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German

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  1. Und wenn in den 3 passenden Lagen pro Dekade wieder ein paar dutzend Menschen umgebracht werden, jammert die Schlafschafbevölkerung wieder, warum keiner was tut... so ist das halt, keinem machste es recht. Und für eine flächendeckende Bewaffnung für eine möglichst kurze Reaktionszeit bis "vor Ort" braucht man halt entsprechende Mengen. Da zeugen 1.500 Sturmgewehre schon von dem Umstand, dass eigentlich viel zu wenige Streifen heutzutage unterwegs sind. Wieviele Sturmgewehre sind denn in den einzelnen Bundesländern vor der Neuausrüstung vorhanden gewesen und wo wurden diese aufbewahrt? Und die passen in die Streifenwagen? Ein Sturmgewehr zu haben ist nur ein Teil der heutigen Nöte. In einer Ausstattung, wie die Polizei sie benötigt (variable Schulterstütze, Backupvisierung, kurzer Lauf, geeignete optische Visierung), wären die "konstengünstigen" G36 der Bundeswehr ziemlich schnell teurer als eine Neubeschaffung. Das Ding muss (z.B. in Hessen, um beim Eingangsbeispiel zu bleiben) in solch einem Outfit genutzt werden (und ja, ich weiss auch nicht, was die Beschaffer und Entscheider da geritten hat): Da ist ein "normales" Schiessen mit einem normalen G36 praktisch nicht möglich, geschweige denn ein Schiessen in schwierigen Positionen... Das G36 ist für den polizeilichen Antwendungsfall alles andere als "Schrott" - hier schon mehrfach besprochen, eines der zuverlässigsten Sturmgewehre auf dem Markt und hinsichtlich der beidseitigen Ergonomie eines der besten Sturmgewehre, zumindest in den neuesten Varianten - und in Hessen in einer dieser neuen Varianten auch bereits in Verwendung bei der BFE. Im Rahmen der Ausschreibung hat sich aber gezeigt, dass das HK416/G38 aber wohl für die beabsichtigte Nutzung in den Augen der Hessen doch noch ein paar Vorteile hat.
  2. So sieht dann übrigens noch die Wirkung nach Durchschuss einer SK1 Weste aus: Die Expansion/Fragmentation wurde bereits beim Auftreffen auf die Weste gestartet, daher ist die Wundhöhle näher an der Oberfläche, dafür blieb - zumindest in dem Fall hier - ein wenig Geschossmasse beisammen und dran etwas tiefer ein. Allerdings in Summe nicht tiefer als ein "normales" Action 4/5 Pistolengeschoss in ein ungeschütztes Ziel eindringt.
  3. So sieht's aus. Die Diskussion ist an dieser Stelle tatsächlich müßig. Es werden je nach Distanz relativ zuverlässig etwas über 1.000 Joule an die getroffene Stelle und ihre unmittelbare Umgebung abgegeben. Der Rest ist eine Frage der Trefferlage, der Konstitution des Getroffenen, seinem psychischen und physischen Zustands, seines Körperbaus, dem Umstand ob er Drogen oder bewusstseinsverändernde Medikamente intus hat etc. pp. Da aber das polizeiliche Gegenüber in Deutschland seine agressiven Handlungen gelegentlich bereits schon nach einem Treffer mit 4,6x30 beendet und die Beamten und Sanitäter dann bis in's Krankenhaus noch vollquatscht, was ihn denn da "wie ein Vorschlaghammer" getroffen hätte, ist "Stoppwirkung" wohl ein sehr relatives Ding... Getroffen werden möchte ich von sowas nicht. Aber das gilt auch schon für .22 lfB... Dran denken, die Waffen aus denen das Zeug verschossen wird, werden in Oberndorf am Neckar hergestellt, nicht in Hollywood.
  4. Keine Ahnung, wofür man sich da letztendlich entscheiden wird (mit den Munitionssorten gab's ja bei den MDW-Beschaffungen anderer Bundesländer auch das eine oder andere Problemchen bis Problem). Aber die Swiss P Final von RUAG ist für solche behördlichen/urbanen Einsatzszenarien z.B. durchaus brauchbar. Ich hab' mal in meinem Fundus gesucht und gefunden: RUAG Swiss P Final .223 (meine ich stand auf den Schachteln, nicht 5,56), verschossen auf ca. 5 m Distanz aus einem 14,5" Lauf. Die beworbene "total bullet desintegration", die ich beim Lesen nicht glauben wollte, hat sich zumindest bestätigt.
