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German

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  1. Schade, dass Du das nicht selber versuchst... Aber als kleinen Tipp: Ist in jedem Bundesland das LKA die oberste Fachaufsichtsbehörde und hat jedes Bundesland die gleiche Struktur von unteren Waffenbehörden, Fachaufsicht und oberster Fachaufsichtsbehörde? Und des Weiteren: Hast Du schon einmal von einem geltend gemachten Bedürfnis nach §8 gehört?
  2. Und jetzt überlegst Du mal, warum diese Aussage nicht richtig sein kann.
  3. Das kann auch bei teiloffenen Anlagen Anwendung finden und hängt vom Sachverständigen ab. Was der dazu meint, weisst Du ja schon in etwa und ich hab' Dir versucht darzulegen, wie er vermutlich darauf kommt. Jetzt kannste den wechseln und hoffen einen neue. zu finden, der das so locker sieht wie Du und den eine neue Planung machen lassen. In der Zeit haste halt im dümmsten Fall keinen zugelassenen Stand, falls die Abnahme in der Zwischenzeit abläuft und die Behörde sich querstellen sollte. Bekommst Du ein "liberaleres" Gutachten, musst Du dann hoffen, dass die Behörde das akzeptiert (was vom Bauchgefühl her eher wahrscheinlich ist) und dann noch hoffen, dass der offensichtliche "Fehler im System" irgendwann zu Euren Gunsten korrigiert wird. Ansonsten kannst Du halt grade wieder einen weiteren Umbau finanzieren. Und noch einmal ein dezenter Hinweis, um Dein Bauchjefööööhl zu justieren: Wenn für geschlossene Stände eine bestimmte Kolbenstromgeschwindigkeit vorgegeben ist und ein teilgedeckter Stand zwar "eigentlich" als offen gilt, dann aber doch eine Lüftung haben soll, um die Schadstoffe von den Schützen wegzutransportieren, glaubst Du da, dass eine niedrigere Kolbenstromgeschwindigkeit eine wahrscheinliche Lösung sein wird? Ich vermute, dass ich die Antwort darauf kenne...
  4. Da wird sich der SV vermutlich an den Kolbenstromgeschwindigkeiten aus der Richtlinie orientieren, die ja dafür ausgelegt sind, die Schadstoffe weg von den Schützen zu bewegen. Das gleiche Ziel verfolgt man auch auf der teiloffenen Anlage. Ich würde mir da auch nicht allzuviel Hoffnung machen, da erfolgreich dagegen zu argumentieren, denn die Vorgehensweise ist plausibel.
  5. Es wurde nach den verlinkten Dateien gefragt. Ich habe nur einen (scheinbar zu) einfachen Weg aufgezeigt, wie man sie finden kann. Der Hinweis, dass sich Dinge verändert und weiterentwickelt haben, wurde von anderen darauf hin schon gegeben..
  6. German

