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German

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  1. https://www.baltic-shooters.de/index.php/angebote Glück gehabt, kein Mützchen.
  2. So heisst der schon seit 2005 nicht mehr. Der heisst jetzt Bundespolizei. D.h. Püppi hat bald auch eine dieser "besonderen Mützen" auf, von denen einige hier so starken Ausschlag bekommen... Isses dann vorbei mit der Karriere als Lobby-Ikone? Oh diese Ironie.
  3. Doch sind mir. Mehrere. Genauso wie einige, bei denen der Eintrag funktioniert hat. Teilweise im gleichen Bundesland aber in verschiedenen Kreisen mit unterschiedlichem Ergebnis. Ich werde aber nicht fremderleute Schriftverkehr veröffentlichen. Komisch. Wenn es Deinen Stanpunkt bestätigt reichen Behauptungen ohne Beleg doch scheinbar auch aus. Vorgelegten Schriftstücke wird dann einfach die Relevanz abgesprochen. Würde ich Dich fragen, ob Du diese Aussage belegen kannst, würdest Du antworten, dass ich selber danach suchen soll, richtig? Die eben Einzelfallentscheidungen einzelner Waffenbehörden sind, während es andere Waffenbehörden und ganze Bundesländer anders handhaben. Sagt der, der die Glaubwürdigkeit von Schriftsätzes und Aussagen danach aussucht, ob sie in sein Konzept passen. Aber Du kannst gerne weiter der Meinung sein, dass das ja überall problemlos geht, weil so rechtens. Die Realität sieht halt etwas anders aus. Ich bin ja wahrlich nicht oft mit steven einer Meinung, aber selbst er und ich sehen das ähnlich. Insofern erwähne ich das auch nicht für Dich und als Diskussion mit Dir, sondern für Dritte, die das hier lesen. Wem sie glauben, bleibt ja jedem selbst überlassen.
  4. Gefühlt in meinem informellen Einzugsbereich hält sich das bei 50:50, wobei es viele gar nicht probieren, wenn sie aus ihrer Gegend negative Rückmeldungen bekommen, obwohl ihre eigene Waffenbehörde eine andere ist und die vielleicht anders entscheiden würde. So redest Du Dir das zumindest schön, auch damals schon. Mir sind negative Rückmeldungen und Aussagen von gut einem Dutzend verschiedenen Waffenbehörden bekannt. Die Schreiben von Steven sind nur eine davon, und die beziehen sich auf ein gesamtes Bundesland. Wieviele waren das denn? Solange ich das mitverfolgt habe so ungefähr... fünf? Bei 550 Waffenbehörden in Deutschland? "Zahlreich" definiere ich anders. Hast Du denn mal den Herrn Heinrich auf dieses Thema persönlich angesprochen und weisst, wie er dazu genau steht? Oder kennst Du nur das zitierte Schreiben, das korrekterweise auf den handwerklichen Fehler im Waffengesetz Bezug nimmt?
  5. Nur nicht überall.
  6. Jaja, genau. Bist'n Held.
  7. Ich spar' mir weitere Kommentare.
  8. Als wenn das Bild, das hier manche vom Legalwaffenbesitzer abgeben besser wäre...
  9. Also ich muss zugeben, dass die Werbung für den Waffenlaser in der deutschen Waffenzeitschrift Visier eines scheinbar luxemburgischen Anbieters ohne expliziten Hinweis auf die Legalität in Deutschland mit Blick auf den europäischen Binnenmarkt und die nichtexistenten Kontrollen doch ziemlich befremdlich war. Und das ist eine Vermutung Deinerseits? Weisst Du denn, ob nicht ggf. eine erfolgte Montage anhand von entsprechenden Spuren nachgewiesen werden konnte? So wie damals bei den "natürlich vollkommen frei erwerbbaren und vollkommen legalen" Glock-Schaltern... Und Deine Phantasieen werden immer ausufernder. Glückwunsch. Wer muss sich denn auskennen, wenn er eine Meinung hat? In unserer postfaktischen Welt reichen doch schon reine Behauptungen und Überzeichnungen.
  10. Die einzig richtige Antwort. Die Reaktion der Sachbearbeiter kann so oder so ausfallen. Vorgesehen hat das der Gesetzgeber sicher nicht, er hat es nur nicht geregelt. Grundsätzlich hat der Erbe aber seine Waffen zu blockieren, wenn er abseits von §20 kein weiteres Bedürfnis nach §8 oder §§13 ff. geltend machen kann. Grundsätzlich ist eine Nutzung der Waffen (und eventueller Wechselsysteme) also nicht vom Bedürfnis gedeckt. Das dieser (schlechte) Tipp grade von Dir kommt, hätte ich nicht erwartet.
  11. Nein, ist er nicht. Ich komme von weiter draußen... Die Kunst, nicht aneinander vorbeizureden besteht aber darin, sich an bestimmte Benennungskonventionen und Definitionen zu halten, damit jeder weiss, was gemeint ist. "Umgangssprachlich" hilft in einem Fachforum selten wirklich weit. Und da für unser Interessengebiet sogar gesetzlich vorgeschrieben ist, dass man sich mit dem Themenbereich in einem Mindestmaß auskennt und diese Definitionen Bestandteil dieses Mindestwissens sind, sollte man eigentlich erwarten, dass das klappt. Dass dann manche (mich eingeschlossen) sich ein Hobby daraus machen, klugzuscheissen, gehört halt mit dazu...
