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German

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  1. Nicht zwangsläufig, wenn die Bundeswehr ihn als Gast sähe. Oder sehen wollte. Aber das will man immer seltener.
  2. In der Gesetzesbegründung steht sogar explizit drin, dass "Jedermann" nicht besser gestellt werden darf/soll als der Sportschütze. http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2003/0415-03.pdf
  3. US Liegenschaften sind seit mehr als 15 Jahren wieder deutsches Hoheitsgebiet (das SOFA wurde 1993 angepasst). Praktisch ausnahmslos. Es gibt entsprechende Ausnahmeregelungen von diversen Gesetzen wie WaffG und KrWaffKontrG, die die US-Streitkräfte nutzen können. Grundsätzlich sind sie auch berechtigt, Veranstaltungen mit Gästen durchzuführen, die dann den US-Regulierungen unterliegen. Auch ein Reservist darf in RAGen nicht auf Pappkameraden schiessen... ...in einer DVAG darf er es. Der Gast dieser DVAG (auch wenn die heute immer seltener eingeladen werden) darf das dann aber auch. Leider hat man das in den letzten Jahrzehnten immer wieder übertrieben und die politischen Fähnchen haben sich gedreht, so dass sich die Bundeswehr hier immer weiter selbst einschränkt und Regeln aufstellt, die gesetzlich nicht gefordert wären (die Kinder an den Waffen bei Besuchstagen und Tagen der offenen Tür sind da so ein Beispiel). Das hat aber wie gesagt nichts mit gesetzlichen Regelungen zu tun.
  4. Es geht aber nicht um einen dauerhaften, regelmäßigen Funktionstest, sondern um... ...in einem Thread, der im Titel den Inhalt "im sp[o]rtlichen Training benutzen" trägt. Verarschen können sich die Waffenbehörden auch schon selber genug. Da reicht ein Neider oder Vollidiot mit Handy/Kamera und eine Anzeige, siehe auch:
  5. Geh' mal davon aus, dass sich das um einen deutschen Reserveoffizier gehandelt hat. Ich verweise auf meinen nicht zufällig geschriebenen Beitrag aus dem Monte-Kali-Pokal-Thread:
  6. Jupp, und man kann den Topf auch so lange zum Brunnen tragen, bis er bricht...
  7. https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/SchussSpielzeugwaffen/100208FbZ177SelbstladebuechsenMkeT94.html
  8. Manchmal wäre es echt besser, wenn Du Deine Finger still hälst und nicht so einen gefährlichen (für Dich nicht, aber für die, die auf das was Du schreibst reinfallen) Unsinn schreiben würdest. Und das ist ja eindeutig mit einem ITAR-Verstoß zur heutigen Zeit vergleichbar... ITAR Kann ggf. "nur" EAR unterliegen. Das hängt aber ein bisschen vom Hersteller und dem Produkt ab. "Normale" Optikmontagen sind vor einer Weile aus der ITAR-Liste genommen worden, explizit für Behörden oder Militär entwickelte und gefertigte Montagen unterliegen aber nach wie vor ITAR. Das sollte man also besser mit dem Hersteller vorher klären. Tendenziell bekommt man da aber pauschal ablehnende Antworten, wenn man überhaupt eine Antwort bekommt.
  9. Wie gesagt, durch die "neuen Medien" braucht man da eigentlich keine "Leute" mehr dafür. Das erledigen die Teilnehmer mittlerweile selbst. Manche Veröffentlichungen können z.B. nachvollziehen, dass ab gewissen Zeitpunkten die Zahl der Zugriffe von DOD-Adressen aus steigt. Wer die richtigen Sitzungen und Treffen zeitlich in Übereinstimmung bringt, kann grob abschätzen, wer da was wem erzählt hat. Das könnten - natürlich mal rein als These in den Raum gestellt - gewisse Fraktionen innerhalb des Reservistenverbandes sein, oder das eine oder andere Landeskommando der BW. Nur mal als denkbares Beispiel...
  10. Und ein "Gewehr ohne Zukunft" ist es, weil Du das so meinst? Basierend auf... was genau? Umschulung der Waffenwarte und Inst, komplett neue Werkzeuge und Ersatzteile, neue Magazine, Zubehör, etc... das kostet alles nix. Geschweige denn, eine neue Waffe in die querschnittliche Ausbildung auszurollen, was zusätzliche Jahre und ein kleines Vermögen kosten wird. Das wird zwar alles die Bundeswehr nicht davon abhalten, ein neues, am Besten noch unerprobtes Sturmgewehr zu kaufen, das sind aber alles gute Gründe, die Peoblemchen des bisherigen Sturmgewehr zu beseitigen und eine ansonsten sehr gute und zuverlässige Waffe mit sehr ergonomischer Bedienung zu behalten. Aber die Bundeswehr bekommt ja nicht mal ein Segelschiff repariert...
  11. German

