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German

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  1. Es ging wohl weniger um den Gurt als um die Anzahl von 20 Schuss und kommende Magazinbeschränkungen für Halbautomaten. Da hat zwar keiner an den Gurt gedacht, weil kaum verbreitet, aber auch dafür wird man eine Lösung finden. Im Zweifelsfall im Richterrecht.
  2. Lies' doch vielleicht mal die Beiträge in diesem Thread vor Deinem Beitrag. Also, zumindest die Sinnvollen...
  3. WaffVwV, Nr. 45.3.1 http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm
  4. https://www.justice.gov/nsd/files/export_case_list_june_2016_2.pdf/download Hier zumindest ein recht ähnlich gelagerter Fall, auch wenn das nicht der ist, den ich meine:
  5. In regelmäßig-unregelmäßigen Abständen bringt Fried, Frank, Harris, Shriver & Jacobson LLP einen "ITAR Enforcement Digest" raus, in dem Musterfälle vorgestellt werden. Ich weiss aber nicht mehr, aus welchem Digest ich den Fall mit den EOTechs habe,die ein ehem. US-Soldat an Airsofter in Japan geschickt hatte. Auf die Schnelle hab' ich nur eine Ausgabe von 2012 und eine von 2016 im Netz gefunden, in denen ist der Fall nicht beschrieben. Das DOJ veröffentlicht auch regelmäßig eine zwischenzeitlich immer wieder aktualisierte Liste von größeren Beispiel-Fällen: https://www.justice.gov/nsd/page/file/1044446/download Sucht man in dem Dokument unter "Trigger", findet sich dann sowas: Für andere (ggf. über Foren) was aus den USA verschicken: Ansonsten noch zur Legalität der Nutzung von Paketweiterleitungsdiensten für diese Zwecke: https://www.ecustoms.com/about-us/visual_trade_compliance_resources/us_export_violations/ Hier ein Beispiel eines Versandes von ACOGs nach Deutschland: "Mitbringsel" aus dem Urlaub:
  6. Further reading (exemplary, you'll find enough sources when googling the terms "EAR"/"CCL", "USML" and "ITAR"): https://www.williamsmullen.com/news/itar-guide-firearms-industry
  7. Hier geht es um US-Exportrecht, nicht um US-Waffenrecht. Das deutsche Waffenrecht ist hier tatsächlich ausnahmsweise mal nicht das Problem. In der US Munitions List (USML) findet sich: "Category I – Firearms, Close Assault Weapons and Combat Shotguns – includes automatic, semi-automatic and non-automatic firearms to .50 caliber inclusive (12.7 mm), silencers, certain riflescopes and other firearms items, technical data and parts, components and attachments for the articles in this category." Abzugskomponenten wie Federn können also durchaus von der USML erfasst sein und dann ITAR unterliegen, mit allen Folgen (Registrierungspflicht des Exporteurs, Registrierungspflicht des Herstellers, Genehmigungs- oder Anmeldepflicht des Exportvorgangs - auch bei Ausnahmen für Kleinaufträge, die im Übrigen nur für registrierte Exporteure greifen). https://www.law.cornell.edu/cfr/text/22/122.1 "Any person who engages in the United States in the business of manufacturing or exporting or temporarily importing defense articles, or furnishing defense services, is required to register with the Directorate of Defense Trade Controls under § 122.2. For the purpose of this subchapter, engaging in such a business requires only one occasion of manufacturing or exporting or temporarily importing a defense article or furnishing a defense service. " Unterliegt das Waffenteil nicht ITAR, kann es noch von den Export Administration Regulations (EAR) erfasst werden, wenn die betroffenen Komponenten in der Commerce Control List (CCL) stehen. Insbesondere als Amerikaner würde ich da sehr vorsichtig sein und im Zweifelsfall meine Finger davon lassen. Du bist da natürlich deutlich einfacher greifbar als Dein Transaktionsgegenüber in Deutschland. Wenn das Teil in Deutschland definitiv nicht zu erwerben ist, wird das daran liegen, dass der Hersteller nicht beim State Department registriert ist. Dann darfst Du das Teil auch nicht exportieren. Wenn das Teil nicht von ITAR erfasst ist oder der Hersteller registriert ist, dann kann jeder deutsche einschlägige Importeur wie z.B. Spartac/Kingshot, Horner oder Brownells das Teil importieren. Im Zweifelsfall dauert das halt und kostet Geld, dafür ist es dann aber legal und ohne rechtliches Risiko für Dich oder für den Käufer. Aber natürlich gibt's immer wieder welche, die sich für klüger als alle anderen halten. Das geht meistens gut, bis es halt mal nicht gut geht. Und dann ist das gejammer gross. Wer sucht, findet genügend Fälle, in denen Leute für ITAR Exportverstöße einiges an Problemen bis hin zu mehrjähriger Haft für ein paar an "Freunde" gelieferte EOTEchs bekamen...
