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German

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  1. Das ändert aber nichts an der Aussage...
  2. Was ich Dir damit sagen will? Gar nichts. Ich habe auf einen Beitrag von supermeier reagiert, der erzählt hat, dass jemand behauptet hat, dass das handgehaltene Beleuchten durchaus erlaubt sei. Und Deinen Beitrag habe ich extra nochmal gequotet, weil der die wichtige und richtige Information enthält, dass es davon Ausnahmen geben kann. Aber das sind eben Ausnahmen und keine generelle, bundesweite Erlaubnis. Das Verbot aus dem BJagdG gilt grundsätzlich erstmal.
  3. Oder diese "Unterscheidung" ist keine und nur eine gute Methode, damit auf die Schnauze zu fallen, weil ein Richter Dir erzählen wird, dass da Dein Wunschdenken mit Dir durchgegangen ist... Na, dann mal viel Spaß beim Musterprozess.
  4. https://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__19.html
  5. In seiner unerklärlichen Weisheit möchte der Gesetzgeber nicht, dass Sportschützen Schusswaffen besitzen, die wie Kriegswaffen aussehen und deren Hülsenlänge unter 40mm und deren Lauflänge unter 42 cm beträgt. Lüftungsöffnungen am Vorderschaft werden als Merkmal für den Kriegswaffenanschein gewertet. Sowohl der Picatinny-Vorderschaft als auch der Standardvorderschaft haben solche Öffnungen. Der runde Vorderschaft hat diese nicht. Dazu hat der Lauf der Sportversion auch keinen "Mündungsfeuerdämpfer", was ebenfalls ein Anscheinsmerkmal sein kann. Fällt die Waffe nicht unter §6 Abs. 1 Nr. 2 AWaffV, weil Lauflänge und Hülsenlänge über den geforderten Maßen liegen, so sind eventuelle Anscheinsmerkmale irrelevant und die Waffe darf aussehen wie eine Kriegswaffe. Jetzt verstanden?
  6. Nein, diese "Stimmen" beziehen sich nicht auf "den alten §37" sondern auf "den neuen §6" AWaffV und die vom BKA hierfür herangezogenen Beurteilungskriterien. Nochmal als Hilfestellung: https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__6.html Welche Kriterien das BKA heranzieht, kannst Du hier mit der Suchfunktion in diversen Threads finden, wie CMZ ja bereits im anderen Thread angedeutet hat. Grob' gesagt orientiert sich das in der Tat an vielen der alten Merkmale aus dem gestrichenen Anscheins-§37, betrifft aber eben nicht mehr alle Waffen sondern nur noch diejenigen, die vom §6 Abs. 1 Nr. erfasst werden und gilt nicht für die Waffen, die nicht darunter fallen. Wie gesagt war der gutgemeinte Rat ernst gemeint, sich mal mit der Systematik des aktuellen Waffenrechts genauer zu befassen. Denn scheinbar hast Du die noch nicht verstanden.
  7. Vielleicht wäre es dann zweckmäßig gewesen, wenn Du Dich mit dem jetzt immerhin schon 14 Jahre gültigen Waffengesetz und der dazugehörigen Verordnung in dieser Zeit mal auseinandergesetzt hättest. Wenn jemand Waffenbesitzer und vermutlich Sportschütze ist (das nehme ich jetzt aufgrund der Betätigung in diesem Forum und der gestellten Frage mal frech an) und jetzt noch nicht mit dem §6 AWaffV und der "neuen" Anscheinsthematik vertraut ist (oder zumindest schonmal davon gehört hat), erstaunt mich das immer wieder...
  8. Zumindest ist ein Vorderschaft mit Lüftungsöffnungen (es geht hier erstmal nicht um die Picatinny-Fräsungen) eines der Merkmale, die einen Anschein erzeugen können. Ob das dann tatsächlich der Fall ist, hängt vom Gesamteindruck ab und wird letztendlich abschliessend vom BKA festgestellt (es sei denn, ein Gericht sieht das dann wieder anders). Ob eine Waffe jetzt anscheinsfrei sein muss oder nicht, entscheidet sich nach den Kriterien des §6 AWaffV. Wo warst Du seit Oktober 2003?
  9. Dass es anders ist/war, hab' ich ja bereits mehrfach in Threads hier gepostet. Da warst Du wenn mich nicht alles täuscht auch aktiv.
  10. Genauso wie die Lampe in der Hand, die auf die gleiche Stelle wie die Mündung gerichtet ist. Der Punkt ist halt, dass die fest montierte Lampe keine Taschenlampe zum Rumleuchten mehr ist sondern eben nur noch der Verifikation des Ziels vor der tatsächlichen Schussabgabe dient oder hilft, eine tatsächliche Bedrohung besser zu beleuchten. Und das ist eben nicht ganz so trivial und trainingsintensiv.
  11. Nur bei denen, die es nicht verstanden haben. Also 'ner Menge. Letztendlich ist beides Kombination optimal. Beides für sich alleine nicht. Wobei wenn dann lieber die separate Lampe als nur eine fest an der Waffe.
  12. Das allerdings frage ich mich auch. Ich habe mit den Zuständigen im BKA auch schon das eine oder andere Gespräch dazu geführt, derzeit stößt man da aber eher auf Ablehnung. Aber ich hoffe und wirke soweit es geht darauf hin, dass diese Einstellung irgendwann mal bröckelt. Spätestens wenn man Waffen haben und führen darf, um im Notwehr-/-hilfefall im Rahmen der Erforderlichkeit auf andere zu schiessen, wäre so eine Option tatsächlich hilfreich. Das Problem dabei ist, dass das aber noch mehr Training erfordert als das Führen von Waffen sowieso schon und das jetzt bereits viel zu kurz kommt. Insofern ist das Überzeugungsarbeit im Sisyphus-Style...
  13. Wenn jetzt aber in dem "universellen" Montagering eben eine Lampe montiert ist und das Ding im Waffenschrank liegt und dann ggf. sogar noch Montagespuren an einer oder mehrerer der Waffen und eben diesem Ring nachweisbar sind, dann ist das halt doof. Natürlich hält der Eine oder Andere diesen Staat und seine Regeln und Gesetze ebenfalls für doof, aber dann muss er halt auch mit den Konsequenzen seiner Taten leben.
  14. Weil die am Schaft zu findenden Lüftungsöffnungen eines der Merkmale sind, die nach derzeitiger Ansicht des BKA (unter anderem) einen Kriegswaffenanschein hervorrufen. Auch wenn ich die Aussage unter Vorbehalt mache (da letztendlich nur die Meinung des BKA zählt, ausser natürlich für MarkF): Da wäre die nachträglich an den Rundschaft angebrachte Picatinny-Schiene nicht das Problem, aber ggf. das, was Du daran montierst. Vor verbotenen Waffen(teilen) mal abgesehen kann schon ein Zweibein wieder einen Anschein erwecken. Muss aber nicht. Auch hier ist die Beurteilung des BKA wieder ausschlaggebend. Hier gibt es Threads, wo das schon jemand durchexerziert hat. Eine offene Visierung auf 'nem kurzen Schienenstück oben auf dem Handschutz könnte z.B. schon wieder eher gehen - es sei denn, sie ahmt z.B. bei einem AR wieder die originale Konfiguration mit Tragegriff und A-Kornträger nach.
  15. Meinste wirklich? Du solltest Dir die Rechtsquellen vielleicht nochmal genauer anschauen. Deine... äh... Interpretationen... geben zumindest nicht die aktuelle Lage wieder. Das nur noch als letzten sachlichen Hinweis, bevor der Thread den Weg aller WO-Threads geht, Schwung holt er ja schon.
  16. Was hat das denn mit dem Threadthema zu tun? Haste den Button für das Erstellen eines eigenen Threads nicht gefunden?
  17. Nein. Das steht hier zu genüge im Forum. Über die Suchfunktion kann man das problemlos finden, wenn man es denn möchte. Ich gebe aber eine Hilfestellung zum Selbernachdenken: Anscheinsfreie Versionen.
  18. Ist das denn immer noch nicht richtig verstanden worden? Kommt schon, soooooo schwer ist das jetzt doch auch nicht...
  19. German

