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German

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  1. Du hast aber nicht nur vom §12 Abs. 1 Nr. 5 gesprochen, sondern von Im Übrigen ist der Umgang mit verbotenen Gegenständen eben verboten. Es sei denn, man hat eine Ausnahmegemehmigung. Das räumt auch kein §12 Abs. 1 Nr. 5 aus.
  2. Nein, tut es im Prinzip nicht, zumindest wenn man die Magazine grundsätzlich in beide Waffentypen einsetzen kann. Ja, die Regelung erfasst mehr als Magazine ausschliesslich für Halbautomaten, aber das vermutlich genau aus dem hier diskutierten Grund ("nene, Herr Sachbearbeiter, das AR15-Magazin ist für meinen Repetierer"). Da hat man die grobe Kelle ausgepackt, weil man auf "Nummer Sicher" gehen wollte. Dass wir die tatsächliche Effektivität dieser ganze Verbotskacke nicht diskutieren müssen, ist hoffentlich klar. Hier geht's nur um die Auslegung des derzeitigen Gesetzesentwurfes. Aber die Einschränkungen der tatsächlichen Verwendung betreffen bei Magazinen im Altbesitz oder mit Ausnahmegenehmigung nach §40 derzeit nur halbautomatische Waffen.
  3. Klar gilt der. Wenn Du ein Bedürfnis für verbotene Waffen/Gegenstände hast (z.B. eine Ausnahmegenehmigung nach §40 für verbotene Magazine), kannst Du Dir das Zeug dann vermutlich auch ausleihen (es sei denn, man formuliert da noch etwas, dass das verhindert, bisher sehe ich nichts). Ansonsten ist ein verliehenes Magazin mit Bestandsschutz ja nicht Dein Magazin mit Deinem Bestandsschutz, daher darfst Du es auch nicht erwerben. Ansonsten gilt der §12 eben wie immer: " für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit ", und damit auch nur vom Bedürfnis abgedecktes Zeugs.
  4. Nicht, dass sich das bereits auf Seite 1 des Threads finden würde: Bedeutet: Die betroffenen Magazine werden verboten, vorbehaltlich irgendwelcher Altbesitzregelungen. Wenn man ein verbotenes Magazin besitzt und in einen Halbautomaten einsetzt, wird dieser zu einer Kat. A Waffe, für die man kein Bedürfnis hat (vereinfacht: die Waffe ist dann verboten).* Wenn man ein verbotenes Magazin besitzt und in einen Repetierer einsetzt, passiert nichts. * der Vollständigkeit halber: Bei diesen Magazinen wird nur "für Langwaffen" oder "für Kurzwaffen" unterschieden, wobei Magazine für die man nur eine Kurzwaffe besitzt per Definition Kurzwaffenmagazine sind, auch wenn sie in Langwaffen passen. Also total unkompliziert das Ganze... " ein Wechselmagazin, das sowohl in Kurz - als auch in Langwaffen verwendbar ist, gilt als Magazin für Kurzwaffen, wenn nicht der Besitzer gleichzeitig über eine Erlaubn is zum Besitz einer Langwaffe verfügt, in der das Magazin verwendet werden kann; "
  5. Wie eingangs schon erwähnt (ich weiss, dazu hätte man den ganzen Thread lesen müssen): Die "eigens für Hessen konstruierten Zielfernrohre" stammen aus einer Beschaffung für ein Upgrade der MP5en, sind Steiner M5Xi "von der Stange" und wurden nur diesbezüglich umgestaltet, dass sie relativ einfach auf einer MP5 montiert werden können (was es bei 1-5fach UFs in der Tat nicht von der Stange gab, weil Waffe und dieses ZF aus zwei unterschiedlichen Zeitaltern stammen - wobei der Versuch dann zumindest teilweise trotzdem nach hinten losgegangen ist)... Si tacuisses, philosophus mansisses, sozusagen, wenn wir schon beim Latein bleiben wollen und die Hintergründe nicht kennen; wobei, vielleicht gehört das ja auch einfach zu den heutigen Mores...
  6. Vorher noch den Aluhut zurechtrücken, sonst gibt's vielleicht Druckstellen?
  7. Da bist Du bei Weitem nicht der Einzige, diese Aussage kam ja auch von Triebel & Co. Alles gut, es freut mich ja, dass die Unterhebler davon nicht betroffen sind bzw. sein sollen. Dein Video ist einer der Gründe dafür... Noch mehr würde es mich natürlich freuen, wenn wir über diesen Mist überhaupt nicht erst diskutieren müssen, weil diese unsägliche Gesetzesänderung einfach nicht stattfinden würde.