  8. Wenn man exakt diesen Satz einfach mal in Google eingibt, findet sich: https://www.t-online.de/finanzen/id_86313624/aenderungen-fuer-verbraucher-im-september-abgasnorm-waffentransport-und-co-.html Oder... https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/das-aendert-sich-ab-1-september,RaegcaJ
  9. Bekommt die jeder (oder ist die doch noch an gewisse Bedingungen geknüpft)? Und will die jeder?
  10. ...indem sie nach Warndreieck, Verbandkasten und/oder Warnwesten fragen, zum Beispiel. Danach ist die Kreativität oft erschöpft. Ausgehend von der Qualität des Grossteils der Sachkundevermittlungen deutschlandweit ist das für mich leider keine Referenz. Der Polizist wird insbesondere vollkommen unnötig nervös, wenn er etwas von "Waffen" vernimmt. Wenn die Kontrollsituation, z.B. bei einer ganz normalen Routine-Verkehrskontrolle, das nicht erforderlich macht, dann werde ich es vermeiden, die kontollierenden Polizisten unnötig nervös zu machen, auch wenn ich absolut nichts zu verbergen habe. Und da ich nichts zu verbergen habe, kann der Polizist dann, wenn die Notwendigkeit eintritt, dass ich es ihm dennoch sage, gerne auch misstrauisch sein, wenn er der Meinung ist, die Waffen dann auch kontrollieren zu müssen. Er wird nichts finden, das "nicht stimmt". Mir fiele aber kaum eine Gelegenheit/Situation ein, in der das anlassunabhängig notwendig ist/wäre und ich biete mit meinem Verhalten praktisch nie einen Anlass zu einer solchen Kontrolle. Das, kombiniert mit der sowieso schon geringen Wahrscheinlichkeit, kontrolliert zu werden, reicht für mich als Entscheidungsgrundlage, mein Verhalten beizubehalten. Ich weiss ja nicht, was für Weltreisen bei Euch zur jeweils zuständigen Waffenbehörde zu absolvieren sind. Aber wenn ich meine Besuche auf den Anfang der morgentlichen Bürozeiten oder auf den in den in vielen Behörden existierenden "Berufstätigennachmittag" lege, komme ich bisher eigentlich immer ohne Urlaub aus. Ggf. geht mal eine Überstunde drauf, aber damit kann ich leben. Sehr guter Hinweis: WaffVwV, Nr. 10.4 sagt: Das kann, je nachdem, wie die Waffenbehörde tickt, natürlich auch mit Mehrkosten verbunden sein. Damit umgeht man dieses Problem aber fast vollkommen. Für bestimmte Waffen habe ich so etwas auch, so das diese auch "individuell" unterwegs sein können und immer das Originaldokument bei der Waffe ist.
  11. Dass das ebensowenig die Anforderungen des §38 erfüllt wie selbstgemachte Kopien. Natürlich hat das einen gefühlt etwas offizielleren Charakter, ist aber eben nicht die eigentliche Erlaubnisurkunde. Und wie hier jetzt schon mehrfach angesprochen: die Kontrolle erfolgt ja nicht zwingend im Zuständigkeitsbereich der eigenen Waffenbehörde, und anderswo sieht man das ggf. nicht so locker. Insofern halte ich das für ein unnötiges Risiko, das einem die Waffenbehörde da aufzwingt. Entweder sollen sie ihre Arbeit zeitnah machen (sprich: gleich) oder eben die WBK nur zur eigentlichen Eintragung verlangen und den Papierkram vorab erledigen, während der Waffenbesitzer das Originaldokument behält. Ich kann mir nach jetzt dutzendmalem Beobachten eines Eintragungsvorgangs "live" bei meinen Sachbearbeitern nicht im Ansatz vorstellen, warum es notwendig sein sollte, zwei Monate oder sogar länger das Originaldokument auf der Waffenbehörde zu benötigen, von schlechter Arbeitsorganisation mal abgesehen.
