

German
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Zweck der Kontrolle ist nicht das Betrachten von Tresoren von außen. Es geht um die Kontrolle der Aufbewahrung der legalen erlaubnispflichtigen Schusswaffen. Sind alle besessenen Schusswaffen kontrolliert, endet der Zweck der Kontrolle und was in weiteren Sicherheitsbehältnissen ist, ist unerheblich. Aber hey, jeder kann sich selber soviel im Weg stehen, wie er will. Hauptsache rebellisch. Aber wir sind halt auf WO.
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Und unterschiedlich zu dem, was unser derzeit nähester Verbündeter grade neu einführt, unsere nicht mehr so nahen aber trotzdem noch irgendwie Verbündeten in einer Teilstreitkraft einführen und was unsere eigenen Spezialkräfte nutzen... ...immerhin hat man beides angeboten, schuld ist dann natürlich wieder ausschliesslich die Bundeswehr.
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Dass man quasi zeitgleich zur Neuentwicklung des MG5 in gleich zwei verschiedenen Varianten bei HK für zwei andere europäische Nationen mit dem HK221 und dem L7A2 bereits "fertig" hatte. Tja, und was kauft die Bundeswehr?
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Ich hab' die wichtigen Passagen mal zitiert... Dazu nochmal: Das Ding wurde vor 8 Jahren offiziell vorgestellt und war davor schon eine ganze Weile in Entwicklung (parallel zu ein paar anderen Glanzstücken), vor mehr als 5 Jahren erfolgte der Beschluss zur Beschaffung (von "Nachweismustern" zum günstigen Stückpreis von 42.000 Euro das Stück) und man hatte danach noch jahrelang Probleme mit dem Gehäuse, so dass kaum ein MG5 noch AFG in der warmen, geschweige denn heißen Phase gesehen hat und bis heute hat man nichtmal die Hälfte der Mindestausstattung geliefert, die grade mal grob die Hälfte der Sollausstattung umfasst. Also ein Bananenprodukt, das beim Kunden und wieder auf Kosten des Kunden reift. Und natürlich die Bedürfnisse und Nöte der Nutzer ignoriert, denn die hätten sofort ein funktionierendes modernes, kampferprobtes COTS-Maschinengewehr im Einsatz gebrauchen können. Und das auch noch zu einem Bruchteil des Preises. Go figure... (wie gesagt, ich bin gespannt, ob und wann uns das Thema nochmal um die Ohren fliegt, wundern würde es mich überhaupt nicht...)
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DWJ-Artikel: Keine Waffenleihe zwischen Jägern und Schützen
German antwortete auf Sigges's Thema in Waffenrecht
Ach Schatzi, nur weil Du das als Dreh- und Angelpunkt Deiner Argumentation verstehst, heisst das ja nicht, dass das das wirklich entscheidend ist. Dass ich das Ding auch ganz gelesen habe, glaubst Du mir hoffentlich. Nuja, ob das fraglich ist, ist fraglich. Das "benötigt werden" bzw. "erforderlich sein" findet sich auch im Gesetz. Umd das festzustellen, braucht man entsprechende Informationen. Und zwar vollständig. Weiter unten wird in der AWaffV davon philosophiert, dass der Verband ja aufgrund der früher ausgestellten Bedürfnisbescheinigungen ja über den Waffenbestand informiert ist. Dass man auch in mehreren Verbänden Mitglied sein kann, wird dabei ausser Acht gelassen und die Waffenbehörde wäre dann die Kontrollinstanz und gibt den Vorgang u.U. zurück an den Verband, der weiter im Dunkeln stochert. Das kann auch keine Lösung sein. Das findet sich auch schon in Abschnitt 14, wie stefan richtig sagt. Dass die Trennung dieser Kontingente bei der Feststellung einer Erforderlichkeit beim Erlangen weiterer Bedürfnisse eine Rolle spielt, steht allerdings nirgends. Das ist also höchstens ein hilfreiches