Zum Inhalt springen

German

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    6.558
  • Benutzer seit

Alle Inhalte von German

  1. Dass es anders ist/war, hab' ich ja bereits mehrfach in Threads hier gepostet. Da warst Du wenn mich nicht alles täuscht auch aktiv.
  2. Genauso wie die Lampe in der Hand, die auf die gleiche Stelle wie die Mündung gerichtet ist. Der Punkt ist halt, dass die fest montierte Lampe keine Taschenlampe zum Rumleuchten mehr ist sondern eben nur noch der Verifikation des Ziels vor der tatsächlichen Schussabgabe dient oder hilft, eine tatsächliche Bedrohung besser zu beleuchten. Und das ist eben nicht ganz so trivial und trainingsintensiv.
  3. Nur bei denen, die es nicht verstanden haben. Also 'ner Menge. Letztendlich ist beides Kombination optimal. Beides für sich alleine nicht. Wobei wenn dann lieber die separate Lampe als nur eine fest an der Waffe.
  4. Das allerdings frage ich mich auch. Ich habe mit den Zuständigen im BKA auch schon das eine oder andere Gespräch dazu geführt, derzeit stößt man da aber eher auf Ablehnung. Aber ich hoffe und wirke soweit es geht darauf hin, dass diese Einstellung irgendwann mal bröckelt. Spätestens wenn man Waffen haben und führen darf, um im Notwehr-/-hilfefall im Rahmen der Erforderlichkeit auf andere zu schiessen, wäre so eine Option tatsächlich hilfreich. Das Problem dabei ist, dass das aber noch mehr Training erfordert als das Führen von Waffen sowieso schon und das jetzt bereits viel zu kurz kommt. Insofern ist das Überzeugungsarbeit im Sisyphus-Style...
  5. Wenn jetzt aber in dem "universellen" Montagering eben eine Lampe montiert ist und das Ding im Waffenschrank liegt und dann ggf. sogar noch Montagespuren an einer oder mehrerer der Waffen und eben diesem Ring nachweisbar sind, dann ist das halt doof. Natürlich hält der Eine oder Andere diesen Staat und seine Regeln und Gesetze ebenfalls für doof, aber dann muss er halt auch mit den Konsequenzen seiner Taten leben.
  6. Weil die am Schaft zu findenden Lüftungsöffnungen eines der Merkmale sind, die nach derzeitiger Ansicht des BKA (unter anderem) einen Kriegswaffenanschein hervorrufen. Auch wenn ich die Aussage unter Vorbehalt mache (da letztendlich nur die Meinung des BKA zählt, ausser natürlich für MarkF): Da wäre die nachträglich an den Rundschaft angebrachte Picatinny-Schiene nicht das Problem, aber ggf. das, was Du daran montierst. Vor verbotenen Waffen(teilen) mal abgesehen kann schon ein Zweibein wieder einen Anschein erwecken. Muss aber nicht. Auch hier ist die Beurteilung des BKA wieder ausschlaggebend. Hier gibt es Threads, wo das schon jemand durchexerziert hat. Eine offene Visierung auf 'nem kurzen Schienenstück oben auf dem Handschutz könnte z.B. schon wieder eher gehen - es sei denn, sie ahmt z.B. bei einem AR wieder die originale Konfiguration mit Tragegriff und A-Kornträger nach.
  7. Meinste wirklich? Du solltest Dir die Rechtsquellen vielleicht nochmal genauer anschauen. Deine... äh... Interpretationen... geben zumindest nicht die aktuelle Lage wieder. Das nur noch als letzten sachlichen Hinweis, bevor der Thread den Weg aller WO-Threads geht, Schwung holt er ja schon.
  8. Was hat das denn mit dem Threadthema zu tun? Haste den Button für das Erstellen eines eigenen Threads nicht gefunden?
  9. Nein. Das steht hier zu genüge im Forum. Über die Suchfunktion kann man das problemlos finden, wenn man es denn möchte. Ich gebe aber eine Hilfestellung zum Selbernachdenken: Anscheinsfreie Versionen.
  10. Ist das denn immer noch nicht richtig verstanden worden? Kommt schon, soooooo schwer ist das jetzt doch auch nicht...
  11. German

