

German
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Qualifikation Prüfer für Waffensachkunde
German antwortete auf LawAbidingCitizen's Thema in Waffenrecht
Das würde ich bei der genehmigenden Waffenbehörde ansprechen und ein Vorgehen zm "Austausch" zugelassener Prüfer schriftlich festhalten. Das sollte sich auf eine Überprüfung der Person ind Eignung des Prüfers beschränken lassen können. Schön wäre es, jedoch sehe ich das als recht unwahrscheinlich an, da das letztendlich nur Kosten sind, die praktisch kein Kunde bezahlt. Zumidnest nicht aus dem Bereich der Berufswaffenträger, denen der Arbeitgeber die Lehrgangskosten bezahlt. Bei bestehendem Eigeninteresse und/oder aus eigener Tasche bezahlten Lehrgängen sieht das etwas anders aus, das sind prozentual aber relativ wenige Teilnehmer. Das dürften aber eher homöopatische Mengen sein. Die meisten scheitern ja schon an den gesetzlichen/genossenschaftlichen Mindestanforderungen. Es ist halt die Frage, was man damit erreichen will: Gewinnerzielungeabsicht als kommerzieller Drittanbieter? Schaffung von ausreichend qualifiziertem Mitarbeiternachwuchs für den Eigenbedarf und ggf. ein paar Partnerinternehmen? Interesse an der "Schaffung" von wirklich praxisnah sachkundigen Personen, also eher der ideelle Ansatz? Daraus ergeben sich dann halt unterschiedlice Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit. -
Waffenerwerb nicht in WBK (Sammler) eingetragen, und nu??
German antwortete auf StefanC's Thema in Waffenrecht
Es gibt Büchsenmacher, bei denen läuft das Geschäft angeblich so gut, dass das fast deren normalen Bearbeitungszeiten sind... -
Statistiken zu Waffenbesitzern, Waffenbesitz und Waffenkauf in Deutschland
German antwortete auf Herman Upmann's Thema in Allgemein
Diese Daten gibt es nicht als Statistiken. -
Qualifikation Prüfer für Waffensachkunde
German antwortete auf LawAbidingCitizen's Thema in Waffenrecht
Das zieht sich bei den Berufswaffenträgern aber auch nach Erlangen der Sachkunde wie ein roter Faden durch, auch die VBG/DGUV V23 definieren und fordern keinerlei Mindeststandards hinsichtlich Fähigkeiten und zu erreichenden Mindestleistungen. Beiden (den Waffenbehörden und der VBG) fehlt es an qualifiziertem Personal, um das beurteilen, überprüfen und nötigenfalls korrigieren zu können. Und auf die Polizei sollte man sich hierbei auch nicht unbedingt verlassen. Insofern wird's bleiben, wie es ist und jeder, der sich berufen fühlt und seine Waffenbehörde erfolgreich bequatschen kann, macht halt irgendwie irgendwas und meint, das wäre ausreichend oder das Richtige. Nicht, dass Du nicht Recht hast, aber ich sehe da seit Jahrzehnten praktisch keine Bewegung und aus vielerlei Richtung (Behörden, Betroffene, Wirtschaftsseite) auch kein Interesse an Bewegung. Das ist Scheisse, ist aber scheinbar so gewünscht. Auch dafür fehlt es an Personal und Qualifikationen. Zumal zentral erstellte Prüfungen noch mehr Gefahr eines Missbrauchs in sich bergen als dezentral erstellte, individuelle Prüfungskonzepte. Doch, durchaus. Durch die größere Zahl der eingebundenen Personen erhöht man den sozialen Druck und aus mehr Mitwissern/Mittätern folgt deine Erhöhung der Wahrscheinlichkeit eines Bekanntwerdens von illegalen Machenschaften. -
Qualifikation Prüfer für Waffensachkunde
German antwortete auf LawAbidingCitizen's Thema in Waffenrecht
Vielleicht solltest Du mal darüber nachdenken, warum diese Prüfungen nicht von einer Einzelperson abgenommen werden sollen/dürfen. Deine Flexibilität und eventuelle Konkurrenzsitzationen sind da in der staatlichen/behördlichen Betrachtung nichtmal zweitrangig. Ja, ist doof, aber das ist halt so. Das "Problem" hat jeder, der diese Lehrgänge ordnungsgemäß durchführt. Ausser natürlich die Vereine... -
Qualifikation Prüfer für Waffensachkunde
German antwortete auf LawAbidingCitizen's Thema in Waffenrecht
Ja. Nein. Ja. Der Lehrgang ist damit nicht ordnungsgemäß durchgeführt. Was das für die Zulassung bzw. die Gültigkeit der ausgestellten Lehrgangszeugnisse bedeutet, kann man sich ausmalen. -
Na, wenn Du das sagst.
