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German

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  1. Wenn die Sachkundevermittlung nix taugt und wie üblich in 2 Tagen abgefrühstückt wird, dann ist das so.
  2. Aha. Und woher kam nochmal der Anlass für die letzte Gesetzesänderung? Klar, ich muss auch auf's Essen warten und hab' Langeweile. Es geht eher um das jetzt zwangsläufig folgende Politikgeschwafel...
  3. Und daher sollen das vorerst mal andere für Dich übernehmen? Und die sind nicht in der EU und unterliegen damit den Zwängen dessen, was in der EU so verabschiedet wird? Mal sehen, wie viele in diesem Thread wieder über das hingehaltene Stöckchen springen werden.
  4. Nein, die gibt es bei der Waffensachkunde in dem Sinne nicht. Die Waffenbehörde kann alte Nachweise akzeptieren, sie kann aber auch sagen, dass neue Nachweise zu erbringen sind. Ein Standbetreiber entscheidet für seinen Betrieb, wie er das handhabt, da er der Waffenbehörde gegenüber in der Verantwortung steht. Eigentlich™ müsste er die Verantwortlichen Aufsichtspersonen auch vor Aufnahme des Aufsichtsbetriebs der Behörde melden... Nicht zwangsläufig, insofern ist diese Aussage in ihrer Pauschalität falsch. Wenn die "Waffensachkunde" durch einen Sportschützenverband vermittelt wird und nicht umfassend ist, dann nicht. Wenn der Verband in seinen Ausbildungsrichtlinien einen separaten Lehrgang vorsieht, dann auch nicht. Es gibt aber auch Waffensachkundelehrgänge, die die notwendige Sachkunde zur Aufsichtsführung vermitteln. Vorteilhaft ist es, wenn das dann auch auf dem Zeugnis vermerkt ist. Der Standbetreiber legt für sich fest, wie er das handhabt. Insofern ist seine Aussage (für ihn) richtig. Auch ich rate dringend dazu, eine aktuelle (und gute) Waffensachkundeschulung zu besuchen. Hierzu solltest Du Dich IMHO vorab bei Dir in der Gegend umhören, wie die Qualität der verschiedenen Angebote einzuholen ist. In manchen Lehrgängen bekommst Du nur ein Stück Papier, in anderen Lehrgängen lernst Du tatsächlich auch was.
  5. Was? Für Wettkämpfe trainieren? Das machen die anderen Teilnehmer auch alle nicht ausschliesslich. Ohne die beeindruckenden körperlichen Leistungen auch nur im Ansatz schmälern zu wollen, ein Sieg in irgend einem Wettkampf macht einen zum Gewinner dieses Wettkampf. Aber eben nicht zwangsläufig zum "Besten Irgendwas". In den USA hat bei vergleichbaren Wettkämpfen (die häufig auch ein "International" davorstehen hatten und dann behauptet haben, dass ihre Gewinner "Welt Irgendwas" wären) jahrelang das Team von Bruce Power gewonnen. Die Herrschaften haben halt eine Zeit lang ihren Schwerpunkt auf das Training von Wettkampfsituationen und -aufgaben gelegt. Da sie aber als Nuclear Response Team für die Sicherheit von Nuklearanlagen zuständig sind und dort keine Vorfälle waren, hatten sie im Gegensatz zu den Teams, gegen die sie praktisch jeden Wettkampf an dem sie teilnahmen gewonnen haben, exakt null praktische Einsatzerfahrung. Wie gesagt, damit will ich die Leistung und Einsatzfähigkeit von ARGUS nicht schmälern oder kleinreden, eher den Gewinn von Wettkämpfen in's richtige Licht rücken. Da zählt eher die Motivation, sich darauf vorzubereiten. Und das ist ja auch schon was, auch wenn das meist zeigt, dass dafür neben der Einsatzbelastung tatsächlich noch Zeit übrig bleibt.
  6. Welchen* von den etwa zwei Dutzend Wettkämpfen dieser Art denn... * Jaja, ich weiss, welcher das war, steht auch im Artikel. Stichwort Rhetorische Frage. Blick ist Eure Bild, gelle?
  7. Vielleicht kommst Du mit ein bisschen Nachdenken von selber drauf.
  8. Man kann sich ja gerne den Realitäten des zeitgenössischen politischen Prozesses gegenüber blind und blöd stellen. Dann hat man wenigstens immer was zu meckern und zu jammern. (Un)Sympatie aus seiner Beurteilung auszuklammern ist ausschliesslich das Privileg für Basteltypen. Wenn Du irgendwann mal wieder aus Deiner Blase zurückkehrst und auf diesem Planeten landest, kann man vielleicht wieder vernünftig diskutieren. Bis dahin viel Spass beim Jammern. In diesem Sinne mit einem mutig-konterrevolutionären "Na und?" und "gell?"!
  9. Merkste selber, 'ne? Oder vielleicht auch nicht. Macht auch nix. Lex Beitler, Lex Sprallo, "aber ich bin doch im Recht!!?!?"... Offenbar ist die nächste Gesetzesverschärfung auch wieder gewollt. Na und?