    Munitionsbehalt

    Ist halt die Frage, ob und von wem man sich unter Druck setzen lässt. Solche "Kameraden" hätten weder meine Waffen noch meine Munition in die Finger bekommen. Eher noch ein entfernter Schützenverein ein neues Mitglied. Oder ein Händler was zum Verkauf auf Komission, wenn er denn willens war, den Waffenbesitz aufzugeben.
  7. Dürfen und sollten sind zwei unterschiedliche paar Schuhe in der Irrsinnsrepublik Deutschland: https://www.waz.de/panorama/maschinenpistole-aus-lego-steinen-loest-polizeieinsatz-aus-id215249761.html Zumindest sollte man diesen Tipp beherzigen:
  8. Das kann ich mir kaum vorstellen. Erstmal ist das nur die Meinung dessen, der die Kohle in der Tasche hat und nicht rausrücken möchte. Weil der fachgerechte Austausch von Blenden moderner Schiessanlagen recht viel Geld kostet? Ähnlich wie das fachgerechte Ausbessern von Böden und Wänden.
  9. Für selbstverursachte Schäden an der Schiessanlage? Bist Du Dir da sicher? Ich weiss es nicht, kann's mir aber auch nicht so recht vorstellen.
  10. Optimist. Und das bei Schiessstandkosten, über die jeder rumjammert... Meinst Du, das schaut sich im Allgemeinen jemand ernsthaft im Detail an? Wenn, dann meist nur jemand mit (negativen) einschlägigen Vorerfahrungen. Und ist es nicht vereinbart, dürfte das Verursacherprinzip greifen.
  11. Das ist schade.
  12. Soso... https://www.google.com/search?q=D14_IPSC_Selbststudium_1.pdf https://www.google.com/search?q=D14_IPSC_Selbststudium_2.pdf Ich finde da jeweils einen funktionierenden Link zu eben diesen Dokumenten... ...viel Internet lernen noch Du musst.
  13. Das kann ich mir allerdings vorstellen...
  14. Du suchst echt per Google nach WO-Threads, in denen Du Deinen Dünnpfiff absondern kannst? Ist Dir wirklich sooooo langweilig oder ist das Mitteilungsbedürfnis so gewuchert?
  15. Der Punkt geht an Dich, das habe ich impliziert. Danke für die Präzisierung.
  16. Es war ein Kommentar zur Sportordnung: https://www.bdsnet.de/ressourcen/downloads/kommentar_spo_05-04-2018.pdf Da auf Seite 10 die explizite Erwähung der TP-9: Und auf Seite 11 findet sich:
  17. Ja? Dann ergänze es doch bitte richtig...
  18. Und genau dafür gibt es Feststellungsbescheide. Die stellen die Sicht der Behörden dazu dar. Grade bei der APC vs. APP ist da jetzt aber auch nicht viel Graubereich. Da Du explizit "Reicht für den Erwerb nicht ein Eintrag für eine Kurzwaffe" geschrieben hast, liegt die Vermutung nahe, dass Du bei der Anscheinsthematik wie viele andere auch dachtest, dass das nur Langwaffen betrifft und man sich, wenn man so ein Ding als Kurzwaffe einträgt, drumrum mogeln kann. Daher sicherheitshalber der Hinweis, dass der §6 AWaffV pauschal alle "halbautomatische Schusswaffen" betrifft, also auch Selbstladepistolen. Des Weiteren war halt auch nochmal drauf hinzuweisen, dass ein "Kurzwaffeneintrag Kaliber x" kein Freifahrtschein ist, sondern sich eben am beantragten Bedürfnis und dessen Disziplin orientieren muss. Wenn die gewünschte Waffe in der beantragten Disziplin nicht zugelassen ist, wird's je nach Waffenbehörde früher oder später eng, auch wenn man das aus dem Voreintrag selber nicht ersehen kann und einem der Händler sowas ggf. verkauft - und ein unkundiger Sachbearbeiter ggf. sogar einträgt.
  19. Der FB sagt, dass alle Versionen von der schiesssportlichen Verwendung ausgeschlossen sind: Und weil die Systematik des §6 AWaffV scheinbar immer noch nicht sitzt: Der schliesst alle halbautomatischen Schusswaffen von der schiesssportlichen Verwendung aus, die einen Anschein erwecken. Da ist es irrelevant, ob es sich um eine Kurz- oder Langwaffe handelt. Ich meine auch, mal eine Liste mit namentlich genannten Modellen gesehen zu haben, die beim BDS von der Verwendung ausgeschlossen sind, ich kann mich z.B. an die explizite Nennung der B&T TP9 erinnern.
  20. Wenn die erworbene Waffe nicht der Bedürfnisbescheinigung und den da gemachten Angaben (die in ihrer Detaillierung unterschiedlich sein können, wie diverse Diskussionen hier ja gezeigt haben) entspricht und die Waffe nicht für die beantragte Disziplin geeignet und vor allem zugelassen ist, kann das früher oder später zu Problemen führen. Das kann auch eine (ganze) Weile gut gehen, dafür meine waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu riskieren, würde ich mir aber genau überlegen.
  21. Das Internet. Wenn man die Dateinamen mit Google sucht...
  22. Und das beurteilst Du aufgrund welcher Fachexpertise? Merkt man irgendwie gar nicht, bei Deinen gesammelten Äusserungen hier...
  23. Das will er nur nicht verstehen, weil ihm der Sachverständige nicht passt, geht doch schon seit Seiten so.
  24. Geschwurbel von Fleisskärtchen und Mützen ist sicher eine andere, viel zielführendere, total schöne und gar nicht so triviale Möglichkeit... Das hilft dem Threadstarter sicher.
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