Indiz bei einer Argumentation, eine wirkliche "Rettung" ist das aber nicht. Schon 14.3 sagt, dass für das Überschreiten des Grundkontingent "die Zahl der in der Grünen WBK für das Bedürfnis „Schießsport“ bereits eingetragenen Waffen entscheidend" ist. Auch da gibt's also schon getrennte Kontingente. Dennoch fordert 14.2.1 den Nachweis aller Waffen, unabhängig vom Bedürfnis. Die dahinterstehende Absicht findet sich in Abschnitt 14 ebenfalls: Wie gesagt, derzeit wird das nicht überall so durchgezogen und wenn, kommt man mit guter, sauberer Argumentation trotzdem noch ein Stückchen weiter. Die WaffVwV i.V.m. dem WaffG öffnet diesem Handeln der Verwaltungen aber grundsätzlich die Tür. Es bleibt abzuwarten, ob das zunimmt und was dann im weiteren Verlauf die Gerichte dazu sagen. -
DWJ-Artikel: Keine Waffenleihe zwischen Jägern und Schützen
German antwortete auf Sigges's Thema in Waffenrecht
Wäre das Waffengesetz nicht verwirrend und mit heisser Nadel gestrickt, wäre es nicht das Deutsche... -
DWJ-Artikel: Keine Waffenleihe zwischen Jägern und Schützen
German antwortete auf Sigges's Thema in Waffenrecht
Wo? Textstelle? Ich find' da nix... ...und nur zur Sicherheit: Wir reden hier grade über den Erwerb durch Sportschützen und die bei der dafür notwendigen Bedürfnisbescheinigung durchgeführte Erforderlichkeitsprüfung. Nicht vom Leihen zwischen Bedürfnissen. -
DWJ-Artikel: Keine Waffenleihe zwischen Jägern und Schützen
German antwortete auf Sigges's Thema in Waffenrecht
Und wo genau in Abschnitt 20 steht etwas, dass die Vorgaben für den sportlichen Erwerb aus 14.2.1 negiert? Das mit dem Gesetz kam von Bautz. Die WaffVwV ist zumindest Teil des Waffenrechts, mit dem wir leben müssen. -
DWJ-Artikel: Keine Waffenleihe zwischen Jägern und Schützen
German antwortete auf Sigges's Thema in Waffenrecht
Das ist mir durchaus bewusst, und das ist auch gut so. Daher auch mein Verweis weiter vorne im Thread darauf, den Verbandsfunktionären darzulegen, mit welchem Bedürfnis welche Waffe erworben wurde. Eben weil das aus der WBK nicht immer erkennbar ist, genauso wie eine eventuelle Eignung oder auch Nichteignung (aus welchem Grund auch immer, Visierung, Abzug, Einschiessdistanz, etc.) dargelegt werden kann. So sind beide Seiten dann sicher(er) bei der Feststellung, dass eine Erforderlichkeit des gewünschten Erwerbs gegeben ist. Dennoch besteht die Gefahr, dass irgend jemand aus irgend einem Innenministerium mal seine Untergebenen anweist, das anders zu handhaben, denn grundsätzlich gäbe das Gesetz das her. Aber wie oben erläutert kann man auch das immer noch aus dem Weg argumentieren, wenn man es geschickt macht. Es gibt so viele Details, die eine Waffe mehr oder weniger geeignet machen für bestimmte Anwendungen... -
DWJ-Artikel: Keine Waffenleihe zwischen Jägern und Schützen
German antwortete auf Sigges's Thema in Waffenrecht
WaffVwV, Nr. 14.2.1 ist zumindest in der Theorie so auslegbar. In der Praxis wird das glücklicherweise (meiner Empfindung nach) selten gemacht: Da steht nirgends etwas von einer Trennung nach Bedürfnissen, mit denen diese Waffen erworben wurden. Auf Grundlage dieser Informationen erfolgt dann die Prüfung der Erforderlichkeits des Erwerbs durch den Verband. -
Ja, Du stehst auf dem Schlauch. Es ist der direkt davor stehende erste Satz des Absatzes 3 gemeint.
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Dann muss man diese falsche Ansicht halt korrigieren. Ich bin mir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sicher, dass diese "Ansichten"korrektur auch ohne Klage möglich ist.
