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German

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  1. Hier findet man noch deutlich mehr interessante Details: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/30835/4360366
  2. Gar nicht, weil vom Waffengesetz ausgenommen. Das weisst Du ja eigentlich selber, aber die Chance konnte man sich ja nicht entgehen lassen, nä?
  3. Vielleicht mischst Du Dich in Sachen ein, die Dich nichts angehen? Oder wie soll man das hier deuten? Die Frage ist dabei aber auch, ob "die Alten" überhaupt noch etwas kaufen, was nicht auf Gelb geht. Wenn Du Bedürfnisse bescheinigen würdest, würdest Du diese Frage nicht stellen. Wenn, bestätigst Du höchstens die Vereinsmitgliedschaft und regelmäßige schiesssportliche Betätigung. Und da gibt es eben bisher keine genauen Vorgaben, was genau man geschossen haben muss. Und das ist auch gut so. Wenn sich aber Leute so wie Du reinhängen, ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis auch das in's kleinste Detail geregelt und vorgeschrieben ist.
  4. Nein, denn sie ist ja Langwaffe und damit über 60 cm. Das was hier problematisch ist, gilt in Deutschland als Kurzwaffe.
  5. Mittlerweile macht es halt meist diesen Eindruck: Und es löst oder ändert exakt nichts. Aber immerhin sorgt es für Unterhaltung. Ist doch auch was.
  6. Und genau deswegen schrieb' ich: Nicht ohne Grund. Denk' nochmal drüber nach, was da steht. Eigentlich haben wir einen Referentenentwurf und einen Kabinettsentwurf, in denen recht konkret drin steht, was man beabsichtigt zu ändern. Da mag es noch Änderungen geben, über derzeit noch unbekannte Änderungen ist es aber müßig zu diskutieren. Um hierauf Einfluss zu nehmen, bräuchte man eine Lobby mit Durchgriff auf die politische Entscheidungsebene. Leider setzen da einige, die sich darum redlich bemühen auf's falsche Pferd und die, die zumindest ansatzweise diesen Durchgriff haben, lesen hier nicht mit. Insofern bleibt alles hier Diskutierte müßig. Nein, trefflich tut er das ganz sicher nicht. Er tut es aber trotzdem. Davon kann ihn auch offensichtlich niemand abhalten. Und er argumentiert eben mit irgendwelchen Formulierungen aus der EU Richtlinie oder mit der Umsetzung im Schweizer Waffenrecht und interpretiert da irgendwelchen Kram hinein, obwohl ihm eigentlich der deutsche Kabinettsentwurf bekannt ist. Dabei verkopft er viel zu viel und verrennt sich in seine eigenen Vorstellungen, geboren aus Phantasie, Paranoia und Resignation und seine "Was wäre wenn"-Gedankenspielchen schiessen dabei häufig über's Ziel hinaus. Das ist dann so ähnlich, wie auf Testberichte in Waffenzeitschriften zu vertrauen oder sich Meisterschaftserfolge zusammenzurechnen. Beides kann man natürlich machen, wir sind ein freies Land, aber all das schafft nicht unbedingt Vertrauen in das Produkt dieser Überlegungen. Aber das kommt bei ihm eben nicht an. So ist das scheinbar von ihm gewünscht, sonst würde er es nicht wieder und wieder machen, trotz ausreichend Widerspruch.
  7. Nein, sie vergeudet nur nicht ihre Zeit, gegen jeden vorgetragenen Unsinn seitenlange Gegenargumente anzuführen. Das ist ähnlich wie bei Kalle-Plopps Mondverschwörung. Das kann man ihm in der Tat zugutehalten. Dafür verdient er auch Respekt. Das ist manchmal vielleicht noch Ansichtssache, häufig fehlt es halt an der Fundiertheit und Meinung und Wollen übernehmen. Und da hört's dann eben irgendwann mit der Lust auf, fundiert dagegenzuarbeiten, da - wie Tony ja schon schrieb - gar kein Interesse besteht, die eigene Meinung einmal kritisch zu hinterfragen.
  8. Hier wird im entsprechenden Passus ein neuer, bisher nicht genutzter Begriff verwendet, die IIRC nirgends definiert ist. Daher ist abzuwarten, ob dieser rechtlich überhaupt Bestand hat, wenn man im Gesetzgebungsverfahren nicht noch den Fehler erkennt. Hat er Bestand, dann betrifft er andere Waffen als Du es meinst. Zumindest hier im Thread neigt da niemand dazu. Du verrennst Dich nur in Deine voreiligen Wünsche, irgendwas irgendwie mit irgendwem regeln zu müssen. In Deutschland greift ausschliesslich das deutsche Waffengesetz. Deswegen ist es in der Praxis irrelevant, was in der EU Richtlinie steht, es kommt vielmehr darauf an, wie genau der deutsche Gesetzgeber das umsetzt. Und andere begrüßen das nicht. Das ist hier offensichtlich die Mehrheit. Damit musst Du leben. Du kannst natürlich immer weiter den Baum ankläffen und Dich an dem Thema abarbeiten und Forderungen aufstellen, aber ich bezweifle, dass sich in Politik und Verbänden da jemand groß dafür interessiert.
