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German
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Warnschuss mit Schreckschuss wegen Beschädigung von Eigentum
German antwortete auf kawakawa's Thema in Waffenrecht
Ich sehe keinen einzigen Beitrag, der auch nur eine Andeutung davon enthält. Das "Dummheiten machen" ist auch sicherlich kein Hinweis darauf, wie die Polizei das Verhalten beider Beteiligter einschätzt. Daher wohl auch das Verhalten am Telefon. Im Übrigen kann A jetzt hoffen, dass B nicht auf die Idee kommt, ihn wiederum anzuzeigen. Nicht wegen der Ordnungswidrigkeit des Schiessens, da gibt es durchaus ein paar andere Optionen, insbesondere dann, wenn er sich bedroht gefühlt hat. Dann fängt der Apparat an zu rollen und aus dem "in ein paar Tagen abholen" wird dann ggf. nichts. Im Übrigen dürfte nach den Schlägen auf das Auto bereits Schaden entstanden sein, oder nicht? -
Warnschuss mit Schreckschuss wegen Beschädigung von Eigentum
German antwortete auf kawakawa's Thema in Waffenrecht
Ahja. -
Warnschuss mit Schreckschuss wegen Beschädigung von Eigentum
German antwortete auf kawakawa's Thema in Waffenrecht
Nein, seine und Jackos Aussagen sind nach wie vor vollkommen korrekt. Im Rahmen der Erforderlichkeit. Die Polizei hat ja gesagt, wie zu verfahren ist: Wer danach noch meint, mit der Knarre John Wayne spielen zu müssen, muss halt mit eventuellen Konsequenzen leben. So wie der "B" mit den Konsequenzen seiner Sachbeschädigung leben muss. Es sei denn, die Umstände differieren von der Beschreibung... -
Warnschuss mit Schreckschuss wegen Beschädigung von Eigentum
German antwortete auf kawakawa's Thema in Waffenrecht
Ich hebe das mal für die nächste Diskussion auf, warum nicht jeder einen (richtigen) Waffenschein bekommen sollte... Und viel Spass vor Gericht bei der Diskussion über die Erforderlichkeit eines Schusswaffeneinsatzes, auch wenn es nur eine SRS-Waffe ist/war. -
Warnschuss mit Schreckschuss wegen Beschädigung von Eigentum
German antwortete auf kawakawa's Thema in Waffenrecht
Dass ein interessierter Beobachter wegen einem Vorkommnis in der Nachbarschaft zum Anwalt gehen soll? -
Warnschuss mit Schreckschuss wegen Beschädigung von Eigentum
German antwortete auf kawakawa's Thema in Waffenrecht
War der TE dabei? Woher hat er seine Informationen? Weisst Du, dass die Situation genau so wie beschrieben war und dass nichts ausgelassen wurde? Kennst Du die Vorgeschichte? Weisst Du, was der Polizei am Telefon gesagt wurde? Soviel zu "Tatsachen". Das ist häufig der Unterschied zwischen Bauchmeinungen und dem, was dann am Ende vor Gericht herauskommt. -
Warnschuss mit Schreckschuss wegen Beschädigung von Eigentum
German antwortete auf kawakawa's Thema in Waffenrecht
Da solltest Du Dich vielleicht nochmal schlau machen. Die Staatsanwaltschaft sah' das tatsächlich so. Das Landgericht und der Bundesgerichtshof eher nicht. https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=27.10.2015&Aktenzeichen=3 StR 199/15 Voraussichtlich ja. Eher nicht. Wie wäre es damit, das Geschehen zu dokumentieren (Handyvideo o.ä.) und die Sachbeschädigung bei der Polizei anzuzeigen? Da muss keiner auf die Straße gehen, keiner geschlagen werden und keiner rumschießen. Vielleicht sollte man am Inhalt (und ggf. der Art und Weise) der Meldung bei der Polizei etwas feilen. -
Kann mir mein Sachkundedozent auf Nachfrage die Zusammenhänge nicht verständlich, nachvollziehbar und belegt erklären, sollte ich aufstehen, gehen und mir eine andere Schulung mit einem anderen Dozenten suchen. Aber ja, die Realität sieht wohl anders aus, Hauptsache Zettelchen statt verstanden haben. Und wir dürfen dann wieder die Nachgeburt großziehen...
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Chemnitz: (Ex ?)Sportschütze mit gestohlenem Vereins AR15 auf der Flucht!
German antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Kann ich mir auch wünschen, dass Beiträge anderer User ohne Rückfrage ausgeblendet werden? Sinnvoll wäre das in so manchem Thema... -
Auch hier wirst Du (wie oben zu sehen) unterschiedliche und teilweise differierende Antworten, Aussagen und Behauptungen bekommen, die Du genauso auf ihre Glaubwürdigkeit wirst einschätzen müssen, um Dir ein vernünftiges Bild zu machen. Aber das wirst Du noch merken, wenn Du eine Weile im Forum bist. Dennoch wäre es traurig, wenn Du in Deinem Verein nicht die korrekte Antwort auf Deine Frage bekommen könntest.
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Dieser Beitrag ist so falsch, wie er richtig ist...
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Du willst Ende dieses Jahres (das sind noch knapp 6 Monate) bereits eine Waffe beantragen, hast es aber in den vergangenen 6 Monaten des Schiessens mit erlaubnispflichtigen Waffen nicht geschafft, die Frage mal jemandem zu stellen, der Dir die dazu notwendigen Waffen vermutlich aushändigen muss? Zum Erwerb benötigst Du auch eine Sachkundeschulung, auch da kann man solche Fragen stellen.
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Im Übrigen: Hast Du eine WBK oder nur eine "erfolgreich" abgeschlossene Sachkundeprüfung?
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Ein... i.V.m. ...dürfte ein Problem mit §6 AWaffV ergeben.
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Nö.
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Mit den Suchbegriffen "fachkunde lehrgang nichtgewerbliche waffenherstellung" findet Google ihn.
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Ich kann beim besten Willen weder in §26 WaffG noch in Nr. 26 der WaffVwV einen Hinweis auf eine nachzuweisende Fachkunde o.ä. entdecken. Worauf bezieht sich denn das "gem. §26" genau? Und was soll denn in diesem Fachkundelehrgang vermittelt werden? Viel wichtiger wäre hier doch der Nachweis gewisser handwerklicher Fähigkeiten, um die Herstellung ansich mit einem gewissen Qualitätsanspruch zu gewährleisten. Das könnte z.B. der Nachweis einer entsprechenden handwerklichen Ausbildung (z.B. ein Metallberuf abseits des Büchsenmachers) o.ä. sein. Was kann man denn diesbezüglich in einem vielleicht ein paar Tage dauernden Lehrgang lernen? Das klingt eher wie so'n künstlich erzeugter Lehrgang, damit die Waffenbehörde eine Ausrede hat und nicht selber eine Eignung feststellen muss. /Pseudoedit: OK, hab' den vermutlichen Anbieter gefunden. 3 Tage, wobei die Inhalte ja grundsätzlich vernünftig klingen, bis auf die veranschlagte Zeit. Da geht's tatsächlich nur um das Stück Papier für die Behörde. Ja mei, wenn's so funktioniert, warum nicht? Wenn da tatsächlich ein Büchsenmacher dabei ist, der sinnvolle Inhalte vermittelt und Werkstücke und Material gestellt werden, ist auch der Preis IMHO angemessen.
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Und was glaubst Du wohl, warum ich mich zu so einer Aussage hinreissen lasse? Es ist ja nicht so, als hätte ich mit dem Zeugs nichts zu tun und müsste mich nicht gezwungenermaßen mit der Thematik auseinandersetzen. Mit dem Ergebnis übrigens, dass ich von diesen ganzen Mittelchen zum Zwecke der Selbstverteidigung ziemlich genau nichts halte, mit Ausnahme des JPX als (schon mehrfach bewährte, aber nicht optimale) Alternative zum nackt Herumlaufen. Um Leute zu ärgern/abzulenken oder weniger aggressive Personen von unerwünschtem Handeln abzuhalten oder sie zur Beachtung von Maßnahmen zu "zwingen", kann man sowas durchaus einsetzen. Aber das ist IMHO weder Aufgabe von Privatpersonen noch hilfreich bei der tatsächlichen Selbstverteidigung. Wer sich davon abhalten lässt, der lässt sich in aller Regel auch ohne diesen Kram von seinem Tun abbringen (körperliche Leistungsfähigkeit vorausgesetzt), ohne die mit diesen Sprays und Strählchen verbundene Eigen- und Drittgefährdung. Aber wir können uns auf alle Fälle hier drauf einigen:
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Das sehe ich offensichtlich anders. Das sehe ich allerdings auch so. Trotzdem sehe ich für eine Untersuchungshaft in der bisherigen Schilderung keinen Grund. Welcher der Haftgründe nach §112 StPO liegt denn hier vor? Wenn wird doch allerhöchstens die "darf"-Option aus Absatz 3 gezogen, und das in einer Situation, wo durchaus berechtigte Notwehr vorliegen könnte? Im Licht all der anderen (Gewalt-)Taten die so tagtäglich geschehen, bei denen keine Untersuchungshaft angeordnet wird? Insofern fehlt entweder etwas in den bisher veröffentlichten Schilderungen oder das Ganze hat ein gewisses Geschmäckle.