  5. In einem Thread, in dem es über Repetierer geht. Weil eben die Magazine unabhängig vom Waffentyp, in den sie eingesetzt werden, beschränkt werden sollen. Geht es dann um den konkreten Waffentyp, in dem sie verwendet werden, muss diese Unterscheidung aber getroffen werden, denn hier ist die derzeit veröffentlichte Planung die rechtliche Auswirkung abhängig vom jeweiligen Typ. Und wie gesagt, es geht hier nicht um einen Halbautomaten. Denn für den wäre Deine Aussage ja zutreffend.
  6. Joa, wie der Rest Deiner Beiträge zum Thema. Keine Ahnung, wofür man sich da letztendlich entscheiden wird (mit den Munitionssorten gab's ja bei den MDW-Beschaffungen anderer Bundesländer auch das eine oder andere Problemchen bis Problem). Aber die Swiss P Final von RUAG ist für solche behördlichen/urbanen Einsatzszenarien z.B. durchaus brauchbar. Ob's dann noch ein Magazin mit AP-Munition dazu gibt, für weil wegen wenn Schutzwesten und so, who knows?
  7. Das ist kein LLM, das ist das Sendemodul des LACS Trainingssystems. Im Video der Hessenschau (s.o.) sieht man ab ca. 00:20 im Hintergrund eine der dazugehörigen Zielscheiben und auf dem Helm rechts hinten die Sensoren und die Verkabelung hin zur Übungsweste.
  8. Die sind berechtigt. Sind deren Kugelfänge und deren Lüfungen alle für einen intensiven Schiessbetrieb im Kaliber 5,56x45 ausgelegt? Wie sieht es mit der Langzeitbelastung der Schützen und vor allem Schiess- und Einsatztrainer aus, insbesondere hinsichtlich Lärm? Sollte eine polizeiliche Schiessausbildung für eine Mitteldistanzwaffe nur aus statischem, 2- bis maximal 2,5-dimensionalen Training bestehen? In eigenen Worten: https://www.polizei.hessen.de/icc/internetzentral/nav/bd4/broker.jsp?uCon=75c30e4b-6b23-a661-4f85-4ed606773a2c&_ic_print=true&_ic_back=true&nocache=true&uTem=65f40e20-afd2-b701-2892-8f1edad490cf&uMen=bd470ee1-825a-f6f8-6373-a91bbcb63046
  9. Das sieht die Polizei allerdings etwas anders. Aber wie gesagt, man arbeitet daran.
  10. Man arbeitet daran. Ausser, Du bist Kremlin. Ja, und wenn dann wie in München der Heli der 9er nicht fliegt, ist halt tatsächlich die Cobra schneller da als die deutsche Einheit, die diese Funktion eigentlich erfüllen sollte. Und im Falle eines terroristischen Multiple-Strike Anschlags wie z.B. in Mumbai in einer deutschen Grossstadt sind die Kräfte von MEK/SEKs schnell aufgebraucht. Man hat sich bei diesen Maßnahmen durchaus so seine Gedanken gemacht. Und wenn die Politik dann ausnahmsweise mal was tut, wird - wie hier grade - trotzdem wieder gemeckert. Weil Meckern eben einfach ist - und die dadurch erzeugte Unzufriedenheit dem einen oder anderen wunderbar in die Karten spielt...
  11. Und trotzdem sowas? Lebenserfahrung: Nein, bei solchen kleinen Löchern (siehe auch meine Anmerkung zum Ferfrans) macht sie das nicht mehr so gut. Erkenntnis: Dann putzt man halt...