    Pufferpatronen

    Ohje... Ohje... Willkommen in den '80ern. Ich weiss nicht, ob Du Dich an mich erinnerst, aber zumindest habe ich seit dem Jahr 2000 drei voll gefüllte Glock-Magazine als Langzeittest in einer Munitionskiste, die alle 1-2 Jahre mal testweise leergeschossen und wieder befüllt werden. Bisher ohne jegliche Funktionsprobleme. Wenn eine Feder aus modernem Federstahl und unter Berücksichtigung der später im Normalbetrieb notwendigen Federwege ausreichend plastifiziert (vorgesetzt) wurde, gibt es in eben diesem Normalbetrieb keine weiteren wesentlichen Setzverluste mehr. "Abgenutzt" wird eine Feder dann nur noch über die Be- und Entlastungszyklen. Also grade durch das regelmäßige "Entspannen", dass sie eigentlich "schonen" soll. Dass da draussen noch ältere Konstruktionen mit schlechteren Federstählen oder Auslegungen unterwegs sind, die diese Federeigenschaften nicht ausreichend berücksichtigen, ist zwar der Fall, sollte aber nach und nach abnehmen. Wer eine moderne Waffe der letzten 20 Jahre erwirbt, sollte eigentlich keine Probleme mehr damit haben, es sei denn, es ist ein Billig- oder Nischenprodukt bei dessen Konstruktion nicht drauf geachtet wurde.
  12. Und hat zudem leider eine nur als grottig zu bezeichnende Auflösung.
  13. Ja, allerdings aus dem professionellen Bereich und aufgrund von Kleinstserien meist in Preisbereichen von Gewehr und Optik (zusammen...). Wenn das ordentlich funktionieren und keine Bastelei sein soll, ist die optische Auslenkung nicht trivial zu lösen. Das bezahlbarste das ich in den letzten Jahren ausprobieren konnte, war das (mittlerweile) Deadeye Hero genannte (hiess auch mal EagleEye oder Hero Gunscope, so auch noch auf der Webseite in der URL) System von Torrey Pines, das in Verbindung mit einer GoPro Kamera funktioniert (und wenn die WLAN hat, ist das Bild z.B. auf einem iPad oder Laptop extern betrachtbar). http://tplogic.com/hero/hero-gunscope/ Aber das Ding hat auch 'nen Preis, bei dem man sowas unbedingt haben wollen muss...
  14. Und mir wird dank WO immer klarer, warum vor Gericht immer eine Hälfte der Juristen scheitert...
  15. Für was gilt denn die "1 Jahres Frist"? Beim Antworten auf diese Frage kommst Du vermutlich selbst auf das, was Du wissen willst...
  16. Da bereits der Anfangsbeitrag dieses Threads hier schon ziemlich umfangreiche Informationen zum Zulassungsverfahren enthält, verstehe ich tatsächlich und nach wie vor nicht, wofür Deine Hinweise und Beiträge, dass das ja nicht so einfach sei notwendig sind. Allein die Infos von der BAFA zeigen ja schon recht eindrücklich, wie komplex und umfangreich das Antrags- und Zulassungsferfahren ist. Wenn einem das dann einmal bewusst ist und man sich an alle Vor- und Maßgaben hält, muss man es aber nicht vergessen wie von Dir suggeriert sondern dann bekommt man nach erfolgreicher Zulassung auch die notwendigen waffenrechtlichen Genehmigungen. Davon, dass das einfach ist und man das einfach so mal machen könnte, hat hier glaube ich niemand geredet. Im Übrigen hält sich in Deinem Beispiel der Herr nicht an die einfachsten Regeln des Waffenbesitzes und hat deswegen selbstgemachte "Probleme" (die auch noch einfach zu lösen wären), das hat mit "kompliziert" oder "unkompliziert" wenig zu tun.
  17. Und genau deswegen enthalten meine Anregungen zum Selbernachdenken diese Frage hier: Für einige Videokameras muss die Funktion mit "Ja" beantwortet werden. Für viele Webcams eher mit "Nein". Wenn er aktiv und "live" über den Bildschirm einer Videokamera oder über eine Webcam zielt ist das auch wieder anders zu bewerten wie eine nachträgliche Kontrolle des aufgezeichneten Zielvorganges. Dein Fazit von vor ein paar Beiträgen ist also nicht pauschal richtig.