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Du hast den betreffenden Thread aber schon gelesen, oder? Wenn Du das vielleicht zur Sicherheit nochmal tust, wirst Du feststellen, dass das Thema da nicht primär mit der im Gesetz (bzw. der AWaffV) klar geregelten Thematik "Bestimmung der Zahl der Waffen, die in einem Sicherheitsbehältnis aufbewahrt werden dürfen" zu tun hat (auch wenn die Waffenbehörde da eine falsche Meinung dazu hat), sondern mit der Thematik "Anzahl der aufbewahrbaren Waffen abhängig vom Mindestgewicht des Sicherheitsbehältnisses" bzw. der Alternative "Abreissgewicht" und deren Nachweis. Der Threadersteller hat auch bei der Nichtbetrachtung von Wechselsystemen bei der Zusammenrechnung der Waffenzahl zu viele Waffen für B-Tresore, die alle unter 200 kg wiegen und bei denen die Waffenbehörde die Stärke der Verankerung anzweifelt.
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Ich weiss, das ist jetzt eine ganz abstruse Frage: Hast Du vielleicht auch mal ganz eigenständig im Waffengesetz bzw. der AWaffV nachgesehen? Mittlerweile steht das da nämlich ganz erfrischend direkt drin. Wenn man mal das der gesamten Thematik zugrundeliegende Gesetz anschaut, kann das sicherlich nie schädlich sein.
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DWJ-Artikel: Keine Waffenleihe zwischen Jägern und Schützen
German antwortete auf Sigges's Thema in Waffenrecht
Der war vor zwei Wochen das letzte Mal im Forum. Würde mich auch interessieren, was er dazu sagt. -
Das haben vor Dir schon andere probiert. Und sind daran interessanterweise gescheitert. Wie gesagt, das ist die letzten Jahre von verschiedenen Stellen versucht worden. Erfolglos. Vielleicht kannst Du es besser, das kann ja möglich sein. Dann melde Dich beim BAAINBw, die werden Dir ggf. sogar jetzt noch die Füße küssen, wenn das klappt. Und erleidet dann die gleichen Materialermüdungen, Brüche und Schwachstellen, die "die Alten" auch erlitten haben und die daraus ihre Lehren für die Produktion gezogen haben und punktuell tausende Verbesserungen in den Produktionsprozess eingebracht haben, die man mit "simplem Reengineering" eben nicht zu entdecken sind. Wie gesagt, wurde probiert und darin wurde eine Stange Geld versenkt. Das sicher nicht. Aber es braucht eine ganze Portion Erfahrung und Erprobung, bis die Maschine genau so ist, dass sie das macht, was man tatsächlich braucht, und eben nicht nur meint zu brauchen. Ich habe mit Leuten von Rheinmetall über das Thema gesprochen, ich habe mit Leuten von HK über das Thema gesprochen, ich habe mit Leuten gesprochen, die Kontakte zur Produktion in Pakistan haben, über die man es versucht hat. Alle haben ziemlich ähnliche Aussagen geliefert. Da wird schon was dran sein. Sonst hätten die nämlich alle eine ganze Stange Geld mit so einer "simplen Sache" verdienen können.
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Ganz so einfach ist es dann doch nicht. Ich hab' mein Näschen ein wenig in der Nähe genau solcher Überlegungen gehabt, als das MG3 zur Mangelware wurde und das MG5 noch nicht funktionierte wie erhofft (ob es das heute ausreichend lange tut, bleibt wie gesagt abzuwarten). Um ein dauerbelastungsfestes Waffengehäuse aus Blech zu konstruieren, braucht es schon ein bisschen mehr Fachwissen und Erfahrung als ein paar CAD-Fähigkeiten. Die Entwicklung des MG3 aus dem MG42 und seinen Vorläufern hat diverse Jahrzehnte benötigt, und das von Leuten, bei denen Blechprägetechnik seit Jahren zum täglich Brot gehört hat und die ihr Fachwissen noch von den "alten Hasen" der Waffenkonstruktion vererbt bekommen haben. Dieses Wissen ist entweder im Ruhestand und meist sogar schon tot. Die Unterlagen dürften kaum vollständig sein, sofern sie überhaupt noch existieren. Und die ehemaligen Maschinen sind entweder verschrottet oder stehen in Ländern, wo sie seit Jahrzehnten vernachlässig und vernutzt werden - das hat auch die hektische Gehäusenachbestellung scheitern lassen. Der Zug MG3 ist leider final abgefahren, ein "Nachbau" käme mittlerweile einer kompletten Neukonstruktion gleich. Der Zeitpunkt wäre irgendwann vor 20 oder 25 Jahren gewesen. Heute kann man auch gleich ein moderneres MG konstruieren, das ein paar der Nachteile des MG3 umschifft, während es seine Vorteile behält. Leider ist auf diese Frage das MG5 nicht die Antwort.
