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German

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  1. Interessant. Hier letztes Jahr selber zweimal einzelne Zeilen bekommen und im persönlichen Umfeld in zwei Bundesländern und insg. vier Waffenbehörden jeweils eigene Zeilen.
  2. Von wann sind die Einträge? Handschriftlich oder gedruckt? Die Systematik der neuen Softwarelösungen orientiert sich heute üblicherweise an X-Waffe und dem NWR und da ist ein registriertes Waffenteil normal eine Zeile. Früher habe ich das auch noch gelegentlich gesehen, heute bzw. seit einigen Jahren aber nicht mehr neu ausgestellt.
  3. Das werden heute dann normalerweise 3 Zeilen in der WBK.
  4. Und da ist eben die Frage, wie ich auf einem Glock-Griffstück eine andere Seriennummer anbringen kann. Die Metallplatte zerstören und in den Kunststoff gravieren? Andersrum gefragt: Was passiert, wenn ich aus Glock-Griffstück mit seiner Seriennummer und dem Wechselsystem eine Komplettwaffe mache und diesen wesentlichen Teilen dann die Glock-Seriennummer gebe. Gibt es dann zwei Verschlüsse und Läufe (einmal Original, weiterverkauft als WS, einmal importiert) mit der gleichen Seriennummer?
  5. Das ist so üblich, ja. Aber ist es auch Pflicht? Die weitaus meisten Kurzwaffen, die ich bisher gesehen habe, hatten auf allen wesentlichen Teilen eine Seriennummer. Aber nicht alle.
  6. https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__24.html Bezüglich der Seriennummer des Griffstücks wird es interessant. Wenn das Wechselsystem (also Lauf und Verschluss) mit dieser Seriennummer weiterveräußert wurden, steht es im NWR noch entsprechend mit gleicher Seriennummer vermerkt. Das neu importierte Wechselsystem hat jetzt zwar einen anderen "Hersteller" bzw. Importeur, ob er aber die gleiche Seriennummer bekommen kann wie das Griffstück bin ich mir nicht sicher.
  7. Zumindest hier im Forum sollte man es mitbekommen. "Da draussen" wird da kaum jemand darauf achten und meist wird mit stierigem Blick nach Preis gekauft. Nutze mal die Forensuche zum Thema "Geco munition 9 Para", dazu findest Du mittlerweile einige Threads, in denen von scheinbar in Qualitätsmängeln der ungarischen Fertigung bedingten Vorkommnissen (bis hin zu defekten Waffen, bisher glücklicherweise noch nicht mehr) berichtet wird. Ich selber habe mittlerweile zwei Vorfälle dieser Art erlebt und teilweise arg absonderliche Patronen von da gesehen...
  8. Das können interne Weisungen aus Regierungspräsidien bzw. Innenministerien auch für bestimmte Regionen festlegen, das ist nicht zwangsläufig eine Einzelentscheidung einer einzelnen Waffenbehörde. Ich kenne z.B. die behördeninterne Vorgabe von 3 Monaten für einige Regionen.
  9. https://www.baltic-shooters.de/index.php/angebote Glück gehabt, kein Mützchen.
  10. So heisst der schon seit 2005 nicht mehr. Der heisst jetzt Bundespolizei. D.h. Püppi hat bald auch eine dieser "besonderen Mützen" auf, von denen einige hier so starken Ausschlag bekommen... Isses dann vorbei mit der Karriere als Lobby-Ikone? Oh diese Ironie.
  11. Doch sind mir. Mehrere. Genauso wie einige, bei denen der Eintrag funktioniert hat. Teilweise im gleichen Bundesland aber in verschiedenen Kreisen mit unterschiedlichem Ergebnis. Ich werde aber nicht fremderleute Schriftverkehr veröffentlichen. Komisch. Wenn es Deinen Stanpunkt bestätigt reichen Behauptungen ohne Beleg doch scheinbar auch aus. Vorgelegten Schriftstücke wird dann einfach die Relevanz abgesprochen. Würde ich Dich fragen, ob Du diese Aussage belegen kannst, würdest Du antworten, dass ich selber danach suchen soll, richtig? Die eben Einzelfallentscheidungen einzelner Waffenbehörden sind, während es andere Waffenbehörden und ganze Bundesländer anders handhaben. Sagt der, der die Glaubwürdigkeit von Schriftsätzes und Aussagen danach aussucht, ob sie in sein Konzept passen. Aber Du kannst gerne weiter der Meinung sein, dass das ja überall problemlos geht, weil so rechtens. Die Realität sieht halt etwas anders aus. Ich bin ja wahrlich nicht oft mit steven einer Meinung, aber selbst er und ich sehen das ähnlich. Insofern erwähne ich das auch nicht für Dich und als Diskussion mit Dir, sondern für Dritte, die das hier lesen. Wem sie glauben, bleibt ja jedem selbst überlassen.