  18. Weil es (deutlich) bessere Methoden gibt, Waffen einzuschiessen. Die "Kontrolle" über eine Videokamera gehört nicht dazu. Shiva hat ja schon ein paar Hinweise gegeben.
  19. Was'n Glück, denn das ist falsch. In der Sekunde, wo er das montiert, ist die Bestimmung aber durch ihn hergestellt worden. Auch hier: Durch die Montage an der Waffe greift die Voraussetzung. Jetzt kommt der wesentliche Punkt: Gibt es eine Verstärkung von IR-Licht oder Restlicht, um eine Nachtsehverbesserung zu erzielen? Dazu kommen die Fragen aus Beitrag #5 des Threads, die da nicht ohne Grund stehen.
  20. Du hast es immer noch nicht verstanden. Es geht hier um Seeschiffbewachung, das ist ein fest definierter Begriff, der die Tätigkeit von Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen beschreibt, die gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen auf Seeschiffen seewärts der Begrenzung der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone zur Abwehr äußerer Gefahren bewachen. Das geht es nicht um Privatjachten, Privatpersonen, Signalpistolen oder Selbstverteidigung durch die Schiffseigner selbst. Hierzu gibt es eine Verordnung über die Zulassung von Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen ( siehe auch http://www.gesetze-im-internet.de/seebewachv/ ) sowie eine Verordnung zur Durchführung der Seeschiffbewachungsverordnung (siehe auch http://www.gesetze-im-internet.de/seebewachdv/) und es wurde der §28a WaffG eingeführt, der das Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal für Bewachungsaufgaben nach § 31 Absatz 1 der Gewerbeordnung (Bewachungsgewerbe auf Seeschiffen, siehe auch https://dejure.org/gesetze/GewO/31.html ) regelt (siehe auch https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__28a.html ). Im Gegensatz zu Deiner Aussage... ...ist das also ein ziemlich klar geregeltes und sogar besser als das restliche Bewachungsgewerbe strukturiertes und kontrolliertes Umfeld, in dem zwischenzeitlich bis zu einem Dutzend Unternehmen zugelassen waren und mindestens die Hälfte davon auch in Deutschland zum Teil ziemlich umfangreiche waffenrechtliche Genehmigungen besaß. Für Langwaffen, gezwungernermaßen auch Kurzwaffen (es gab' sogar Ordnungsgelder, wenn diese nicht erworben und mitgeführt wurden) und auch für so Dinge(r), wie sie in der verlinkten eGun-Auktion zu sehen sind. Das sind die themenspezifischen Beispiele aus der Praxis, die zu dieser Diskussion hier gehören, denn darauf bezog sich Schwarzwälder beim Starten dieses Threads (falls die Erinnerung getrübt ist, einfach kurz in den ersten Beitrag schauen). Du führst eine andere Diskussion.
  21. Das ist, mit Verlaub gesagt, Blödsinn. Lerne, wie man ein Zielfernrohr richtig einschiesst. Mit Glück findet sich jemand in Deinem Bekanntenkreis, der es Dir zeigen kann (auch wenn die Wahrscheinlichkeit, auch und grade in einem Schützenverein leider recht gering ist...).
  22. Was "testest" oder schiesst Du denn ein, dass Du eine Kamera am Zielfernrohr benötigst? Nutzt Du die Kamera, um besser zu sehen? Oder um das Geschehen aufzunehmen ohne damit zu zielen? Kann die Kamera aufgenommene Bilder aufhellen, z.B. mit einem IR oder "Nachtsicht"-Modus und Du kannst dieses Bild während des Zielens sehen? Das mal als ein paar Anregungen zum Selbernachdenken.
  23. Hast Du dafür mal nach einer Rechtsgrundlage gefragt? §32 Abs. 6 WaffG führt eigentlich recht abschliessend auf, was für einen Antrag auf einen EFWP notwendig ist. Ein Bedürfnis gehört nicht dazu.
  24. Da scheiterte man beim Verbotsversuch wohl an Feinheiten in der Definition. Die KWL verbietet Gewehre. Inwieweit die Pauschalisierung auf "Selbstladeschusswaffen" in den Erläuterungen zur KWL zulässig war, war wohl Diskussionspunkt, wenn ich das richtig verstanden habe...
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.