seitlich herausstehenden, auch als Schliesshilfe nutzbaren Hebel bot. Schade, dass HK diesen wirklichen Vorteil in keines seiner Folgeprodukte mitgenommen hat - aber da brauchte es ja auch geraume Weile, um die Sicherungshaptik mitzunehmen... Zumindest stehend geht das beim AR/M4 wunderbar im Anschlag mit Schaft an der Schulter. Liegend ist es genauso viel oder wenig Fummelei wie beim G3...
  20. Das "Problem" liegt dabei wohl eher am Benutzer... Eben. Aber wenn man sich halt "Probleme" herbeireden möchte. Klar, andere Konzepte sind besser (das G36 war erstaunlich innovativ und gut, das HK443 ist wieder ein deutlicher Rückschritt), haben ihrerseits meist aber andere mehr oder minder schwerwiegende Nachteile. Aber der Durchladehebel ist nicht das wesentliche Kriterium, ein Sturmgewehr zu beurteilen. Die sofortige (d.h. ohne Notwendigkeit eines Umbaus) Möglichkeit, die Waffe von beiden Seiten durchladen zu können schon viel mehr. Und da schwächeln schon wieder ziemlich viele aktuelle Angebote...
  21. Da hat er Recht. Ein neuer Mitarbeiter beim BKA sah' das zwischenzeitlich nämlich mal anders und eigentlich richtig und verstand mit Verschluss eben nicht wie bisher (auch in diversen Feststellungsbescheiden so verwendet) Lauf plus Verschluss plus Verschlussträger. Damit liegt er waffenrechtlich eigentlich™ richtig. Dennoch wurde er wohl von den bisher diese Dinge bearbeitenden Kollegen überzeugt, seine Meinung zu ändern. Das war wohl weniger Aufwand als diverse Feststellunsbescheide und noch mehr Waffen zu kassieren Ich bin jetzt zu faul zu messen, aber der Überstand des AR-Verschlusskopfes über die Barrel Extension hinaus müssten aus dem Kopf heraus irgendwas zwischen 6 und 7 cm sein (6,8?), d.h. alles unter 9,2 Zoll Lauflänge (incl. BE) dürfte bei einer eventuellen richtigen Messweise problematisch werden (es sei denn, man hat ein (Zentralfeuer-)Kaliber über 6,3 mm und kann es als Kurzwaffe eintragen...). Die WaffVwV sagt dazu:
  22. Man munkelt, dass das ursprüngliche Konzept der Schiessanlage nicht so recht aufgegangen ist. Der Laden scheint aber recht gut zu laufen. Es ist halt auch die Frage, ob so ein Projekt tatsächlich aus wirtschaftlher Notwendigkeit gestartet wird oder eher ein Liebhaberding ist. Auf alle Fälle ist es für die Nutzer (und die Sache) toll, dass es das Ding gibt!
  23. Vorrangig ging es darum, volljährigen einschlägig bekannten Halbstarken diese Dinger dauerhaft abnehmen zu können.
  24. Diese Aussage ist im Zuständigkeitsbereich der meisten Waffenbehörden in Deutschland falsch und kann zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit führen. Wer meint, dass er das unbedingt tun muss, sollte das vorab mit seiner Waffenbehörde abstimmen und sich das Go/No-Go abholen. Wie gesagt gibt es ein paar Waffenbehörden, die dem sogar zustimmen. Dafür allerdings würde mich die rechtliche Grundlage interessieren?
  25. Auch wenn einige Sachbearbeiter damit offenbar keine Probleme haben (scheinbar mangels Sachkenntnis), ist genau das mit der Regelung zu den Wechselsystemen nicht gewünscht/erlaubt. Dabei hatte man nur die AR15-Modulbauweise nicht auf dem schirm, die sowas besonders einfach macht. Aber der bundesweite Grundtenor bei den meisten Waffenbehörden und beim BKA ist, dass bei einer Grundwaffe mit Wechselsystemen jederzeit immer nur eine funktionsfähige Waffe bestehen darf (denn nur für diese eine Waffe hat man ein Bedürfnis, die Bedürfnisfreiheit gilt nur für Austauschläufe bzw. Wechselläufe und -verschlüsse, nicht für ganze Austauschwaffen und würde andernfalls das Bedürfnisprinzip unterlaufen). Aber wie gesagt, hier und da gibt es auch gegenteilige Aussagen von Waffenbehörden. Ob die ein Gerichtsverfahren überstehen würden, ist zu allerdings bezweifeln und am Ende ist der Besitzer gesetzlich gefordert sachkundig sein, nicht die Waffenbehörde... Wenn das mal abschliessend gerichtlich geklärt wird, dürften einige Waffenbesitzer doof aus der Wäsche gucken, insofern sollte man da sein Glück nicht überstrapazieren und einfach Upper und Lower zeitlich/räumlich sauber trennen. Ist ja jetzt auch kein Hexenwerk.
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