  12. Gefühlt in meinem informellen Einzugsbereich hält sich das bei 50:50, wobei es viele gar nicht probieren, wenn sie aus ihrer Gegend negative Rückmeldungen bekommen, obwohl ihre eigene Waffenbehörde eine andere ist und die vielleicht anders entscheiden würde. So redest Du Dir das zumindest schön, auch damals schon. Mir sind negative Rückmeldungen und Aussagen von gut einem Dutzend verschiedenen Waffenbehörden bekannt. Die Schreiben von Steven sind nur eine davon, und die beziehen sich auf ein gesamtes Bundesland. Wieviele waren das denn? Solange ich das mitverfolgt habe so ungefähr... fünf? Bei 550 Waffenbehörden in Deutschland? "Zahlreich" definiere ich anders. Hast Du denn mal den Herrn Heinrich auf dieses Thema persönlich angesprochen und weisst, wie er dazu genau steht? Oder kennst Du nur das zitierte Schreiben, das korrekterweise auf den handwerklichen Fehler im Waffengesetz Bezug nimmt?
  13. Nur nicht überall.
  14. Jaja, genau. Bist'n Held.
  15. Ich spar' mir weitere Kommentare.
  16. Als wenn das Bild, das hier manche vom Legalwaffenbesitzer abgeben besser wäre...
  17. Also ich muss zugeben, dass die Werbung für den Waffenlaser in der deutschen Waffenzeitschrift Visier eines scheinbar luxemburgischen Anbieters ohne expliziten Hinweis auf die Legalität in Deutschland mit Blick auf den europäischen Binnenmarkt und die nichtexistenten Kontrollen doch ziemlich befremdlich war. Und das ist eine Vermutung Deinerseits? Weisst Du denn, ob nicht ggf. eine erfolgte Montage anhand von entsprechenden Spuren nachgewiesen werden konnte? So wie damals bei den "natürlich vollkommen frei erwerbbaren und vollkommen legalen" Glock-Schaltern... Und Deine Phantasieen werden immer ausufernder. Glückwunsch. Wer muss sich denn auskennen, wenn er eine Meinung hat? In unserer postfaktischen Welt reichen doch schon reine Behauptungen und Überzeichnungen.
  18. Die einzig richtige Antwort. Die Reaktion der Sachbearbeiter kann so oder so ausfallen. Vorgesehen hat das der Gesetzgeber sicher nicht, er hat es nur nicht geregelt. Grundsätzlich hat der Erbe aber seine Waffen zu blockieren, wenn er abseits von §20 kein weiteres Bedürfnis nach §8 oder §§13 ff. geltend machen kann. Grundsätzlich ist eine Nutzung der Waffen (und eventueller Wechselsysteme) also nicht vom Bedürfnis gedeckt. Das dieser (schlechte) Tipp grade von Dir kommt, hätte ich nicht erwartet.
  19. Nein, ist er nicht. Ich komme von weiter draußen... Die Kunst, nicht aneinander vorbeizureden besteht aber darin, sich an bestimmte Benennungskonventionen und Definitionen zu halten, damit jeder weiss, was gemeint ist. "Umgangssprachlich" hilft in einem Fachforum selten wirklich weit. Und da für unser Interessengebiet sogar gesetzlich vorgeschrieben ist, dass man sich mit dem Themenbereich in einem Mindestmaß auskennt und diese Definitionen Bestandteil dieses Mindestwissens sind, sollte man eigentlich erwarten, dass das klappt. Dass dann manche (mich eingeschlossen) sich ein Hobby daraus machen, klugzuscheissen, gehört halt mit dazu...
  20. Was aber die unzulässige Annahme beinhaltet, dass eine Bockdoppelflinte nur zwei Läufe beschreibt. Wenn "Bock" übereinander beschreibt und "Doppel" nebeneinander, sind's halt vier...
  21. Nope.
  22. Korrekt, ich bitte die Ungenauigkeit zu verzeihen...
  23. Ne, biste scheinbar nicht. Sonst würdest Du nicht zum fünften Mal direkt hinter einander eine jetzt schon mehrfach korrigierte falsche Aussage treffen. Aber gut, wie Du magst. Gute Nacht.
  24. Nein, stehen sie nicht. §55 bestimmt, dass das Waffengesetz auf Polizei, Bundeswehr, Zoll und oberste Landes- und Bundesbehörden sowie die Deutsche Bank nicht anzuwenden ist. Diese stehen "außerhalb". Inhaber einer Ausnahmegenehmigung nach §40 Abs. 4 stehen nicht "außerhalb" des Gesetzes, sie nehmen eben nur eine explizit im Gesetz aufgeführte Ausnahmemöglichkeit von einem Verbot in Anspruch. Das ist durchaus etwas anderes. Wenn Du "Diskussionen" mit irgendwem über irgendetwas hast, solltest Du Dir vorher einen besseren Überblick über die rechtlichen Grundlagen verschaffen. Dann kannst Du auch entsprechende Aussagen besser einsortieren und beurteilen.
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