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German

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  1. Ich habe auf Deinen Beitrag und die Aussage, dass der Originalabzug "nicht grade toll sei" geantwortet. Vielleicht fällt Dir das auf, wenn Du es nochmal nachliest... Meine Äusserungen stellen als Gegendarstellung zur Deinen Beiträgen klar, dass der Abzug nicht nur aus technischen Gründen so ist, wie er ist sondern das durchaus seine Berechtigung hat. Du meinst ja, darüber grade diskutieren zu müssen, welche Relevanz hat das denn zum OP?
  2. Joa, das sind halt die Spassschützen. Ganz zufällig weiss ich, dass er hier um jeden Millimeter Abzugsweg und jedes Gramm Abzugsgewicht ganz froh ist:
  3. Das ist wohl Ansichtssache. Er ist zumindest nichts für zarte Sportschützchenfinger.
  4. An der Stelle bin ich dann mal raus und vertüddel meine Zeit mit irgend was anderem sinnfreien...
  5. Wofür man im Übrigen auch eine Fachkunde (mit entsprechendem Lehrgang und Prüfung und regelmäßiger Fortbildung, siehe OStrV) benötigt. Der Lehrgang ist zwar nicht besonders lang und die Prüfung nicht besonders schwer, aber hier straucheln ja schon einige an der Wafensachkunde, da ist das "nur noch ein Kleingewerbe anmelden müssen" schnell wieder 'n ziemlich relatives "nur"...
  6. Wenn Du den Unterschied zwischen einer Firma mit Laserschutzbeauftragtem und einer Privatperson erkannt hast, kannste ja bescheid sagen. Solange Du den Zoll noch nicht davon überzeugt hast, von seinem Tun abzulasen, ist das aber der Stand der Dinge und die Aussage "Es gibt kein Leitungslimit" beim Privatimport von Lasern ist nicht nur müßig sondern unbedarften Lesern gegenüber sogar fahrlässig.
  7. https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Waren/Produktsicherheit/produktsicherheit_node.html
  8. Sachkundig ist er dann aber noch nicht. Er kann halt nur stumpf die ziemlich stumpfen Fragen des Fragenkatalog beantworten. Zur Sachkunde gehört IMHO auch, das man gewise Zusammenhänge verstanden hat, die selbst ein Beherrschen des Fragenkatalog nicht zwangsläufig eröffnet. Zur Eingangsfrage: Wie hier schon mehrfach geschrieben, das Buch von Busche ist nicht schlecht, insbesondere im Vergleich zu Anderem, was so auf dem Markt zu finde ist. Aber auch das beantwortet keine individuellen Fragen oder erkennt Missverständnisse und geht gezielt darauf ein. Ich finde es ausgesprochen toll, dass Du aus Eigeninteresse mal wieder ein bisschen Wissen nachschieben willst und mit dem Busche Buch macht Du aus meiner Sicht zumindet nichts falsch. Ich kann aber auch nur dazu ermuntern, dich in Deiner Umgebung mal umzuhören, wer gute(!!!)* Waffensachkundeschulungen anbietet und drüber nachzudenken, Dich da doch nochmal reinzusetzen. * also z.B. keine "Wir gehen jetzt fünfmal zusammen den Fragenkatalog durch"-Veranstaltungen und "im praktischen Teil werden etwa 12 Schuss verschossen" und was es da noch so alles liebliches gibt.
  9. Wenn auf einer Schachtel draufsteht "Contains 19,5 g of smokeless Powder", worauf wird sich das wohl beziehen? Auf die einzelne Patrone oder auf die Schachtel? Siehe @Steam
  10. Bist Du den ersten Tag im Forum oder ist Dir einfach entgangen, dass Andy in den USA sitzt?
  11. Das sieht offensichtlich nicht jeder so, solange man beim Verfassen der Vereinssatzung keine handwerklichen Fehler gemacht hat: https://www.iww.de/vb/archiv/frage-aus-dem-vereinsrecht-muss-ein-verein-jeden-aufnehmen-f18390
  12. Du kannst ja gerne der Vereinsverantwortliche sein, der dem IS-Mitglied oder Sympathisanten, der dann später mal groß in den Medien rauskommt, weil er der Meinung war, irgend einen Mist fabrizieren zu müssen, in Deutschland schön an der Waffe hat trainieren lassen. Schliesslich ist ja keine Zuverlässigkeit erforderlich, nech? Ich bin nicht verpflichtet, jeden im Schützenverein zu bespaßen. Das gilt gleichermaßen auch für die, die aussehen als hielten sie sich für Einprozenter o.ä. Wenn mir die Waffenbehörde sagt, dass meine Bedenken nicht gerechtfertigt sind, dann lasse ich mich ggf. umstimmen. Wenn jemand nur eine „vorübergehende Aussetzung der Abschiebung“ als ausreisepflichtiger Ausländer (vulgo: Duldung) als Status hat, kann absehbar kein langfristiges Interesse am deutschen Schiesssport bestehen, da ist der Punkt der Nachwuchsgewinnung also recht müßig.