  10. Nein, damit sind die 50+ Joule "Geschoss über Lauf" Basteleien des Mr. Sprallo gemeint. Für diese Waffengesetzverschärfung hat er praktisch auf Youtube gebettelt, schliesslich muss man ja das Waffengesetz bis an seine Grenzen ausreizen. Und all seine blauäugigen Kunden (denn letztendlich ging's dann doch nur um seinen Geldbeutel) sind jetzt die Gewuppten. Jetzt gibt's halt nicht nur ein Lex Beitler...
  11. Im Sinne dieser Vorschrift wird die abgeschlossene Ausbildung einer Feldjägerlaufbahn (ich meine mindestens Feldwebel? Da kann ich aber auch irren) üblicherweise gleichgesetzt. Aber Bounty hat vollkommen Recht, dass hier wesentliche Elemente der eigentlich zu vermittelnden Sachkundeinhalte eben gar nicht gelehrt werden (alles Zivile halt, wie oben schon beschrieben, Erwerb, Fristen, Aufbewahrungsvorschriften, Sportordnungsthemen, §6 AWaffV, etc. p.p. - also durchaus Stoff mit ausreichend Stolperpotential), weswegen ich eine "richtige" Sachkundeschulung auch Polizisten und Feldjägern empfehle. Leider ist es aber Realität, dass die meisten Sportschützen den ganzen Kram in ihrer Sachkunde auch nicht oder nicht richtig lernen, insofern...
  12. Nein, sind sie nicht per se. Alles was vor 1986 im privaten Besitz war, ist "transferable", d.h. wurde vor dem 19.05.1986 registriert und kann von jedem unter Einhaltung der Registrierungspflicht des National Firearms Acts besessen werden - sofern man denn das Geld aufbringt, was diese Teile mittlerweile kosten und man nicht einem Waffenverbot unterliegt. Davon gibt es ca. 180.000 Stück, wobei durch Defekte, Todesfälle ohne berechtigte Erben etc. immer mal wieder welche wegfallen. Von Privatpersonen dürfen keine neuen Vollautomaten mehr hergestellt oder registriert werden. Alles was nach 1986 als Vollautomat auf den Markt kam, ist nur noch als sog. "Dealer (Post ('86)) Sample" für einen Waffenhändler erwerbbar, der von einer dafür berechtigten Behörde angefragt wurde, ein Muster vorzuführen. Der Händler darf diese Waffen dann natürlich auch berechtigten Behörden bzw. dem Militär verkaufen, das passiert aber in den wenigsten Fällen und die Dinger liegen dann "unverkäuflich" beim Händler, damit darf dann aber geschossen werden. Über diese Schiene laufen praktisch alle der Waffen, die man in den diversen Videos sieht. Gibt ein Händler seine Lizenz auf, so muss er diese Waffen vorher einem Berechtigten überlassen (oder alternativ zerstören, wenn er keinen berechtigten Abnehmer findet). Oder man ist Hersteller, der solche Dinger (für berechtigte Erwerber wie Behörden, Militär, Händler mit Demo Letter oder tatsächlichen Aufträgen) herstellt und natürlich auch als Muster für Vorführungen vorhält. Dann gibt es noch die "Pre Samples", das sind Vollautomaten, die zwischen dem Inkrafttreten des Gun Control Acts 1968 und dem Firearms Owners Protection Act von 1986 eingeführt wurden und keine "Sportzwecke" erfüllen. Die sind nicht "transferable" dürfen von entsprechend lizensierten Händlern (auch ohne Demo Letter) erworben werden und dieser Händler darf diese Waffen weiter besitzen, auch wenn er seine Lizenz aufgibt. Der private Waffenbesitz eines Angehörigen der Streitkräfte hat mit seinem dienstlichen Status in den USA nichts zu tun. Für den zivilen Aspekt muss er die gleichen Gesetze und Vorschriften beachten wie alle anderen auch. Im Fall von GT ist meist der berechtigte Handelslizenzinhaber bzw. Hersteller anwesend, wenn mit der diesem Händler/Hersteller gehörenden Waffe geschossen wird. So haben die meisten Youtuber in den USA diesbezüglich angefangen, bis sie dann meist ggf. einen eigenen Waffenhandel aufmachen und entsprechende Lizenzen erwerben. Klar könnte das ein deutscher Händler. Aber warum sollte er das tun? Weder hat Deutschland einen Markt wie die USA, noch sind deutsche Hersteller und Händler bereit, die Summen zu zahlen, die diverse US-Youtuber für ihre Show verlangen. Und last not least sind die wenigsten deutschen Händler und Hersteller in der Lage, das richtig zu tun, sich die richtigen Partner auszusuchen und von den falschen Partner Abstand zu halten. Das zeigt leider die traurite Realität diesbezüglich. Wieviele Vollautomaten nutzt T.REX ARMS denn in seinen Videos? Aus meiner Erinnerung heraus sind das nicht besonders viele. Nur GT macht in seinen letzten Videos ein wenig Show mit Vollautomaten, um ein paar Klicks einzuheimsen und dem einen oder anderen Partner ein wenig Werbebudget aus den Achseln zu leiern.
