Am kommenden Montag (17.03.25) stehen ab 15:00 Uhr Wartungsarbeiten an. Wir bitten um Euer Verständnis


German
Mitglieder-
Gesamte Inhalte
6.558 -
Benutzer seit
Alle Inhalte von German
-
Möglicher Widerruf des BKA-Feststellungsbescheids der Beretta Cx4 wegen der neuen Mx4 ?
German antwortete auf Sebastians's Thema in Waffenrecht
Finden die sich auf der BKA-Webseite? -
Möglicher Widerruf des BKA-Feststellungsbescheids der Beretta Cx4 wegen der neuen Mx4 ?
German antwortete auf Sebastians's Thema in Waffenrecht
Dann wäre das G28 die denkbarst ungeeignete Waffe gewesen, dieses Thema durchzuexerzieren... Und das, obwohl HK (und Clone) einen nicht unerheblichen Teil des genutzten Arsenals ausgemacht haben, als die (deutsche) Branche florierte. Noch einmal: Nein. Beurteilungskriterium #1 für die Einzelfallprüfung einer Waffe zum Vorliegen von Indizien einer Kriegswaffe nach Nr. 29 der ErlKWL ist: "Entwicklung für militärische Zwecke". Das ist beim G28 unzweifelhaft der Fall. Da ist es dann vollkommen egal, aus welcher Waffe heraus es weiterentwickelt wurde. Ziel und Absicht von HK bei der Entwicklung war es, ein DMR für die Bundeswehr zu entwickeln, für das die Zivilwaffe MR308 zu unzuverlässig und die Kriegswaffe HK417 zu unpräzise war. Also wurde eine Waffe mit Teilen der Eigenschaften von beiden Waffen neu für den gelanten militärischen Zweck entwickelt und fällt so eigentlich unter die Definition. Das G28 ist kein MR308. Es werden andere Materialien im Upper verwendet, andere Patronenlager, andere Läufe,... Interessanterweise sind aber viele "G28", die zivil verkauft wurden eigentlich nur MR308 mit ein paar freien Anbauteilen des G28. Man muss sich übrigens mehr strecken, das MR308 nicht als (halbautomatische) Kriegswaffe zu definieren, da viele der KW-Positiv-Merkmale vorhanden sind. Die explizite Entwicklung für zivile Zwecke und die Unterschiede in Lauf und Patronenlager wurden aber als ausreichend angesehen. -
Möglicher Widerruf des BKA-Feststellungsbescheids der Beretta Cx4 wegen der neuen Mx4 ?
German antwortete auf Sebastians's Thema in Waffenrecht
Tut es das? Die Waffe muss nicht verboten sein, um im Schiesssport nicht mehr verwendbar zu sein. Sie muss dafür nur von der schiessportlichen Verwendung ausgeschlossen sein. Auch hierfür wäre eine Altbesitzregelung denkbar, wenn das Ergebnis der Neubewertung ist, dass ab Zeitpunkt X ein Anschein gegeben ist. -
Möglicher Widerruf des BKA-Feststellungsbescheids der Beretta Cx4 wegen der neuen Mx4 ?
German antwortete auf Sebastians's Thema in Waffenrecht
Für militärische Zwecke. Explizit. Nein, ist es nicht. Aber es ist halt, wie es ist. -
Möglicher Widerruf des BKA-Feststellungsbescheids der Beretta Cx4 wegen der neuen Mx4 ?
German antwortete auf Sebastians's Thema in Waffenrecht
Wer redet denn jetzt schon wieder von "verbotener Waffe"? Das ist etwas ganz anderes als eine Waffe mit dem Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe. Die ist dann nicht verboten, es darf sie nur genau eine Bedürfnisträgergruppe dann nicht mehr für die Ausübung ihres Bedürfnisses nutzen. -
Möglicher Widerruf des BKA-Feststellungsbescheids der Beretta Cx4 wegen der neuen Mx4 ?
German antwortete auf Sebastians's Thema in Waffenrecht
Wer diese Frage stellen muss, der sollte nicht von Gerüchten reden und Aussagen als solche Einstufen... Die Wege des BKA sind unergründlich. Es stellt sich mir auch die Frage, warum manche Feststellungsbescheide Jahre brauchen, um fertiggestellt zu werden... -
Möglicher Widerruf des BKA-Feststellungsbescheids der Beretta Cx4 wegen der neuen Mx4 ?
