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German

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  1. Den Eindruck vermitteln diverse WO-Nutzer ganz von alleine, ohne dass es dazu den User Sachbearbeiter benötigt. Netter Versuch... ...noch einmal: Wenn es Dir selber nicht mehr auffällt, dann solltest Du da mal drüber nachdenken. Es ist offensichtlich, dass das die Moderation hier nicht interessiert. Sonst wäre der eine oder andere User nicht mehr hier, diverse Threads wären gelöscht oder gesperrt und es würde täglich Verwarnungen hageln - und zwar zu anderen Gründen als derzeit. Passiert das? Nein. Auch da solltest Du mal drüber nachdenken, davon ausgehen, dass Du nur blöde tust und es nicht bist.
  2. Grundsätzlich heisst das Forum "waffen-online.de". Das stellt es nach aussen dar, so wird es wahrgenommen. Alles, was hier drin verbreitet wird, sieht die sogenannte Verbieterfraktion als die Äußerung von Legalwaffenbesitzern an. Insofern ist auch jegliche Äußerung im Off-Topic- und Politik-Bereich relevant. Und das ist im derzeitigen Zustand alles andere als vorteilhaft. SB hat es dann nochmal auf den Bereich Waffenrecht eingegrenzt, aber da sieht es auch nicht wirklich besser aus.
  3. Und da ist es natürlich rechtens und richtig, dass die Palaverer- und Dampfplaudererfraktion auf WO genau das Gleiche in die andere Richtung praktiziert...
  4. Wenn Du die nicht selber findest, dann bist Du offensichtlich Teil des Problems. Als ob man mit der betreffenden Fraktion sachlich diskutieren könnte. Dass das nicht möglich ist, zeigt dieser Thread hier grade wieder beispielhaft. Da braucht man auch nicht mehr seine Zeit darauf zu verschwenden, Beispiele rauszusuchen... Es ging hier um einen Apell an die Vernunft, nicht um eine Diskussion über selbige.
  5. Dieser Punkt ist schon lange überschritten. Bereits die erste Seite dieses Threads ist wieder ein schöner Beweis dafür. Die nächsten 20 Seiten werden das nicht besser werden lassen. Woran das wohl liegen wird. Es werden zwar immer noch Beiträge gelöscht und Verwarnungen und Sperren verhängt, allerdings aus anderen Anlässen...
  6. Google mal nach "Bedürfnisprinzip". Zweiter Hinweis: Es gibt ca. 550 verschiedene Waffenbehörden.
  7. Und von "Hochwertig" kann man sich gedanklich auch verabschieden...
  8. Naja, wenn Du ausserhalb Deines Bedürfnisses "mit der Waffe am Gürtel" in Deinem Haus oder Deiner Firma rumläufst, wird das unter Umständen auch nicht so prickelnd für Dich. Wie bereits geschrieben, würde ich den zusätzlichen Aufbewahrungsort der Behörde vor einer Aufbewahrungsprüfung anzeigen und nicht erst währenddessen. Meldung und tatsächlicher Aufenthalt haben nicht zwangsläufig etwas miteinander zu tun. Wenn ich der Waffenbehörde glaubhaft nachweisen kann, wie oft und lange ich mich in den Räumlichkeiten meiner Firma aufhalte, dann kann das durchaus länger sein als z.B. in einer Pendlerwohnung, die 2-3 Tage in der Woche gar niemand ist.
  9. Nicht wirklich, da findet man eigentlich nur den Begriff. Aber es ist ja nicht so, dass das Thema hier das erste Mal diskutiert werden würde: Ob ich jetzt 8-10 Stunden am Tag in meiner Wohnung bin oder 8-10 Stunden am Tag in meiner eigenen Firma, beide Liegenschaften dürften demnach als "dauerhaft bewohnt" gelten. Die Alarmanlage ist dann noch ein zusätzlicher Pluspunkt... ...kurzum: Aufbewahrungsort der Behörde anzeigen, fertig.
  10. Genau die Argumentation, die wir brauchen. Ggf. ist da die Verbieterfraktion noch nicht von selber draufgekommen...
  11. Eine der Waffen hat die als Suchbegriff zu sehende Seriennummer: Die anderen Bilder sind "related" (kommen aus der gleichen Bilderserie, gleiche Webseite bzw. gleiche Facebookgruppe, gleicher Server, ähnliches Aussehen/Hintergründe, whatever der Google-Bilderalgorithmus alles berücksichtigt) und werden daher zusätzlich angezeigt, auch wenn die eigentliche Seriennummer nicht zu sehen bzw. eine andere ist.