  13. §4 WaffG. Im Zweifelsfall würde ich mir von der zuständigen Waffenbehörde schriftlich geben lassen, dass keine Versagensgründe nach Absatz 2 vorliegen. Da geht es zwar "nur" um Erlaubnisse und nicht um erlaubnisfreien Umgang, aber ich denke damit kann man als Grundlage arbeiten.
  14. Ich rede von der 100 USD Small Parts Exemption von ITAR, zu finden in 22 CFR §123.17 (a): https://www.law.cornell.edu/cfr/text/22/123.17 Unabhängig davon, ob der Exportvorgang eine Lizenz benötigt oder ohne Lizenz durchgeführt werden darf (= other authorization), muss AFAIK 22 CFR 123.22 beachtet werden: https://www.law.cornell.edu/cfr/text/22/123.22 Du redest von der vergleichbaren Erleichterung im ECA (der betrifft meinem Verständnis nach die Teile, die EAR unterliegen), da ist das tatsächlich mittlerweile wohl etwas einfacher geworden, bei ITAR wurden geplante Erleichterungen (noch?) nicht umgesetzt. Das ist jetzt aber auch schon seit mehreren Jahren in der Mache und kommt nicht so recht voran.
  15. Auch wenn das derzeit keiner beachtet, weil nur über die Waffengesetzänderungen diskutiert und gezetert wird: Das findet sich bereits auf Seite 1 des Referentenentwurf-Threads: Da findet sich der Link zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung und weiterer Vorschriften (Waffenrechtsänderungsverordnung - WaffRÄndVO) Darin wiederum findet sich auf Seite 4: https://prolegal.de/wp-content/uploads/2019/01/190114-Referentenentwurf_WaffRÄndVO2.pdf Es bleibt zu beobachten, ob der Passus im weiteren Verlauf in der VO drin bleibt.
  16. Und die 100 USD "Small Parts Exemption" gilt nur für DDTC Registered Exporteure, die den betreffenden Exportvorgang dann immer noch im Automated Export System (AES) hinterlegen müssen. Also auch damit nix im Sinne von "Oh, das kostet ja fast nix, das pack' ich mir mal in den Koffer"... ...die große Kunst ist jetzt, sich 100%ig sicher zu sein, welche Teile ITAR, welche Teile EAR (dafür zuständig ist dann das U.S. Department of Commerce und nicht das Department of State) und welche Teile gar keiner Exportregulierung unterliegen. Das ist leider ein häufiger Trugschluss. Andere fragen bei der TSA und sind der Meinung, dass deren "Das interessiert uns nicht" ein Freibrief für eine legale Mitnahme wäre... Spätestens in der Sekunde, in der die Waren mit einer Kreditkarte gekauft wurden, kann eine zuständige behördliche Stelle in den USA darauf zugreifen. Und wenn es Jahre später ist, wenn der Händler in den USA wegen einem vergleichbaren Vergehen mal genauer betrachtet wird.
  17. Und das weisst Du woher genau? Beziehst Du Dich auf ITAR? Oder auf EAR?
  18. Das heisst, wenn Du exportkontrollierte Teile bestellt hat, macht sich jetzt Dein Bekannter für Dich strafbar?
  19. Achja? Welche Threads erstelle ich denn so?
  20. Ich würde bevorzugen, wenn Du den Verbietern nicht noch Halbautomaten in 9x19 und .223 und Jagdmunition auf die Ideenliste liefern würdest... ...oder glaubst Du, dass dieser wertvolle Beitrag irgend eine andere Auswirkung haben wird? Da Du soviel Energie in "die Sache" steckst, bin ich mir sicher, dass Du das selber herausfindest... ...aber ein kleiner Tipp: Die Threads klingen exakt so wie Deiner hier.
  21. Dieses Forum liest aber nicht nur Du...
  22. Nein, die Antwort ist nicht überflüssig. So findet es der Nächste, und der Übernächste, der die gleiche schlaue Idee hat und vorher vielleicht doch mal die Forensuche bemüht (das ist nicht der erste Thread zum Thema). Irgendwann™ wird dann vielleicht verstanden, dass hinter dem "nicht nach Deutschland liefern" mehr steckt als "dann umgehe ich das halt mit einem Paketweiterleitungsdienst oder mit einer US Kreditkarte"...
  23. Es ist natürlich davon abhängig, was bestellt werden soll, da nicht jedes Produkt ITAR oder EAR unterliegt, aber aufgrund der Frage bezweifle ich, dass genügend Kenntnisse über die jeweilige Einordnung vorhanden sind. Das ist also dünnes Eis. Midway, Brownells & Co. sind auch nicht willens, ihre Existenz für solche Unwägbarkeiten auf's Spiel zu setzen. Auch diese Weiterleitungsdienste erlauben üblicherweise nicht den Bruch US-amerikanischen Exportrechts. Auch das macht es nicht legaler, wenn die bestellten Gegenstände reguliert sind.
  24. q.e.d.
  25. Du siehst ja, dass es nichts bringt. Aber der Versuch war trotzdem wichtig, dass dem bedarften oder unbedarften Mitleser wenigstens klar wird, dass hier nicht alle so sind... 😗
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