  9. Und ich gehe davon aus, dass das hier nicht der Fall sein wird. Aber wer gerne Panik schiebt: Bitte...
  10. Eigentlich ist es recht eindeutig... ...was aber natürlich nicht bedeutet, dass man damit nicht auch willentlich Verwirrung und Panik verbreiten kann. Vor allem auf WO. Und diese Systeme sind Waffen? Und die Waffe, die man da reinsteckt ursprünglich eine "Schulterwaffe"? Oder eher grade nicht, weswegen es diese Systeme überhaupt erst gibt.
  11. Nein, die Antworten im Waffengesetz und insbesondere der WaffVwV (z.B. dort in der Nr. 4 und Nr. 45 und Nr. 48) sollten aber ebenfalls ausreichend sein. Ansonsten gilt, was BroilKing geschrieben hat: Denn die ist es, die Dir als erstes deswegen Probleme machen kann und mit der man reden muss, welche vorliegenden Gründe ein eventuell nur vorübergehendes Wegfallen eines Bedürfnisses begründen und über welche Gründe hinweggesehen wird. Das ist in dieser Einfachheit formuliert nicht richtig. Richtig ist, dass sie meist kein Problem ist, sie kann aber Probleme machen, z.B. da auch anlassbezogen eine Bedürfnisprüfung erfolgen kann.
  12. Klar, aber im Bereich Waffenrecht kann das im dümmsten Fall die Zuverlässigkeit und die Spielzeuge kosten. Nur weil Du etwas grosszügig siehst, muss das über kurz oder lang nicht auch von denen so gesehen werden, die die Gesetze anwenden und nicht allzu waffenfreundlich sind. Insofern sollte zumindest jeder die beiden Seiten der Medallie betrachten und eine Risikoabwägung durchführen. Ich meld' lieber vor der Gesetzesverschärfung noch ein paar von solchen Dingern an und begründe damit Altbesitz und mache den schriftlich deutlich als nach der Gesetzesverschärfung mit solchen Basteleien irgendwas zu riskieren. YMMV, natürlich.
  13. Ja, aber soweit mir das bekannt ist, kannst Du mit keiner dieser Funktionsblockaden noch einen Schuss im abgeklappten Zustand abgeben, da dort üblicherweise der Abzug blockiert wird und nicht der Verschlussweg. Jau, das ist wie mit den "Arm Braces" und den Bump Fire Stocks in den USA, beides zur Umgehung eines Gesetzes... Den Bump Fire Dingern geht's als erstes an den Kragen, mal schauen was als nächstes kommt. Hier ist das nicht gross anders, sobald das jemand ausnutzt.
  14. Das ist so wie die "Überdenlaufpfeilwaffen". Wenn nicht jetzt, dann bei der nächsten Verschärfung, denn es ist ziemlich deutlich, dass das nicht gewollt ist. Und da man es schön auf Youtube zeigt, weiss es auch die Gegenseite. "Großzügig" wird da keiner sein, das ist nur eine Frage der Zeit.
  15. Sind die "ohne Funktionseinbuße"? Darüber kann man beim LAW-Klappadapter, bei dem zumindest noch ein Schuss möglich ist, vielleicht noch diskutieren. Bei denen, die im eingeklappten Zustand nicht mehr schiessen eher nicht.
  16. Das ist nichts, was Du von aussen ohne Entnahme des Laufes sehen kannst. Jeder, dem ich genügend Geld gebe, damit er dazu in der Lage ist. Die Idee ist ja gut, aber wenn mich dieser Deutsche Hersteller schon mehrfach verarscht hat und das dafür verantwortliche Management nicht ausgetauscht sondern sogar nach 'nem Rausschmiss wieder an Bord geholt wird, würde ich mir als Kunde zweimal überlegen, ob ich da wieder einkaufen gehen möchte. Unabhängig davon, wie gut die Produkte sind. Wer einmal lügt... Wie in Frankreich oder Großbritannien. Die bedienen sich dann halt auf dem Weltmarkt - und entscheiden sich nicht ganz zufällig für den Hersteller, mit dem die Bundeswehr so ihre negativen Erfahrungen gemacht hat. Interessanterweise werden diese ausländischen Kunden nämlich nicht so verarscht wie der Kunde im eigenen Heimatland. Die Amerikaner lassen sich vertraglich einfach eine Produktion im eigenen Land zusichern, mit entsprechenden Rechten an der Konstruktion und keiner Möglichkeit für den Hersteller, diese Produktion einzustellen. Will der Hersteller Geld verdienen (das muss man dann natürlich auch zahlen, sei es über Volumen oder über den Preis), dann wird er dieses "unausschlagbare Angebot" entsprechend annehmen. Man könnte also durchaus, wenn man das Rückgrat hätte.