  12. Was aber die unzulässige Annahme beinhaltet, dass eine Bockdoppelflinte nur zwei Läufe beschreibt. Wenn "Bock" übereinander beschreibt und "Doppel" nebeneinander, sind's halt vier...
  13. Nope.
  14. Korrekt, ich bitte die Ungenauigkeit zu verzeihen...
  15. Ne, biste scheinbar nicht. Sonst würdest Du nicht zum fünften Mal direkt hinter einander eine jetzt schon mehrfach korrigierte falsche Aussage treffen. Aber gut, wie Du magst. Gute Nacht.
  16. Nein, stehen sie nicht. §55 bestimmt, dass das Waffengesetz auf Polizei, Bundeswehr, Zoll und oberste Landes- und Bundesbehörden sowie die Deutsche Bank nicht anzuwenden ist. Diese stehen "außerhalb". Inhaber einer Ausnahmegenehmigung nach §40 Abs. 4 stehen nicht "außerhalb" des Gesetzes, sie nehmen eben nur eine explizit im Gesetz aufgeführte Ausnahmemöglichkeit von einem Verbot in Anspruch. Das ist durchaus etwas anderes. Wenn Du "Diskussionen" mit irgendwem über irgendetwas hast, solltest Du Dir vorher einen besseren Überblick über die rechtlichen Grundlagen verschaffen. Dann kannst Du auch entsprechende Aussagen besser einsortieren und beurteilen.
  17. Das ändert aber nichts an der Aussage...
  18. Was ich Dir damit sagen will? Gar nichts. Ich habe auf einen Beitrag von supermeier reagiert, der erzählt hat, dass jemand behauptet hat, dass das handgehaltene Beleuchten durchaus erlaubt sei. Und Deinen Beitrag habe ich extra nochmal gequotet, weil der die wichtige und richtige Information enthält, dass es davon Ausnahmen geben kann. Aber das sind eben Ausnahmen und keine generelle, bundesweite Erlaubnis. Das Verbot aus dem BJagdG gilt grundsätzlich erstmal.
  19. Oder diese "Unterscheidung" ist keine und nur eine gute Methode, damit auf die Schnauze zu fallen, weil ein Richter Dir erzählen wird, dass da Dein Wunschdenken mit Dir durchgegangen ist... Na, dann mal viel Spaß beim Musterprozess.
  20. https://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__19.html
  21. In seiner unerklärlichen Weisheit möchte der Gesetzgeber nicht, dass Sportschützen Schusswaffen besitzen, die wie Kriegswaffen aussehen und deren Hülsenlänge unter 40mm und deren Lauflänge unter 42 cm beträgt. Lüftungsöffnungen am Vorderschaft werden als Merkmal für den Kriegswaffenanschein gewertet. Sowohl der Picatinny-Vorderschaft als auch der Standardvorderschaft haben solche Öffnungen. Der runde Vorderschaft hat diese nicht. Dazu hat der Lauf der Sportversion auch keinen "Mündungsfeuerdämpfer", was ebenfalls ein Anscheinsmerkmal sein kann. Fällt die Waffe nicht unter §6 Abs. 1 Nr. 2 AWaffV, weil Lauflänge und Hülsenlänge über den geforderten Maßen liegen, so sind eventuelle Anscheinsmerkmale irrelevant und die Waffe darf aussehen wie eine Kriegswaffe. Jetzt verstanden?
  22. Nein, diese "Stimmen" beziehen sich nicht auf "den alten §37" sondern auf "den neuen §6" AWaffV und die vom BKA hierfür herangezogenen Beurteilungskriterien. Nochmal als Hilfestellung: https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__6.html Welche Kriterien das BKA heranzieht, kannst Du hier mit der Suchfunktion in diversen Threads finden, wie CMZ ja bereits im anderen Thread angedeutet hat. Grob' gesagt orientiert sich das in der Tat an vielen der alten Merkmale aus dem gestrichenen Anscheins-§37, betrifft aber eben nicht mehr alle Waffen sondern nur noch diejenigen, die vom §6 Abs. 1 Nr. erfasst werden und gilt nicht für die Waffen, die nicht darunter fallen. Wie gesagt war der gutgemeinte Rat ernst gemeint, sich mal mit der Systematik des aktuellen Waffenrechts genauer zu befassen. Denn scheinbar hast Du die noch nicht verstanden.
  23. Vielleicht wäre es dann zweckmäßig gewesen, wenn Du Dich mit dem jetzt immerhin schon 14 Jahre gültigen Waffengesetz und der dazugehörigen Verordnung in dieser Zeit mal auseinandergesetzt hättest. Wenn jemand Waffenbesitzer und vermutlich Sportschütze ist (das nehme ich jetzt aufgrund der Betätigung in diesem Forum und der gestellten Frage mal frech an) und jetzt noch nicht mit dem §6 AWaffV und der "neuen" Anscheinsthematik vertraut ist (oder zumindest schonmal davon gehört hat), erstaunt mich das immer wieder...
  24. Zumindest ist ein Vorderschaft mit Lüftungsöffnungen (es geht hier erstmal nicht um die Picatinny-Fräsungen) eines der Merkmale, die einen Anschein erzeugen können. Ob das dann tatsächlich der Fall ist, hängt vom Gesamteindruck ab und wird letztendlich abschliessend vom BKA festgestellt (es sei denn, ein Gericht sieht das dann wieder anders). Ob eine Waffe jetzt anscheinsfrei sein muss oder nicht, entscheidet sich nach den Kriterien des §6 AWaffV. Wo warst Du seit Oktober 2003?
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