  8. Weswegen Du auch die komplette Nr. 1.7 zitieren (und lesen) solltest: Ist ein Unterhebelrepetierer eine halbautomatische Zentralfeuerwaffe? Ich nehme die Spannung raus: Nein, ist er nicht, daher fällt er auch nicht unter die Nummer 1.7.2. Und daher ist auch das hier... ...irrelevant, da eben keine halbautomatische Lang-Zentralfeuerwaffe.
  9. Und der Nächste, der nix Sinnvolles beizutragen hat, aber seiner Rolle gerecht werden muss...
  10. Das ist dann ja das Problem von HK, nicht das des Kunden. Zumindest wenn man diesmal die Ausschreibung selber (und richtig) verfasst. Aber wie hier zu sehen, entscheiden sich Kunden ja immer häufiger für einen HK416-Ableger und die halbherzig als Vorschlag hingeworfene Überlegung einer Übernahme der BW-G36 steht ja gar nicht erst zur Diskussion. Insofern ist die hier geführte Neben-Diskussion weitestgehend müßig, zumal sie aus weitestgehend (wissentlich oder unwissentlich) aufgeblähten Argumenten besteht. Okay. Ich nicht. Hm. Wie für das G36 auch. Mittlerweile sogar ohne Staubschutzkante, wenn man mag. Preis des kompletten Lowers vs. Preis des auswechselbaren Magazinschachts? Die Option mit dem Einsatz vom Kleinsthersteller, bei dem man am Magazin rumfeilen muss, nehme ich für einen behördlichen Einsatz einfach mal nicht ernst.
  11. Ja, aber... ...hier hat man ggf. mit dem Durchschlag ein Problem (.300 BLK scheitert da, wo .223 noch locker durchkommt). ...nicht jeder (lies: die Wenigsten) wird mit einem SD ausgestattet werden (rein schon aus Kostengründen). Wenn ich die dadurch gesparte Lauflänge für die .223 nutze, relativiert sich der Vorteil der .300 BLK wieder ein wenig. ...wenn ich wirklich über "Mitteldistanz" nachdenke, kommen nach und nach Nachteile der .300 BLK zum Tragen (da die Patrone eher für den Nahbereich entwickelt wurde) Ich bin großer Freund der .300 BLK und sehe insbesondere bei sehr kurzläufigen Waffen (9-10") einen wirklichen Vorteil, aber wenn man sich entscheiden konnte, eine 14,5" Waffe ohne Klappschaft zu kaufen, dann ist eine .223 mit der entsprechenden Munition auch OK. Hätte man eine MDW im MP5-Format benötigt, wäre eine Waffe in .300 BLK definitiv das bessere Kaliber gewesen. Derzeit denkt das eine oder andere Bundesland über eine MDW bzw. einen Sturmgewehrersatz in .300 BLK nach, ich hab' da ein bissel meine Nase im Wind und bin gespannt, was dabei rauskommt. MEN als etablierter Behördenmunitionshersteller arbeitet parallel an ein paar behördlichen .300 BLK Laborierungen.
  12. Das ist halt WO. Oder WOF? Nee, das zieht sich hier ja durch die Reihen und ist ja scheinbar so akzeptiert... Filterblase halt... ...da freue ich mich wieder auf's nächste Fachthema, bevor es wieder in den Sumpf abgleitet. Bis hierhin hat's ja noch Spass gemacht, aber die Halbwertszeit des Threads ist wohl wieder überschritten.
  13. Nö, ich versuche nur Deine psychologischen Problemchen zu analysieren, die Dich zu solchen Aussagen bewegen. Vielleicht brauchst Du ja Hilfe?
