German
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Ja. Nein. Nur ein Bruchteil der Polizisten ist fähig, auch nur ansatzweise alleine etwas gegen einen "Terroristen" auszurichten. Wenn man von dieser kleinen Teilmenge dann noch den Anteil abzieht, der dazu auch willig wäre, bleibt nicht mehr viel übrig und der vermeintliche Sicherheitsgewinn ist allerhöchstens homöopatisch. Ist er das? Eher nicht... Daher wird... vs. ...rechtlich kaum machbar sein.
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Hier wurde erstmal nur ohne Nennung des genauen Verwendungszweckes nach einer bestimmten Form Granulatgeschossfang gefragt, nach "Art Schüttung die aussah wie verschiedenfarbige Legosteine". Das ist mit ziemlich hoher Sicherheit der von Proreta, denn viel mehr andere identische Optionen (Korngröße, Farbe) gibt es meines Wissens nach nicht. Und deren Lösungen sind bisher eben mobile Geschossfänge und Geschossfangwände ähnlich Polythermowänden. Und die wiederum haben ihre spezifischen Einsatzgebiete. Was der Threadstarter eigentlich genau wofür sucht, kann man allerhöchstens zwischen den Zeilen herauslesen. Da stellt sich halt die Frage, warum es dann genau das gesuchte Material sein soll/muss und was gegen die eher als Schüttung verwendeten beiden oben recht früh am Anfang des Threads genannten Alternativprodukte spricht - auch das hat er ja mittlerweile schon erwähnt, diese Nachteile müssen halt mit den von Dir genannten Nachteilen abgewogen werden.
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Das BKA ist da scheinbar anderer Meinung, das hat ein paar Wände voll Polythermo-Platten mit Granulat dahinter... Es ist halt immer die Frage, was man mit der Schiessanlage machen möchte (und sekundär, wieviel Platz man hat), danach richtet sich dann die Art des Kugelfangs. Wenn ich ein paar zehn- oder hunderttausend Schuss im Jahr in eine einzige Richtung (im optimalen Fall) an die gleiche Stelle hinter der Innenzehn pumpe, ist das etwas anderes als für eine Raumschiessanlage mit 180 oder gar 270 Grad-Fähigkeit. Insbesondere dann, wenn ich Zwischenkugelfänge verwende und die Wände eigentlich nur eine Abprallsicherheit und Geschossaufnahmefähigkeit für Danebengegangenes bieten sollen. Bei sowas ist dann die Schussbelastung pro Fläche um Größenordnungen niedriger als auf einem "simplen" Sportschiessstand und so eine Raumsparende Lösung vielleicht wieder eine valide Option. Insofern lassen sich da keine Pauschalaussagen treffen sondern man muss halt die verschiedenen Variablen betrachten. Denkbare Lösungen gibt es mittlerweile viele.
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Irgend einen Kompromiss muss man eingehen. Irgendwo müssen die paar hundert bis paar tausend Joule halt abgebaut werden. Je weniger man Bleistaub u.ä. abbekommen möchte, umso mehr muss man durchschiessbar abdecken und alles was durchschossen wird, geht früher oder später eben auch kaputt. Die Kugelfänge mit grobem Granulat sind IMHO noch mit die einfachste Lösung, aber auch da habe ich früher oder später 'ne Sauerei mit kleingeschossenen Granulatpartikeln, herunterpurzelnden Granulatbatzen, Staub und Dreck. Aber immerhin deutlich weniger als mit Sand. Regupol(hohl)blöcke, Polythermoplatten, Kautschukabdeckplanen oder -splitterschutzvorhänge sind Verbrauchsmaterial. Hier muss man im Zweifelsfall mit einem verschiebbaren System oder mit verschiebbaren Zielen arbeiten, um eine möglichst hohe Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Fläche hinzubekommen. Eine Absaugung im Geschossfang ist je nach Geschossfanglösung auch noch möglich. Am Ende ist es halt eine Geldfrage, wieviel ich hineinstecken kann und will. Übrigens noch eine Anmerkung zu Deinem Eingangsbeitrag: Mir wäre kein Granulatgeschossfang bekannt, bei dem die Geschossreste "von selbst" nach unten rutschen und in einer Auffangrinne gesammelt werden (natürlich wird ein Teil des entstehenden Geschossfragmentmaterials zwischen den Granulatbrocken ein wenig nach unten fallen, aber irgendwann setzen sich die Leerräume zu. Solche Auffangrinnen (ggf. mit Schneckenförderer) kenne ich nur von Stahlgeschossfängen, seien es nun Trichter, Schnecken oder Lamellen. In Granulat bilden sich früher oder später Nester (abhängig davon, wie man die beschiessbare Fläche ausnutzt), die im Rahmen der Revision dann entfernt werden müssen, analog zu Sandkugelfängen.