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Jaja, blabla. Natürlich hat das auch Auswirkungen auf den Besitzer. Insbesondere, wenn der nachträglich irgendwelche Änderungen (hoffentlich von einem Berechtigten) vornehmen und (dieser) das Ding danach (hoffentlich) neu beschiessen lässt. Denn beim Beschuss prüft das Beschussamt auch die Kennzeichnung nach §24. Und die ist für eine legal besessene Waffe halt zwingend notwendig. Dazu gehört, bei einer importierten Waffe, mittlerweile auch Herstellungsland, Einfuhrjahr und Einfuhrland, um die Nachverfolgbarkeit zu gewährleisten. Beauftragt ein Waffenbesitzer jemanden, das nachträglich zu entfernen und das wird bei einer Kontrolle entdeckt, kann das interessant werden. Insofern ist sowohl Deine also auch maedergollas Aussage WO-typische Kurzsichtigkeit.
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Soso... https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__24.html
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Nachdem der Zoll das bestellte Ding vermutlich nicht erst postalisch zugestellt hat, sehe ich auf den Bildern mindestens zwei weitere Laser/Laser-Licht-Module auf den Bildern. Auch die Flinte dürfte auch unter "Pumpgun" fallen. Die Herkunft des Verbotenen wird - Grossraum Kaiserslautern - wohl "überschüssiges" Material der US Army sein. Die Waffen und deren Ausstattung, Taschen, Koffe und Transportboxen lassen das zumindest vermuten.
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Darauf können wir uns gerne einigen!
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Oha, wenn das relevant wäre, würde es in den Politikthreads dauernd "Strafen" hageln müssen und das Forum wäre arg leer. Oder gilt das immer nur für die Anderen?
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Das werde ich sicherlich nicht auf WO diskutieren. Wenn ich das einer Parkuhr erzähle und dafür Geld einwerfe, hätte das mehr Wirkung und Nutzen. Ich hoffe nur, hier den Mitgliedern der Verbotsfraktion die zufälligerweise mal in WO schauen und die eine oder andere Diskussion auf ihrem Weg zum Entgleisen verfolgen, ein etwas differenzierteres Bild vom deutschen Waffenbesitzer zu bieten als es sich hier üblicherweise findet. Weil, wäre ja blöd, wenn die auf die Idee kämen:
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Dass Du nicht verstehst, was ich finde oder propagiere oder eben nicht propagiere, wundert mich nicht. Ehrlich gesagt habe ich auch nichts anderes erwartet. Wundert Dich das immer noch, wenn sich der Mob wieder in Rage redet? Und dann wundern sie sich, dass es nur immer schlimmer und nicht besser wird. Tja.
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Korrekt. Durch den Einschubschaft wäre es mit einem "Lauf" kürzer als 16" ein Short Barrelled Rifle. Alles, was am Lauf "permanent" (meist gestiftet und verlötet) befestigt ist, zählt in den USA im Sinne des NFA zur Lauflänge. Waffengesetze der Bundesstaaten können das aber ggf. noch anders sehen/definieren. Bei uns bräuchte man das nicht. Das "making the gun safe" wird sich darauf beziehen, dass die Laufhülse die Mündung und die linke Hand ein wenig voneinander trennt. Nicht böse gemeint: Wie geht sowas im Jahr 2019? Dir bleiben ja 70% des Internets verschlossen...
