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German
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Auch hier gilt: Das kann bei seiner zuständigen Waffenbehörde funktionieren. Oder halt auch nicht. Viele mir bekannte Waffenbehörden akzeptieren keine unvollständigen Anträge bzw. Anträge mit fehlenden Nachweisen. Die einzig richtige Antwort bleibt:
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Unbedenklichkeitsbescheinigung und Zuverlässigkeitsüberprüfung sind zwei verschiedene Dinge. Nicht jede der 550+ Waffenbehörden sieht eine 6 monatige Gültigkeit, wobei das vermutlich auch stark vom Bundesland und dessen internen Weisungen diesbezüglich abhängt. Manchmal sind es nur 3 Monate, manchmal weniger, gelegentlich mal mehr. Kurzum: Das wird unterschiedlich gehandhabt. Der einzig richtige Tipp. Das hat nichts mit "sich drauf einlassen" zu tun, die arbeiten nach ihren Vorgaben. Demnach: Das hängt von Deiner zuständigen Behörde ab. Das kann durchaus sein. Aber es ist keine Garantie. Das kann man so pauschal nicht sagen.
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Noch einmal die Frage, wenn Du das schon als Pseudoargument anführst: Was bzw. wie hoch sind denn die Kosten des Forums und woraus setzen sie sich zusammen? Ich bin gespannt. Oder ist das so 'ne BDMP-Nummer?
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Kleiner Tipp, von wem das kam: Aber es ist wohl immer eine Frage, wer so eine "Argumentation" anbringt, 'ne? Muss man dazu zahlender User sein? Tu' ich das? Nur weil ich Dir und anderen gelegentlich mal 'nen Spiegel vorhalte? Du solltest Deine Einschätzungsfähigkeiten von Menschen nochmal nachjustieren... Was sind denn die tatsächlichen Kosten zum Erhalt dieser Plattform? Und was passiert mit dem Rest des Geldes? Und wie wird die wohl aussehen? Aber gut, Dein Ding... Damit man noch genug Geld für den Rechtsstreit mit dem Verkäufer übrig hat. Eben. Jedem Jeck sing Pappnas.
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Wenn ich so einen Mist schreiben würde wie Du in letzter Zeit, dann würde ich das tatsächlich tun. Dem ist aber nicht so. Dafür "bereicherst" Du WO seit geraumer Zeit mit Zeug, dem es gut tun würde, nicht geschrieben zu werden. Das Gleiche forderst Du aber von anderen...
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Wunderschön. Egal was Du nimmst, Du solltest weniger davon nehmen. Und vor dem Posten hier im Forum lieber zweimal nachdenken. Insbesondere wenn Du meinst, ohne dazu fachlich qualifiziert zu sein, beurteilen zu müssen, was hier im Forum gut aufgehoben ist und was nicht. Soviel zum Thema...
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Wenn Du nix schreibst, muss man auch nicht durchwischen..........................
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Die wenigsten der G36 Magazine für € 9,99 dürften von der Bundeswehr "ausgesondert" worden sein... aber hey, wen interessiert das schon, wenn man seine Rechnungen mit Hehlergut Lost & Found Produkten aufstellt...
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Wärst Du mit Deinen Käufen so vorsichtig wie mit Deinem Ausgangsposting, müsstest Du hier nicht schwindeln bzw. Geschichten erzählen. Irgendwann leidet darunter die Glaubwürdigkeit. Da kommt jetzt wieder Alzis Part... ...aber hey, wenigstens freuen sich die Anwälte, dass sie an der Nummer was verdienen. Ausser, es stimmt halt wieder nicht. Wir sind gespannt.
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Vor 17 Stunden. Tja. Manchmal...