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Wenn mich nicht alles täuscht, steht auf der Webseite eine Telefonnummer. Proreta kann Dir das sicher besser beantworten als ich. Ich hab' das Ding selber nur mit 9x19 bei 'ner Vorführung in Betrieb gesehen, gemäß Proreta-Videos geht's aber mindestens hoch bis .308 (wenn auch nicht mit 'nem MG3 sondern vermutlich eher was von Hessen Arms) und von .223 war auch die Rede. Erfahrungsgemäß ist bei diesen Granulatgeschossfängen die Maximalenergie abhängig von der Dicke der Schüttung, und die wiederum vom Aufbau des Geschossfangs. Rein theoretisch sollte bei genügend Platz auch 17.000+ Joule möglich sein, so wie bei anderen Granulatgeschossfängen auch. https://proreta-tactical.protonet.info/public_links/61XZVwE7TqRN-iLutOMqLw#/browse Wie die genaue Ausführung gestaltet wird, hängt wohl vom Kundenbedarf ab. Auf den Vorführungen sind das halt bisher immer "mobile" Kugelfänge gewesen. Einen Festinstallierten habe ich bisher noch nicht gesehen und mir wäre auch keiner bekannt. Was genau die da an Kunststoff verwenden habe ich nicht gefragt, weil's mich nicht interessiert hat. Zumindest ist die Größe der einzelnen Granulatbrocken deutlich kleiner als bei Morgenroth und die Konsistenz weicht von Rutecs Granulat ab, die Korngröße ist aber näher dran. Polythermo-Granulat ist wiederum deutlich kleiner als das, was Proreta verwendet und hat eine von den drei Konkurrenten deutlich abweichende Konsistenz .
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Nein und nein.
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https://www.cqb-system.com/
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Korrekt, das Mini 14 war bereits zu Zeiten des alten Anscheinswaffenparagraphen erhältlich, da es keines der gängigen Anscheinskriterien erfüllt. Wie von HangMan richtig angemerkt und von Horner bestätigt, ist das kein Kriterium für die Lauflänge, wohl aber die Gesamtlänge. Das wäre ein bisher neues Beurteilungskriterium. Aber um die Eingangsfrage zu beantworten: Das hängt vom das Bedürfnis bestätigenden Verband des erwerbenden Sportschützen ab. Ist er Mitglied in einem Verband, dessen Sportordnung eine Mindestlauflänge von 42 vorschreibt, kann er die Waffe nicht erwerben. Beinhaltet die Sportordnung keinen solchen einschränkenden Passus, kann er sie erwerben, da die Kriterien des §6 AWaffV mangels (derzeitiger Lesart des) Anschein(s) nicht greifen.
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Schiessunfall bei Schützenfest Eichstetten (Kaiserstuhl)
German antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Du meinst LordKitchener? -
Schiessunfall bei Schützenfest Eichstetten (Kaiserstuhl)
German antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Als wenn ihn das interessieren würde. -
Z.B. Deckenabsaugungen für Anlagen, in denen das Verdrängungsprinzip z.B. wegen der möglichen Verwendung von Stellwänden im CQB-Training o.ä. nicht eingesetz werden kann. Früher gab es Bodenabsaugungen, die sind heute aber nicht mehr zulässig. Diese Sonderlüftungen sind dann aber im dümmsten Fall je nach Schiessstandgröße um eine Größenordnung teurer als eine "simple" mehrdistanz-dynamisch-fähige Verdrängungsprinzip-RLT-Anlage. Im behördlichen Umfeld werden in Deutschland grade eine Menge Schiessstände an die Anforderungen aus den neuen Schiessausbildungen und aus der Einführung von Langwaffen verbunden mit entsprechendem Trainingsbedarf umgerüstet. Da liegen die Kosten für entsprechende Lüftungsanlagen schnell mal im siebenstelligen Bereich. Aber das zahlt ja der Steuerzahler...