  12. Nicht in Deutschland. Da hat man sich nach diversen Amoktaten mit Schusswaffen nur mit besserer Schutzausrüstung eingedeckt und seine Taktiken angepasst. Die Bewaffnung blieb da die gleiche. Erst seit man mit LKWs irgendwo reinfährt oder in (Halb-)Gruppenstärke in Städten mit Sturmgewehren "arbeitet", hat man begonnen, die polizeiliche Bewaffnung (wieder) zu ändern, nachdem Sturmgewehre, Maschinengewehre und Handgranaten in den 20-30 Jahren davor nach und nach aus den Polizei- bzw. Sicherheits- und Ordnungsgesetzen der '70er und '80er und den Waffenkammern verschwunden sind. Hier geht es nicht um "Kriminalität", hier geht es um "Terror". Wenn die Polizei nichts tut, weil sie mit AKs bewaffneten Tätern gegenübersteht, wird auch gemeckert. Wenn sie sich darauf vorbereitet, wird auch gemeckert. Dem, der unbedingt wegen egal was meckern möchte, dem kann man es halt nicht recht machen. Übrigens: In Russland benutzt die Polizei auch Sturmgewehre. Also vielleicht eine Gelegenheit, sich schonmal dran zu gewöhnen?
  13. Sportlich sind sie es ja sowieso schon.
  14. Ich hab' oben grade nochmal was ergänzt. Das ist natürlich selbstverständlich richtig. Bisher hat keine Formulierung, weder im Referentenentwurf noch im Kabinettsentwurf, auf Repetierwaffen referenziert bzw. auf diese abgezielt. Natürlich kann sich das ändern, aber bisher macht es nicht den Eindruck. Natürlich kann man jetzt der Meinung sein, das wird alles noch viel schlimmer und die wollen uns alle über's Ohr hauen, siehe @Josef Maier, aber wie gesagt lässt sich bisher nichts diesbezüglich finden.
  15. Ihr Drängler, ich bin noch am Nachlesen... Gutachter hat's wohl überlesen: Es geht hier aber um Repetierer, keine Halbautomaten. Nochmal Nr. 38 a) dd) anschauen. Dort werden die Änderungen in Anlage 2 Abschnitt 1 WaffG (Verbotene Waffen) beschrieben. Gemäß dd) wird da bezüglich Langwaffen "nur" der Punkt 1.2.7. eingeführt, der sich nur auf halbautomatische Waffen bezieht, nicht auf Repetierwaffen. Dazu dann in Nr. 37 c) bb) bbb), was dort zur Nr. 1.7 des Abschnitts 3 der Anlage 1 WaffG geschrieben steht: Auch hier nur der Bezug zu halbautomatischen Waffen, keine Erwähnung von Repetierwaffen.
  16. Und damit das hier nicht so trocken wird, ein bisschen Bebilderung: ZF teilweise auf dem Handschutz montiert. Bilder von hier: https://esut.de/2019/05/meldungen/innere-sicherheit/12786/hk-g38-fuer-hessen/ Und hier bei 01:19 das nach hinten gequetschte ZF und bei 01:25 der "tolle" Griff am AFG: https://www.hessenschau.de/tv-sendung/neue-ausstattung-fuer-die-polizei,video-98966.html https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/region-und-hessen/im-kampf-gegen-terror-polizei-hessen-ruestet-auf-16325961.html
  17. Die eigentlich für die MP5 "entwickelt" wurden (was damals schon ein Schuss in den Ofen war, Stichwort Ladehebel). Auf dem G38 muss man daher das ZF entweder soweit vorne montieren, dass der vordere Montagepunkt auf dem (schnellabnehmbaren) Handschutz sitzt oder das ZF soweit nach hinten setzen, dass kein vernünftiger Anschlag mehr damit möglich ist... ...der AFG auf einem so kurzen Gewehr führt dann zu gar amüsanten Griffvariationen am Vorderschaft. Ich bin gespannt, ob die Dinger lange an den Waffen bleiben. Manchmal fragt man sich echt, was in die Beschaffer gefahren ist. Ansonsten solide Waffe und mit dem Aimpoint für den gedachten Zweck sehr gut geeignet. Allerdings bin ich ähnlich Speedmark echt gespannt, wie die Ausbildung an den Dingern verlaufen wird... Ich sass vor einer Weile aus anderen Gründen mit HK zusammen, da war man recht zuversichtlich, den Auftrag wie vom Kunden gewünscht bedienen zu können. Einer der Gründe, warum man die Zivilproduktion vorübergehend eingestellt hat und die vorhandenen Kapazitäten zum Abarbeiten der vorliegenden Behördenaufträge nutzt, wenn auch der kleinere. Die Franzosen dürften da mehr Druck machen...
