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German

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  1. Da die Dokumente zwar auf den Mobilgeräten als eingebunden erscheinen, am PC aber nicht, hier zur Sicherheit nochmal (hoffentlich) als Link: http://www.kkwo.de/info/news/EinstufungenvonSelbstladewaffen.pdf https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/SchussSpielzeugwaffen/130607FbZ155SelbstladepistoleSC5SD.pdf https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/SchussSpielzeugwaffen/100208FbZ177SelbstladebuechsenMkeT94.html https://www.waffen-braun.de/fileadmin/pdf/BKA/BKA_Bescheid_TSP_m._Klappschaft_09.11.07.pdf https://www.bdsnet.de/downloads/kommentar_spo_29-01-2018.pdf
  2. German

    Neues vom Beitler

    Welche denn?
  3. Das Dokument hier legt nahe, dass der damalige vorläufige Bescheid eine sportliche Zulassung bei Verwendung ohne Vordergrif enthielt: Da befinden wir uns mit März 2004 aber auch noch in der Früh- und Findungsphase zum Thema §6 AWaffV und Feststellungsbescheiden.
  4. Der Feststellungsbescheid ZV25 - 5166.00-63a/04 wird von Oberland Arms selber nur als "vorläufig" bezeichnet: http://www.oberlandarms.com/order-oa-gesetzliches--de--Gesetzliches+zum+Waffenrecht+und+Waffenbesitz.html Nach kurzer Zeit wurden dann keine OA5K mehr produziert.
  5. An der TP-9 ist überhaupt nichts klapprig. Das einzige Teil, über das man vielleicht diskuteiren kann, ist der Durchladehebel. Und ggf. noch über die werksmäßige offene Visierung sie nicht mehr als eine Notvisierung ist. Die TP-9 will mit Rotpunktvisier geschossen werden (und wird standardmäßig mit einem Micro-Aimpoint geliefert). Dafür wiegt sie knapp die Hälfte einer SP5K, bietet dafür aber bereits einen Klappschaft. Dafür ist die TP9(N) ergonomischer als MP5(K) Klone und bietet eine besser erreichbare Sicherung, einen Verschlussfang nach dem letzten Schuss in Verbindung mit einem Verschlusslösehebel. Die Laufachse liegt näher am Drehpunkt in der hand und lässt die Waffe trotz des geringeren Gewichts etwas ruhiger im Schuss liegen. Abzüge beider Waffen sind Dienstwaffenabzüge und keine Sportabzüge. Da geben sie sich beide IMHO nicht viel, genausowenig wie bei der Präzision (im Vergleich TP-9 und der K-Version, sofern die MP5K 'nen Schaft spendiert bekommt). Ohne Schaft schiesst sich die TP-9 wiederum aufgrund des geringeren Gewichts, der niedrigeren Laufachse und des Rotpunktvisiers besser. Eine ausgewachsene MP5' am Besten noch mit Festschaft, ist wiederum üblicherweise präziser. Im Vergleich zur MP5 gefällt mir, dass die TP-9 ähnlich einer Glock zerlegt werden kann und man so beim Reinigen bequem bis in's Patronenlager kommt und sich keinen abbrechen muss wie im Blechgehäuse der Rollenverschlusswaffe. Für den Fall, dass das relevant ist: Für die TP-9 gibt's ein gut funktionierendes Holster, praktisch alle Lösungen für die MP5(K) sind an irgend einer Stelle ein Kompromiss. Die MP5(K) Klone haben als Erben der damals wegweisenden MP5 IMHO den höheren Sammelfaktor, die TP-9 ist unzweifelhaft die modernere Waffe.
  6. Wow, gedoppelt mit über einstündiger Verspätung...
  7. Die Feststellungsbescheide für MP5K-Clone sind hinsichtlich der sportlichen Zulassung üblicherweise negativ: HK SP5K: MKE T94K:
  8. 550 Waffenbehörden. 550 Chancen, einen Ahnungslosen zu finden...
  9. Ich hätte ja gesagt B&T TP-9 ohne Vordergriff. https://www.bt-ag.ch/assets/uploads/content/press_mp9_sportversion_im_deutschen_waffen_journal.pdf Aber zumindest beim BDS gilt: (Seite 12, das dürfte dann auch die sowieso vom §6 AWaffV erfassten MP5-Pistolenvarianten erfassen)
  10. German