  13. Und das ist jetzt eine "neue", andere Petition als diese hier? Die Petitionsnummer 100913 ist die Gleiche.
  14. Den hier haste mal gelesen? https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__32.html Und begleitend hier mal in die Nr. 32 geschaut? http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm
  15. Was ist daran denn "richtig ätzend"? Im Vergleich zu vielen anderen (auch aktuellen) Maschinenpistolen/PCCs lässt sich die TP9 wenigstens so weit zerlegen wie eine Kurzwaffe, so dass man auch wirklich überall in's Gehäuse kommt. Probier' das mal bei einer MP5/SP5/T94/BT96, einem 9mm AR15 o.ä. Ein bisschen öfter damit schiessen bzw. regelmäßig die Sicherung bewegen, das wird nach einer Weile besser. Bist Du Dir da sicher, dass diese Sicherung nicht (auch) eine "S"-Position hatte (Schiebesicherung ganz nach links)? Ich meine mich daran erinnern zu können, dass ich mindestens zweimal eine MP9 mit einer Sicherung in der Hand hatte. Das ist aber schon eine kleine Weile her. Die letzten Vollauto MP9en, die ich geschossen habe, waren alle schon die -N-Version. Oder gab's von den Schiebesicherungsausführungen auch verschiedene Versionen über die Zeit? Ich werd' bei Gelegenheit mal nachfragen.
  16. Merkste selber, 'ne? Bis das Legogewehr aufkam, hatte es schon sein Gutes, das sowas im Allgemeinen nur von (vermeintlichen) Fachleuten gemacht wurde. Wer meint, selber "basteln" zu müssen, sollte auch selber so groß sein, sich sicher durch die Fallstricke zu navigieren. Andernfalls sollte er es lassen und das Leuten überlassen, die es auch können (oder zumindest dafür die Verantwortung übernehmen müssen).
  17. Was lässt Dich vermuten, dass es nicht so wäre? Ich kann im Entwurf weder eine Änderung des §2 noch des §40 finden.
  18. Wenn die Verbände nicht noch eine Sonderregelung herausschlagen und der derzeitige Entwurfstext zum Tragen kommt, sind Waffen mit den entsprechenden Kapazitäten und darüber künftig verbotene Gegenstände: Auch das wieder in Anlage 2 Abschnitt 1 WaffG, der Aufzählung der "Verbotenen Waffen" (mit denen der Umgang verboten ist). Nach der derzeitigen Genehmigungspraxis des BKAs sehe ich da keine große Chance auf Erteilung von unbegründeten (lies: es liegt nur eine normale Sportschützen- oder Jägereigenschaft vor) Ausnahmegenehmigungen. Nein, kommt er nicht. Ausser, dass die dann für einen das WaffG brechen soll. Für die sind die Folgen natürlich etwas weniger schlimm. Und nicht ganz so lang.
  19. §40 WaffG bezieht sich auf alle "verbotenen Waffen" nach Anlage 2 Abschnitt 1 WaffG. Dazu gehören auch heute schon "für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen", die technisch per se keine Waffen sind, aber halt in der Anlage als welche definiert werden. Und zu diesen Vorrichtungen kommt jetzt eben auch: Damit sind diese Wechselmagazine ebenfalls "verbotene Waffen" i.S.d. WaffG. Auch für die hier gerne erwähnte Oma. Für die ist auch heute schon eine Waffenlampe oder ein Waffenlaser verboten. Genauso wird das künftig mit den Magazinen sein. Zumindest künftig sind das die in der Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.4.3 und 1.2.4.4 aufgeführten Magazine nicht mehr, siehe oben. Zuzüglich der von mir noch nicht genannten Nr. 1.2.4.5, die die Magazingehäuse für Wechselmagazine nach den Nummern 1.2.4.3 und 1.2.4.4 erfasst. "Auseinandergebaut, damit's kein Magazin mehr ist" geht also auch nicht.
  20. Dann solltest Du den Gesetzesentwurf nochmal genau lesen. Oder stehen in Deiner WBK Waffen der Kategorie A bzw. ist Dir ein Bedürfnis für solche anerkannt worden? Das Gesetz besteht aber nicht nur aus einem Magazinbesitzverbot mit möglicher Altbestandsregelung, es definiert die Kategorie von Waffen um, die (als Kurzwaffen) mehr als 21 bzw. (als Langwaffen) 11 Schuss abgeben können. Kategorie A kann man grob als "verbotene Waffen" zusammenfassen. Und für die hast Du eben keine Erlaubnis und kein Bedürfnis.
  21. Und Du "lästerst" dann über den Originalabzug. Das kannst Du ja gerne tun, dann wundere Dich aber nicht über Beiträge, die klarstellen, dass der Abzug so wie er bei der echten TP9/MP9 ist, nicht ohne Grund ist. Das brauche ich nicht nochmal nachlesen... Das hat genauso viel oder wenig mit dem eigenlichen Thema zu tun wie Dein unsachliches Geschreibe hier... ist immer nur die Frage, wer's macht? Siehst Du, Du machst es schon wieder... ist also wohl doch nötig, darauf einzugehen...
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