German antwortete auf Sebastians's Thema in Waffenrecht
Äh, nein, das ist er nicht. Ich glaube, Du gehst da nur zu verkopft dran. Zu einer Zeit, wo das Cx4 ohne das Mx4 existierte, konnte es nicht aussehen wie ein Mx4. Sobald es das Mx4 gab, konnte das Cx4 eben so aussehen und fällt dann unter die Regie des §6 AwaffV. Es geht ja auch nicht darum, die Cx4 zur Kriegswaffe zu machen. Es geht ausschliesslich darum, dass die Cx4 aussieht wie die Mx4. Auf nichts anderes zielt der §6 AWaffV bei Vorliegen eines Ausschlusskriteriums ab. -
Möglicher Widerruf des BKA-Feststellungsbescheids der Beretta Cx4 wegen der neuen Mx4 ?
German antwortete auf Sebastians's Thema in Waffenrecht
Das ist doch ein (nicht vollkommen, aber doch deutlich) anderer Sachverhalt. Das Cx4 muss selber keine Kriegswaffe werden, um wie eine auszusehen. Zum MR308: Wenn eine für sportliche Zwecke entwickelte Waffe ist in Nr. 29 d) der KWL von der Kriegswaffeneigenschaft ausgeschlossen, wenn die entsprechende Einzelfallprüfung entsprechend negativ (bzw. positiv für die zivilen Interessenten) verläuft. Die Kriterien der vorgeblich notwendigen technischen Änderungen sind zwar etwas trübe und decken sich nicht unbedingt mit dem Text der Erläuterungen zur Kriegswaffenliste, aber hier schaffen BKA und BMWi halt Fakten. Das Ergebnis ist aber unabhängig davon, ob diese Waffe dann später von militärischen oder polizeilichen Einheiten doch irgendwie geführt wird. Interessanter als beim MR308 ist es allerdings beim G28, das unzweifelhaft für militärische Zwecke entwickelt wurde, dort zuerst eingeführt wurde und dennoch in einem Wust aus Feststellungsbescheid und mehreren Ergänzungen irgendwie bescheinigt bekam, keine Kriegswaffe zu sein... Da war es offenbar eher relevant, wer den FB beantragt hat. /Nachtrag, weil mir das grade so durch den Kopf ging: Angenommen ein G28 wäre entgegen der Feststellung des BKA eine Kriegswaffe. Eine zivile Waffe, die aussähe wie ein G28, sieht - wenn sie sowieso nicht schon ohne Ausschlusskriterium nach §6 AWaffV wäre und das daher gar nicht zum Tragen kommt - interessanterweise nicht wie eine vollautomatische Kriegswaffe aus, sondern eben nur wie eine halbautomatische. Da merkt man wieder den halbgaren Unsinn, den diese Regelung birgt. Hätten der eine oder andere damals doch nur noch ein bisschen länger seine Füße still gehalten... Und auch das ist doch hier unzweifelhaft der Fall, seit es die Mx4 gibt. -
Möglicher Widerruf des BKA-Feststellungsbescheids der Beretta Cx4 wegen der neuen Mx4 ?
German antwortete auf Sebastians's Thema in Waffenrecht
§6 AWaffV spricht von Waffen, "die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen". Die Mx4 ist i.S.d. KrWaffKontrG bzw. der KWL bzw. den Erläuterungen zur KWL unzweifelhaft eine vollautomatische Kriegswaffe. Inwieweit bringst Du da "Konstruktionsmerkmale" und "Kausalität" in Zusammenhang, um dieser Feststellung zu wiedersprechen? Ich sehe da keinen großen Interpretationsspielraum, wie @CZM52 ja bereits festgestellt hat. -
Möglicher Widerruf des BKA-Feststellungsbescheids der Beretta Cx4 wegen der neuen Mx4 ?