    Pufferpatronen

    Ohje... Ohje... Willkommen in den '80ern. Ich weiss nicht, ob Du Dich an mich erinnerst, aber zumindest habe ich seit dem Jahr 2000 drei voll gefüllte Glock-Magazine als Langzeittest in einer Munitionskiste, die alle 1-2 Jahre mal testweise leergeschossen und wieder befüllt werden. Bisher ohne jegliche Funktionsprobleme. Wenn eine Feder aus modernem Federstahl und unter Berücksichtigung der später im Normalbetrieb notwendigen Federwege ausreichend plastifiziert (vorgesetzt) wurde, gibt es in eben diesem Normalbetrieb keine weiteren wesentlichen Setzverluste mehr. "Abgenutzt" wird eine Feder dann nur noch über die Be- und Entlastungszyklen. Also grade durch das regelmäßige "Entspannen", dass sie eigentlich "schonen" soll. Dass da draussen noch ältere Konstruktionen mit schlechteren Federstählen oder Auslegungen unterwegs sind, die diese Federeigenschaften nicht ausreichend berücksichtigen, ist zwar der Fall, sollte aber nach und nach abnehmen. Wer eine moderne Waffe der letzten 20 Jahre erwirbt, sollte eigentlich keine Probleme mehr damit haben, es sei denn, es ist ein Billig- oder Nischenprodukt bei dessen Konstruktion nicht drauf geachtet wurde.
  20. Und hat zudem leider eine nur als grottig zu bezeichnende Auflösung.
  21. Ja, allerdings aus dem professionellen Bereich und aufgrund von Kleinstserien meist in Preisbereichen von Gewehr und Optik (zusammen...). Wenn das ordentlich funktionieren und keine Bastelei sein soll, ist die optische Auslenkung nicht trivial zu lösen. Das bezahlbarste das ich in den letzten Jahren ausprobieren konnte, war das (mittlerweile) Deadeye Hero genannte (hiess auch mal EagleEye oder Hero Gunscope, so auch noch auf der Webseite in der URL) System von Torrey Pines, das in Verbindung mit einer GoPro Kamera funktioniert (und wenn die WLAN hat, ist das Bild z.B. auf einem iPad oder Laptop extern betrachtbar). http://tplogic.com/hero/hero-gunscope/ Aber das Ding hat auch 'nen Preis, bei dem man sowas unbedingt haben wollen muss...
  22. Und mir wird dank WO immer klarer, warum vor Gericht immer eine Hälfte der Juristen scheitert...
  23. Für was gilt denn die "1 Jahres Frist"? Beim Antworten auf diese Frage kommst Du vermutlich selbst auf das, was Du wissen willst...
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