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German

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  1. Die liefere ich gleich, nachdem ich die belastbaren Statistiken gezeigt bekommen habe, die die Behauptung unterstützen, dass das nicht so war. Danke im Voraus! Weil aus dieser dauerhaft wiederholten Routine schnell ein Automatismus wird, der das "Abschlagen" über den Abzug einer tatsächlich oder vermeintlich leeren Waffe "einprogrammiert". Es gibt eben nicht überall einen Kugelfang und wenn die Waffe durch einen kognitiven Fehler doch noch geladen ist, löst grade das Bedienen des Abzugs ohne tatsächlich schiessen zu wollen den Schuss aus. Das erhöht keine Sicherheit. Das ist die Hauptursache für "sich lösende" Schüsse. Jede Sicherung an einer Waffe, die über eine automatische Sicherung wie eine Fallsicherung oder Schlagbolzensicherung hinausgeht, ist grundsätzlich unnötig und vermittelt nur eine falsche, vermeintliche "Sicherheit". Nein, das zeigt nur, wer das Konzept von Cooper wirklich verstanden hat und wer nicht.
  2. In der Welt steht noch ein bisschen mehr von diesem Irr- und Unsinn: https://www.welt.de/politik/deutschland/article182047984/Nachfolger-fuer-G36-Neue-Sturmgewehre-fuer-Bundeswehr-scheitern-im-Test.html
  3. Was nicht passt? Die Anforderungen.
  4. Das,... und was sich von der Seite auf die Visierlinie zubewegt. Macht Coopers #4 nicht besser oder schlechter, ergänzt es nur um Nutzungsspezifische Details. Der Grundgedanke, der damit aber vermittelt werden soll, bleibt der Gleiche.
  5. Das kann entweder bedeuten, dass es tatsächlich nicht zu vielen Unfällen kam oder dass es Dir nur nicht bekannt ist. Eins von beidem wird's sein. Aber Deutschland war da sicherlich die Ausnahme im Vergleich zu allen anderen Ländern, bei denen es viele Unfälle gab. Ganz sicher, denn die wurden nur in den USA erfunden.
  6. Haben sich auch, relativ gesehen (man kann vielleicht über das "Un" vor dem "Mengen" diskutieren, das mag Ansichtssache sein). Im "Wilden Westen" wie auch hierzulande als der Kram frei erwerbbar war. Insbesondere zu Zeiten von Schusswaffen ohne die diversen automatischen Sicherungen, die heute so üblich sind. Und heute halt noch da, wo sich Cooper noch nicht durchgesetzt hat, selbst wenn man Umgang mit Waffen auf Kindergartenniveau hat, wie der vorliegende Fall zeigt. "Israeli Carry" wurde z.B. auch nicht zur Pflicht da unten, weil es taktisch sinnvoller ist... http://www.slate.com/blogs/the_vault/2016/03/18/history_of_gun_related_accidents_in_the_united_states.html?via=gdpr-consent
  7. Und Deine Einschätzung ist eben falsch, weil Du das Problem eben offensichtlich nicht verstehst. Auch die jeweiligen Anbieter ecken gelegentlich mal an, auch hier verlinkte. Und sie beschäftigen sich auch eingehend mit der hier diskutierten Thematik, wie mir aus mehreren Gesprächen mit diversen dieser Anbieter recht gut bekannt ist. Nur dass halt nicht jeder immer die gleichen Schlüsse daraus zieht, weil es eben ca. 550 Waffenbehörden gibt und manche das lockerer sehen als andere (genau so, wie der eine oder andere Anbieter mehr oder weniger Ahnung davon hat, was er und seine Teilnehmer eigentlich darf und was nicht. Je behördennäher seine Herkunft ist, umso weniger gut kann er das erfahrungsgemäß einschätzen). Wen Du also auch immer fragst, die (offiziellen) Antworten werden nicht immer die Gleichen sein. Und Richter werden das dann u.U. nochmal ganz anders sehen. Siehst Du, daher mein Satz #1 dieses Beitrags.
  8. Noch einmal: Darum ging es hier nicht. "Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen, dass...".
  9. Das kann eine deutsche Behörde anders sehen. Und wie das dann ein, oder im Weiteren mehrere Richter sehen, steht vollkommen in den Sternen. Es geht aber nicht um den Besuch eines IPSC-Matches...
  10. Vielleicht hast Du die falschen Veranstalter im Auge?
  11. Da würde ich mich bei einer Waffenbehörde, die mir empfiehlt, doch auf erlaubnisfreie Waffen umzusteigen, wenn's mir zu lange dauert nicht allzu weit aus dem Fenster lehnen, Stichwort "herumvagabundierende Waffen" bzw. Dauerleihe. Vielleicht nochmal lesen?
  12. "Hardcore"? Mit 150-200 Schuss im Monat, also nach eigener Rechnung knapp 2 Trainingsterminen? Na dann... ...den Rest lasse ich einfach wirken und spare mir einen Kommentar.
  13. Nee, Dir "vergeht gleich die Lust am Sport", wenn man sich an die gesetzlich angedachte Reihenfolge des Erwerbs halten muss? Ein guter Handwerker sollte auch mich nicht ganz so optimalem geliehenen Werkzeug die meisten anderen Handwerker abhängen können...
  14. Die Teilnahme am Lehrgang ist kein Grund? Manchmal...
  15. Soso...
  16. Und sind denn tatsächlich alle Kurse mit Taschenlampe und verdecktem Führen? Oder eher vielleicht nicht? Lernt man denn auf diesen Kursen den sicheren Umgang mit Schusswaffen? Lernt man Abzugskontrolle, Nutzen der Visiereinrichtung und das Treffen? Kann so etwas ein Sportschütze gebrauchen und könnte so etwas von seinem Bedürfnis umfasst sein? Wenn das der Fall wäre, dürfte er dann auch seine Waffen mit zu diesen Kursen nehmen? Fragen über Fragen...
  17. Aber hallo!
  18. Abhängig von der jeweils zuständigen Waffenbehörde, wenn nicht das BVA die Zuständigkeit übernimmt.
  19. German

    Waffensachkunde

    Ist es noch eine Regel, wenn es arg viele Ausnahmen davon gibt?
  20. Hast Du mal das Gesetz, die Verordnung und die Verwaltungsvorschrift durchgelesen, was sich dazu zum Thema findet?
  21. Wolltest Du nur mal die neuen, hässlichen Smilies ausprobieren oder soll das irgend eine Aussage zum Inhalt dieses Threads sein?
  22. German

    Kaufen auf der IWA?