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Nein. Aber HK ist bei der Gehäusekonstruktion wieder einen Weg gegangen, den keine andere ernstzunehmende MG-Konstruktion der letzten 30-40 Jahre nahm. Warum das wohl so sein wird (also sowohl warum HK das gemacht hat als auch warum kein anderer...)? Wie gesagt, lassen wir uns überraschen, wie das so wird... Das MG3 hat(te) zwar auch seine gewissen Vorteile (und hätte noch einiges an Potential für Kampfwertsteigerungen gehabt, Stichworte Nachtkampffähigkeit, optische Visierungen bzw. Reflexvisierungen, Einzelschussoption, Schalldämpfung, Monopod hinten, optionale Kadenzreduktion für den abgesessenen Einsatz, etc. etc.), aber das PKM ist aufgrund Gewicht, Kadenz und Schussverhalten auch für sein recht hohes alter immer noch ein ernstzunehmendes MG. Glücklicherweise sind die meisten aktuellen Nutzer einfach nur schlecht ausgebildet und schlecht diszipliniert, sonst würde einem das Ding deutlich mehr Probleme in den Händen der Gegenseite bereiten. Und wir hatten (vermutlich, keine genaue Zahl im Gedächtnis) ein paar zehntausend davon...
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https://www.tagesspiegel.de/politik/probleme-mit-bundeswehr-waffen-das-g36-ist-nicht-allein/11787958.html Es gab dazu IIRC auch mal eine (ich meine) Drucksache des Bundestages über die im Rahmen der Abrüstungsmaßnahmen vernichteten Handwaffen der Bundeswehr, in der Zahlen zu finden waren. Das war aber noch "mitten" in der Abrüstungsphase und die Zahlen waren soweit ich mich erinnere damals noch kleiner. Eine schnelle Suche hat das Ding nicht an's Licht gebracht. Vielleicht finde ich aber noch was... Und ein kleiner Seitenhieb am Rande: ...am Ende wäre es noch besser gewesen, die PKM der NVA zu behalten und auf das MG5 dankend zu verzichten, wenn wir schon nicht in der Lage waren, die MG3-Produktionskapazitäten am Leben zu erhalten und das Ding einfach zu modernisieren (siehe Link weiter oben). Ich bin gespannt, wann uns die der Konstruktion innewohnenden Probleme im G36-Style um die Ohren fliegen.
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DWJ-Artikel: Keine Waffenleihe zwischen Jägern und Schützen
German antwortete auf Sigges's Thema in Waffenrecht
Was im Rahmen der Prüfpflichten bezüglich der Erforderlichkeit der beantragten Waffe mittlerweile auch im Zuständigkeitsbereich des Verbandes liegt. -
Vielleicht sollte man auch differenzieren, wessen Haftpflicht gemeint ist. Aber das kannste hier nicht von jedem erwarten...
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German antwortete auf Sigges's Thema in Waffenrecht
Ist das schon der Tatterich oder nur 'ne schlechte Internetverbindung? -
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German antwortete auf Sigges's Thema in Waffenrecht
Soviele Worte, um deutlich zu machen, dass Du es nicht verstanden hast? Genau. Eher untergräbst Du Dich selbst. Aber das bleibt jedem selber überlassen... ...daher erspare ich es uns mal, auf jeden einzelnen Mist einzugehen, den Du grade von Dir gegeben hast. -
DWJ-Artikel: Keine Waffenleihe zwischen Jägern und Schützen
German antwortete auf Sigges's Thema in Waffenrecht
Ich sehe nicht, was das damit zu tun hat. Auch das sollte keine Relevanz für die Thematik Leihe haben. Entweder erkennt die Waffenbehörde ein Bedürfnis für eine Waffe an und erteilt die Erwerbserlaubnis oder sie erkennt es nicht an und erteilt keine. Das hier ggf. für beide Verwendungen geeignete, bereits vorhandene Waffen nicht oder doch angerechnet werden ist das eine. Die Thema Leihe ist davon IMHO unabhängig zu betrachten, da es ja im Schwerpunkt eine Leihe zwischen verschiedenen Personen regelt.