German antwortete auf Sebastians's Thema in Waffenrecht
Natürlich kann auch ein Anschein von etwas entstehen, das erst später in der zeitlichen Abfolge hergestellt und vertrieben wird. Aber ich bin der Meinung, dass das jetzigen Besitzern, die die CX4 erworben haben als dafür ein Feststellungsbescheid Gültigkeit hatte und der Umstand des Anscheins noch nicht eingetreten war, nicht zum Nachteil gereichen darf. Ich hoffe mit Sebastians, dass man hier im BKA eine vernünftige und lebensnahe Lösung findet. Interessant wird's dann tatsächlich bei der Frage, ob bei einer Altbesitzregelung eine Übertragbarkeit ermöglicht werden wird. -
Hera hatte das mal angedacht und auf 'ner Messe (oder zwei) vorgestellt. Im Bedürfnisparadies Deutschland ist eine Kurzwaffe im Kaliber 12 aber nur relativ schwer verkäuflich, weswegen das Projekt wohl sanft in der Schublade schlummert. Wer die Anbauschrotflinte argumentiert bekommt, bekommt auch die <60 cm argumentiert und dafür 'ne Genehmigung. Oder wechselt halt auf .300 BKL. Unabhängig davon: Länger geht immer... Wenn nur Du das Ding auslesen kannst und mehr als eine Waffe hast, ist das für Wartungszwecke durchaus 'ne interessante Sache. Bei den Organisationen, für die solche Dinger entwickelt wurden, kann damit die Waffenpflege, Ersatzteilbevorratung und das Lebenszyklusmanagement der Waffen deutlich verbessert werden. Die Elektronik darf halt nur nicht zu neugierig, nicht zu fleissig und ausführlich und nicht zu mitteilsam sein.
-
Jetzt muss man beim Kleinen Waffenschein ausnahmsweise mal nicht sachkundig sein, aber ja, ich stimme Dir vollkommen zu. Wäre nett, wenn Du mal 'ne Rückmeldung geben könntest, falls man auf der Behörde noch was dazu sagt.
-
Und das ist es in wievielen von wieviel Bundesländern? Und statt Europäischem Feuerwaffenpass hast Du dann eine Rote WBK bekommen? Das merkste dann bei der ersten Kontrolle, spätestens ausserhalb Deines Bundeslandes.
-
-
Du glaubst also, dass eine Anweisung eines Innenministeriums oder oberen Waffenbehörde existiert, jemandem, der einen Kleinen Waffenschein beantragt, statt einem Kleinen Waffenschein einen Munitionserwerbsschein auszustellen und auf diesem nicht kenntlich zu machen, dass das einen Kleinen Waffenschein darstellen soll? Ernsthaft? Wochentags ab 15, 16 Uhr und wochenends? Ganz sicher... ...weisst Du, wie die Erlaubnis bei so einer Glanzleistung hinsichtlich der Papierlage elektronisch abrufbar im NWR hinterlegt ist? Man kann auch alles auf die leichte Schulter nehmen. Und wenn's dann schief geht, macht man halt den nächsten Heul-Thread auf WO auf, obwohl man es hätte vorher wissen können... Aber gut, man soll ja keinen zu seinem Glück zwingen. Der Threadstarter wird's mittlerweile entweder verstanden haben oder er schliesst sich halt dem Kreis der "Was soll's"-Meinungshaber an. Mir isses recht.
-
Das Waffengesetz sieht für bestimmte Erlaubnistatbestände bestimmte bundeseinheitliche Urkundenformulare vor, so wie eben die Waffenbesitzkarte, die Munitionserwerbserlaubnis, den Waffenschein oder halt auch den Kleinen Waffenschein. Wenn überhaupt, sind nur diese Formulare den im Allgemeinen üblicherweise "auf freier Wildbahn" kontrollierenden bekannt, denn genau dafür sind diese einheitlichen Formulare vorgesehen. Diese Kontrollierenden kennen aber nicht alle 550 Waffenbehörden und deren Gepflogenheiten und müssen das auch nicht. Insofern kann ein Kontrollierender bei einer Kontrolle eine solche abweichende Dokumentation eines Erlaubnistatbestandes (und selbst das steht im hier diskutierten Fall ja nichtmal sicher fest, ob das überhaupt erkennbar dokumentiert ist) durchaus in Zweifel ziehen, ohne dass man ihm daraus einen Vorwurf machen kann und der Träger muss mit den vorläufigen Konsequenzen leben. Insbesondere wenn die Erlaubnis auf Klopapier dokumentiert ist... Da kannst Du dann in dem Moment auch nichts daran ändern. Und eine Rechnung ist nunmal kein waffenrechtliches Dokument. Aber Du kannst gerne weiter glauben, dass so eine Konstruktion vollkommen in Ordnung ist. Ich würde mich aus reinem Eigeninteresse nicht damit zu frieden geben...