  18. Das Magazin ist dann verboten, ja. Aber man soll eben bei Altbesitz eine Genehmigung bekommen, dieses Magazin weiterhin besitzen zu dürfen. Von einem Verbot der Verwendung des Magazins, das man besitzen darf, habe ich zumindest auch bei mehrmaligem Querlesen nichts gefunden. Um den Altbesitz geht es Alfred, soweit ich das verstanden habe. Daher schrieb ich ja bereits:
  19. Das findet sich aber nicht im Kabinettsentwurf.
  20. Ist das so? Die Aussage ist natürlich korrekt, da es noch kein verabschiedetes Gesetz gibt. Aber zumindest liegt schon einmal der Kabinettsentwurf vor, der die Grundlage für entweder das verabschiedete Gesetz liefert oder der zumindest Grundlage für eventuelle Nachbesserungen ist. Ein paar Überlegungen dazu, basierend auf dem Kabinettsentwurf: Zum einen: Grundsätzlich ist das Magazinverbot ist eigenständig. Die sollen also grundsätzlich ab einer bestimmten Kapazität verboten werden. Wenn es eine Altbesitzregelung gibt, dann ist der Besitz der dann ggf. verbotenen Magazine weiterhin möglich. Die Zielsetzung des Entwurfes ist die gemäß Seite 59 des Entwurfs die Begrenzung der Magazinkapazität halbautomatischer Waffen. Die Kategorie A wird nur um halbautomatische Waffen erweitert, in die Magazine mit hoher Kapazität eingesetz werden. Auf Seite 62 des Entwurfs findet sich allerdings ein Absatz, der das "halbautomatisch" aus diversen Grundsatzaussagen weglässt. Kurz zusammengefasst: Sofern man große Magazine durch eine Altbesitzregelung besitzen darf, sehe ich im Kabinettsentwurf derzeit keine Formulierung, die die Verwendung dieser Magazine in nicht-halbautomatischen Waffen verbieten würde. Habe ich da was übersehen?
  21. Ja, "Auffangnorm" im Sinne von Bedürfniskategorien. Wenn ein Antragsteller nicht in das feinere Raster der in den §§13-20 WaffG genannten Bedürfnisgruppen fällt, dann ist der §8 die Möglichkeit, für dort nicht detailliert aufgeführte Bedürfnisgründe (die ja nicht abschliessend sind) ein Bedürfnis zu begründen. Das ändert aber nichts am Umstand, dass der §8 WaffG die Grundsätze des Bedürfnisses, dass sich eben aus den Elementen Geeignetheit und Erforderlichkeit zusammensetzt, festlegt. Die bleiben auch in Fällen eines besonderen Erlaubnistatbestandes für eine bestimmte Personengruppe, hier Sportschützen nach §14 WaffG, bestehen. Bereits in den Anmerkungen zu §8 wird in der WaffVwV schon direkt auf Sportschützen Bezug genommen und neben der Erforderlichkeit ("ich hab' noch keine passende Waffe") die Geeignetheit ("das was ich kaufen will kann ich für die gewünschte Disziplin auch tatsächlich nutzen") gefordert. Auch hier sieht man, dass sowohl Erforderlichkeit als auch Geeignetheit zu prüfen sind. Wenn Du schon WaffG und WaffVwV liest (was ja grundsätzlich lobenswert ist, das machen die Wenigsten), dann solltest Du aber auch alles lesen und nicht nur die Teile, die Dir in's Konzept passen. Grundproblem hierbei ist, dass bei der oft praktizierten generischen Beantragung einer "halbautomatischen Pistole Kat. B" der Verband nicht überprüfen kann, ob die dann tatsächlich erworbene Waffe wirklich zugelassen bzw. geeignet ist. Daher sind manche Verbände bereits dazu übergegangen, das genaue Waffenmodell das erworben werden soll abzufragen, denn nur dann können sie (theoretisch) wie vom Gesetzgeber gefordert die Zulassung/Eignung überprüfen. Der Beantragende hat dann am Ende aber "nur" einen Voreintrag "halbautomatische Pistole Kat. B" in seiner WBK und kann sich theoretisch "alles" kaufen, was diese Beschreibung erfüllt. Damit handelt er dann letztendlich eigenverantwortlich (schiesslich ist er ja gezwungenermaßen sachkundig, auch wenn die Realität oft anders aussieht) und im Falle einer Überprüfung kann (nicht "muss" und auch sicher mangels Personalkapazität und behördlichem Sachkundeniveau) das zum Problem werden, wenn sich dann rausstellt, dass etwas gekauft wurde, was für das dem Antrag zu grunde liegenden Bedürfnisnachweis nicht geeignet ist. Im hier diskutierten Fall (disziplinseitig sind zwingend Bleigeschosse in nur ggf. nicht für Bleigeschosse geeignetem Lauf zu verwenden) mag das noch keine gravierende Differenz sein, aber wie gesagt haben wir da ja grade über den Grundsatz diskutiert.