  12. So "simpel" ist die dann halt doch nicht. Keiner zwingt Dich, ohne die Originalurkunde Waffen zu führen. Du kannst ja in der Zeit ohne Original-WBK die Waffen ja auch im Schrank haben. Die Frage der Schuld ist da ziemlich eindeutig. Daran, dass Dir jemand die Originalurkunde (meist) ohne Not und (vermutlich immer) aufgrund organisatorischen Versagens oder simpler Faulheit vorübergehend abnimmt, hast Du natürlich keine Schuld. Aber zu diesem Zeitpunkt hat man ja (meist zumindest) die Waffen nicht dabei. Dennoch würde ich im Fall der Fälle auf Einhaltung der Verhältnismäßigkeit pochen, da ich eben in so einer Situation unfreiwillig vor die Entscheidung gestellt werde, für die Zeit der Abwesenheit des Originaldokuments entweder meinen Schiesssport (oder sonstige waffenrechtlich relevante Tätigkeit) vorübergehend einzustellen oder eben wissentlich gegen die Ausweispflichten zu verstoßen. Wie oben beschrieben, würde ich erwarten, dass mich hier die verursachende Waffenbehörde unterstützt - sowohl durch Zurverfügungstellen eines Mutti-Zettels als auch durch Unterstützung bei einem eventuellen OWi-Verfahren.
  13. Um das mal zu beantworten: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__53.html Grundsätzlich sollte er das können. Ob er das auch tatsächlich tut oder die Klärung durch nachgeordnete Stellen durchführen lässt, hängt vermutlich von der Situation vor Ort und anderen Faktoren (Vertrautheit mit dem WaffG, verfügbare Zeit, Inhalt und Art der Kommunikation, etc) ab. Was maximal möglich ist, steht im WaffG. Ob es bis zur maximalen Höhe dazu kommt, wage ich fast zu bezweifeln. Zumindest wenn man eine schlüssige Erklärung für das Fehlen der Originalurkunde liefern kann und einen adäquaten Ersatz hat, der die für eine Kontrolle notwendigen Informationen beinhaltet (AKA "eine Kopie"). Durchexerzieren können sie das in der Theorie. Ob sie das in der Praxis auch tatsächlich machen, hängt vermutlich von vielen Faktoren ab, s.o. - insbesondere dann, wenn man nicht vor Ort entscheiden möchte, der Vorgang aufgenommen wird (mit ggf. Anschlussmaßnahmen) und dann an anderer Stelle von der Thematik gegenüber nicht unbedingt positiv eingestellten Personen weiterbearbeitet wird. Da kann(!) natürlich die lokale Waffenbehörde beim Abpuffern der Folgen helfen und ich sähe sie da auch in der Pflicht. Aber eigentlich würde ich von der Waffenbehörde auch erwarten, dass sie niemandem die WBK für einen längeren Zeitraum "wegnimmt", ohne gleichzeitig ein Ersatzdokument auszuhändigen, eben weil eigentlich das Mitführen der Originalurkunde im Gesetz verlangt wird.* Ob tatsächlich die Zuverlässigkeit angezweifelt werden kann, ist eine interessante Frage. Es handelt sich beim Nichtmitführen einer Originalurkunde zumindest nicht um einen leichtfertigen oder missbräuchlichen Umgang mit Waffen und Munition. Allerdings fängt §5 Abs. 2 Nr. 1 auch "mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt" als Regelannahme für das Anzweifeln der erforderlichen Zuverlässigkeit.