-
Das macht daraus halt immer noch keinen Kleinen Waffenschein, sondern eben nur einen Munitionserwerbsschein mit Kleingedrucktem zu einem vollkommen anderen Thema. Er sagt ja selber:
-
Ja. S.o..
-
Das ist bei (richtigen) Waffenscheinen nach z.B. §28 WaffG mittlerweile Usus, um die Zahl vermeintlicher Waffenscheine künstlich köein zu halten. Daher werden für die tatsächlichen Waffenträger nur "Waffentrageberechtigungen" in Form eines Bescheides auf einem Stück Papier ausgestellt, die sich auf den "echten" Waffenschein des Geschäftsführers beziehen. Das findest sich nirgendwo im Gesetz, ist aber so gängige Praxis, dass die Zahl der Waffenscheine in den letzten Jahren um ca. 1/3 um ~5.000 abgenommen hat, dafür aber etwa 8.000 solcher Berechtigungsbescheide ausgestellt wurden. Und das, obwohl genau dafür eigentlich der Waffenschein da ist. Bei Kleinen Waffenscheinen ist das zwar mindestens genauso unsinnig, aber auch mindestens genauso umsetzbar. Das offizielle Dokument ist aber der deutlich zweckmäßigere Nachweis und wird weniger Probleme bei Kontrollen machen.
-
Er hat eben kein Dokument "Kleiner Waffenschein". Darum geht's hier in dem Thread doch grade. Und auch den hat er nach eigener Aussage nicht. Er hat eben nur ein Dokument, das kein Kleiner Waffenschein ist und nichts diesbezüglich aussagt und eine Rechnung, die die Kosten eines Kleinen Waffenscheins ausweist. Für eine eventuelle Kontrolle ist das arg dürftig...
-
Soso... Mir wäre neu, dass Rechnungen irgend eine waffenrechtliche Bedeutung hätten. Dafür gibt es die entsprechenden einheitlichen Dokumente. Und würde man Papier nutzen wollen statt Pappe, dann gäbe es dafür Bescheide oder Genehmigungen/Berechtigungen, aber sich er keine Rechnungen.
-
D.h. die Zahl von ca. 150 WBKs nach §18 war wie schon vermutet trotz zweimaliger Wiederholung in solchen Antworten auf kleine Anfragen falsch und beträgt etwa das Zehnfache. Die Frage 2 sollte das nächste Mal besser gestellt werden. Wenn ich das beim ersten Überfliegen richtig sehe, wird zwar nach den zurückgehenden Zahlen der Waffenscheine im zeitlichen Verlauf gefragt, aber nicht nach der Zahl der Erlaubnisse nach §28 über den Verlauf der Jahre. Die mittlerweile gerne erteilten, die Zahlen verzerrenden "Waffentrageberechtigungen" auf Grundlage einer Erlaubnis nach §28 werden gar nicht erfragt.
-
Ist das eine SRS-Waffe i.S.d. Gesetzes?
-
Das war bis zur Einführung eines bundeseinheitlichen Vordrucks so um 2011 die ganz normale Vorgehensweise der meisten Waffenbehörden, da es bis dahin noch kein eigenständiges Dokument dafür gab. Google zeigt neben dem aktuellen Vordruck einige Beispiele, wie das früher mal aussah: https://www.google.com/search?q=kleiner+waffenschein&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ved=0ahUKEwjUhbvY5OTcAhXO2KQKHayiDtIQ_AUICygC&biw=1366&bih=693 Diese alten Dokumente sind (zumeist) unbefristet und werden daher auch weiterhin Gültigkeit haben, bis der Besitzer das Ding zurückgibt, vergisst oder wegschmeisst... Das sollte sich seit ein paar Jahren mit der Einführung des oben genannten einheitlichen Vordrucks vereinheitlicht haben.
-
Bitte was? Zurück zur Behörde und lass Dir erklären, was es damit auf sich hat. Wenn der Sachbearbeiter keine verständliche Erklärung hat, mit dem Sachgebietsleiter reden. So wie Du das hier beschrieben hast, ist das falsch. So lange nicht mit der Gaswaffe rumlaufen, solange Du keinen Kleinen Waffenschein hast. Stand heute ist das noch der Fall. Und wenn Du Dich in der Zwischenzeit an diesen Zustand gewöhnt hast, kannst Du danach auch einfach weiter ohne Gaswaffe rumlaufen...