  12. National Firearms Act, Gun Control Act, Brady Handgun Violence Prevention Act. Dazu die Bedeutung des 2. Verfassungszusatzes für das Waffenrecht der USA mal beleuchten, gestern wie heute - wobei das in sich vermutlich schon mehrere Bachelor-Arbeiten wären, das ist eher was für eine oder mehrere Dissertationen. Ist das nicht der Kern einer der Kerne der selber zu erarbeitenden Arbeit? Das sollte er schön selber machen, um auch zu verstehen, was er da schreibt. Dazu kommt, dass - wie hier über mir ja schon mehrfach angemerkt - man dabei entweder eine Einschränkung auf das Bundesrecht vornehmen muss oder sich ggf. beispielhaft auf einen liberalen und einen restriktiven Bundesstaat beschränken muss, um die Bandbreite des "US-Waffenrechts" deutlich zu machen. Aber unter uns: Das Thema ist falsch gewählt. Sinnvoller wäre zur heutigen Zeit mal eine (ansatzweise) wissenschaftliche Betrachtung der aktuell geplanten Änderungen des deutschen Waffenrechts...
  13. Offensichtlich hat‘s gereicht, das zarte Reh so zu erschrecken, dass er jetzt nur noch „Gast“ ist. Oder es hat ihn irgendwo anders erwischt...
  14. Der "Anbieter" dürfte hier eine behördenübergreifende, behördeninterne Weiterbildung bzw. Besprechung gewesen sein. Ob die nun regional oder landesweit stattfindet ist vermutlich landesabhängig. Bei solchen Veranstaltungen kommen zumindest gerne mal... nennen wir es "innovative"... Auslegungen des Waffengesetzes zustande...
  15. Nein. Nein. Da ist die Waffe konstruktiv aber immer noch ein Halbautomat. Und der Eintrag in die WBK und das Erlaubnisniveau erlaubt einen Halbautomaten und ist nicht erleichtert und erlaubt (wie bei neuer Gelber WBK) eben nur Repetierer.
  16. Ja. Ja, wenn Du bereits einen Halbautomaten Kat. B besitzt. Nicht, wenn Du einen Repetierer Kat. C besitzt. Andernfalls, wie hier ja jetzt schon mehrfach gepostet erlaubnis- bzw. bedürfnispflichtig. Ich gehe davon aus, dass er die Waffe auf eine neue Gelbe WBK erworben hat? Wofür ist die nochmal genau? Und darauf will er sich was eintragen lassen? Oder soll das Wechselsystem dann auf eine Grüne WBK? Spielt da die Waffenbehörde mit? Das ist kein "findiger" Schachzug, sondern ein dummer.
  17. Solltest Du keine Aufsicht machen. Easy as eating pancakes.
  18. Nein, das ist bei einer "Wenn"-Bedingung die falsche Reihenfolge. Das ist ein mathematisch-logisches Grundprinzip. In der Juristerei wird's - hoffentlich - auch so angewendet. Ansonsten erklärst Du das der IT-Welt sicher gerne, dass die seit ca. 70 Jahren mit Bedingten Anweisungen alles falsch macht? Auch wenn ich es oben bereits geschrieben habe (Du hast's ja scheinbar ignoriert): Es ist eben nicht "simpel", den Anschein abschliessend rechtssicher zu beurteilen, sonst hätten wir hier nicht in einem halben Dutzend Threads immer und immer wieder das gleiche Thema. Insofern kann man sich, wie bei der Gesetzgebung durch die "Wenn"-Bedingung auch so eingeschränkt, diese offensichtlich aufwendigere Anscheinsbeurteilung bereits sparen, wenn man erkennt, dass nicht eins von drei - und die sind in der Tat simpel - einfach zu erkennenden Ausschlusskriterien vorliegt. Das soll's aber gewesen sein, ich muss Dir Deine Meinung nicht zwangsläufig ausreden.
  19. Die Reihenfolge in der Verordnung ist: Anschein, wenn Kriterien. Ergo: Zuerst Kriterien. Wie wir hier ja exzessiv feststellen, ist das Erkennen, zählen und sichere Einordnen von Anscheinsmerkmalen aber um Größenordnungen schwieriger als das Feststellen der Lauflänge, Hülsenlänge und Positionierung des Abzugs. Daher ist es einfacher, schneller und logischer, zuerst diese wenigen Ausschlusskriterien zu überprüfen, um festzustellen, ob eine Überprüfung der Anscheinsmerkmale überhaupt notwendig ist oder nicht. Wie Du schon sagst: Deshalb die Reihenfolge in der Verordnung: Anschein, wenn Kriterien.