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Ich habe auch nirgends gesagt, dass unsere Waffengesetze 1:1 vergleichbar sind. Sie sind aber bei Weitem nicht so unterschiedlich, wie Du es gerne darstellen möchtest. Bei manchem ist unser Gesetz definitiv strenger (Bedürfnisprinzip, Verwahrung), bei anderem lockerer (hunderttausende Waffenbesitzer brauchen z.B. hier eben keine Sonderbewilligungen für Schalldämpfer, wir können mit den meisten Waffen auf den meisten Schiessständen schiessen, ohne komisch angeschaut zu werden und sind nicht nur auf Ordonnanzwaffen beschränkt), und bei einigem einfach mehr oder minder unterschiedlich. Aber seit spätestens 2003 ist das deutsche Waffengesetz deutlich "freier" geworden, als es die Jahrzehnte davor war. Und jetzt werden unsere Waffengesetze parallel zueinander beschissener. That's life. P.S.: Die Vollautomaten hast Du in die Diskussion eingebracht. Und ja, die Hürden, solche Dinger bei uns zu bekommen sind höher, aber mit Zeit, Geld und Nerven bewältigbar. Dafür sind die Hürden, sie zu benutzen, wenn man sie dann mal besitzt, wiederum niedriger. Wie gesagt, nicht vergleichbar, aber eben auch nicht so extrem auseinander. Und das war die Aussage von MP%, die Du angegangen bist.
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Ich habe Zugriff auf ein paar Dutzend im Bekanntenkreis und kann die da nutzen, wenn ich mag. Ich selber brauche sowas derzeit nicht, weil wie Du schon selber sagst, ist anderes deutlich nützlicher, wichtiger und interessanter und irgendwo muss man Schwerpunkte setzen. Und "den Rest", wie Du das so schön nennst, bekommen wir hier mittlerweile ähnlich gut wie bei Euch. Zumindest wenn man sich um das Thema ein bisschen kümmert. Aber hier geht's (mir) eigentlich auch nicht um einen Schwengelvergleich. Nur um die Feststellung, dass "wir dürfen hier in der Schweiz auch Vollautomaten haben" nicht die volle Wahrheit ist, denn da gibt's dann schon noch die eine oder andere Einschränkung, insbesondere hinsichtlich der Schiessmöglichkeiten. Auch da haben Du und Deine Leute eher eine kleine (und sehr angenehme) Nische geschaffen denn etwas, das überall bei Euch im Land üblich ist. Und selbst da gibt's dann gelegentlich mal (unnötige) Reibereien.
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Bei uns darf man mit den Vollautomaten - wenn man sie dann mal hat - sogar schiessen, ohne jedes Mal um Erlaubnis fragen zu müssen...
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Und Du kannst hier über das Internet und ohne persönlichen Kontakt "riechen"? Respekt. Und ich bin regelmäßig gleichermaßen fasziniert und enttäuscht, wie dämlich Menschen teilweise sind. So unterscheiden sich die Erfahrungen. Ja, die Welt ist nicht schwarz und weiss, aber sie ist leider verdammt oft dunkelgrau.
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Hach, Du bist ein unverbesserlicher Optimist. Du solltest nicht so leichtsinnig von Dir auf andere schliessen, mein Freund.
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Ich finde es eigentlich ganz gut, dass man es schon an solchem "blöd gelaufenen" Pipifax erkennen kann, ob jemand in der Lage ist, sich an Regeln zu halten. Und da in dem Fall hier ja ganz offensichtlich wiederholt nicht... ja mei, 2021 kommt schneller, als man hoffen sollte. Aber vielleicht läuft's bis dahin ja auch nochmal "blöd".
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Joa, so kann man das sehen. Blöde wäre es auch gelaufen, wenn Du ein "Legal"waffenbesitzer wirst, und es dann wieder "blöd läuft". Aber der User mickymouse345 verkauft ja hier Slam-Gun-Bausätze, da findet sich für jeden was...
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Das wird seit mittlerweile einigen Jahren, seit es der 2011er Vordruck 3101410 "Kleiner Waffenschein" in alle Behörden geschafft hat, nicht mehr so praktiziert. Wer sich sowas heute holt, bekommt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keinen modifzierten "Echten" mehr.
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§5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG kennt die Beschränkung auf 5 Jahre aus §5 Abs. 2 Nr. 1 nicht. Die WaffVwV sagt dazu: 2021 sind 10 Jahre rum, die scheint man dann hier anzusetzen... Was ich dazu meine? Aus Deinem Beitrag kann ich nicht wirklich erkennen, dass da ein Bewusstsein für den Mangel in der eigenen Zuverlässigkeit ist. Insofern: Gut so.