    Ersatzmagazin

    Standard-WO Move wäre jetzt, ihn zu fragen, ob er einen Sachkundenachweis hat. Und wenn ja, ihm nahezulegen, ihn zurückzugeben. Und womit? Mit Recht. Wenn ich's schon nicht weis (traurig genug), dann behaupte ich wenigstens nicht felsenfest was Falsches.
  12. Keine Ahnung, aber Hauptsache einen weiteren Beitrag gesammelt?
  13. Wenn das so wäre, würde das die Herren mit den Videokameras interessieren? Der eine oder andere postet ab und zu auch mal hier was im Forum... Ansonsten wirst Du auf Youtube ausreichend fündig. Vielleicht findet sich ja nochmal jemand, der dafür seine Haut herhält. We'll see.
  14. In der Form wie letztes Jahr gab es diese Art Videos noch nicht, uns was es gab, hatte deutlich kleinere Verbreitung und damit geringere Chance, beim Falschen zu landen. Und ich kann mir vorstellen, dass Form und Inhalt den höheren Spähren der Gastgeber nicht unbedingt gefällt. Aber Hauptsache, der eine oder andere konnte sich damit nochmal ein wenig profilieren.
  15. German

    SEKler klauen Munition

    So ziemlich alles, was keine Kurzwaffe ist, ist dort meist eine Kriegswaffe. Bei der simplen MP5 angefangen. Hartkermunition, Leuchtspurmunition, unterliegt alles dem KrWaffKontrG.
  16. Vielleicht hat man es letztes Jahr ein wenig übertrieben und die Taktischen-Möchtegern-Videos haben der Sache den letzten Rest gegeben?
  17. Das war die Glock, die er nach Erwerb nicht hat rechtzeitig eintragen lassen. Die Vorderschaftrepetierflinte hatte eine nutzererzeugte Störung und deswegen wurde sie beim Amoklauf nicht geschossen, nur mitgeführt.
  18. Er wird es nie raffen. Insofern lässt man ihn halt machen bis es für ihn oder seine "Kunden" schief geht. Dann verdienter Weise. Aber er ist ja so kluk, da wird das natürlich nie passieren...
  19. Das habe ich als bekannt vorausgesetzt. Trotzdem danke für die Ergänzung. Der Vollständigkeit halber hätte ich das noch dazuschreiben sollen.
  20. Dauerhaft rumjammern, wie scheisse doch alles ist, tut hier üblicherweise immer nur eine Fraktion...
  21. Hast Du seine restlichen Beiträge hier schonmal gelesen/angeschaut?
  22. Unser Waffengesetz spricht davon, dass man "nur" den Grund der Mitnahme nachweisen können muss. Welche Anforderungen an diesen Grund gestellt werden, sind nicht beschrieben. Auch die WaffVwV lässt sich meines Wissens nach nicht ausführlicher darüber aus. Was die jeweiligen anderen Waffengesetze dazu sagen, muss man halt jeweils prüfen/klären.
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