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German

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  1. Spätestens wenn der Verband eine Gültigkeitsfrist in seine Bescheinigung schreibt, gibt es das. Wie die Behörde tickt, steht ja schon in den obigen Beiträgen. Oder halt einfach die 1-2 Monate abwarten, bis man die nächste Bedürfnisbescheinigung beantragt, so dass man nicht in vermeidbare Terminüberschneidungen kommt, wenn man schon weiss, wie die eigene Waffenbehörde tickt. Nicht jeder hat Rechtsstreit als Hobby.
  2. Hat er doch schon geschrieben. Die drei Buchstaben sind offensichtlich das Problem. Da ist die Neue Gelbe natürlich doof, da verliert man die Alleinherrschaft Kontrolle.
  3. Ahja. Danke, das genügt. So zwischen den Zeilen und so.
  4. Gewagte These. Hast Du dafür auch Belege, oder ist das - wie vieles andere, was Du hier postest - einfach nur gewagt?
  5. Vielleicht schaust Du nochmal auf den Threadtitel, worum es hier eigentlich geht. Und dazu sagt das (BDS) SHB etwas, dass Du auf der vorherigen Seite selber zitiert hast.
  6. Keine Sorge, Ihr Beiden. Ich habe weder Zeit noch Interesse, das mit Euch auszudiskutieren, insofern musst Du, Bautz, das nicht mehr wiederholen und Du, Tony musst Dir keine Arbeit machen, auf meine konkreteren Ausführungen (die auch hier bereits schon im Forum zu finden sind) einzugehen. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass das auch anders gesehen werden kann. Weder in der Vergangenheit noch jetzt könnt Ihr mich mit dem hier Geschriebenen überzeugen, so leid es mir tut. Am Ende entscheidet eben nicht, was "Bautz" oder "Waffen Tony" auf WO mal erklärt oder geschrieben haben und auch die Kanzlei Streitberger kann sich nur bemühen, ihre Sicht der Dinge dem Richter näherzubringen. Ansonsten zählt, was der sicher nicht so waffenaffine Richter meint. Oder der danach, oder der danach... Das kann dann jeder halten, wie er mag. Vorher wie nachher.
  7. @Waffen Tony und @Bautz: Weder das eine noch das andere überzeugt, sondern ist eben durch eine von Eurer abweichenden Interpretation des §9 AWaffV auch anders zu sehen. Zum Teil widerspricht es sich auch, weil Ihr halt versucht, das möglichst schützenfreundlich auszulegen. Da das Gerichte im Allgemeinen aber eher nicht sind, wäre ich da deutlich vorsichtiger als Ihr beide glauben machen wollte, dass es "völlig Okay" sei. Aber das kann jeder halten wie er will, muss dann aber auch mit den eventuellen Folgen leben, wenn das mal jemand anderes entscheidet. Von Sinn und Trainingslehre finde ich sowohl im WaffG als auch in der AWaffV allgemein ziemlich wenig, insofern... Noch einmal: Die "Erklärung" habe ich sehr wohl gelesen. Aber eben auch die Gesetzesbegründung. Und letztere liest sich eben anders als das Gesetz, das daraus gestrickt wurde und enthält eine andere Logik. Insofern muss man ggf. von einem handwerklichen Fehler ausgehen und ich weiss nicht, was ein Richter aus dieser Erkenntnis macht, so er denn darauf kommt. Und auch die liebe Kanzlei Streitberger wird einem Richter nicht die Hand bei der Urteilsbegründung führen, wenn der anderer Meinung ist. Die verdient dann nur noch mehr Geld daran, wenn man dann in die nächsten Instanzen zieht und freut sich 'nen Ast.
  8. Wenn man denn hiervon ausgeht: Davon bin ich allerdings nach wie vor alles andere als überzeugt, insbesondere wenn man sich die Gesetzesbegründung dazu durchliest, so wie es ein Richter, der da erstmalig darüber zu entscheiden hat, vermutlich auch tun wird. Die Intention war und ist eine andere als das, was man aus der Verwendung eines einzelnen Wortes herausinterpretieren kann. Wie so ein Verfahren ausgeht, weiss man dann, wenn man den Urteilsspruch erhält und dann ggf. den Zug durch die Instanzen starten kann. Das hat sich nicht jeder zum Hobby gemacht.
  9. Und der, der das dann "gemischt" tut, meldet sich - so denn wie beim BDS verlangt - und seine Veranstaltung unter genauer Beschreibung des Ablaufs beim jeweiligen (Landes-)Verband an? Ist das denn noch von der Sportordnung gedeckt, wenn man das nicht tut? Klar, man macht es sich gerne einfach. Aber wenn dann mal einer kommt, der gerne Leute vor Gericht zerrt, wie geht das dann aus...?
  10. Das macht es aber nicht automatisch zu einem Zankapfel. Das sind im Schwerpunkt missbrauchte Elektronen in einem Forum, die danach halt duschen gehen müssen.
  11. Aber die der Polizei sind es? Das ist mit "Filterblase" gemeint...
  12. Wo geben denn in Deutschland Schützen im Training/Wettkampf ab? Und unter welchem Druck bzw. persönlicher Gefahr? Wird da ggf. alles Mögliche getan (Schiessstandrichtlinien, teilweise sinnbefreite Sicherheitsregeln), damit da kein Dritter in Gefahr kommen kann? Wann zieht ein Polizist seine Waffe? Oder meinst Du, wie oft Schützen in Deutschland ihre Waffen widerrechtlich verwenden und es dabei zu Personenschäden kommt? Das sammeln wir im Sinne der Sache besser nicht zusammen, weil die Antwort auf diese Frage hier ja evtl. "ja" ist. Genauso wie für "die Polizei", wenn ein Polizist mal einen Fehler macht? Vielleicht merkst Du es ja selber...