  14. Denkst Du eigentlich manchmal auch nach, bevor Du sowas postest?
  15. Und ich kenne ganz viele, die nicht Deiner Meinung sind. Die hatten und haben etwas mehr Umgang mit dem Ding und genauso viel Vergleichsmöglichkeiten. Und nu? Deine Aussage zur Sicherung ist absolut nicht nachvollziehbar, die funktionierte bei allen G36 die ich in der Hand hatte flüssig und mit sattem Rasten, links wie rechts; der Abzug ist für ein Sturmgewehr absolut in Ordnung (auch wenn der vom 90er noch einen Ticken besser ist, dafür ist das dann kein Freischwinger, irgendwas ist also immer); was Du ein Problem mit dem Handschutz hast, ist mir rätselhaft (zumal man den wechseln kann); es gibt mittlerweile schmalere Magazine, sowohl von HK selber als auch von Drittherstellern, zudem kann man das G36 sehr einfach auf AR15-Magazine umrüsten (geht das beim 90er auch?), wobei die Magazine des StG90 jetzt auch nicht gigantisch unterschiedlich waren; die beidseitige Nutzbarkeit des Durchladehebels und damit eine für Links- und Rechtshänder identische Bedienung - und das noch, ohne seitlich rauszustehen - ignorierst Du absichtlich, weil Du ja das erzwungene Umgreifen bei Deiner Dienstwaffe gewohnt bist. Kurzum: Joah, das ist halt Deine Meinung, aber die steht halt auf tönernen Füßen mit einer Erfahrungsgröße von einstelligen Stückzahlen? Ja, die Treffpunktverlagerungen sind unverzeihlich, aber die betreffen wie oben schon ausgeführt bei Weitem nicht jede Waffe und bei jenseits der 50% der G36 in der Bundeswehr geht der Effekt in der Schützenstreuung unter.
  16. Zur Sicherheit, damit es nicht falsch rüberkommt: Ich habe derzeit keine Ahnung, was Hessen als Munition einführen möchte*, die Styx Final von weiter vorne war nur ein Beispiel für geeignete, moderne .223/5,56 Geschosskonstruktionen für den polizeilichen Einsatz solcher Waffen. * Grade nachgeschaut: Es ist die MEN QD 2.0. Mich würde es wundern, wenn der tatsächliche polizeiliche Einsatz auf Distanzen über 150 Meter stattfinden würde (dafür, dass die Dienstpistole nur homöopatisch genutzt wird und die MP5 noch seltener, wird es lange Zeit dauern, bis man da irgend eine statistisch relevante Auswertung wird fahren können). Der Schwerpunkt der Ausbildung wird auf Distanzen von 25 Metern erfolgen (alleine schon aus Mangel an längeren Schiessbahnen), was auch direkt "Bilder" in den Köpfen der Beamten erzeugt, wie und wann sie diese Waffen einsetzen könnten. Nur ein kleinerer Teil der Ausbildung wird auf längere Distanzen erfolgen, insofern erwarte ich da keine Tendenz zu wirklich großen Einsatzentfernungen. Die Leute hinter den Knarren bleiben ja die Gleichen und werden durch das Gewehr nicht zum Scharfschützen... Die Einschiessentfernung liegt bei 100 m (für den polizeilichen Einsatz aus verschiedenen Gründen eine akzeptable Wahl), der maximal zulässige Streukreis durfte gemäß Ausschreibung bei 80 mm liegen, bei einem 3.000 Schuss Dauerbeschuss (in 3 Abschnitten zu je 1.000 Schuss, verschossen in 200er Serien) wurde auch die mittlere Treffpunktverlagerung festgehalten.
  17. Korrekt! Und daher ist das ein lösbares Problem, wenn man seine Ausschreibungs- und Abnahmekriterien richtig formuliert. Ich habe eine G36-Beschaffung einer Landespolizei zur Hochzeit des G36-"Skandals" begleitet, da war das Problem nichtexistent. Wenn ich mir so manche MP5 anschaue, könnte man das fast meinen... Ich prognostiziere, dass das nie ein tatsächliches Problem sein wird. Aber Hessen hat's ja "richtig" gemacht und beschafft das G38 und eben nicht das G36, insofern kann man sich als Hesse zumindest beruhigt wieder in den geschützten Schoß von Vater Staat legen... Eher zwei Jahrzehnte, im Zuge der Aufrüstung der amerikanischen Polizeien im Nachgang des North Hollywood Shootouts. Und ja, vollkommen korrekt, da argumentierte man neben der "vertrauten Handhabung" der Büchse analog zur sowieso breit eingeführten 870er Flinte auch mit dem "nicht agressiven" Aussehen der 7615. Diese Bedenken haben sich aber offensichtlich schnell zerstreut und eine besonders große Verbreitung hat dieses Ding nie erfahren (ggf. auch wegen der Qualitätsmängel der Kleinserienproduktion?). Ich mag meine trotzdem...