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Mir wäre kein einziges legales Reizmittel bekannt, dass diese Forderung ansatzweise erfüllt. Mir wäre kein einziges legales Reizmittel bekannt, dass diese Forderung sicher erfüllt. Von den Gedanken musst Du Dich wohl verabschieden.
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Du solltest Dich vielleicht mal mit den physikalischen und chemischen Eigenschaften dieser Mittel vertraut machen. OC hat Vor- und Nachteile. CS hat Vor- und Nachteile. Die verschiedenen Applikationsmechanismen und -varianten haben jeweils Vor- und Nachteile. Allen gemein ist allerdings, dass kein einziger davon eine "sichere Wirkung" bietet und auch gar nicht bieten kann. Eine "stoppende" Wirkung kann nicht garantiert werden, "längerfristig" erst recht nicht. Das ist Wunschdenken und hat mit der Realität nichts zu tun. Die meisten Angreifer lassen sich davon irritieren und abschrecken, das hat aber weniger mit der tatsächlichen Stoppwirkung sondern eher mit deren (dann doch nicht ausreichendem) Durchsetzungswillen zu tun. Je aggressiver der Angreifer ist, umso weniger Wirkung haben diese Mittelchen im Übrigen. Grundsätzlich. Alle. Ein JPX ist da schon am oberen Ende der Wirksamkeitsskala (insbesondere weil da auch noch die meist unerwartete Wucht der Applikation dazukommt), allerdings hat der auch mit den höchsten Anspruch an den Anwender, ihn richtig einzusetzen. Kurzum, wie mit allem: Man muss damit trainieren und man muss die Limitationen kennen.
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Nein, ist es nicht. Weder steht da etwas, das auf eine tatsächliche Notwehrprovokation hinweist (auch wenn das sicherlich zu prüfen/klären ist, da durchaus denkbar). Noch ist da eine Eindeutigkeit hinsichtlich eines vermeintlichen Endes eines gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriffs. Es handelt sich eben nur um ein Teilzitat, das einen anderen Kontext suggeriert. Vollständig steht da: Ob der Angriff jetzt noch gegenwärtig ist, weil er nach dem Zurücktaumeln weiter fortgesetzt wird oder es sich um einen erneuten Angriff handelt, der in der Formulierung "erneut geraten die Kontrahenten aneinander" steckt, wird hoffentlich vor Gericht und vor allem durch unabhängige Zeugen (für die ich die Schwester des B.A. nicht unbedingt halte) aufgeklärt. Ob eine tatsächliche Notwehrprovokation vorlag, ist wie gesagt fraglich, aber ebenfalls möglich und zu klären. Dennoch ist es durchaus denkbar, dass die Aggression hier von B.A. ausgeht und auch nach erfolglosem Einsatz eines Selbstverteidigungsmittels (in im ersten Ansatz sogar "geschwächter Form", erst der zweite Ansatz dann gezielt auf das Gesicht, wo die Lage ggf. keinen ausreichenden "Sicherheitsabstand" mehr erlaubt hat) fortgesetzt wird. Die Formulierungen in den bisherigen Presseartikeln sprechen da zumindest an keiner Stelle dagegen. Insofern sehe ich da die "Eindeutigkeit" nicht, die Du da hineininterpretierst. Das ist eher ein voreiliger Schluss.
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Direkt danach steht in den Artikeln aber auch: Nachdem die erste im Artikel beschriebene Gewalttätigkeit (Schlagen von A.B. durch das offene Autofenster) von B.A. ausgeht, kann es ja durchaus sein, dass dieses "erneute Aneinandergeraten" ebenfalls von B.A. ausgeht, evtl. als "Dankeschön" für den Einsatz des Selbstverteidigungsmittels. Ob das so war und ob andere Handlungsoptionen des Angegriffenen evtl. klüger gewesen wären oder ob er das doch tatsächlich alles selber provoziert hat, wird tatsächlich das Strafverfahren klären. Aber derzeit sehe ich in den bisher veröffentlichten Informationen nichts, was auf eine tatsächliche Notwehrüberschreitung oder gar Totschlag durch A.B. hinweist.
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- jpx
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Da "shootet" mich trotzdem keiner "first". So ja erstezws "Argument" gegen die grade diskutieren Ghettobeutel.
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