* Ganz blauäugig betrachtet würde ich ja sagen, dass man eine mit guter Begründung ("Die Waffenbehörde hat die WBK zur gesetzlich geforderten Eintragung einbehalten, da sie nicht in der Lage ist, diesen Verwaltungsakt in einer akzeptablen Zeit durchzuführen, weswegen ich meiner gesetzlichen Verpflichtung des Mitführens der Originalurkunde nicht nachkommen kann") und zumindest mal beim Vorlegen einer Kopie der Originalurkunde, aus der man die für eine Überprüfung relevanten Informationen/Daten dennoch entnehmen kann, eigentlich™ keine Probleme bekommen sollte. Die Realität sagt mir aber, dass es durchaus Konstellationen geben kann, in denen sowas sicherlich Probleme gibt oder (meist unnötig) eskalieren kann. Das kann an beiden Seiten der Beteiligten liegen, angefangen bei dummen Kommentaren und grosser Klappe beim Kontrollierten bis hin zu Unfähigkeit und schlechter Laune bei den Kontrollierenden und den nachgeschalteten Funktionen. Ich persönlich würde möglichst sachlich und freundlich die Situation schildern, versuchen anhand der mitgeführten Kopie bei der Kontrollmaßnahme zu unterstützen und bei Fragen auf meinen Sachbearbeiter verweisen (ich habe allerdings zur Not auch noch andere Hilfsmittel, die aber nicht jedermann zur Verfügung stehen, aber ich denke(!), dass man mit dem Vorgenannten eigentlich aus 99% aller Kontrollen sauber rauskommen sollte - meist wissen die Kontrollierenden weniger vom Waffengesetz als man selber). Kleiner Tipp am Rande: Wenn man sein Warndreieck und den Verbandskasten (und die Warnwesten) im Fussraum hinter dem Fahrersitz hat, kommt man da a) deutlich besser dran, wenn man den Kram mal braucht und b) liefert keinen Grund, dass mal ein Blick in den Kofferraum geworfen werden muss. Damit reduziert man auch die Wahrscheinlichkeit unnötiger Kontrollen. * In gewissen waffenrechtlichen Konstellationen (Stichwort "Waffentrageberechtigung") sind Waffenbehörden mittlerweile dazu übergegangen, Personen, die dem Waffengesetz unterliegen und die nach §38 WaffG auch (eigentlich mit Originalurkunden) ausweispflichtig sind, gar keine Originalurkunden mehr zur Verfügung zu stellen und zwingend mit Kopien gearbeitet werden muss. Das ist teilweise eine regionale (bzw. bundeslandspezifische) Eigenheit, da es andernorts anders (und gesetzeskonformer) gehandhabt wird, hat aber (IMHO) politische Gründe. Da die Betroffenen häufig aber nicht nur im Zuständigkeitsbereich der diese Verfahrensweise anwendenden Waffenbehörde unterwegs sind, stehen diese systematisch und regelmäßig vor dem Problem, dass sie den Anforderungen aus §38 WaffG nicht nachkommen können. Eine korrekte und zuverlässige Lösung dieser Problematik hat bisher keine der von mir dazu befragten Waffenbehörden liefern können. Die sagen alle "wenn etwas ist, kann man sich ja bei uns melden und wir sagen dann, dass das OK ist". Klar. Am Wochenende. Oder an Feiertagen. Sicher. Vielen Dank auch... Manche stellen dann zumindest "beglaubigte" Kopien aus und verfassen ggf. auch ein Schreiben, dass den Umstand erklärt und geben das dann den Betroffenen mit, damit diese zumindest irgendwas in der Hand haben, wenn sie in eine Kontrolle kommen. Und dann kommt das oben halt wieder zum Tragen: Kann funktionieren, muss aber nicht. In Summe: Doof.
  14. Nur das ER das halt nicht kontrolliert und im Zweifelsfall auch nicht eskaliert. Das machen im dümmsten Fall Leute ausserhalb seiner "Jurisdiktion". Und wenn das Ding dann mal Fahrt aufnimmt, ist abzuwarten, ob er dann noch zu seiner mündlichen Aussage steht.