  18. Die Polizei hatte Maschinengewehre, Handgranaten und - praktisch jedes Bundesland flächendeckend - die vollautomatische* Kriegswaffe MP5 eingeführt. Und ja, das Ganze ist ein Politikum, deswegen heissen die Dinger auch "Mitteldistanzwaffen" und eben nicht "Sturmgewehre", deswegen verzichtet man mancherorts auf die Vollauto-Funktionalität, weil man dann sagen kann, dass man ja extra keinen "Vollautomaten" gekauft hat, unabhängig davon, ob das Ding jetzt tatsächlich rechtlich immer noch eine Kriegswaffe ist oder nicht. Ich habe Beschaffungen mitbekommen, in denen G36 deswegen durchgewunken wurden, weil man nur das S-E-Griffstück geordert hat, während die gleiche Anfrage mit einem S-E-F-Griffstück vermutlich abgelehnt worden wäre. Ich habe Beschaffungen mitbekommen, in denen man gerne aus Gründen ein Gewehr in 7,62x51 für bestimmte Anwendungen gehabt hätte, dann aber ungeschickterweise das HK417 als Wunschwaffe in's Feld geführt hat, was dann wegen "keine Kriegswaffe" abgelehnt worden ist, während ein MR308 vermutlich durchgegangen wäre... ...das hängt halt immer davon ab, in welchem der 16 Bundesländer das politische Fähnchen grade in welche Richtung weht und wer grade die Stelle des Polizeipräsidenten besetzen durfte und welche Agenda der jeweils hat. Ist halt so. * in manchen Bundesländern dann zumindest mit Kindersicherung für die "F"-Stellung.
  19. Wofür die Waffen gedacht sind, ist am Anfang des Threads beschrieben. Ja, die hatten sie zwischenzeitlich sogar mit Rotpunkt und Lampe und einige mit den jetzt auf den G38 zu sehenden Steiner-ZF aufgerüstet. Diese Waffen sind mittlerweile aber praktisch alle älter als ihre Nutzer und nach und nach am Ende ihrer Wartbarkeit, zumindest ohne grosse Investitionen für neue Läufe/Verschlussteile/Gehäuseüberarbeitungen tätigen zu müssen. Und wenn ich dieses Geld in die Hand nehmen muss, dann sicherlich nicht mehr für eine MP5, wenn's für grob das gleiche Geld mittlerweile Besseres gibt. Dann lass Dir sagen, dass das weder ausreichende Mengen waren, noch geeignete (dauerhafte und sichere) Mitführmöglichkeiten bestanden noch das diese Dinger wirklich geeigneter waren als das, was jetzt beschafft wird. Noch einmal: Nicht jedes G36 ist von diesem Problem gleichstark betroffen. Daher sind einzelne Erfahrungswerte zwar in einer größeren Sammlung interessant, aber als Einzelerfahrung eben nicht ganz so aussagekräftig.
  20. Die Grundidee ist halt "wasch' mich, aber mach' mich nicht nass", und damit nix halbes und nix ganzes. Schutz ist natürlich grundsätzlich gut, wenn der aber verhindert, dass ich gleichzeitig auch wirken kann, dann brauche ich die Person mit dem Schutz auch gar nicht erst in den Gefahrenbereich stellen. Dass mit diesen Helmen in vielen Schiesspositionen keine brauchbaren Gewehranschläge mehr möglich sind (spätestens in Verbindung mit dem ballistischen Kragen und dem die Schultern verdeckenden ballistischen Bolero), ist einer der Gründe, warum BaWü z.B. kein richtiges Sturmgewehr sondern die MP7 einsetzt und damit eine Waffe führt, die ein Kaliber verschiesst, das physikalisch große Probleme hat zu wirken. Ob man damit das vorgebliche Ziel, das schnelle Beenden von Amok- und Terrortaten, erreichen wird, ist zu bezweifeln. Insofern kann man nur hoffen, dass so eine Tat nicht im dortigen Zuständigkeitsbereich stattfindet (wobei "findet gar nicht statt" ja sogar noch die bessere Option wäre, vielleicht funktioniert ja wenigstens die Abschreckung)...
  21. Ich weiss nicht, was Du hast... im Süden findet man die auch schnieke:
  22. Ist denn jedes G36 gleich stark betroffen? In etwa dahin, wo ein vor Jahren das letzte Mal eingeschossenes beliebiges anderes Gewehr, das in diesen Jahren jeden Tag von der Waffenkammer ins Auto und wieder zurück gehieft und irgendwo angedengelt wird auch schiesst. Zumal das Gewehr zu 99,9% seiner Existenz im klimatisierten Streifenwagen bewegt wird, wenn es aus seinem Käfig gelassen wird. Und zu 99% des restlichen 0,1%s nicht geschossen wird. Für polizeiliche Distanzen wird auch das keinen wesentlichen Unterschied machen, auf eine "Mitteldistanz" wird auch mit einer "Mitteldistanzwaffe" kein Streifenbeamter im städtischen Gebiet schiessen, hier geht es primär um mehr Wirkung als mit 9x19 aus der MP5. Ja, genau... wenn Du das sagst... wird's so sein...
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