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German antwortete auf Thema in Waffenrecht
Sicherlich. Hier wird aber teilweise die Unkenntnis der grundlegendsten Dinge erkenntlich. Und da darf man durchaus mal darauf hinweisen, dass das eigentlich aus Eigenleistung heraus bekannt sein sollte. Zudem gibt es Unterschiede, wie man fragen kann. Wenn man sich alles ohne eigenes Engagement auf dem Tablett servieren lassen will, muss man halt auch mal mit 'nem Spruch rechnen. IMHO zurecht. Eben. Ganz sicher. Ich bin das sicherlich auch. Und kann damit gut leben. Denn das sind dann meist - im wortwörtlichen Sinne - Ignoranten, die scheinbar mit der Wahrheit nicht umgehen können. Sonst könnte man nämlich auch gelassen drüber weglesen und sich seinen Teil denken. So wie ich bei (leider sehr) vielen Beiträgen hier. -
Bearbeitungsdauer Voreintrag gruene Wbk mit Beduerfnisueberpruefung
German antwortete auf Thema in Waffenrecht
Vielleicht daher, dass Leute, die eigentlich sachkundig sein müssten Fragen stellen, die dies bezweifeln lassen? Tut es aber nicht. Und solange der Status Quo so ist, muss man sich damit abfinden, es versuchen zu ändern oder halt Illegales tun. -
Sagt die WaffVwV. Aber die gilt ja nicht für den Waffen(nochnicht)besitzer, die bindet ja nur die Verwaltung...
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Im Schenkungsfall ja, im Erbfall nein. Ausser, Dein Sachbearbeiter ist bereit, eine Ausnahme zu machen. Das wird Dir hier aber keiner beantworten können.
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Das darf auch die Waffenbehörde. Und manche wollen es explizit, teleologische Reduktion und so, haben wir ja grade erst gelernt. Insbesondere deren selektive Anwendung...
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Lustig, in anderen Threads argumentiert er, dass genau das nicht ginge...
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Ist das "Made in EU"?
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- geco
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Das ist wirklich Dein Ernst, DEN als Beispiel für irgendwas anzubringen? Also, ausser als Schlechtes? Aber danke für die Bestätigung meiner Vermutungen. Das ist ja schön, dass sich die Autoren diese Gedanken machen. Das haben die Autoren der WaffVwV auch. Die sitzen aber auf der Seite, die der anderen Seite auf die Finger haut. Aber gut, warten wir auf die nächste Waffengesetzverschärfung, über die wir dann jammern können. Aber "Mr. Lassen Sie es krachen" hat's doch so gesagt!
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https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__7.html http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm Wo wird denn da bei IPSC die Grenze gezogen?
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Nein, das bedeutet es nicht, ausser man ist in seinem kleinen Schwarz/Weiss Gefängnis gefangen. Aber ich habe auch nicht erwartet, dass Du verstehst, was ich gerne hätte. Zum Rest habe ich ausreichend was geschrieben, wenn man es denn lesen und verstehen will.
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bedeutet nicht Aber man kann sich das Leben mit Schwarzmalerei ja interessant gestalten. Jeder wie er mag. Dann hilft's auf alle Fälle, bei einer eventuellen Kontrolle keinen Beleg vorweisen zu können, von wem was wann zur Aufbewahrung erworben wurde. Denn genau so hält man diese Befindlichkeiten in Schach. Und später steht's halt tatsächlich im Gesetz und "man kann aber auch einfach akzteptieren was im Gesetz steht", haben wir ja grade gelernt.
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Dass das nicht so ist und die Richter da oft genug ihr eigenes Ding draus machen und eine ganze Branche vom Umstand lebt, dass das eben nicht so einfach ist, weisst Du genauso gut wie ich. Aber Du kannst Dir das gerne einreden. Du sagtest aber, dass man den Willen zur Nichtdokumentation aus der Gesetzesbegründung erkennen könne, und das ist wie oben dargelegt, eben nicht der Fall. Im Gegenteil, ziemlich viele Indizien sprechen eine andere Sprache. Tja, dann wären die Diskussionen hier im Forum aber deutlich kompakter und leidenschaftsloser. Der Waffenrechtsbereich von WO basiert quasi darauf, nicht zu akzeptieren, was im Gesetz steht. Das siehst Du so, ich sehe das anders. Wir müssen und werden das gegenseitig auch sicherlich nicht ändern. Und nach unserer Diskussion hier kann sich ja jeder selber überlegen, wie er damit umgeht und wie er das machen möchte. Ich kenne die Antwort für mich.