    Und Werbe-Links platzieren vermutlich noch viel weniger...
  23. German

    Waffensachkunde

    Da bin ich eigentlich bei Dir. Wobei es eigentlich auch nichtmal am Anfang notwendig wäre. Die Prüfungspflicht und Prüfungshoheit zum Thema "Vorliegen der Sachkunde" obliegt meineserachtens der Waffenbehörde. Da sollte kein Verband etwas damit zu tun haben. Der stellt ein paar andere Dinge fest und bescheinigt diese. Mit dieser Bescheinigung gehe ich zur Waffenbehörde, und die wiederum prüft die weiteren Voraussetzungen für die Erteilung einer Erwerbsberechtigung. Neben Zuverlässigkeit und Eignung gehört da eben auch die Sachkunde dazu. Und nur Behörden haben die notwendigen Mittel und Rechte, einer eventuell zweifelhaften Sachkundebescheinigung auch mal auf den Zahn zu klopfen. Hat der Verband ein Bedürfnis für etwas bescheinigt, für das der Antragssteller nicht die erforderliche Sachkunde nachweisen kann, so wird das dann erkannt und er kann entweder nachsteuern und die Sachkunde nachmachen und nachliefern oder der Antrag incl. Bedürfnisbescheinigung landen halt in der Rundablage. Ich sehe da keinen Grund, dass irgendwelche irgendwie qualifizierten oder nichtqualifizierten Verbandsfürsten mitzumischen hätten und im Gesamtprozess irgend einen positiven Beitrag leisten könnten. Gelegentlich aber genau das Gegenteil, insbesondere aufgrund des Umstandes, dass fast zwei Handvoll Verbände ihr eigenes Sachkundeding ohne große behördliche Kontrolle murksen dürfen und keiner dem anderen über den Weg traut...
  24. German

    Waffensachkunde

    Das findet sich auch nicht in der AWaffV, sondern ist Teil des in der WaffVwV zu findenden Prozederes Anerkennungeines Sachkundelehrgangs zur Sachkundevermittlung und -prüfung. Im vorzulegenden Konzept muss der Beantragende unter anderem auch die vermittelten Inhalte darlegen und die Form und den Inhalt der Sachkundebescheinigung vorlegen. Hat er z.B. zur Vermittlung der sicheren Handhabe im Zusammenhang mit der Schussabgabe und die Prüfung nur einen Stand, der ausschliesslich für Kurzwaffen zugelassen ist, kann er z.B. keine Langwaffenbescheinigungen ausstellen oder muss eben den Nachweis erbringen, dass er für diesen Teil der Ausbildung auf einen geeigneten Stand ausweicht (oder über geeignete Waffen verfügt, wie z.B. ein KK-Gewehr oder eine Langwaffe im Kurzwaffenkaliber, falls es nur an der Geschossenergie liegt, oder, oder, oder...). Aber hier ging es ja explizit um den Fall einer Sachkundevermittlung für einen Berufswaffenträger. Und da ergibt es in den paar wenigen Stunden, die dafür vorgesehen sind (und die noch 8 Stunden mehr umfassen als für Sportschützen gefordert), durchaus Sinn, den Schwerpunkt auf Kurzwaffen zu legen (die Unterteilung in "Pistole und Revolver" ist unnötig), denn die Wahrscheinlichkeit, dass in Deutschland ein nichtbehördlicher Berufswaffenträger eine Langwaffe führen darf, tendiert gegen Null (auch wenn sie nicht Null ist). Dann die Zeit lieber für eine minimal solidere Fertigkeit im Umgang mit Kurzwaffen investieren als für Kram, den man nie braucht (und wenn doch, der Arbeitgeber halt die nächste Ausbildung bezahlt, weil ein entsprechender Auftrag dahinter steht). Und der "nur Kurzwaffen" Lehrgang wird für den Arbeitgeber günstiger, weil weniger Waffen/Kaliber/Munition/Standkosten anfallen. Das schreibt der sich einfach vorne auf die Handakte und bei jedem Griff in's Archiv kann das jeder SB der an diesem Tag Dienst hat sehen. Und in der Verwaltungssoftware (ob nun NWR oder lokal) kann man da sicherlich auch ein Hinweisfeld füllen, dass entsprechend beim Aufrufen des Datensatzes sichtbar wird...
  25. German

    Waffensachkunde

    Ja, schön. Um in der Sachkundebescheinigung erwähnt werden zu dürfen, muss aber der Nachweis der sicheren Handhabung von Waffe und Munition im Zusammenhang mit der Schussabgabe für alle dort aufgeführten Waffenarten erbracht worden sein, nicht nur für eine. Erst dann ist es eine umfassende Sachkunde. Kurzum: Ist beim Threadstarter nicht erfolgt, also kann seine Sachkundebescheinigung auch nicht so ausgestellt werden und ist eben nur für Kurzwaffen gültig. Ist doof, lässt sich aber nicht ändern.
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