  22. Die Erforderlichkeit der Eignung der Waffe findet sich in §8 WaffG, der steht weit vor §14 WaffG und Nr. 14 WaffVwV. Das ist quasi ein Teil des Grundkonzeptes des Bedürfnisprinzips. Die Forderung nach der Prüfung der Geeignetheit wird nur aus redaktionellen Gründen noch einmal in der Nr. 14 WaffVwV angeführt. Ich habe daher nicht nur nicht Unrecht, ich liege mit der Anmerkung punktrichtig. Hier ist halt zu klären, ob die Bleigeschossthematik i.V.m. einer Glock zum Problem wird oder nicht. Und nach meiner Erfahrung ist das in den meisten Bundesländern und den meisten Waffenbehörden überhaupt kein Problem. Ausser, dass es halt nicht "so" ist.
  23. Dann solltest Du die WaffVwV vielleicht nochmal ein bisschen genauer lesen... Die ist aufgrund der technischen Vorschriften der verschiedenen Sportordnungen zu den einzelnen Disziplinen sogar sehr objektiv messbar (und unter anderem einer der Gründe, warum man neben anderen Gründen das Grundkontingent überschreiten kann). Im hier diskutierten Fall ist das vielleicht nur ein potentielles Problem, das ggf. nicht zum Tragen kommt. Aber ich versuche grade das Grundprinzip verständlich zu machen. Ich glaube, Du hast das Prinzip noch nicht wirklich verstanden, kann das sein? Und ja, es gibt Leute, die haben 5, 8 oder mehr kalibergleiche Waffen, weil sie ihre Bedürfnisbegründungen sauber in Geeignetheit und Erforderlichkeit auftrennen und einen entsprechenden Bedarf geltend machen. Das hat aber nichts mit dem zeitlichen Verlauf zu tun sondern mit entsprechender Ausübung von verschiedenen Disziplinen in einem gewissen Umfang.
  24. Und das ist in dieser Pauschalität eben nicht richtig, da es auf die tatsächlichen Eigenschaften der vorhandenen Waffen ankommt, die deren Eignung wesentlich beeinflussen.
  25. Doch, sie ist für Dich relevant. Denn wenn das Sporthandbuch tatsächlich wie Philipp zitiert hat sagt... ...und einer auf den Trichter kommt, dass die von Dir nach eigener Aussage angestrebte Waffe (eben eine Glock) dafür nicht geeignet ist, dann könnte(!) das problematisch werden. Insbesondere dann, wenn man die Waffe in einem Verband beantragt, der Grosskaliberwaffen nicht unbedingt offen gegenübersteht und wenn in der beantragten Disziplin die begehrte Waffe nicht typisch ist, siehe wiederum der Hinweis von Philipp in Beitrag #2. Denn zum Erfüllen eines Bedürfnisses muss die Waffe für den beantragten Zweck nicht nur erforderlich sein, sondern eben auch geeignet. Nachzulesen in §8 WaffG. Ich kenne Deinen Verein nicht, ich kenne die Zuständigen in Deinem (Landes)Verband nicht und ich weiss auch nicht, von welchen Neidern Du umgeben bist. Das geplante Vorgehen kann funktionieren oder kann schiefgehen, aber zumindest solltest Du mit offenen Augen in eventuelle Probleme gehen, um evtl. noch etwas dagegen unternehmen zu können.
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