  17. Theoretisch, wenn das Kaliber der verwendeten Zentralfeuermunition nicht unter 6,3 mm liegt. Im Entwurf wird aber noch die Nr. 1.8 in Anlage 1, Abschnitt 3 eingeschmuggelt: Damit werden diese Waffen ebenfalls Kategorie A. Das betrifft - je nach Auslegung bzw. Definition von "ursprünglich als Schulterwaffen vorgesehen" dann z.B. alle "Kurzwaffen"-AKs, Kurzwaffen-ARs in .300 BLK oder 9x19, etc. Und wie "Funktionseinbuße" definiert wird, bleibt dann auch abzuwarten. "Den einen Schuss" meinten besonders mitteilsame deutsche Youtuber ja schon mit ihren Waffen vorführen zu müssen... "Schulterwaffen" sind meines Wissens nach weder im jetzigen WaffG noch im Kabinettsentwurf genauer definiert. Also der nächste unsaubere Formulierungsblödsinn, der auf uns zukommt.
  18. Die innere Konstruktion des G36 hat sich nicht verändert. Ohne ein größeres Redesign mit anderen Materialien wie dem von Steyr ist da auch nichts zu ändern. Und von diesem Redesign hat HK behauptet, es würde sich nicht rechnen (für wen genau, hat man nicht gesagt...).
  19. Hmhm... ja, nein... falsche Fährte. Ist auch egal, da das Kriegswaffen sind, musste Dir wohl eine andere Waffe zum kaputtoptimieren suchen... ...aber dass das Ding nach Deiner Behandlung nix mehr taugt, glaube ich Dir aber auf's Wort. Ehrlich. Als hätten die Sockenpuppen von der Wolga und vom 2011er Hühnchen Nachwuchs produziert, voll süss...
  20. Der, der ein berechtigtes Interesse bzw. nachgewiesenes Bedürfnis dafür hat (siehe nächster Absatz). Wie sich das letztendlich am Ende gestalten wird, wissen wir, wenn das Gesetz durch ist. Das kann ich anhand des Kabinettentwurfs derzeit schwer abschätzen. Ich hab' zu dem Thema bereits erste Gespräche mit den für mich zuständigen Waffenbehörden und dem BKA geführt, damit ich für mich zumindest eine grobe zu erwartende Richtung abschätzen kann (auch wenn keiner der Gesprächspartner, mich eingeschlossen, die abschliessende Gesetzesformulierung kennt und das demnach alles nur Mutmaßungen und Absichtserklärungen sind); das ist aber ein individuelles Ding und sicherlich nicht allgemein anwendbar. Das ist natürlich theoretisch möglich, derzeit lautet die Formulierung aber: "Hat jemand am 13. Juni 2017 ein nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.3 oder 1.2.4.4 verbotenes Magazin oder ein nach Nummer 1.2.4.5 verbotenes Magazingehäuse besessen, das er vor diesem Tag erworben hat, so wird das Verbot ihm gegenüber in Bezug auf dieses Magazin oder Magazingehäuse nicht wirksam, wenn er den Besitz spätestens am ... [Datum des ersten Tages des zwölften auf die Verkündung folgenden Kalendermonats ] bei der zuständigen Behörde anzeigt" Eine Einschränkung rein auf den Besitz findet man da derzeit nicht, d.h. wenn man eine vom Bedürfnis umfasste Konstellation findet, so wie z.B. der hier diskutierte Repetierer, dann sehe ich momentan keinen Grund, von einer Verwendung (und damit verbunden natürlich einem Transport auf den Schiessstand) abzusehen. Das ist tatsächlich absehbar das Ende der "Ausreden" bezüglich "Training", "allgemeines Schiessen" für die Verwendung großer Magazine in halbautomatischen Langwaffen, die bisher gerne mal genutzt wurden und glücklicherweise bisher nicht auf dem rechtlichen Prüfstand standen. Dass jetzt auch halbautomatische Kurzwaffen betroffen sind, ist neu - und entgegen der Behauptung in der Gesetzesbegründung gibt's ja durchaus eine Reihe Kurzwaffenmagazine mit Kapazitäten jenseits der 20 Patronen.
  21. Gut informiert wie eh und je... Tja, und wenn Du dann noch rausgefunden hast, warum eben nicht jedes G36 gleich stark betroffen ist, verstehst Du vielleicht auch, was das eigentliche Problem ist. Vielleicht aber auch nicht. Who knows. Vielleicht klappts ja mit redlichem Zurschaustellen von Fachwissen? Nur liegt man dann ggf. nicht immer richtig.
  22. Und um die geht es in dieser Diskussion. Aber Du willst nicht. Dann isses auch egal, man kann nicht jedem über die Türschwelle helfen...
  23. Ich tu' jetzt einfach mal so, als würdest Du es wirklich nicht verstehen und nicht nur provozieren wollen: Nein, es ist kein Unfug. Habe ich eine Ausnahmegenehmigung (abhängig davon, was deren Inhalt ist), dann habe ich auch ein Bedürfnis für verbotene Gegenstände und darf mit diesen Umgang haben. Und dann gilt auch wieder §12 Abs 1 Nr. 1 und ich darf - im Rahmen meines Bedürfnisses - erlaubnisfrei erwerben.
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