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Gastwirt mit KK Revolver wegen Besitz halbautomatischer Waffe verurteilt...
German antwortete auf Mittelalter's Thema in Allgemein
Doch, das ist durchaus beschrieben. Und da steht auch drin, warum das nicht auf die Matebas zutreffen kann. Aber wenn man das nicht verstehen will, dann kann man es vermutlich auch nicht verstehen. Danke, auf diese Antwort habe ich gewartet. P22 war dazu wohl nicht in der Lage. -
Gastwirt mit KK Revolver wegen Besitz halbautomatischer Waffe verurteilt...
German antwortete auf Mittelalter's Thema in Allgemein
Also haste auch keine Ahnung. Thx anyway. -
Gastwirt mit KK Revolver wegen Besitz halbautomatischer Waffe verurteilt...
German antwortete auf Mittelalter's Thema in Allgemein
WO in a nutshell. Inwiefern denn? -
Gastwirt mit KK Revolver wegen Besitz halbautomatischer Waffe verurteilt...
German antwortete auf Mittelalter's Thema in Allgemein
Also trifft es doch nicht auf den Mateba zu. Aber beklatsch' Dich ruhig weiter, dann glaubst Du vielleicht irgendwann, dass Du heute einmal im Internet recht hattest. Manchmal... -
Gastwirt mit KK Revolver wegen Besitz halbautomatischer Waffe verurteilt...
German antwortete auf Mittelalter's Thema in Allgemein
Und genau deswegen ist der "Double-Action-Revolver" und seine Funktionsweise im direkt darauffolgenden Satz auch definiert worden... Aber hey, sonst wären wir ja auch nicht auf WO. -
Gastwirt mit KK Revolver wegen Besitz halbautomatischer Waffe verurteilt...
German antwortete auf Mittelalter's Thema in Allgemein
Komisch, da sagt das WaffG doch glatt was Anderes: Willkommen im Jahr 2003... -
Wenn das so weitergeht, ist das nur eine Frage der Zeit. Irgendwann erwischt's halt mal jemanden, der keine Glock schiesst. Richtig, deswegen hat er Dir ja so geantwortet.
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- geco
- waffe gesprengt
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Nürnberg ist schon weiter....R8 "Griffstück" ist wesentliches Teil....
German antwortete auf Thema in Waffenrecht
Nein, WO. -
Daher ist das IMHO eben nicht mit einfachen Mitteln herauszufinden. Deine Methode der "Luftaustauschmessung" dürfte bei vielen Anlagen/Standaufbauten auch nicht wirklich funktionieren.
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Mit den gewünschten "einfachen Mitteln" wird das glaube ich nix. Eigentlich sollte es ja Unterlagen zur verbauten Lüftungsanlage geben. Insbesondere interessant ist da der Bauzeitpunkt. Dazu sollte eine aktuelle Schiessstandzulassung existieren, die auch Bezug auf die für die aktuelle Situation vor Ort zugelassene/betriebene Lüfungsanlage nimmt. Hier dürfte interessant sein, wann die Erstzulassung der heute noch betriebenen Lüfungsanlage war. Die heutigen Schiessstandrichtlinien dürften vermutlich höhere Anforderungen an die Lüftungsanlage stellen als viele alte, noch in Betrieb befindliche Anlagen sie heute erfüllen. http://www.dsb.de/media/PDF/Schiessstaende/Schiessstandrichtlinie_23Juli2012_BAnzAT_23Okt2012.pdf
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Und heute relativierst Du Gesetzesbruch. Scheint sich seitdem also einiges verschlechtert zu haben. Zumindest scheinst Du noch damals auf den Befehl Deines Kommandanten gehört zu haben...
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§5 WaffG ist Dir bekannt, oder? /edit: Wobei bei manch' einer Aussage und Andeutung hier ggf. auch §6 WaffG zum Tragen kommen könnte...
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Ich kenne komplett unterirdisch liegende Keller-Schiessstände, die man durchaus auch draussen hört.