  15. Doch, das sagt das WaffG durchaus, siehe Beitrag von schmitz75. Dieser Fall ist im WaffG aber explizit so geregelt. Das Nichtdabeihaben der WBK nicht. Und genau das ist IMHO der Punkt, um den sich alles dreht. Dass Waffenbehörden mittlerweile immer häufiger tage- und wochenlang (und ggf. sogar noch länger) waffenrechtlich wesentliche Dokumente einbehalten, ist IMHO ein Unding. Wenn sie das aus welchen Gründen auch immer "von Amts wegen" tun, dann wäre es mindestens statthaft, wenn sie zeitgleich ein Schreiben mitgeben, dass als Ersatz für das einbehaltene waffenrechtliche Dokument dient. Ich habe - bis auf einen besonderen Fall, in dem es technische Probleme gab, die nicht sofort lösbar waren - noch nie die Waffenbehörde ohne alle meine Originaldokumente verlassen. Das würde ich auch nie tun. Im Zweifelsfall gebe ich nur den Antrag ab, falls dessen Bearbeitung aus irgendwelchen Gründen länger als erwartet (nämlich sofort) dauern sollte und komme lieber nach Erledigung zur sofortigen Eintragung erneut vorbei, auch wenn das ein bisschen Fahrerei und Terminjonglieren bedeutet. Im o.g. Fall der technischen Probleme hat mir meine Behörde problemlos ein Schreiben ausgestellt, dass das Verbleiben des Originaldokuments auf der Waffenbehörde erklärt und mir daran eine Kopie der betreffenden WBK geheftet und diese gestempelt/"beglaubigt". Ich habe aber auch noch nie länger als vielleicht 15-20 Minuten auf die Bearbeitung eines Antrages/Eintrages (der sofort erledigt werden konnte) gewartet, und da lag es dran, dass halt 1 oder 2 andere Kunden vor mir dran oder im Gespräch waren. Ich weiss aber, dass das bei Weitem nicht alle Waffenbehörden so bürgerfreundlich gestalten, teilweise viel zu lange Bearbeitungsdauer haben und teilweise noch nichtmal mehr Publikumsverkehr wünschen/erlauben. Das ist aber IMHO wie gesagt ein Unding.
  16. Na, Du musst's ja wissen...
  17. Vielleicht, aber auch nur ganz vielleicht, kam er nach dem Erwischtwerden ja gar nicht mehr nach Hause... aber das ist natürlich unvorstellbar und man könnte keinen Unsinn in ein Waffenforum schreiben...
  18. Oder vorab schon hier spicken, ist seit ca. 2 Wochen schon auf Youtube: Ich hab' absolut keiiiiiiine Ahnung von Bögen, fand' die Doku aber schön gemacht und interessant.
  19. Das bereits in Beitrag #2 dieses Threads verlinkt wurde...
  20. Wenn man denn lesen würde/könnte/wollte...
  21. Es ging um den aktuellen Fall, mit den konkret gestohlenen Waffen(teilen), nicht um allgemeines Politikgeschwurbel, wie ungerecht doch alles ist. Das überlasse ich Euch.
  22. Das findet sich in der oben verlinkten Pressemeldung der Polizei Hagen.
  23. Sorry, wenn Dein relativierendes Gequatsche und Deine Ironie fliessend ineinander übergehen, ist die Trennung nicht ganz leicht...
  24. Dummerweise findet sich dann im Zuge der Ermittlungen dann noch sowas: Damit fühlt sich natürlich der eine oder andere Verbieter wieder bestätigt. Dazu findet man in den oben verlinkten Artikeln/Pressemeldungen zumindestens erste Ermittlungsergebnisse. Also quasi... alles Relevante einer Kurzwaffe? Och, nur ein paar versuchte Tötungsdelikte, Schusswaffen in Kreisen der organisierten Kriminalität, internationaler Export. Was soll's, ne? Stimmt, das macht in der Summe natürlich einen wesentlichen Unterschied... ...manchmal...
  25. Naja, geschätzt 150+ aus einer eigentlich legalen Produktion in Einzelteilen abgezweigte und in den Umlauf gebrachte, nicht gekennzeichnete Schusswaffen plus Teile für etwa 50 weitere Waffen sind jetzt dann doch nicht so alltäglich... Man müsste eigentlich meinen, dass da etwas genauer auf Fehlmengen geachtet wird.
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