  13. Blablabla... Gruss in die Filterblase. Vielleicht mal drüber nachdenken, wie gross die Zahl der polizeilichen Maßnahmen im Jahr in Deutschland sein könnte und wie "oft" denn da tatsächlich mal schiefgeht. Grade in Deutschland.
  14. Das Waffengesetz sagt, dass ein Double Action Ladevorgang ein manueller Ladevorgang ist... ...da angelt man in Bayern wohl nur nach einer Begründung für ein vorher feststehendes "wollen wir nicht". Wie's mit den Disziplinen in den verschiedenen Verbänden aussieht, wäre eher zu klären, denn das kann wirklich ein Ausschlusskriterium sein, falls es da nichts passendes gäbe.
  15. Das mag vielleicht an Deiner Filterblase liegen.
  16. Wenn Du nur Deine eigenen Tipps beherzigen würdest...
  17. Die Waffe zeigt aber nicht "in den Kugelfang", sondern Richtung Decke bzw. Blenden. Und der Finger hat in dieser Situation nichts am Abzug zu suchen. Genausowenig wie beim Entnehmen einer Waffe aus einer Schachte. Du hast damit angefangen... ...und wenn Du vorgehalten bekommst, dass das in Deinem Umfeld dann auch nicht allzuviel besser ist, redest Du Dich raus und willst Du es gerne beenden? OK. Aber die Waffenbrüder sind unsympatisch...
  18. Und alle neun Waffenträger haben den Finger am Abzug? Warum genau ist nochmal der Finger für so ein Foto am Abzug? Hast Du dafür auch eine tolle Erklärung? Ggf. um zu zeigen, wie man es nicht macht? Zum von Dir Kritisierten: Weisst Du denn, ob die Szene nicht gestellt ist und eine Entladekontrolle vorab stattfand? Vielleicht gibt's ja eine genauso rührende Ausrede wie die von Dir da oben? Oder die Herrschaften gehören zu der - hier ja auch durchaus verbreiteten, wie jüngst Diskussionen gezeigt haben - Ansicht, das eine entladene Waffe "sicher" ist. Oder meinst Du, dass der Finger grundsätzlich nicht an den Abzug gehört, wenn grade nicht geschossen wird? Da bin ich ja durchaus bei Dir und teile diese Ansicht, dann kommen wir aber wieder zu Frage Zwei dieses Beitrags. Insbesondere, wenn Du selber sowas (richtigerweise) kritisierst, dann aber selbst solche Bilder postest und sie dann auch noch rechtfertigst...
  19. Jupp, der Finger am Abzug ist auf dem Foto sicher voll kontrolliert und vor allem vollkommen nötig und gerechtfertigt. Und er war ganz sicher vor dem Knipsen nicht am Abzug, weil... Ich weiss, das bist nicht Du. Aber schönreden klappt da genausowenig wie bei den Knaller-Kerlen.
  20. Naja, ausschliesslich mit dem Gemüt des Prüfers hat das jetzt auch nicht zu tun. Der orientiert sich - tatsächlich ggf. unter Färbung durch persönliche Meinung oder Interpretation - zumindest ansatzweise an den zum Prüfzeitpunkt üblicherweise angewendeten Prüfkriterien. Das findet sich dann in der entsprechenden Begründung, so wie hier auch. Natürlich können sich die Prüfkriterien, z.B. durch richterliche Entscheidungen oder durch Gesetzesänderungen oder Änderungen in Verordnungen o.ä. ändern, aber im gegebenen Fall ist das AFAIK bisher nicht der Fall.
  21. Ich weiss, der Vorschlag ist kurios und die folgenden Möglichkeiten fallen einem nicht als erstes ein: Ein Anruf bei Starshooter. Ein Anruf beim BKA. Die erste Möglichkeit, die einem einfällt, ist natürlich, sich in irgend einem Forum anzumelden und in einen Thread zu schreiben bzw. parallel noch einen neuen Thread zu starten. Ja, denn offenbar ist Dir bis jetzt nicht aufgefallen, dass eine solche Frage in einem Forum nicht der beste Ansatz ist, eine verbindliche und glaubwürdige Antwort zu bekommen, wenn man denn schon so skeptisch ist und einem gescannten Dokument auf der Webseite des Händlers nicht traut und dabei eine Fälschung vermutet. Und wofür genau benötigst Du die? Wie im parallel eröffneten Thread zum gleichen Thema dargelegt, können die genauso unecht sein wie der Rest des in Deiner Vorstellung vielleicht gefälschten Dokuments. Hast Du denn jetzt mittlerweile mal beim BKA mal angerufen, wie im anderen Thread nahegelegt? Oder interessiert es Dich dann eigentlich doch nicht?
  22. Du weisst genau, dass es dabei auch um die Verwendung i.S.d. §12 Abs. 1 Nr. 1a) ging. Aber ja, zur reinen Aufbewahrung darf er diese Waffen natürlich erwerben (zwar nicht in den Augen jeder Waffenbehörde, aber da bin ich klar der Meinung, dass diese Ansicht falsch ist), insofern ist dieser Gedanke grundsätzlich gut und als Argument gegen eine Waffenbehördenmeinung anwendbar, die das anders sieht.
  23. Nein, müssen sie bei mir nicht. Ich habe ja auch nicht jederzeit Zugriff darauf. Wie gesagt, verschiedene Waffenbehörde handhaben das ggf. völlig unterschiedlich. Daher sind eben Pauschalaussagen grundsätzlich immer (mehr oder minder) falsch (und natürlich auch mehr oder minder richtig - nämlich da, wo es entsprechend gehandhabt wird). Grundsätzlich ist im Waffenrecht anekdotische Evidenz ungünstig.
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