    Neues vom Beitler

    Wer ein bisschen recherchieren mag: http://dip.bundestag.de/extrakt/14/019/14019717.html http://pdok.bundestag.de/extrakt/ba/WP14/552/55278.html Vor allem der erste Link ist sehr umfangreich und beinhaltet auch die Plenarprotokolle.
  11. Das erklärt sich vielleicht aus der Geschichte der USA und dem Stellenwert von Schusswaffen bei der Besiedelung. Das dahinterstehende Lebenskonzept ist keine Konstruktion sondern tief verwurzelt in ihrer (vergleichsweise kurzen) Geschichte. Und die mussten die im Gegensatz zu uns nicht vergessen. Und glaubst Du jetzt ernsthaft, dass das massive Einschränken der Freiheit der Einen die Freiheit der Anderen zuverlässig schützen wird? Die Taten, die man hier zu verhindern sucht haben viel tiefergehende Ursachen als den reinen Waffenbesitz und werden auch nach Einschränkungen und Verboten weiterhin passieren, zumal der illegale bzw. nicht regulierte Waffenbestand durch diese Einschränkungen überhaupt nicht tangiert wird und nie praktikabel beschränkt werden kann. Hier muss eine gesellschaftliche Veränderung im Umgang mit Jugendlichen und Schwachen her, aber das ist natürlich deutlich komplexer und komplizierter. Übrigens ist das Instrumentalisieren von Kindern und Jugendlichen durch politische Interessengruppen aus meiner Sicht deutlich bedenklicher. Hier organisieren eben keine "Schüler", sondern im Hintergrund ganz andere. Und diese Scheinheiligkeit ist Teil des Problems.
  12. German

    Neues vom Beitler

    Wurde er denn jetzt wegen einer Diskrepanz zwischen Feststellungsbescheid und Ansicht des Gerichts zu den im Bescheid festgestellten Eigenschaften der Waffe verurteilt oder ggf. wegen anderen Dingen, die entweder im Zusammenhang damit stehen oder vielleicht auch nicht? Ich sag's noch einmal: Das wird uns letztenendes erst die Urteilsbegründung sagen, die Du ja nach eigener Aussage nicht kennst.
  13. German

    Neues vom Beitler

    Das sei ihm doch zugestanden. Andere wiederum haben ihre eigene, ggf. abweichende Meinung. Dafür ist ein Diskussionsforum doch nunmal da, und diese Diskussion hier lief doch echt mal erfrischend gesittet und war - zumindest für mich - hochinteressant und hat mir das eine oder andere kleine neue Informationsbröckchen geliefert, um mein Bild von der Geschichte abzurunden.
  14. Ich bin ebenfalls ein Freund der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Grade auch beim Thema Waffen, das derzeit in meinem Leben beruflich wie privat einen nicht unerheblichen Teil einnimmt. Dennoch ist es ein Unterschied, ob man mit etwas geboren wird (Rasse/Geschlecht) oder eine freie Entscheidung für etwas trifft (Waffen als Teil des Lebens). Insofern ist der gewählte Vergleich, auf den ich mich bezog, eben aus meiner Sicht nicht ganz passend.
  15. German

    Hohe Feuerrate

    Weil sie so konstruiert wurden. Die Konstruktion der Waffe (und damit ihre Feuerrate) richtet sich nach dem (ursprünglichen) Verwendungszweck, für den sie angedacht war. Wie LordKitchener schon richtig sagt, hat die Glock 18 eine winzige taktische Nische, die sie ausfüllt. Und damit liegst Du gar nicht so falsch. Die Kriss ist extra so konstruiert, dass ihre Genauigkeit trotz Kaliber und Kadenz auf gewisse Distanzen noch im akzeptablen Bereich liegt. Wirklich im realen Einsatz genutzt wird das Ding aber nicht, und wenn dann in homöopatischen Stückzahlen. Das war eher so ein "weil wir es können"-Ding und ist eine nette technische Spielerei.
  16. Egal welche Plattform es sein wird, in den USA ist die kritische Masse für eine Plattform, die dieses Thema unterstützt problemlos erreichbar, um wirtschaftlich betrieben werden zu können und die Waffenbranche hat ausreichend Marketingbudget, um Content-Schaffenden auch eine entsprechende Vergütung über entsprechend geschaltete Werbung zukommen zu lassen. Das wird der Markt regeln, wenn es die Gerichte nicht unterbinden. Ich bin nur gespannt, wie sich das auf Youtube auswirken wird. Wenn alle waffenthemenspezifischen Kanäle, Werbenden und Nutzter ganz oder auch nur zum Teil wegbleiben, wird das zu spüren sein. Auch wenn diese Filterblase zum restlichen Schund, der da veröffentlicht wird, vermutlich nur im einstelligen Prozentbereich liegt.
  17. Den Weg beschreitet hoffentlich auch die NRA oder ein Betroffener, genügend Geld für den Marsch durch die Instanzen sollte sich in den USA für dieses Thema finden lassen.
  18. Nicht, dass ich die Aktion von Youtube auch nur im Ansatz gutheissen würde, aber... Du erkennst schon noch den Unterschied zwischen Geschlecht/Rasse und Waffenbesitz bzw. dem Willen zum Veröffentlichen von Waffenvideos, oder?
  19. Bitte watt? Kommt vielleicht ein bissel darauf an, wie man Mittelklasse definiert und ob soziale Absicherung dabei ein Kriterium ist. "One paycheck away from the street" hat halt wenig mit unserer Vorstellung nach Mittelklasse zu tun, und an's Krankwerden sollte man bei 30k$ p.a. lieber auch nicht denken...
  20. German