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Abwarten. Die gefühlte Schussrichtung geht da eher gen Händler und den Versuch, die nicht erwünschte Dauer- oder "Zeitnah-Mehrfachausleihe" zur Umgehung des Erwerbsstreckungsgebotes einzudämmen. Damit habem Privatpersonen nicht ganz so häufig zu tun. Wie gesagt, ich glaube nicht, dass da eine Meldepflicht für den "Endverbraucher" dabei rauskommt. Aber ich kann mich da natürlich auch täuschen.
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Das von Dir zitierte beinhaltet jetzt aber keinerlei Hinweis darauf, dass bei der Aufbewahrung absichtlich auf eine Nachweispflicht verzichtet wurde. Von "Das ergibt sich einfach aus ... dem in der Gesetzesbegründung schon 2001 auch ausgedrücktem Gewollten" kann also nicht wirklich die Rede sein. Viel wahrscheinlicher ist, dass diese Nachweispflicht schlicht vergessen wurde, da übersehen wurde, dass der Vorgang des Erwerbens und Aufbewahrens nicht zwangsläufig ein vorheriges Führen bedingt und somit die Pflichten aus §38 in diesem Nischenfall nicht greifen. Es ist auch grundsätzlich unlogisch, dass zwar beim Führen im Rahmen einer stattfindenden Kontrolle ein Nachweis gewünscht sein sollte, von wem die Waffe kommt und wann sie übernommen wurde, bei einer Kontrolle der Aufbewahrung (anders erfährt die Behörde davon ja prinzipiell nicht) diese Informationen aber auf einmal nicht mehr interessant sind. Da die Aufbewahrung nach §12 Abs. 1 Nr. 1 b) WaffG auch nur vorübergehend sein darf, wäre z.B. das Datum der Übernahme eine für die Behörden durchaus wichtige Information. Ein weiteres Indiz(!) ist auch der Hinweis aus Nr. 12.1.1 der WaffVwV (jaja, die interessiert den Waffenbesitzer ja nicht...): Das können deren Verfasser halt auch nur empfehlen, weil der Gesetzgeber es vergessen hat, sauber in's Gesetz zu schreiben. Der Gedanke der Nachvollziehbarkeit der Überlassungsvorgänge ist aber der Gleiche. Im Gegensatz dazu findet sich in der WaffVwV noch der ausdrückliche Wunsch, Dauerausleihe und "Vagabundieren" von Waffen zu verhindern, also auch hierfür wäre eine Information über den Zeitpunkt der Überlassung aus Sicht des Gesetzgebers zweckmäßig. Insofern ist es durchaus anzunehmen, dass dessen Absicht eine andere ist, als Du unterstellst. Das steht ja auch so in der von Dir oben zitierten Begründung: Diese Festlegung oder zumindest Abschätzung der Verwahrzeit sollte aus Sicht des Gesetzgebers ja durchaus auch dokumentiert sein, um eben das verhindern zu können, was man eigentlich verhindern will (s.o.). Insofern bin ich nach wie vor geneigt, eher meiner als Deiner Interpretation des gesetzgeberischen Willens Glauben zu schenken. Die Vermutung eines handwerklichen Fehlers in der Ausführung ist deutlich wahrscheinlicher als die Annahme, dass es dem Gesetzgeber egal ist, wer von wem wann zur Aufbewahrung ausleiht. Das zeigt ja schon der von Dir selber zitierte Text aus der Gesetzesbegründung, an den ich mich sogar noch richtig erinnert habe. /edit: Nachtrag Die Formulierung aus §38 gibt einen weiteren Hinweis: Warum stände hier das "oder", wenn man nicht beides damit abhandeln wollen würde, statt nur das Führen. Dabei hat man dann aber wohl übersehen, dass der Anfang des Satzes das Ganze auf nur das Führen einschränkt. Wundern würde es mich nicht.
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Und Du glaubst ernsthaft, dass sich da jemand nochmal intensiv damit beschäftigt, wenn der Schiss mal in der Schüssel ist? Die beschäftigen sich ja nichtmal handwerklich korrekt damit, während sie den Kram verfassen, eine halbe Ewigkeit beraten und dann verabschieden. Sonst sähe unser Gesetz nicht aus, wie es aussieht. Und woran genau machst Du das fest? Quelle? Ich lass mich da gerne überzeugen.