  20. Das sieht man auf diversen Meisterschaften wohl anders... Das ist ja auch richtig so. Also bis auf den Umstand, dass es sich nicht um "Verbots"merkmale handelt. §6 AWaffV bezieht sich auf den Anschein, wenn... ...d.h. zuerst ist zu prüfen, ob das "wenn" überhaupt zum Tragen kommt, also ob eines der Ausschlussmerkmale vorliegt. Tut es das nicht, brauchst Du auch nicht mehr den Anschein zu prüfen. Tut es das, dann muss der Anschein betrachtet werden.
  21. Nein, das ist kein Kriterium. Genau darum geht es Schwarzwälder doch... ...und grundsätzlich hat er ja auch Recht, dass man da eine Lösung braucht (die Beste wäre natürlich die Abschaffung des dämlichen §6 AWaffV). Da bin ich mit ihm sogar einer Meinung. Nur mit seinem Ansatz für die Lösung gehe ich nicht konform. Wobei eine Schulungsunterlage für Aufsichten IMHO unter den gegebenen Umständen tatsächlich noch die beste Lösung ist. Aber die wird dann letzten Endes keiner umsetzen. Und wenn irgend eine Kleinigkeit verändert wurde und die Waffe nicht mehr den Bildern im FB entspricht, geht die Diskussion doch wieder los. Zudem gibt es keine Feststellungsbescheide für Wechselsysteme. Und für jedes individuell aus Komponenten zusammengesetzte Ding ist jeweils ein einzelner Feststellungsbescheid utopisch und die Anscheinsbeurteilungen als Ausweichlösung sind jetzt halt wie erwartet teurer geworden. Insofern kommt jetzt halt wieder Schwarzwälder um's Eck und zerrt sein Flussdiagramm wieder vor. Viel Erfolg.
  22. Neben dem Waffenrecht solltest Du auch zählen lernen. Nummer 3 im Absatz ist nicht (zwangsläufig) Satz 3 des Absatzes, und im §9 AWaffV Abs. 1 auch nicht, da ist es Satz 1...
  23. Aber eine Folge des vollkommen unnützen* Zumüllens mit Anfragen für jeden Schiss und Knippel, weil is ja so billig. Nicht, dass ich davor nicht gewarnt hätte. Aber was weiss ich schon... * das Problem liegt hier bei der Umsetzung des (ansich vollkommen unnötigen) §6 AWaffV in den Verbänden, nicht beim BKA.
  24. Ja, gibt es. Die allermeisten noch existierenden Waffenscheine (die sind nach §28) dürften eine ganze Reihe von Auflagen haben. Aber auch einige (ich will mich da nicht auf "mehr als die Hälfte" festlegen, dafür kenne ich zu wenige) Waffenscheine nach §19 haben durchaus Auflagen bezüglich des "Wie". Das ist nicht der Fall. Schliesslich wird das Waffengesetz regional unglaublich unterschiedlich gehandhabt. Allerdings sind natürlich viele der Gefälligkeitswaffenscheininhaber "aus alten Zeiten" betroffen, oder die, die nur gut mit ihrer (ahnungslosen) Waffenbehörde konnten. Bei denen gab es aber schon vor dem Urteil eigentlich kein Bedürfnis im heutigen Sinne*. * Wenn man sich mit der Realität abfindet, dass die Dinger heute restriktiver vergeben werden als noch vor 20-25 Jahren. Ob das richtig oder falsch ist, sei mal dahingestellt. Leider wurde mit den "offenen" Waffenscheinen zuviel Schindluder getrieben, so dass solche Urteile zu erwarten waren und dann ja auch kamen. Die heute noch ernsthaft tätigen Firmen bekommen aber üblicherweise trotzdem noch ihre Erlaubnisse. Es dauert halt (teils deutlich, teils lebensfremd) länger und kostet mehr Nerven und Geld. Dadurch hat sich das Business natürlich mal wieder verändert. Oder der Richtige muss mal mit dem Richtigen hintendran und der richtigen fachlichen Unterstützung klagen. Denn ich sehe die Grundlage für das Urteil auf äußerst wackligen Füßen stehen. Aber das traut sich entweder keiner oder es hat keiner Bock drauf...
  25. Und damit ereilt ihn das Schicksal aller, die man (fast) uneingeschränkt empfehlen kann: Das wird auch getan, es entsteht ein Auftrags- und Anfragenbacklog und irgendwann hapert's daran, dass der Tag nur 24 Stunden hat. Beliebig mit anderen Personen als Helfer ist hohe Qualifikation halt auch nicht ersetzbar, so dass hier für diverse Händler eine betriebliche Schallmauer entsteht, die nicht jeder durchbrechen kann (oder will).
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