    Neues vom Beitler

    Du kennst Den Fall doch gar nicht. Die Aufklärung wird sehr wahrscheinlich die Veröffentlichung der Urteilsbegründung liefern.
  21. German

    Neues vom Beitler

    Wie willst Du denn nett auftreten, wenn jemand (mutmaßlich) gezielt pleite geht und dann U-Boot spielt und dadurch gar keine Kommunikation zustandekommt? Unter den Erreichbarkeiten, unter denen er die BWT3 noch verkauft hat, war zum Zeitpunkt als Kontakt dringend notwendig gewesen wäre niemand mehr erreichbar. Monatelang, bis es zu spät war.
  22. German

    Neues vom Beitler

    Noch ein paar abschließende Gedanken für heute: Wenn ich mich recht erinnere (ich bin mir recht sicher, eine kleine Chance dass ich mich irre besteht aber), hat er bereits die entsprechende Werbung gemacht, bevor das neue Gesetz in Kraft getreten war und das Alte noch Gültigkeit hatte. Die relevante Zeit war also diejenige kurz nach dem Verabschieden des WaffG (neu) am 11.10.2002 und vor/um das Inkrafttreten am 01.04.03 herum bis (spätestens) zum 13.06.2003 (zu diesem Zeitpunkt war der §6 AWaffV schon entworfen, siehe unten). Den Blick hatte aber keiner. Den hat erst Beitler mit seinem agressiven Marketing und dessen Timing möglich gemacht. Nur für die Einordnung in die Zeitlinie: Der Entwurf der AWaffV beinhaltete bereits am 13.06.03, also grob anderthalb Monate vor Erscheinen der obigen DWJ, den §6 in seiner heutigen Version. http://dipbt.bundestag.de/doc/brd/2003/0415-03.pdf (hinten im Dokument finden sich auch die tollen Begründungen - übrigens auch zum §9 AWaffV, die der Sichtweise/Interpretation einiger Diskutierender in Threads zu dem Thema hier widersprechen) Zur Zeit der Aussage des Artikels waren also die Weichen für ein Verbot "durch die Hintertür" bereits gestellt. Weitere Daten kann ich aus dem DIP-Auszug zum AWaffV-Gesetzgebungsvorgang erstmal nicht rausziehen. Aber vielleicht findet ja noch jemand was: http://dip.bundestag.de/extrakt/15/021/15021295.html
  23. German

    Neues vom Beitler

    Das hat er zwischendrin auch mal nicht mehr. Insbesondere zu dem Zeitpunkt nicht, als seine sitzengelassenen Kunden Hilfe benötigt hätten. Und trotzdem tauchte der Name immer wieder in diesem Zusammenhang auf. Es wäre ja zu wünschen, dass das jetzt so bliebe. Allein fehlt mir die Hoffnung. Kennst Du denn schon die ausführliche Urteilsbegründung? Ich gehe davon aus, dass sich dort eine entsprechende Erklärung wird finden lassen. Vorher brauchst Du Dir da nicht viele Gedanken machen, das ist verschenkte Zeit...
  24. German

    Neues vom Beitler

    Es ist ja echt toll, dass das Internet nichts vergisst. Jetzt hab' ich tatsächlich noch das Dokument gefunden, an das ich mich von damals noch dunkel erinnert habe: Behördengutachten vom 06.12.2004 als Reaktion auf einen Untersuchungsantrag des Hauptzollamtes des Frankfurter Flughafens vom 26.11.2004: Aufforderung des BKA zum Einsenden einer kompletten Musterwaffe vom 14.12.2004 (mit Bezug auf den Antrag auf einen Feststellungsbescheid durch BWT vom 07.12.2004): https://www.yumpu.com/de/document/view/49964250/bundeskriminalamt-waffentechnik Antwort von BWT mit Puzzlesendung auf die Aufforderung des BKA, eine komplette Musterwaffe einzusenden: Daher auch noch das Geschmäckle, dass Beitler eben doch nicht eine Komplettwaffe wie verlangt vorlegte sondern eben diese Teilesammlung.
  25. German

    Neues vom Beitler

    Denk' vielleicht nochmal drüber nach, ob das hier bei der Diskussion über Bakelitmagazine in einem Diskussionsforum passt.
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